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HdGehres

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Beiträge erstellt von HdGehres

  1. Am 25.1.2023 um 12:36 schrieb EndofCinema:

    Hoffentlich gewinnt "Im Westen nichts Neues" nicht, weil der wohl schlecht für Wiedereinsätze verfügbar ist. Ist ja eigentlich jetzt schon ein wenig ärgerlich. Ähnlich CODA im letzten Jahr.

    Wieso? Wir spielen den Film am letzten Sonntag im April. Läuft unter "Der besondere Film".

  2. vor 2 Stunden schrieb carstenk:

    Ja, jedenfalls wenn beim Ersteinsatz das Signaturzertifikat noch nicht abgelaufen war. Das muss um den Jahreswechsel herum passiert sein, also wenn ihr den im Spätherbst hattet, solltest Du mal testweise eine KDM und sicherheitshalber eine neue VF von Cinepost anfordern. Es wichtig, für den Test das DCP auch wirklich abzuspielen, nur beim Versuch des tatsächlichen Abspiels tritt die Fehlermeldung auf.

     

    Die VF sollte winzig sein, theoretisch könnte CP bei jeder KDM Anforderung für die deutsche OV das VF gleich mit schicken, jedenfalls wenn der Zielserver ein Sony ist. Weiss nicht, ob die das automatisieren können.

    Das zusätzliche VF ist nur 6 GB groß.

  3. vor 7 Stunden schrieb carstenk:

    Nee, das ist kein Feld in der CPL, das ist der Signaturschlüssel, mit dem das DCP signiert wurde. Die Bild- und Videodaten des DCPs sind vollkommen in Ordnung, aber die Metadaten sind halt mit einem aktuell nicht mehr gültigen Zertifikat signiert. Daher reicht es, ein VF zu erzeugen, das die schon eingespielten Bild- und Audiodaten verwendet, aber neu signierte Metadaten mitbringt, und dazu eben eine passende KDM.

     

    Die deutsche OV wurde von einem externen Dienstleister erstellt, und die hatten verpennt, auf ihr Schlüsselablaufdatum zu achten. Diese Fehlermeldung nur beim Abspielversuch bei ansonsten scheinbar funktionierenden DCPs und Schlüsseln ist typisch für erfolglose Signaturprüfung beim Sony. Der nimmt es eben genauer als viele andere Server.

    Danke fürs genaue erklären.

  4. vor 1 Stunde schrieb carstenk:

    Wie vermutet, die Signaturprobleme. Das ist typisch, dass das DCP beim Ingest nicht auffällig ist, denn die finale Signaturprüfung macht der Sony bei SMPTE DCPs erst, wenn die KDM beim Abspiel zugeordnet wird - erst dann fällt das auf. Und leider ist der Sony nicht sonderlich gesprächig, was den eigentlichen Grund für den Fehler angeht. Die offensichtliche Fehlermeldung ist, dass das Zeitfenster der  KDM nicht gültig ist, aber das ist eben nicht der eigentliche Grund für den Fehler.

     

    Das Problem ist aber außerhalb von Cinepost entstanden, die deutsche OV wurde von einer anderen Firma gemastert, die die Gültigkeit ihrer Signaturzertifikate nicht auf dem Schirm hatten.

     

    Im Grunde ist das auch kein Bug im Sony, im Gegenteil - der nimmt es eben sehr genau mit den Signaturzertifikaten, die anderen Serverhersteller sind da eher schlampig. Es wäre allerdings netter, wenn er auf das ursächliche Problem hinweisen würde, nicht nur auf das Resultat.

     

    Der Fehler wurde von Cinepost gefixt. 

     

    So wie ich es verstanden habe gibt es in der CPL ein Feld das normalerweise nicht genutzt und auch von fast allen Servern nicht abgefragt wird. Die Abfrage macht anscheinend nur unser alter Sony.

    In diesem Feld steht das Ablaufdatum des DCPs. Normalerweise wird dies Feld aber nicht gefüllt. In diesem Fall war also das DCP "abgelaufen". Deshalb wurde auch direkt nach dem Ingest der Fehler angezeigt. Ein gültiger Schlüssel konnte das Problem nicht lösen.

     

    Cinepost hat ein neues VF erzeugt und einen passenden Key geschickt und . . . .  siehe da, es läuft.

  5. vor 4 Stunden schrieb carstenk:

     

    Würde nicht ausschließen, dass irgendwas mit dem Ingest schief gelaufen ist, daher würde ich das DCP nochmal komplett löschen inkl. KDM und neu einspielen. Welchen Weg hat das DCP vom SHARC Download zum Sony genommen?

     

    Das Problem kenne ich aber auch mit einem speziellen Problem der SMPTE Signatur. Auf den Screenshots sehe ich leider nicht die Softwareversion auf dem Sony. Liegt das DCP auf einem 'zugänglichen' NAS, kannst Du eventuell die Metadaten (PKL, CPL, Assetmap) per Mail verschicken? Wann spielt ihr den?

     

    Das DCP wurde zweimal von Shark übertragen. Dann noch als Festplatte zugeschickt. Der Schlüssel mehrmals neu erzeugt.

    Hat nix genutzt.

  6. Wir wollten den Film Meinen Hass bekommt  ihr nicht" spielen.  Übertragen von Shark und eingespielt.

    Die Info zeigte das der Film ok ist. (Ingest: Successful Validate: Successful) Bild A1. Wenn man dann aber auch den Film klick zeigt sich: Er ist nicht ok, entgegen der vorigen Seite. (Verify: NG Validate: NONE. Bild A2.

    Der Schlüssel und auch die Zeitperiode ist ok. Bild A3

    Wenn man nun den Film manuell spielen will und  PLAY anklickt erscheint eine Fehlermeldung die völlig unverständlich ist. Bild A4

     

     

    Auch wenn man den Film von Festplatte einspielt bleibt der Fehler. Niemand hat hierzu eine Erklärung.

    A4.jpg

    A3.jpg

    A2.jpg

    A1.jpg

  7. Was für "vorsorgliche" Maßnahmen momentan überlegt werden, wurde heute veröffentlicht. 

     

    Bei der Vorbereitung neuer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen wird innerhalb der Bundesregierung intensiv über die Einführung einer generellen Maskenpflicht ab dem kommenden Oktober diskutiert. Dies erfuhr WELT AM SONNTAG aus Regierungskreisen. Demnach setzt sich ein Teil der Ampel-Koalition dafür ein, eine sogenannte „O-bis-O“-Regel einzuführen, die bislang vor allem Autofahrern ein Begriff war und besagt, sich von Oktober bis Ostern mit Winterreifen im Straßenverkehr zu bewegen. Ähnliches könnte künftig in diesem Zeitraum für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen gelten.

     

    Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, würden die aktuellen, bereits umstrittenen Masken-Regeln – nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gesetzlich vorgeschrieben – deutlich erweitert werden, etwa auf den Einzelhandel und die Gastronomie. Offen ist noch, ob etwa auch in Schulen dann wieder Maskenpflichten gelten würden. Und: Auch für wie viele Jahre die „O-bis-O-Regel“ gelten soll, ist noch unklar.

     

    Da steht uns ja noch was bevor, wenn das kommen sollte.

  8. In BW leider immer noch Maskenpflicht am Platz. Egal ob Abstand oder nicht. Das hält viele Besucher ab. Vorab wird telefonisch nachgefragt ob Maske. Beim Bejahen folgt meistens die Antwort: "Nö, dann kommen wir nicht. Zwei Stunden mit Maske ist eine Zumutung."

     

    Dafür aber in Diskotheken und Clubs ohne Maske auf der Tanzfläche. Hier hat das Virus wohl keinen Zutritt!!

  9. Kretschmann hat für Baden-Württemberg Lockerungen vor Ostern ausgeschlossen.

     

    Hauptsache Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern als Nachbarn sind schon weiter. Wir müssen immer noch die Nachverfolgungszettel ausfüllen die keiner sehen will.

  10. In Baden-Württemberg sagt die neue Verordnung "es sollen" FFP2-Masken getragen werden.

     

    Ist damit gemeint MÜSSEN??  Und wenn ja, warum steht es dann nicht so da?

     

    Sollen wir jetzt allen Besuchern die ansonsten sämtliche Anforderungen erfüllen, den Einlaß verweigern wegen einer medizinischen Maske?

     

    HdG

  11. Mal wieder was neues In Baden-Württemberg:

     

    Noch ein Detail aus Baden-Württemberg, das 2G und 2G Plus noch ein wenig mehr erschwert: Der gelbe Impfpass darf nicht mehr als Nachweis akzeptiert werden, sondern es muss ein maschinenlesbarer QR-Code vorgelegt werden, der mit der CovPassCheck-App gelesen werden kann.
  12. Baden-Württemberg erweitert 2G-plus auf alle Veranstaltungen

    Voraussichtlich gilt schon ab Mittwoch bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel 2G plus. Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr, hat die Regierung aus Grünen und CDU ihren Katalog für schärfere Maßnahmen in der neuen Alarmstufe II nochmals erweitert. Das heißt, dass zu allen Veranstaltungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für Vereinssport, Stadt- und Volksfeste sowie Weihnachtsmärkte.
     
     
     
     
  13. Ob man weiterhin 3G anbietet oder ob man auf 2G wechselt kann auch kontrovers diskutiert werden.

    Einer sachlichen Auseinandersetzung kann und will man sich nicht verschließen.

     

    Wenn aber eine zynische, polemische und faschistische durchsetzte Meinung dazu geäußert wird hört der Spaß auf.

     

    Nach Ankündigung, dass wir auf 2G umsteigen erreichte und folgende Mail (im Original):

     

    ___________________________________________________________________________________________________

     

    Mit Entsetzen habe ich heute gelesen, dass das Central Kino ab 1. Nov auf die 2G-Verordnung einschwenkt. Mit Entsetzen nicht etwa, da mir der nötige Impfnachweis fehlen würde, sondern weil diese Option

    a) medizinisch irrsinnig ist: Wie seit Monaten weltweit bestätigt, stecken sich Geimpfte mit Delta ebenso leicht an und geben Viren in der selben Last weiter wie Ungeimpfte. Allein ein frischer Covid-Test für ALLE Gäste würde Infektionen ausschließen. Mit 3G inkl. Hygieneregeln hat man wenigstens die Getesteten und die Genesenen, die für (99%ige) Sicherheit sorgen. Und ich will mich trotz Impfung NICHT anstecken!

    b) eindeutig verfassungswidrig ist. Jede Form staatlicher Gruppendiskriminierung ist laut Grundgesetz verboten, verständlich nach den Erfahrungen mit den Nürnberger Gesetzen und ihren schrecklichen Folgen im Dritten Reich. So werden diese 2G-Regeln - wie so viele andere Coronaverordnungen bisher - ohnehin eines Tages von Verwaltungsgerichten gekippt. Auch der vermeintlich gute Zweck der 2G-Option (unverholene Impf-Erpressung) ist einer Demokratie nicht würdig.

    Die Überschrift in der Brühler Rundschau "Bald ohne Maske ..." lenkt in zynischer Weise vom Kern der Entscheidung ab: Angepeitscht durch die spalterische Landesverordnung schließt Ihr Kino die ungeimpften Untermenschen mit einem "wir müssen draußen bleiben" aus, damit die geimpften Herrenmenschen unbeschwert ohne Maske genießen dürfen. Unbeschwert für die privilegierten Herrschaften aber nur so lange, bis danach der Anruf vom Gesundheitsamt kommt (bitte alle schnell testen lassen ...)

    Meine Konsequenz als langjähriger Stammgast des Central Kinos: Die nächsten Jahre bleibe ich fern und belohne dafür 3G-Kinos mit meiner Filmbegeisterung. Ich wünsche Ihnen mit den ungetesteten Maskenlosen jetzt im Grippewinter viele schöne Superspreader-Events!

     

    Gruß,

    C. Xxxxx   (Name gelöscht)

    ___________________________________________________________________________________________________________________________________

  14. Meine Besucher darf ich also fragen, ob sie geimpft oder genesen sind und ggf. den Ausweis verlangen.

    Meine Mitarbeiter darf ich nicht fragen! Was ist, wenn meine Mitarbeiter sich einen Film anschauen möchten?

    Darf ich sie dann etwa fragen, oder müssen sie als Einzige mit Maske im Kinosaal sitzen??

  15. vor 33 Minuten schrieb preston sturges:

     

    de facto wurde generell 3G für indoor Veranstaltungen eingeführt und im Gegenzug die Kapazitätskappung gestrichen.

    Die Kappung ja, aber der Abstand 1,5 m bleibt. D.h. keine Verbesserung der Kapazität. Oder sehe ich das falsch?  Oder mit Maske und "Vollbelegung" wäre noch eine Option.

  16. Heute morgen ist auf der Seite des Landes BW zur neuen Corona-Verordnung unter anderem folgendes zu lesen:

    _______________________________________________________________________________________________________________

    Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.

    ___________________________________________________________________________

     

    Das würde also bedeuten, entweder volles Haus mit Masken und 3G oder wie bisher 2 Sitze und jede zweite Reihe frei, ohne Maske aber auch mit 3G. Das wäre gegenüber der bisherigen Regelung eine Verschlechterung.

     

  17. Der Kunde kann die Karte für sich selbst zur vereinfachten Zahlung verwenden. (Kein Bargeld, kein Wechselgeld). Die Karte kann dauerhaft oder kurzzeitig an Freunde ausgeliehen werden. Sie ist immer wieder (auch online) aufladbar. Kartenkauf online muß nicht über EC-Karte (Gebühr) erfolgen. Mit Kundenkarte keine Zusatzgebühren. Wird sehr oft als Geschenk verwendet. Sieht "wertiger" aus als ein Papiergutschein. Die Karte kann, ohne physisch vorzuliegen, vom Schenkenden wieder online oder an der Kasse nachgeladen werden.

     

    Muster unserer Kartenvorderseite als Anhang.

    Guthabenkarte.jpg

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