Feiertagsfreigabe
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stille Feiertage
Es gibt besonders geschützte Feiertage, die als "stille Feiertage" bezeichnet werden. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag jedoch erlaubt. Nicht freigegeben werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.
In § 29 der Grundsätze der FSK ist geregelt: (1) Die FSK entscheidet auf Antrag, ob ein Film geeignet ist, an den stillen Feiertagen öffentlich vorgeführt zu werden. (2) Stille Feiertage genießen, je nach gesetzlicher Regelung, besonderen Schutz. Dazu gehören insbesondere: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag.
stille Feiertage nach Bundesländern
Nordrhein-Westfalen:
- Karfreitag von 5 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr
- Allerheiligen (1.11.) von 5-18 Uhr
- Volkstrauertag (2.Sonntag vor dem ersten Advent) von 5-18 Uhr
- Totensonntag (letzter Sonntag vor dem ersten Advent) von 5-18 Uhr
- Heiligabend (24.12.) ab 16 Uhr
Quelle: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1989 (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Service/Feiertage/FTG.html)
Niedersachsen:
- Karfreitag
- Volkstrauertag
- Totensonntag
Quelle: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C462170_L20

