Filmverleih
aus Filmvorfuehrer, der freien Wissensdatenbank
Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen Produktion des Films und Konsumtion desselben in den Kinos dar.
| Inhaltsverzeichnis |
Begriffserläuterung
"Verleih" ist juristisch genau genommen ein unangemessener Terminus, da die Filmkopien vom Verleih nicht (unentgeltlich) verliehen, sondern gegen eine "Leihgebür" (Filmmiete) vermietet werden. In der Praxis hat sich der Begriff "Filmverleih" allerdings so eingebürgert, dass er beibehalten wurde.
Vorarbeit
In der Regel werden vom Hersteller der Filme (Produzent oder dem von ihm beauftragten Weltvertrieb) die Rechte für die nationale Auswertung erworben. Der Verleih kümmert sich auch um eine entsprechende marktgerechte Bearbeitung des Films (Synchronisation, Untertitelung) und die Altersfreigabe, Vorlage bei der Freiwilligen Selbstkontrolle etc. Es kann vorkommen, dass der ursprüngliche Film gekürzt wird, um eine für die Vermarktung günstigere Altersfreigabe zu erhalten. Es ist aber auch möglich, das ein Film, der in seinem Ursprungland aus denselben Gründen gekürzt wurde, hier in einer längeren Fassung verliehen wird. Der Verleih setzt einen Zeitpunkt fest, in dem der Film offiziell auf den Markt kommt (in Deutschland: Bundesstart), im Rahmen von Filmfestivals oder ähnlichem sind aber auch offizielle Vorpremieren oder unangekündigte Sneak-Previews möglich, darüber hinaus gibt es Pressevorführungen. Auch die überregionale Werbung für einen Film liegt bei den Verleihern, während die regionale Werbung (außer in Großstädten) zumeist den lokalen Kinos überlassen ist.
Verleihvorgang
Der Verleih stellt nun den Kinos die Filmkopien sowie das Recht, sie zu zeigen zur Verfügung und erhält dafür in der Regel einen festen Prozentsatz der Einnahmen. Er kümmert sich um die Terminierung (wann die Filme wo eingesetzt werden), während Lagerung und Versand oftmals von unabhängigen regionalen Filmlagern erledigt werden. Zur Reduzierung der Lagerkosten wird nach der ersten, massiven Auswertung ein Großteil der Filmkopien vernichtet bzw. das Trägermaterial (Polyester) dem Recycling zugeführt. Meist hat der Verleih die nationalen Rechte an der Filmauswertung nur für einen begrenzten Zeitraum erworben. Gerade im Bereich der nichtgeweblichen Filmarbeit (Filmclub, Kommunales Kino, Filmfestivals) kommt es daher vor, dass ein Verleih noch Kopien, aber keine Rechte mehr hat, die dann vom Leihnehmer, dem Kinobetreiber zusätzlich zur Gebühr an den Verleiher extra beim Weltvertrieb oder sonstigen Rechteinhaber erworben werden müssen. Ebenso kann es vorkommen, dass zwar noch Rechte für die nationale Aufführung beim Verleih liegen, der aber über keine spielbare Filmkopie mehr verfügt, die dann anderweitig (Kinemathek, Filmsammler, Archiv) beschafft und ebenfalls extra bezahlt werden muss.
Nichtgewerblicher Filmverleih
Es gibt auch nichtgewerbliche Filmverleihe (z.B. Matthias-Film der evangelischen Kirche). Viele nichtgewerbliche Filmverleihe, auch Landes- und Kreisbildstellen, beschränken sich aber auf das z.B. in Schulen und Jugendarbeit gebräuchlichere Schmalfilmformat 16mm (das zunehmend von DVDs als Bildträger abgelöst wird), während im gewerblichen Bereich (Kino) fast ausschließlich das 35mm-Format verwendet wird.
Weblinks
- Verband der Filmverleiher e.V. - Auflistung der meisten deutschen Filmverleiher und der Film-Starttermine (http://www.vdfkino.de)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Filmverleih (http://de.wikipedia.org/wiki/Filmverleih) von Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Filmverleih&action=history) verfügbar.

