Zum Inhalt springen

mibere

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.028
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    11

Beiträge erstellt von mibere

  1. vor 13 Stunden schrieb achteinhalb:

    Macht man sich in der Hoffnung auf einen höheren Kartenverkauf zum Handlanger einer Politik,

    die evtl. nicht lange vor Gericht (verfassungsrechtlich vermutlich äußerst problematisch) Bestand haben wird?

    Wieso Handlanger? Hätte der Senat gesagt: "2G und Ende!", dann wäre gemotzt worden und alle würden sich daran halten.

    Jetzt überlässt der Senat es den Betreibern, ob sie 2G oder 3G nutzen wollen - und es wird ebenfalls gemotzt, weil der Senat angeblich die Verantwortung auf die Betreiber abschieden will.

    Ich finde es gut, dass der Senat es den Unternehmern überlässt, welche Form sie ihren Gästen anbietet. Schließlich müssen wir alle Umsatz machen, um unsere Fix- und flexiblen Kosten zahlen zu können, auch in Pandemiezeiten.

  2. vor 15 Stunden schrieb marktgerecht:

    Ja und Kinder?
    Zeigt Ihr dann keine Kinderfilme mehr?

    Soweit ich das verstanden habe, sind Zuschauer unter 18 Jahren von der 2G-Regelung vorerst ausgenommen. Sie können also weiter in die Kinos gehen.

  3. Hamburg führt ab Samstag, den 28.08.21 das 2G-Modell ein.

    Demnach werden Testpflicht und Kapazitätsgrenzen in Kinos für Geimpfte und Genesene aufgehoben! 

     

    Das bedeutet:

    - Vollauslastung

    - Aufhebung des Abstandsgebotes 

    - Freie Anordnung der Sitzplätze

     

    Die 2G-Option muss vom Kinobetreiber über das Internet angemeldet werden.

    Wird dem zugestimmt, haben Zuschauer mit PCR- und Schnelltest keinen Zugang mehr!

     

  4. Wie viel Millionen Disney hierzulande mit dem 22-Euro-Stream verdient, ist reine Spekulation und lässt keine Rückschlüsse zu. 

    Allem Anschein nach erleiden Kinos keine Zuschauereinbußen, wenn der Film gleichzeitig kostenpflichtig im Stream erhältlich ist.

     

    vor 11 Stunden schrieb kastlmeier:

    warum wir jetzt immer noch so teure Projektoren benötgien mit dieser Sicherheitstechnik, wenn die bessere Qualität im Stream erreicht wird.

    Das ist doch gar nicht der Fall. Der Stream wird zwar mit 4K/UHD beworben, aber am Ende ist die Datenrate so gering, dass zu Hause nicht mal Full-HD-Auflösung/Abbildungsqualtät erreicht wird. 
    Hier haben Kinos nach wie vor Vorteile, auch wenn es auf dem Papier anders aussehen mag.

     

    Die Frage, ob Streaming zum Sargnagel für das Kino wird, kann man leider nicht seriös beantworten. Zumal es wie beim Fußball in den 1990er Jahren auch eintreffen kann, dass mehr Menschen in die Kinos gehen werden, weil bestimmte Filmtitel allgegenwärtiger sind.

  5. Die Luca-App ist bezüglich Datenschutz stark in der Kritik. Zu Recht, wie ich finde. Man sollte das eigentlich nicht unterstützen.

    Zumal mit der Corona-Warn-App ein probates Tool zur Verfügung steht, dass sich nach jetzigen Erkenntnissen bewährt hat.

     

    Durch die Vorhaltungspflicht für Betreiber von Gaststätten und Kinos ist das natürlich ein großes Dilemma. Mittels Corona-Warn-App kann ich nicht nachweisen, wer, wann, wie lange hier gewesen ist. Mit der Luca-App allerdings schon.

     

    Wunderbares Eigentor. Denn es hätte so leicht sein können: Einfach von jedem Besucher die Corona-Warn-App zeigen lassen, plus Testergebnis, Impfpass o. ä. - und fertig.

     

  6. Rabust, ich kann sehr gut verstehen, dass dir die Löschung nicht gefällt.

     

    Henri hat allerdings im Eingangsposting klar kommuniziert, was für Beiträge im Forum bezüglich Corona gestattet sind.

    Er hat sogar, explizit aufgeführt, was hier nicht mehr geduldet wird.

    Dein Beitrag, Rabust, beinhaltet all die Dinge, die hierzu nicht erwünscht sind.

    Von daher geht die Löschung in Ordnung.

    Im Grunde hast du noch Glück, dass dein Account nicht gesperrt wurde, wie ebenfalls angekündigt bei Verstößen.

    Wieso ist das so schwer für dich, zu verstehen beziehungsweise zu akzeptieren?

  7. Zitat

     

    Warner Media leidet unter Corona. Die Kino- und Fernsehproduktionssparte des Medienkonzerns setzte im vierten Quartal 3,2 Milliarden US-Dollar um, das ist gegenüber dem Vorjahresquartal ein Minus von 21,2 Prozent.

    (...) Weil die operativen Kosten ebenfalls sanken, stieg die Gewinnmarge von 19,5 auf 24,4 Prozent.

     

    http://www.quotenmeter.de/cms/print.php?id=124402

     

    Ganz so sehr scheint Warner Media demnach also nicht zu leiden...

  8. Zurück zum Thema:

     

    Aus unternehmerischer Sichtweise ist der Schritt von Warner nachvollziehbar und (IMO) richtig. Immerhin trägt das Unternehmen Verantwortung für viele Mitarbeiter.

     

    Dass sich die meisten Menschen nicht mehr ins Kino begeben, wenn sie erstmal die Streaming-Dienste verinnerlicht haben, glaube ich nicht. Menschen neigen dazu, rauszugehen. Ansonsten würden Theater, Musicals, Konzerte und Sport-Events nicht so gut besucht sein. 

    Auch Bars, Restaurants, Cafés und Clubs sind in den Großstädten bestens frequentiert - gleichwohl man all die Dinge dort zu Hause günstiger konsumieren kann.

     

    Ob sich die Kinobesucher in Deutschland (um das mal regional zu begrenzen) dafür erwärmen können, in großer Masse 15 - 30 Euro für einen Stream auszugeben, bezweifle ich irgendwie, wenn der übrige Content vom selben Streaminganbieter neben der monatlichen "Grundgebühr" kostenlos ist. Mulan und Soul zeigen mir, dass man in Deutschland noch nicht bereit für derlei zusätzliche Zahlungen ist zusätzlich zu GEZ und diversen Streaming-Abo-Gebühren. Und nicht jeder ist willens oder imstande ein Heimkino mit Riesen-TV oder Leinwand in Wohnung oder Haus zu implementieren, das dann auch noch tontechnisch auf hohem Niveau ist. 

     

    Meine Prognose:

    Sobald die Pandemie abgeklungen ist und wir alle unbeschränkt Theater, Konzerte, Ausstellungen, Restaurants, Cafés, Sport-Events besuchen können, ohne negative gesundheitliche Auswirkungen zu befürchten, werden viele Menschen auch wieder in die Kinos strömen. Denn ein Filmerlebnis auf der großen Leinwand ist doch etwas Besonderes, das viele dem Pantoffelkino und auch gut ausgestatteten (wenigen!) Heimkinos vorziehen werden.

     

    Guten Rutsch!

    • Like 1
  9. vor 2 Stunden schrieb Arni:

    Das wäre kein Problem. Restaurants, die 2020 eröffnet haben, bekommen doch auch etwas

    So ist es: 

     

    Zitat

     

    Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

    Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

     

     

  10. vor einer Stunde schrieb marktgerecht:

    Zumindest dieser eine Verleih möchte gerne einen Anteil haben von den den 75% die wir erhalten.

    Das ist doch Unsinn!

    Der Verleiher (wenn er denn in Deutschland sitzt) kann ebenfalls 75 % vom Novemberumsatz beantragen.

     

  11. So ganz verstehe ich das Problem nicht.

    Im Rahmen der Novemberhilfe sollen 75 % der Umsatzes aus November 2019 gezahlt werden. Umsatz. Das ist das Zauberwort.

    Andere Selbständige erhalten auch die 75 % "Umsatzerstattung", gleichwohl davon neben der Miete auch gelieferte Waren bezahlt werden. Im Grunde ist das das Gleiche.

     

    Umsatz ist ja nicht Gewinn oder Marge.

     

    Ich gehe davon aus, dass auch Kinobetreiber bis 75 % erhalten werden.

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.