Zum Inhalt springen

...

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.037
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    8

Alle erstellten Inhalte von ...

  1. Interessant ist oft nicht, was irgendwo steht, sondern was irgendwo nicht steht. Das Visier ist in der maßgeblichen hessischen VO (Link verweist auf PDF) nirgends als unzulässig erwähnt, hingegen schreibt diese VO für den Gaststättenbetrieb dem Personal die Nutzung des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend vor (§ 4 Abs. 2 Nr. 4). Zufälligerweise definiert diese VO in einer anderen Vorschrift (§ 1 Abs. 6 Satz 2) sogar den Mund-Nasen-Schutz als etwas, das Mund und Nase bedeckt. Das Visier bedeckt Mund und Nase nicht, so dass es kein Mund-Nasen-Schutz ist. Demnach ebenfalls kein Mund-Nasen-Schutz ist also *lustige Musik spielt jetzt* - die Volksgasmaske - der Volks-Taucherhelm - die begeh- und verschließbare Volks-Plastikkugel - diese für Kinder unter 3 Jahren besonders geeignete Volks-Aldi-Tüte ... denn die abdecken das Gesicht, aber bedecken nicht Mund und Nase. Ungerne möchte ich das mit den Leuten im Ministerium mal aushandeln, ob das nicht denselben Zweck erfüllt. Insofern erinnert mich diese Regelung an die Dynamo-Pflicht für Fahrräder: Du konntest auf deinem Fahrrad dich in eine Lichterkette einwickeln und vorne einen Suchscheinwerfer haben -- ohne die 6-Volt-Funzel per Dynamo warst du in den Augen des Gesetzes unbeleuchtet. Ich glaube, unter Ramsauer ist diese Regelung dann gefallen.
  2. Aber du hast schon einen Ad- und Scriptblocker installiert, oder? Mit der Kombination aus ABP, NoScript und den Einstellungen von Seamonkey gibt es nirgends Werbung. Manchmal muss ich etwas herumprobieren, damit ich bei NoScript rauskriege, welche Scripts wirklich wichtig sind, dass die Seite läuft, aber sogar die Cookie-Overlays werden dadurch unterdrückt.
  3. An anderen Ecken wird das auch mit Einwegware so gehandhabt. Vor mittlerweile 5 Jahren hat unser Studentenwerk angefangen, einen Pfennigbetrag ... lass es 30 ct. sein ... auf Pappbecher zu erheben, falls man seinen Kaffee nicht in einer Mehrwegtasse (ebenfalls Pfand, aber besser...) haben will. Der eigentliche Gedanke dabei war, den Müll in den Hörsälen, Seminarräumen und um die Uni-Gebäude zu verringern, weil Pappbecher halt doch mal stehenbleiben, vom Wind weggeweht oder auch achtlos in die Landschaft geworfen werden. Mittlerweile sieht man kaum noch wen mit einem dieser Pappbecher umherlatschen, die meisten ziehen sich am Automaten die Tasse und gut ist. Glasflaschen: Finde ich gut! Lass den Quatsch mit Bechern einfach komplett, drück den Leuten die Glasflasche in die Hand und fertig ist. Kinder kann man gut konditionieren mit diesen flachen Cola-Lollis, gibts in der Metro in diesem praktischen Paket zu 10.000 Stück für 1 Euro oder so: Bring deine Flasche selbst aus dem Saal, stell sie in den Kasten drausen und bekomme einen Lolli. Das Saalpersonal hat Handschuhe an, und damit ist auch dieses Problem des Flaschenhalses erledigt. Becher im Saal in den Eimer auszuleeren, damit man diese danach in den normalen Restmüll kloppen und vielleicht noch verpressen kann, ist das widerlichste, das ich jemals gesehen habe, wenn ich von Kotze oder Exkrementen mal absehe. So oft, wie dabei demjenigen, der diese Tätigkeit verrichten musste, was ins Gesicht geschwappt ist (muss wohl ein Naturgesetz sein, Limonade schwappt und spritzt immer höher, weiter und zielsicherer, als Wasser...), war das noch nie feierlich. Ausgehend von der eigentlich immer bestehenden Gesundheitsgefahr dieser Tätigkeit, dürfte jeder Arbeitnehmer diese schlechthin zurückweisen, solange keine Schutzausrüstung ausgegeben wird.
  4. Das hoffe ich doch. Ein Internetforum kennt Hall nur bedingt, und wenn du gegenüber @carstenk das Höhlengleichnis benutzt, um eine zuvor getätigte Abgrenzung à la Techniker ./. Ästhet auf einem intellektuellen Niveau vorzunehmen, dann interpretiere ich das als Beleidigung; die steht da schwarz auf weiß. Kein Schall, kein Hall. Weil es mich nicht die Bohne interessiert. Niemals hat es das. Haffenloher sagt: "Dat kostet misch kein müdes Arschbackenrunzeln!" Dolby. Klingt gut genug, um über die Schwächen des Mediums akzeptabel hinwegzutäuschen und für den Rest habe ich ein funktionierendes Sexualleben... Ach, und Ben Hur ist an sich schon ein komplettes Desaster. Dieser Film war niemals gut, nicht auf 35 mm, 70 mm, VHS, öffentlich-rechtlich, Laser-Disc, Daumenkino, Nacherzählung im Konfirmandenunterricht und auch nicht in dieser kurzfassenden Beschreibung in der Programmzeitschrift. Das ist ein absolut unnötiger Film. Ich schaue mir lieber alle Twilight-Teile 12mal an, als einmal Ben Hur. Genau so schlimm ist Quo Vadis -- und wenn Peter Ustinov noch 3mal mitspielte -- oder alle missinterpretierten Sandalendramen aus der griechischen Mythologie. Und Partialität und Desastrosität schließen sich aus. Ich bin ja dankbar für jeden, der meint, sich in Rabulistikus Corona-Threads mit Springer-Presse-Einlage wirklich beteiligen zu müssen, da weiß ich gleich, woran ich bin. Das ist so ein bisschen wie mit dem Witz über Veganer: "Woran merkst du, wenn einer Veganer ist? -- Hä? Ich frag ihn halt? -- Nee, musste gar nicht. Er wird es dir im ersten Moment ungefragt mitteilen..." -- Bloß, ich mag Veganer, denn die tun meistens niemandem was und halten eher selten Springer-Presse den Gradmesser unabhängiger Berichterstattung.
  5. Selbstreflexion ist in letzter Zeit nicht so dein Ding, oder? Ein absolutes Ärgernis und eine geistige Kapitulation im Filmvorführervorum ist diese Freakshow, die Du mit Nostradamus und Molière in der Rubrik Talk abziehst. Deine Beiträge in diesem Forum waren, wenn man mal von den Scharmützeln über Lichtton in Kopierwerken vor 1990 oder partiellen Desastern (diese Formulierung ist übrigens ein vollständiges Desaster -- wollte ich immer schonmal sagen...) einmal absieht, eher auf der lesenswerten Seite -- Sie waren. Jetzt hingegen beteiligst Du Dich an geistesentkleideter, pseudo-antietatistischer Rabulistik, die im Kern nichts anderes als den Totalitarismus der Plumpheit befeuern will; betreibst den "Abgleich verschiedener Quellen" (Merke: Heise, Bild, MSN, T-Online, Youtube und dergleichen haben nichts mit Journalismus zu tun und sind keine Quellen...) und siehst dieses Forum offenbar als den passenden Ort zur Verklappung dieser Geistesdiarrhoe... Schade drum. Das Höhlengleichnis nun noch zu bemühen, um Dich, der Du ohnehin zu exzentrisch bist, aktuellen, alltäglichen Kinobetrieb zu ertragen (was ich, wie gesagt, einmal sympathisch fand), über genau diejenigen, die das können, zu überhöhen, ist mit Frechheit nicht angemessen zu beschreiben. Insofern bin ich nun enttäuscht, als ich erkenne, dass Du eigentlich in der Höhle sitzt und den Schattenspielen harren musst. Ein Positives bleibt immer noch: Wenigstens im Beleidigen anderer Forenten bedienst Du Dich noch keines Schmuddelvokabulars.
  6. Mit Skittles noch nicht, aber mal mit Lebensmittelfarbe im Topf auf dem Herd zuhause, und obwohl (eingedenk des Versuches aus dem Chemieunterricht, den PU-Pilz mit Füllertinte zu färben) Lebensmittelfarbe in rauhen Mengen beigefügt war, blieb das Popcorn eher blass und vorwiegend gelb. Mit Skittles stelle ich mir das geschmacklich auch eher eklig vor, aber der Affe beißt in die Seife.
  7. ...

    Corona und Kino

    Oh wei... Es ehrt dich, dass du dir so viele Sorgen machst, weil es zeigt, dass du nicht nur einfach so reflektiert denkst, sondern eben auch andere im Blick behältst. Aber du musst in dem Falle wirklich akzeptieren, dass alle Vorsichtsmaßnahmen, die du ergreifst, nicht dem Zweck dienen, narrensicher und sabotagefest etwas zu gewährleisten. :) Verkaufe Platzkarten im gebührenden Abstand, weise hier und da per Schild auf die Abstandsgebote hin und dass die Platznummern einzuhalten sind und dabei sollte es erstmal bleiben. Bedenke, die Leute kommen (kamen immer schon) ins Kino, um in entspannter Atmosphäre zu sein. Genau so, wie Leute in die Kneipe gehen, um mal "raus zu kommen". Wenn der Kinobetreiber oder Wirt nun anfängt, den Kontrollwahn und die Regelungswut, die Papi von seiner Alten zuhause kennt, oder Mutti von ihrem blöden Chef oder Mann und wir alle derzeit von überall anders, dann ist das keine entspannte Atmosphäre. Sollte sich natürlich die Notwendigkeit ergeben, weil im Saal einer penetrant distanzlos ist, vor allem zu Leuten, die er nicht kennt, dann muss das Personal durchaus auch regelnd eingreifen, aber das war immer schon so. Es ist das Gebot der Stunde, ohne Aufregung und Leidenschaft mit dem gebotenen Augenmaß den guten Kompromiss zu finden. Das geht eher noch mit Kommunikation und Vertrauen, als mit Absperrband, Bodenmarkierungen (plötzlich meint jeder, er sei die Straßenmeisterei...) und Kasernenhofton.
  8. ...

    Corona und Kino

    Das stimmt schon, vordergründig ist das ein versammlungsrechtlicher Fall, daraufhin spielt auch der von dir genannte Satz der weiteren Auflagen an, denn das Ordnungsamt kann natürlich anstelle des Verbotes Auflagen verhängen; das Verhängen der Auflage als Ersatz des Verbotes kann ja genau das Ergebnis der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens sein, aber das brauchen wir hier nicht weiter vertiefern, gerne per PN, weil das sprengt hier den Rahmen. Das interessante steckt aber im Detail, nämlich dass der 1. Senat eben klargestellt hat, dass das Argument der Seuchenvorsorge gerade kein Totschlagargument ist, jeglichen Grundrechtseingriff rechtfertigen zu können. Und ja, das sind vielleicht alles ebenfalls vordergründig private Angelegenheiten, aber sobald der Staat auf die Idee kommt, dem Gewerbetreibenden dieses oder jenes aufzuerlegen, das sich auf seine Kundschaft unmittelbar auswirkt, weil es diese z. B. zur Mitwirkung verpflichtet, sobald sie das Geschäft beanspruchen will, dann ist das natürlich grundrechtsrelevant. Es ist übrigens ganz oft so, dass die grundlegendsten Erkenntnisse der Rechtsprechung aus Entscheidungen kommen, die thematisch in den lustigsten Orchideen-Feldern des Lebens wurzeln. Der Klassiker zum Eigentumsrecht betrifft einen Fall, da wollte jemand im Wasserschutzgebiet ein Kieswerk betreiben... :D Aber ich sehe das wie @preston sturges, das wird so extrem wohl nicht kommen.
  9. ...

    Corona und Kino

    Na okayy... ich bin auch noch zu faul. Aber als mein alter Perso abgelaufen war, war ich knapp bei Kasse und mein Reisepass läuft noch bis 2027... 😅
  10. ...

    Corona und Kino

    Aber sehr gerne doch: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 4. 2020 -- 1 BvR 828/20, zur Sache siehe Randnummern 13 und 15, sinngemäß in etwa: Das Ordnungsamt der Stadt Gießen entscheide in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens über die Verhängung des Versammlungsverbotes [Anm.: Wohlgemerkt ein Irrglaube, Versammlungen hierzulande seien grundsätzlich verboten und müssten nach dem Einzelfall erlaubt werden, vice versa.] und müsse der Bedeutung und Tragweite grundrechtlich geschützter Positionen im Zuge dessen Rechnung tragen. Diese Entscheidung ist recht kurz, was aber nicht bedeutet, das BverfG schlampte, sondern daran, dass es sich dabei um den Beschluss im Eilrechtsschutz handelt (insofern ist sie nicht zu kurz...). In der Hauptsache steht die Entscheidung noch aus, aber da die zugrunde liegenden Umstände recht klar sind, dürfte die Entscheidung schon den Vorgeschmack liefern, wie das ausgeht. Abstrakt lässt sich das aus dem Versammlunsgrechtszusammenhang lösen, indem die Durchsetzung der (übrigens per Rechtsverordnung und nicht per Parlamentsgesetz -- Riesenunterschied -- ergangenen) Corona-Maßnahmen sich immer noch unter die Wahrung der Grundrechte fügen muss. Die behördliche Auflage, also Private zu verpflichten, einfach mal so eine (unnötig große) Menge Daten zu erheben, wäre insofern also unverhältnismäßig. Dass es generell unverhältnismäßig ist, derartige Sammlungen zentral oder quasi-zentral anzulegen, ist ja auch bei der Debatte um diese Nachverfolgungsapp herausgekommen. Ist das denn nicht miteinander verbunden? Es geht darum, den den Wirtschaftsbetrieb (im Restaurant im wahresten Sinne... hö hö hö...) wieder aufzunehmen. Dabei zu bedingen, die hergestellten Kontakte müssten -- auf den Verdacht hin, es könnte zur Infektion gekommen sein -- zentral oder quasi-zentral festgestellt und -gehalten werden, ist erstmal eine Frage der Mittel. Je nach Auswahl dieser Mittel (und insb. bei der Ausweiskopiererei) werden meiner Ansicht nach die Belange des Einzelnen über Gebühr unter die des Geschäftstreibenden geordnet, der dieser Auflage ja nicht vordergründig um des Allgemeininteresses willen nachkommt, sondern um seinen Geschäften nachzugehen. Das ist dann schon eine Frage, ob hier das System den Nutzern dient oder umgekehrt... Luhmann, und so. An der Stelle möchte ich mal anmerken, dass ich gewiss nicht dagegen argumentieren möchte, die Nachvollziehbarkeit eventueller Infektionswege an Orten höheren Menschenaufkommens generell zu gewährleisten, aber da gäbe es eben auch andere Wege. Keineswegs trifft den Gewerbetreibenden da auch die Pflicht, ein absolut fehlerfreies System aufzubauen, wenn es doch nur darum geht, ein redliches Bemühen hervorzurufen. Die Besucher dazu anzuhalten, die Eintrittskarte fürs Kino aufzuheben oder online zu kaufen, sollte doch reichen. Wer sich der Sache entziehen will, der tut es doch sowieso und ich denke auch, dass so eine Pflicht gar nicht kommen wird. Und ob ich dem Kellner, dem Maitre, dem Patron oder eben nur dem Küchenjungen vor, hinter oder auf der Türschwelle verdeutliche, dass ich ihn nicht meinen Ausweis scannen werden lasse und im Gegenzug meine Kröten dann behalte, ist ja irgendwie auch egal. 😉 p. s.: Die Sache mit der Maske, nur wesentliche Angaben wie den Namen, nicht die Nummer und die ausstellende Behörde zu erfassen, finde ich schon wieder nicht so schwerwiegend. Dann brauchst du aber vier Masken, eine für den alten Perso, den neuen, den Reisepass und den Führerschein. Ich z. B. besitze keinen Personalausweis (böse böse, ich weiß, das Ding ist mir aber zu teuer...), sondern nur den Reisepass und den Führerschein.
  11. ...

    Corona und Kino

    Dass diese "Unvermeidlich-Argumentation" ja auch in Seuchenzeiten nicht tragfest ist, hat ja das BVerfG mit seiner Entscheidung zum Versammlungsrecht klargestellt und Recht übertrumpft die Moral eben. Es ist auch nicht unvermeidlich, sich gegenüber anderen Privaten zu offenbaren, nur um wieder im Restaurant zu essen oder ins Kino zu gehen. Das Individuum ist keine Funktion der Wirtschaft, sondern ihre erste Bedingung; das sollte nicht unterschätzt werden. Ich würde jedem Kellner und jedem Kassierer den Vogel zeigen, wenn der auf die Idee käme, von mir die Kopie meines Ausweises zu verlangen, etwas gezwungen lächelnd mein Geld wieder einstecken und von dannen ziehen... vielleicht auch für immer.
  12. ...

    Corona und Kino

    Wie denn auch, wenn du bezogen auf die Fläche nur eine bestimmte Zahl Kunden in den Laden lassen darfst? Ich bin umgekehrt, als ich gestern vor diesem bekannten Elektronikgeschäft an der Konstablerwache die Schlange gesehen habe, ich stelle mich nicht eine unabsehbare Zeit in eine Schlange, wenn es regnet und ich nicht weiß, ob ich das, was ich suche, überhaupt bekomme. Diese Branche hat in den letzten Jahren oder Jahrzehnten auch wirklich alles unternommen, um sich für junge Leute unattraktiv zu machen. Verschrobene Ex-Theaterleiter, die in Onlineforen ihre kruden Verschwörungstheorien gespickt mit Beleidigungen an unbestimmte Personen kundtun, sind da nicht das erste Manko. An der Kasse anstelle des "Oh, haben Sie eine Kundenkarte??????" das "Ohh, haben Sie die Corona-App?????" (und vorzeigen lassen, wie mit der Kundenkarte eben...) und im Saal das Dia: "Verehrte Besucher *schleim schleim*, Bitte lassen Sie während der Vorstellung Ihr Mobiltelefon angeschaltet aber lautlos in Ihrer Tasche. Vielen Dank, die Theaterleitung..." Der Witz ist doch, die Kontrolle im angemessenen Maße sicherzustellen. Ob der einzelne Besucher sich durch verdeckten Widerstand dann entzieht, kann nicht mehr das Problem des Betreibers sein.
  13. ...

    Corona und Kino

    Solche Separatlösungen für jede einzelne Stelle mit Publikumsverkehr sind wohl kaum zweck- und rechtmäßig durchführbar. Personalausweis kopieren? Wie lange soll das denn dauern?! Falls es also dem privaten Sektor auferlegt wird, im Ansteckungsfalle die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden viele auf die Idee kommen und die Nutzung dieser Rückverfolgungsapp zur Einlassbedingung zu machen. Es braucht kein Gesetz dazu, denn der freie Markt wird das regeln... So im Nachhinein wirkt das wirklich befremdlich. Aber auf der anderen Seite dürfte das ja um die 20 oder 30 Jahre her sein -- weit weit vor der Zeit universeller und größtenteils zentralisierter, vor allem aber datenbanktauglicher und verknüpfender Datensammelei. Heute würde dein Personalausweis nicht von einem analogen Fotokopierer mit schmierender Trommel auf ein gelb-graues Blatt Umweltpapier kopiert, sondern von einem hochauflösenden Digitalkopierer mit eingebautem Festspeicher gescannt, auf einem Rechner in einer Kundenkartei (am besten noch in der Cloud oder mit einem Datenbankprogramm, das durch die Hintertür alles an den Hersteller schickt) abgelegt und mit weiteren Informationen, wie z. B. der Emailadresse, Telefon- oder Handynummer und Bankverbindung verknüpft (du hast ja schließlich mit der Scheckkarte bezahlt...). Nach zwei Jahren gibt der Scanner oder Rechner den Geist auf, was passiert mit dem Speicher? Den Inhalt des Leitzordners aus der Videothek von 1993 hat irgendwann mal ne Aushilfe in die Tonne gekloppt, vielleicht auch durch den Reißwolf gejagt, und damit hatte sich das ganze...
  14. ...

    Sterben Kinos aus?

    ... und offenbart dabei, dass er überhaupt keine Ahnung hat, sondern auf das marktschreierische Geplärre des dafür berüchtigten Vorsitzenden der Ryanair reingefallen ist (wobei der niemals behauptet hatte, "Rücklagen zur Überwindung von Corona" extra gebildet zu haben... das wäre zu reißerisch, selbst für seine Verhältnisse.). Nach ihrem letzten Geschäftsbericht hat die Lufthansa flüssiges Vermögen von ca. 3,4 Mrd. Euro, die Süddeutsche schrieb erst die Tage etwas von Rücklagen i. H. v. sogar 4,4 Mrd. Euro, wobei ja Rücklagen und flüssiges Eigenvermögen nicht zu verwechseln sind (der Geschäftsbericht weist sogar Rücklagen i. H. v. 7,7 Mrd. Euro aus, auch der Rücklagenbegriff ist ja nicht so ganz einheitlich...); jedenfalls ist dem Geschäftsbericht nicht zu entnehmen, die Lufthansa als Konzern (also die eigentlichen Airlines und dann das ganze Drumherum, was so einen Luftfahrtkonzern eben noch ausmacht, wie die LH-Technik, das Flugtraining, etc...) sei eine Pleitegesellschaft, die es nötig habe, bei der Bundesregierung betteln zu müssen. Ob das aber jemanden interessiert, der andernorts zumindest schlüssigerweise erkennen lässt, ernsthaften intellektuellen Austausch mit "Kritikern der Mainstream-Medien", die zugleich auf "Quellen" wie msn, die Bild, heise oder den Tagesspiegel verweisen, betreiben zu wollen, steht auf einem anderen Blatt.
  15. Oha, bei diesen Plakaten aus dem Aushang würde ich ja nicht nee sagen...
  16. Wie praktisch, dass der Nachbar dieselbe Hausnummer hatte. Und wie verwirrend zugleich.
  17. Und das verkehrte M wurde gegen das W getauscht! :)
  18. Unterschätze auch den "Nacht-Effekt" nicht, so nenne ich das mal, wenn Geräusche, die einem tagsüber normal erscheinen, nachts ein Heidenkrach sind. Objektiv ändert sich am Geräusch nichts, aber es sticht nachts mehr heraus, wenn es sonst ruhig ist. :)
  19. Beweisen? -- nein. Auf Nachfrage behaupten? -- ja. Aber so weit waren wir immer schon. @marktgerecht hat offensichtlich nicht böswillig seine Anmerkungen gemacht. Dass der TE etwas kratzig ist, dürfte seiner Lage geschuldet sein, geprellt worden zu sein und dafür hat er meine größte Sympatie, auch wenn ihm das nix hilft, weswegen ich üblicherweise auf solche Bemerkungen verzichte, schon wegen des Floskel-Alarms. Außerdem hat niemand dem TE ein Delikt auch nur unterstellt, von daher erübrigt sich der Kommentar. (Ahh, ich wittere es schon: "Aber die Eigentümerschaft auch nur anzuzweifeln, ist ja schon unterstellte Hehlerei..." ... Nee, halt nicht.) Auf der anderen Seite hat sich der TE aber schon seinen Start schwer gemacht, als Foren-Neuling gleich loszupoltern, anstatt sich erstmal der Absichten des anderen zu vergewissern und danach noch nicht mal die Angelegenheit begradigen zu wollen. Aber okay, was juckt es mich.
  20. Sei gegrüßt im Filvorführerforum! @marktgerecht tut ganz recht daran, dir diese Frage zu stellen. Es ist nunmal nicht üblich, völlig wider der Verkehrsauffassung, dass 35-mm-Vorführkopien in privater Hand sind. Jede unhinterfragte Annahme, eine 35-mm-Vorführkopie in privater Hand befinde sich zugleich in Eigentümerhand ist angesichts der Realität und der hier im Forum zu unterstellenden Kenntnis, dass solche Kopien eben regelmäßig nicht in Privathand sind, grob fahrlässig. Darüber hinaus verwechseln die meisten Menschen Besitz und Eigentum oder kennen den Unterschied womöglich gar nicht. Da du deine Verhältnisse dahingehend eingangs nicht klargestellt hast, darfst du dich jetzt gerne bei @marktgerecht für den Fehlgriff im Ton entschuldigen. Gern geschehen. p. s.: Falls mir eine der Kopien "auf den dunklen Wegen" in die Hände fallen würde und du die Herausgabe forderst, dann würde ich dich übrigens auffordern, deine Eignerschaft stichhaltig nachzuweisen und bis dahin die Kopie beim Amtsgericht sicherungshinterlegen.
  21. Diese 3 Wochen Dauerfrost im Februar 2018 (für das Gießener Becken auch untypisch) haben an meinem Haus einer äußerlich gesunden, 90 Jahre alten Betontreppe nun so eine hübsche Ziselierung verpasst. Ein Winter oder eine Frostperiode reicht da schon aus. Bei so einer gefliesten Fassade mit bestehenden Vorschäden wäre der Eigentümer gut beraten, wenigstens die Öffnungen zu verschließen, weil mit jedem Winter das Risiko steigt. Und ein paar Fliesen, die aus der Fassade fallen, sind das eine. Wenn aber dieser Mörtelklumpen hinterher kommt und irgendner Omma op de Kopp fällt, dann ist die Omma hin. Und über die Haltbarkeit der Nachkriegsarchitektur gibt es ja breit gefächerte Meinungen...
  22. Nicht, dass ich da Erfahrungen aus erster Hand hätte, aber die Überlieferung sagt, "... biete blaue Fliesen" war in ostdeutschen Zeitungsannoncen die Chiffre für "... biete Westmark", weil die Hunderter eben blau waren. 😉 Aber ich gebe dir recht, Ironie ist da eigentlich keine dabei...
  23. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn @carstenk aus dem Westen nun im Osten blaue Fliesen suchen ginge...
  24. ...

    Corona und Kino

    Beachte aber, dass die eine in Xdorf örtliche zuständige Behörde nicht an die Entscheidungen der in Yhagen zuständigen Behörde gebunden sein kann. Solange in Xdorf alle gleichbehandelt werden (und wenn es da nur eine Eisdiele geben sollte und Yhagen keine 2 Kilometer weit weg liegt), kann in Yhagen sein was will. Die Regelung hingegen, aufgrund derer die Bürgermeistereien vertreten durch ihre Ordnungsämter und geholfen durch die Polizei des Landes vor Ort kontrollieren, kommen vom Land. Wenn die schlecht sind, hilft es nichts, da sie dennoch durchgesetzt werden müssen, solange sie nicht nichtig sind. Letzteres feststellen zu lassen, ist für den Bürger nicht soo einfach, weil sie das dafür notwendige Verfahren nicht selbst anstrengen dürfen. Bei der Durchsetzung aber sind die Behörden in diesem Falle auf sich gestellt, weil es gibt ja zu solch drastischen Vorschriften keine Präzedenz, keine Kommentarliteratur und keine Rechtsprechung, an der man sich orientieren könnte. Falls jetzt einer den Föderalismus und die kommunale Selbstverwaltung zum Teufel wünscht, halte ein! Irgendwer muss das verwalten, und lieber habe ich meine Behörde vor Ort, wo "mer schwätze könne wey's uuhs passt", als (vgl. z. B. Frankreich) ich an irgendeine statthaltende Behörde des Bundes schreiben müsste, die völlig abgehobene Vorgaben aus Berlin befolgt.
  25. Viel schlimmer noch, als das verkehrte W oder M, finde ich diese solarbetriebene Baumarkt-Hausnummer da links auf dem geklinkerten... Die Dinger sehen ja schon am mit weißem Glattputz über der Wärmedämmung versehenen Einfamilien-Albtraum draußen auf dem Rübenacker furchtbar aus, aber an einem altehrwürdigen Gebäude?! Also nee... Tut das Not? Ach, wo wir ja gerade schon am rummonken sind: Das B in HABEN steht auch Kopf.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.