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Ruckelnde Werbefilme: Gibt's garkeine QC mehr?!


showmanship

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Hallo,

 

in letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass eine immer größer werdende Anzahl der Werbespots sich zu Tode ruckelt, sprich irgendwo in der Kette Aufnahme -> Postpro -> DCP ein paar Dinge falsch gemacht wurden bezüglich Framerate-Conversion oder vermutlich eher vergessen.

 

Ähnliche Erfahrungen? Finde es teilweise schon grob so einen Dreck (als wären 85% der Spots nicht sowieso schon an Dämlichkeit kaum zu übertreffen) dem zahlenden Publikum vorzusetzen...

 

Hier darf sich auch gerne über so einen Dreck wie 2.0 Tonspuren, "ADSCOPE"-Bildformate, viel zu laute oder zu leise Mischungen, falsche Kanalroutings (neulich beim Spreequell-Spot gehabt) ausgetauscht werden.

Alles muss raus! :shoot3:

 

 

Gruß

Sascha

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Ich kann mir bildhaft vorstellen, wie diese völlig weltentfremdeten Marketingdeppen solcher Firmen sich ganz toll finden, wenn sie eine Projektgruppe aufgestellt haben, die als besten Vorschlag erarbeitet hat, das größte Bildformat für ihren total bescheuerten, langweiligen und auch qualitativ total miesen Dreckswerbefilm (Dieser Sekt-Verschnitt am Bahnhof, klingelt da was?) auszuwählen.

 

Die gleiche Projektgruppe hat in mehreren Meetings alle Options geconsidered, welche Videodienstleister die besten sind unds für weniger Geld machen... am Ende ruckelt es dann.

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Kommt natürlich immer drauf an, wer das entscheiden darf und über wen sowas vermittelt wurde, aber ich würde solche Spots schlicht zurück weisen mit dem Hinweis: Technisch unzulänglich, erfüllt nicht die Kinospezifikationen.

 

Glücklicherweise zeigen wir wenig Laufbildwerbung ausser den Filmtrailern, und zumindest unser Werbemittler sorgt für eine gewisse (technische) Qualität.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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  • 2 Monate später...

Frage an die Fachleute:

 

Wenn ich mich an meine Anfangszeit in der Filmproduktion erinnere, musste jeder Werbefilm von der FSK abgenommen sein und zusätzlich audiomäßig nach LEQ 82-Norm gepegelt sein. Sonst wurde er im KIno nicht gespielt. Heute sehe ich aber ständig meist regionale Spots, die definitiv nie bei der FSK gewesen sind. Wie sieht denn da heute die Praxis aus?

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Rechtlich hat sich mWn nichts geändert, noch immer muß das komplette Programm der FSK-Einstufung der Veranstaltung entsprechen.

Im Prinzip könnte ein Betreiber auch den FSK0-Film im Rahmen einer FSK18-Vorstellung zeigen und dann auch entsprechende Inhalte ins VP packen (machen wir regelmäßig, viele andere auch).

LEQ82 ist auch immer noch Pflicht, komischerweise muß ich das VP immer weiter runterregeln..........

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Ich habe gerade einen Lokalwerbespot bei der FSK abnehmen lassen, da war die LEQ82 Prüfung optional. Das ist ja auch mehr so eine Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft, und wird eher noch bei den größeren Werbemittlern berücksichtigt.

 

Allerdings prüft die FSK auch nicht zwangsläufig an DCPs, und sind ja ohnehin nicht wirklich für eine technische Qualitätsprüfung zuständig. Wenn da jemand ein 30fps MP4 einreicht und sich das DCP dann später im Kino zu Tode ruckelt, kann und muss die FSK da nichts dran tun...

 

Wir zeigen aber nicht viel Werbung, das wenige kommt über Adeins, und da sind die Pegel tendenziell in Ordnung. Auch beim Trailerprogramm sind sie zwar meiner Meinung nach zwar zu laut, reizen die LEQ85 also sehr aus, aber das wenigstens konstant. Wir spielen das Vorprogramm grundsätzlich bei 4.5 und das Hauptprogramm dann bei 5.5-6 auf dem AP20.

 

'Kaputte' Trailer hatte ich bisher noch keine.

 

- Carsten

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Hallo Carsten,

finde Deine Aussage dass DU dich um die Freigabe eines Spots bemüht hast, sehr interessant. Bist Du Kinobetreiber oder Spot-Produzent?

 

Als ich vor vielen Jahren noch bei einer Produktionsfirma fest angestellt war, verließ bei uns kein Spot das Haus, der nicht bei der FSK vorgelegen hätte. Bei den großen Spots war das auch nie ein Ding, im Regionalen haben wir aber schon damals genau aus diesem Grund Aufträge verloren, weil den Kunden das Geld für die FSK bei knappem Budget nicht passte.

 

Bisher dachte ich immer, dass ein Kinobetreiber einen Spot nur dann spielen darf, wenn er eine entsprechende Freigabekarte besitzt. Die Praxis ist aber wohl anders. Obwohl mich das Thema nicht mehr betrifft, aber nach wie vor interessiert, habe ich einfach mal nachgefragt, unter anderem bei der FSK.

 

Die FSK sagt sinngemäß: Alles muss bei uns durch. An anderer Stelle habe ich die Auskunft erhalten, dass es laufzeitabhängig sei (unter 29 Sek. nein /über 29 Sek ja). Das ist aber eigentlich unlogisch, denn ein u.U. nicht alteresgerechter Spot, bleibt auch dann nicht altersgerecht, wenn er kurz ist. Rechtssicher beurteilen kann das wohl nur die FSK.

 

Gleichzeitig bin ich sicher, dass in meinem Stammkino definitiv Spots laufen, die die FSK nie gesehen hat und auch nicht sehen könnte, da deren Produktionsetat das nicht hergeben würde. Offensichtlich gibt es für den Kinobetreiber einen Ermessenspielraum auf die Freigabe zu verzichten. Oder sehe ich das falsch?

Bearbeitet von fotofilmvideo (Änderungen anzeigen)
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Bisher dachte ich immer, dass ein Kinobetreiber einen Spot nur dann spielen darf, wenn er eine entsprechende Freigabekarte besitzt. Die Praxis ist aber wohl anders. Obwohl mich das Thema nicht mehr betrifft, aber nach wie vor interessiert, habe ich einfach mal nachgefragt, unter anderem bei der FSK.

 

Die FSK sagt sinngemäß: Alles muss bei uns durch. An anderer Stelle habe ich die Auskunft erhalten, dass es laufzeitabhängig sei (unter 29 Sek. nein /über 29 Sek ja). Das ist aber eigentlich unlogisch, denn ein u.U. nicht alteresgerechter Spot, bleibt auch dann nicht altersgerecht, wenn er kurz ist. Rechtssicher beurteilen kann das wohl nur die FSK.

 

Gleichzeitig bin ich sicher, dass in meinem Stammkino definitiv Spots laufen, die die FSK nie gesehen hat und auch nicht sehen könnte, da deren Produktionsetat das nicht hergeben würde. Offensichtlich gibt es für den Kinobetreiber einen Ermessenspielraum auf die Freigabe zu verzichten. Oder sehe ich das falsch?

 

Ermessen ist da insofern der falsche Begriff, als daß dies dem Betreiber von Rechts wegen zustehen müßte. Nun ist ja bekannt, welchen Bedeutung die FSK-Einstufung hat und welche Folge sich aus einer Nichtprüfung ergibt (zB Vorführung nur vor volljährigem Publikum).

 

Das große, "geheime" Mantra des Digitalkinos ist jedoch meiner Ansicht nach: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Diese alten Normen werden durch die Demokratisierung der Postproduktion und Kopieenerstellung zumindest in Frage gestellt.

Ein wichtiges Kontrollinstrument überhaupt war Geld, wie schon fotofilmvideo andeutete. Weiterhin nahm die Entstehung eines Werbefilms in Deutschland einen wohl eher verhältnismäßig berechenbaren Weg an Dienstleistern, während heutzutage jeder mit einem einigermaßen leistungsstarken Computer, einem DCP-Tool und einer Festplatten-Flotte "Kopierwerk" spielen kann.

Solange sich alle Beteiligten jedenfalls materiell an die Vorgaben halten, also deren Zweck umsetzen, fällt es ja gar nicht auf, daß formell nichts stimmt. Vulgo: Wenn ich eine Standbildwerbung von 30 Sekunden habe, die keine abgeschnittenen Gliedmaßen, Gewaltdarstellungen oder harten, hemmungslosen Sex zeigt, sondern auf den verkaufsoffenen Sonntag mit Kinderparadies beim Autohaus Müller hinweist, und ich das, ohne es vorher zu prüfen lassen, dann in der Kindermatinee zeige, dann fällt das nicht auf. Common Sense beim Vorführer und beim Theaterleiter ist in solcher Hinsicht wichtig.

 

Das gleiche betrifft doch auch diese Urheberrechtskiste mit BluRays statt Kopie und mit DCPs aus einem BluRay-MKV. Klar, das ist sogar materiellrechtlich mehr als heikel, aber welchem Außenstehenden fällt es auf? "Querulanten", die im Foyer jedes Stäubchen und jede Stubenfliege sofort dem Gesundheitsamt anzeigen würden, sitzen im Saal und sind vor Unkenntnis seliger denn je zu vor. Sogar beim Personal wäre ich mir nicht sicher, wer von was wieviel Ahnung und Kenntnis hat. Solange soetwas, oder ein ungeprüfter Werbefilm nicht irgendwie pathologisch wird, wenn bspw. die Verleihabrechnung mißlingt oder die ungeprüfte Werbung für den Adonis-Club (an der B69, Abfahrt Bumskrögel) läuft vor Pippi Langstrumpf und ambitionierte Helikopter-Muttis beschweren sich, bleiben alle unbehelligt. (und glücklich mit dem Geld.)

Bearbeitet von FP (Änderungen anzeigen)
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Hallo Stefan,

 

wir sind Kinobetreiber, und insofern ist das in der Tat für uns ungewöhnlich, dass wir mal selbst einen Spot haben abnehmen lassen. Zum einen wollten wir jemandem einen Gefallen tun, zum anderen war das für uns ein interessantes (und bezahlbares) Experiment, das mal selbst zu machen.

 

Seit einiger Zeit gibt es bei der FSK ein vereinfachtes und preisgünstiges Verfahren für Lokalwerbung. Man registriert sich einmal, gibt dann in einem geführten Online-Antrag die notwendigen Daten ein, und lädt danach einen Clip in üblichen Consumerformaten hoch (z.B. MP4) oder verlinkt auf einen Stream. Am nächsten Tag hatten wir die Freigabe, die wir online im regulären SPIO Register nachschauen konnten. Noch nen Tag später kam die Rechnung über 65€.

 

Ich hatte früher wiederholt bei der FSK nachgefragt nach den diversen Kriterien, die da immer wieder durch den Raum schwirrten - auch die berüchtigten 29s und so... Damals war die FSK sehr starr... Ich fragte einmal provozierend, ob man, sofern es sich wirklich grundsätzlich um bewegte Bilder handelt, auch den Schriftzug seines Kinos, der sich einmal um sich selbst dreht, in Form einer 10s Logoanimation, abnehmen lassen müsse. Darauf hin wurde zurück gefragt, was denn eine Logoanimation sei. Wir zeigen im Vorprogramm Lokalwerbung via Powerpoint von einem PC, und auch wenn das größtenteils 'Standbilder' sind, rein technisch sind das 60 Bilder pro Sekunde, abgesehen davon bewegt sich auch schonmal in den Powerpoint-Dias etwas (da haben wir aber verständlicherweise ein bißchen den Daumen drauf). Also so ein bisschen verharrt(e) man da in alten Auffassungen des Kinobetriebs...

 

FP hat schon Recht, im Grunde gibt es keinen Ermessensspielraum. Da die FSK sich über die Abnahmegebühren finanziert, hat die natürlich auch kein Interesse an einem solchen Spielraum. Es gibt zwar ein paar Kostenvarianten je nach Material (Langfilm, Werbung, Trailer, Musik, Doku, Lehrfilm), aber die Abnahmepflicht gilt für die öffentliche Aufführung immer.

 

Übrigens, das wissen glaube ich nicht viele, verpflichtet man sich als HDF-Mitglied, ausschließlich FSK geprüfte Inhalte in seinem Kino zu spielen, der HDF ist ja selbst SPIO Mitglied und reicht diese Auflage an seine Mitglieder durch...

 

Nebenbei fallen auch nur Filme mit FSK-Abnahme unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Eintrittskarten. Daraus könnte ein Steuerprüfer auch mal konstruieren, dass ein einziger FSK-Abnahmelapsus im Vorprogramm die gesamte Vorführung unter 19% fallen lässt, und dann darf man realistischerweise an 'Vorführung' auch schnell noch das 'en' dran hängen...

 

 

Gibt also ggfs. schon so einige Klippen zu umschiffen.

 

Ansonsten ist aber die lokale Jugendschutzbehörde die Instanz, die verfolgt. Die FSK selbst führt keine Prozesse. Wie wahrscheinlich das ist, dass das Jugendamt mal die Freigaben des Vorprogramms sehen will, kann sich jeder denken. Die werden eher an der Alterskontrolle beim Einlass interessiert sein.

 

Interessant ist übrigens, dass wir letzte Woche fast zeitgleich eine Anfrage bekamen, einen Werbeclip für eine überregionale Flüchtlingsrettungsmission kostenlos zu spielen. Da ich gerade die oben erwähnte Ortswerbung zur FSK geschickt hatte, fragte ich bei deren PR Verantwortlichen nach, ob es eine FSK-Freigabe dafür gäbe, denn das würde die Chancen, dass Kinos ihn spielen, deutlich erhöhen. Gleichzeitig schaute ich mir den Clip an und mir wurde sofort klar, dass dieser keine FSK0, vermutlich nichtmal ne FSK6 Freigabe kriegen könnte. Es haben aber wohl einige Kinobetreiber diesen Clip schon ohne FSK Freigabe gespielt, weil sie das Projekt gut und wichtig fanden. Entscheiden die dann selbst, welchem Publikum der zuzumuten ist?

 

Angeblich hat der Clip jetzt ne FSK12, und das finde ich tatsächlich angemessen. Man kann sich also vorstellen, dass ein laxer Umgang mit der Prüfpflicht nicht ganz unkritisch ist...

 

https://www.spio-fsk...itid=2775&tid=9

 

 

 

- Carsten

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Übrigens, das wissen glaube ich nicht viele, verpflichtet man sich als HDF-Mitglied, ausschließlich FSK geprüfte Inhalte in seinem Kino zu spielen, der HDF ist ja selbst SPIO Mitglied und reicht diese Auflage an seine Mitglieder durch...

 

Tatsächlich? Spannend. Bei der AG Kino/Gilde aber nicht, oder?

 

Schöne Grüße,

Matthias

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Nebenbei fallen auch nur Filme mit FSK-Abnahme unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Eintrittskarten. Daraus könnte ein Steuerprüfer auch mal konstruieren, dass ein einziger FSK-Abnahmelapsus im Vorprogramm die gesamte Vorführung unter 19% fallen lässt, und dann darf man realistischerweise an 'Vorführung' auch schnell noch das 'en' dran hängen...

 

Gibt also ggfs. schon so einige Klippen zu umschiffen.

 

Ansonsten ist aber die lokale Jugendschutzbehörde die Instanz, die verfolgt. Die FSK selbst führt keine Prozesse. Wie wahrscheinlich das ist, dass das Jugendamt mal die Freigaben des Vorprogramms sehen will, kann sich jeder denken. Die werden eher an der Alterskontrolle beim Einlass interessiert sein.

 

Die Einblicke, die ich bislang in unsere Kommunalverwaltung, die hessische Landesverwaltung (auch, wenn das lediglich die Justiz war) und in die durch das Land Hessen ausgeübte Bundesauftragsverwaltung gewinnen konnte, läßt mich sagen, daß grundsätzlich natürlich jegliche Revision verdachtsunabhängig und stichprobenartig stattfinden kann und jedenfalls stattfinden muß, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu prüfenden Vorgänge bestehen.

Im Behördenalltag ist aufgrund der Verschlankung der Verwaltung nur noch davon auszugehen, daß Kontrollen dort stattfinden, wo ein begründeter Zweifel besteht.

 

Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretiker dürfen j e t z t bitte das Gesicht verziehen, aber: So, wie wir derzeit leben, befinden wir uns nicht in einem formvollendeten Überwachungsstaat, in dem jedes verwirklichte Unrecht sofort erfaßt und auch mit größter Härte geahndet wird. In manchen Fällen (Kapitalkriminalität) frustriert das viele, in anderen Fällen ("mindere" Verbrechen, Vergehen, Ordnungswidrigkeiten, wie zB FSK-ungeprüfte Filmvorführungen) zeigt die vielbeschworene, deutsche Gründlichkeit ihre doppelmoralistische Schattenseite. Wer nachhaltig negativ auffällt, was insbesondere dadurch passiert, durch Formmängel der Verwaltung Arbeit zu machen, wodurch alleine durch die sorgfältige Auswertung der formwidrig eingereichten Informationen Widersprüche oder andere Ungereimtheiten offenbar werden, erhöht sein spezifisches Risiko zum Objekt der Überprüfung werden. Deutsch: Wer nervt, fällt auf, wird genauer beäugt. Wer nervt, macht auch sonst keine gute Figur. Wer nervt, hat Dreck am Stecken.

 

Interessant ist übrigens, dass wir letzte Woche fast zeitgleich eine Anfrage bekamen, einen Werbeclip für eine überregionale Flüchtlingsrettungsmission kostenlos zu spielen. Da ich gerade die oben erwähnte Ortswerbung zur FSK geschickt hatte, fragte ich bei deren PR Verantwortlichen nach, ob es eine FSK-Freigabe dafür gäbe, denn das würde die Chancen, dass Kinos ihn spielen, deutlich erhöhen. Gleichzeitig schaute ich mir den Clip an und mir wurde sofort klar, dass dieser keine FSK0, vermutlich nichtmal ne FSK6 Freigabe kriegen könnte. Es haben aber wohl einige Kinobetreiber diesen Clip schon ohne FSK Freigabe gespielt, weil sie das Projekt gut und wichtig fanden. Entscheiden die dann selbst, welchem Publikum der zuzumuten ist?

 

Angeblich hat der Clip jetzt ne FSK12, und das finde ich tatsächlich angemessen. Man kann sich also vorstellen, dass ein laxer Umgang mit der Prüfpflicht nicht ganz unkritisch ist...

 

(...)

 

 

Das meine ich mit Common Sense. Der Kinobetreiber, der sein caritatives Interesse dadurch bekundet, sollte dennoch innehalten können, um sich zu vergewissern, was er da zeigen möchte. Wenn Du sagst, FSK 12 sei angemessen, dann kann ich mir vorstellen, was dort gegenständlich ist. Entsprechend hat derjenige es mehr als verdient, wer solch einen Werbefilm (ungeachtet der möglw. redlichen Motivation) vor einem FSK-0-Kinderfilm zeigt, die vorgesehenen Konsequenzen zu erfahren. Wie gesagt, wer auffällt, wer nervt, der wird genauer beobachtet.

 

Um nicht mißverstanden zu werden, muß ich wohl noch folgende Bemerkung anbringen: Ich möchte mit der Verknüpfung zwischen dem negativen Auffallen und der besonderen Aufmerksamkeit einer Behörde nicht sagen, daß jeder alles, was einem ein Amt auferlegt, zu dulden hat. Es gibt seit Jahrzehnten anerkannte Normen und Rechtsfolgen, zu denen ich zB die FSK zähle oder auch unsere StVO. Trotzdem lassen sich Behörden und Gesetzgeber tagtäglich jede Menge Mist einfallen, was als Verwaltungsakt oder Gesetz entsteht und wirken soll, wogegen alle Betroffenen das gute Recht haben, sich zu wehren, ohne, daß daraus nachhaltige, negative Folgen erwachsen.

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  • 5 Monate später...
Zitat

So, wie wir derzeit leben, befinden wir uns nicht in einem formvollendeten Überwachungsstaat, in dem jedes verwirklichte Unrecht sofort erfaßt und auch mit größter Härte geahndet wird.

Nun, es ist doch eher so, dass auf der einen Seite man alles erlaubt und dann anderer Stelle plötzlich meint, ein Exempel statuieren zu müssen.

Es ist, wenn überhaupt, eine mehr als seltsame, inkonsequente Mischung, bei der man sich weder darauf verlassen kann, dass der Schiedsrichter die Fouls ahndet, noch darauf, dass er sie nicht ahndet und obendrein noch nicht mal darauf, ob er Fouls richtig erkennt und nicht vielleicht das Opfer bestraft.

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On 4.7.2016 at 5:37 PM, carstenk said:

(...)

Übrigens, das wissen glaube ich nicht viele, verpflichtet man sich als HDF-Mitglied, ausschließlich FSK geprüfte Inhalte in seinem Kino zu spielen, der HDF ist ja selbst SPIO Mitglied und reicht diese Auflage an seine Mitglieder durch...

(...)


Hey, interessantes Thema, da würde ich als jemand der nicht im Business drin steckt gerne mehr drüber wissen.

Ich musste jetzt sofort an kleinere Filmfestivals denken, bei denen oft etwas obskure Produktionen ein einziges mal vorgeführt werden, die danach nie wieder in diesem Land zu sehen sind, auch nicht auf dem Heimvideomarkt erscheinen. Keine Seltenheit.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich eine Prüfung für die Veranstalter rechnet; mit kleinen Independentfilmen wird man ja schwerlich große Säle ausverkaufen.


Müssen die zwangsläufig alle von der FSK geprüft sein oder gibt es da irgendein Schlupfloch, eine Sonderregelung oder sonst irgend einen Weg dran vorbei?
Und wenn ja, was hat die Vorführung ungeprüfter Filme in der Praxis für Konsequenzen für Veranstalter/Kinobetreiber?

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Du hast da die Passage über die Selbstverpflichtung der SPIO-Mitglieder (der HDF ist SPIO Mitglied) zitiert. Dieser Punkt spielt in der Realität sicher keine große Rolle. Ich müsste nochmal genau die Satzung raussuchen, aus der ich das habe, aber das wird sicher nicht nachverfolgt, auch weil es kein öffentliches Recht betrifft.

Anders sieht es beim Jugendschutz aus, der ja auch seine Gültigkeit unabhängig von irgendwelchen Verbandszugehörigkeiten hat, und bei dem auch die Kontroll- und Sanktionswege eindeutig definiert sind. Bei 'normalen' Festivals wird man eben niemandem unter 18 Zugang gewähren dürfen, wenn der gezeigte Inhalt keine FSK Einstufung aufweisen kann. Wie man das realistisch z.b. bei expliziten Kinderfilmfestivals oder gar Kurzfilmfestivals/-wettbewerben für Kinder und Jugendliche lösen kann, keine Ahnung.

 

Oft werden die in Kooperation mit Jugendschutzträgern ausgerichtet. Das hebelt zwar das Jugendschutzgesetz nicht einfach so aus, aber da sind immerhin in Teilbereichen Kompromisse möglich, und wenn auch nur insofern, dass man so die lokale Kontrollinstanz mit im Boot hat.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Der Vollständigkeit halber:

 

https://www.spio-fsk.de/media_content/422.pdf

 

------

A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

(1) Die in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) zusammengefassten Verbände der Filmhersteller, Filmverleiher und Filmtheaterbesitzer und die Vereinigung der Videoprogrammanbieter Deutschlands (BVV Bundesverband audiovisuelle Medien e.V.) führen im Wege der Selbstverwaltung eine freiwillige Prüfung der in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung vorgesehenen Filme, der Programme der öffentlich zugänglichen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträger (Bildträger) sowie der Programme für Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit durch (im Folgenden Filme und andere Trägermedien genannt). Die Prüfung erfolgt durch die FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, im folgenden FSK genannt, mit dem Sitz in Wiesbaden. Sie erstreckt sich auf die

  1. Prüfung auf Einhaltung der in § 2 der Grundsätze gesetzten Grenzen

  2. Prüfung auf Freigabe für Kinder und Jugendliche

  3. Prüfung auf Freigabe für die stillen Feiertage

(2) Die Mitglieder der in der SPIO e. V. zusammengeschlossenen Verbände übernehmen folgende Verpflichtungen:

  1. Die Filmhersteller und die Filmverleiher geben nur solche Filme zwecks öffentlicher Vorführung weiter, die nach der vorliegenden FSK-Entscheidung öffentlich vorgeführt werden können, und zwar in der Fassung, die der jeweiligen Entscheidung der FSK entspricht.

  2. Die Filmtheaterbesitzer führen nur solche Filme öffentlich vor, die eine gültige FSK- Freigabe haben.

  3. Für die öffentliche Werbung werden nur Filmtitel verwendet, die von der FSK freigegeben und dementsprechend gekennzeichnet sind. Die Tatsache, dass ein Prüfgegenstand von einem Ausschuss der FSK nicht oder nur mit Einschränkungen freigegeben war oder ist, darf nicht zur Werbung benutzt werden; das gilt insbesondere für negative Jugendentscheidungen.

  4. Die Regelungen des § 27 sind zu beachten.

(3) Bei einer Verletzung der gemäß Absatz 2 und im Prüfantrag übernommenen Verpflichtungen wird ein Überwachungsverfahren nach Maßgabe der „Grundsätze des Überwachungsverfahrens“ der SPIO e. V. durchgeführt.

-----

 

Simplifizierend darf man sicher sagen, dass 99,99% aller Filmvorführungen entsprechend diesen Selbstverpflichtungen durchgeführt werden. Das löst aber halt nicht das Problem mit den verbleibenden 0.01%. Die Möglichkeiten für Vorführungen außerhalb der etablierten FSK-geprüften  Kinoprogrammschiene sind durch die Digitalisierung der Kinolandschaft halt vielfältiger und zahlreicher geworden. Und oft ist es ja sogar ein bißchen tragisch, dass dabei nichtmal primär Profitinteressen der Kinobetreiber Hintergrund sind, sondern gemeinnütziges Interesse.

 

- Carsten

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vor 18 Stunden schrieb carstenk:
Simplifizierend darf man sicher sagen, dass 99,99% aller Filmvorführungen entsprechend diesen Selbstverpflichtungen durchgeführt werden. Das löst aber halt nicht das Problem mit den verbleibenden 0.01%. Die Möglichkeiten für Vorführungen außerhalb der etablierten FSK-geprüften  Kinoprogrammschiene sind durch die Digitalisierung der Kinolandschaft halt vielfältiger und zahlreicher geworden. Und oft ist es ja sogar ein bißchen tragisch, dass dabei nichtmal primär Profitinteressen der Kinobetreiber Hintergrund sind, sondern gemeinnütziges Interesse.

 

99,99 Prozent werden es nicht annähernd sein - 99 aber vermutlich schon. Das "Problem" ist wohl eines von der Sorte, die nicht gelöst werden müssen. Es geht ja vor allem um den Jugendschutz, und dass man den einhält, ist ja selbstverständlich. Aber nicht FSK-geprüftes Material kommt wohl in fast jedem Kino, das nicht ausschließlich Mainstream spielt, ab und an auf die Leinwand.

 

Das fängt bei öffentlichen Vorführungen von Studenten-Kurzfilmen an, geht über ganz regulär disponierte Kurzfilmrollen über Previews (für die ja oft noch keine FSK vorliegt) bis hin zu Festivals, und manchmal sogar zu regulären Kinostarts kleiner Verleiher, die sich die FSK sparen.

Wir schreiben bei so was in der Regel "FSK offen" ins Programm.

 

Das Problem an der Sache ist vor allem, dass bei solchen Vorstellungen 19% Mehrwertsteuer berechnet werden müssen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

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Mit 99% gäbe sich der Jugendschutz sicher nicht zufrieden, das wäre ja alleine bei uns Einsaalern eine zweistellige Zahl von 'FSK Verstößen' pro Jahr, da würde ich mir echt Sorgen machen ;-)

 

'FSK Verstoß' vs. 'Unter 18 kommt Ihr hier nicht rein' sind dabei natürlich noch zwei verschiedene paar Schuhe, in vielen Fällen ist die Zugänglichmachung erst ab 18 sicher zumutbar.

 

Wir hatten letztes Jahr einen Schülerfilmwettbewerb, der einen gestalterisch durchaus etwas heiklen Beitrag von Abiturienten zu häuslichem Missbrauch enthielt. Während der Präsentation wurden die unteren Stufen aus dem Saal heraus gebeten. Auch bei Veranstaltungen von und in Schulen gelten die Jugendschutzgesetze. Nur im Bereich des Unterrichtes können Pädagogen in Maßen von den Vorgaben abweichen.

 

- Carsten

 

P.S. - frage mich, ob einer der Mods den FSK Teil hier mal abtrennen und in einen eigenen FSK Thread verschieben könnte, mit technischer QC hat das nun wirklich nix mehr zu tun.

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  • 9 Monate später...

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