Zum Inhalt springen

kastlmeier

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    248
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    2

Beiträge erstellt von kastlmeier

  1. Es muß ein Leitfaden zur Wiedereröffnung der Kinos erstellt werden, der für alle zählt. Es kann nicht sein, das in einem Bundesland andere Regeln gelten wie in einem anderen, wie soll denn der Filmverleih sonst seine Starts planen. Es ist ja die Rede von einem Bundesstart und nicht von einem Bundeslandstart. Dann gibt es noch den Schwachsinn der Kinos alte Filme über einen pseudo Streamingdienst nur über die PC etc. Plattform (nicht TV) anzubieten und zu den Kinoeintrittspreisen. Für das Geld kann  ich mir den Film kaufen und es ist trotzdem nicht dasselbe wie Kino.

    Was ist eigentlich mit Open Air Kinos. Sind die eine Großveranstaltung, was gibt es da für Auflagen ? Man kann sowas nicht planen und dann gibt es einen Shutdown und alles ist abgesagt.

  2. Am 30.4.2020 um 13:55 schrieb preston sturges:

    BKM gewährt fünf Millionen für einmaligen Programmkino-Sonderpreis

     

    http://www.mediabiz.de/film/news/x/450268?Nnr=450268&NL=LIBlitz&uid=56939

     

    "Der Sonderpreis zum 50. Jubiläum richtet sich an Preisträger, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zumindest einmal einen Kinoprogrammpreis der BKM erhalten haben. Der Förderbetrag pro Leinwand beträgt 10.000 Euro, der maximale Förderbetrag pro Kino beträgt 50.000 Euro. Diese Mittel können auch für den laufenden Betrieb - also nicht nur investiv - eingesetzt werden und sollen laut der BKM "die Existenz der prämierten Kinos gerade in der aktuell schwierigen Situation stützen"."

     

    So jetzt wird es etwas unglaubwürdig. 50 % der Besucher machen die Multiplexe und 50 % der Rest in Deutschland. Die einen können nicht ohne die anderen und dann gibt es noch diese ca. 13 % der Programmkinos. Eine kleine Rechnung der Förderungen in Bayern und den Programmpreisprämien für die Programmkinos.

    5000 vom Land + 4000 vom Bund + 5000 FFF Bayern = 14000 €, so jetzt kommts... BKM 10000 für die, die 2017+2018+2019 eine Programmpreisprämie erhalten haben, diese Kino erhalten auch meistens für 2020 eine Prgrammpreisprämie die jetzt gerade beantragt werden kann und schon im Sommer ausgezahlt wird und auch verdoppelt wurde und wieder mit 10000 € dotiert ist.

     

    Das sind insgesamt 34000 €. Das wäre bei einem 50 % Verleihanteil ein Umsatz von 68000 € und das in ca. 2  Monaten Shutdown, das sind dann pro Monat 4000 Besucher bei 8.50 € Eintritt und das für diese Programmkinos, die aber auch einen James Bond spielen. Böse Zungen würden dann behaupten...da hat sich einer gesundcoronart. Das Geld wird dann gleich angelegt für einen Umbau, der widerum von dem BKM Soforthilfeprogramm gefördert wird, das sich die anderen nicht leisten können, da sie das Geld zum Überleben benötigen.

     

    Wenn man 25000.- € Förderungen bzw. Programmpreise bekommt, wo ist denn dann der Liquiditätsengpass, das ist dann Subventionsbetrug. Die Kinos über 7 Leinwände bekommen nichts oder auch nur 5000 €, das sie nicht mehr als 10 Angestellte haben. Die Kinolandschaft wird in Deutschland nicht durch die 13 % Programmkinos überleben, da es sich nicht lohnt nur dafür Filme zu produzieren. Ich hoffe die BKM lenkt ein und es werden alle Kinos bedacht, welche das Geld zum Überleben und nicht zum Umbau benötigen.

     

     

    Was ist Eure Meinung dazu ?

     

     

     

  3. Selbst wenn in fünf Wochen das Virus durch Geisterhand verschwunden ist und wir die Kinos wieder aufsperren, was zeigen wir dann für Filme ?

    Nach aktuellen Stand ist der erste "Blockbuster" der "Minions 2" am 9. Juli. Das ist in 4 Monaten, oder werden dann ein paar Filme die jetzt verschoben wurden schnell durchgestartet ?

    Uns wurde jetzt die Grundlage eines Kinos entzogen und das sind die Filme, wie bei einem Fahrzeug für das es keinen Treibstoff mehr gibt.

    Das "Zukunftprogramm Kino" sollte dann nicht zum Investieren verwendet werden, sondern zum Erhalt der Standorte. Wer ist denn in ein paar Monaten noch in der Lage zu investieren ?

  4. Wir benötigen das "Zukunftsprogramm Kino" (es geht jetzt wirklich um die Zukunft und ob es die Kinos überleben) jetzt zum Überleben der Kinostandorte und nicht mehr zum investieren.

    Uns wird zur Zeit die Grundlage entzogen und das sind die Filme bzw. die Filme mit denen man einen Kinbetrieb wirtschaftlich aufrecht erhalten kann. 

    Dazu kommt natürlich noch die Unsicherheit in der Bevölkerung. Es waren die ersten 3 Monate dieses Jahr schon sehr schwierig und die nächsten 3 Monate sieht es auf grund von Corona und fehlenden Titeln noch viel schlechter aus.

  5. Servus an alle,

    die letzten Monate gab es schon Doppelausgaben und im Oktober gar keine mehr. Jetzt habe ich erst die Antwort erhalten, das die S&L Medien Gruppe GmbH in München keine Kino & Co Zeitschriften mehr produziert. Die Mediatainment Publishing GmbH in Sehnde soll sie angeblich ab Ende November wieder drucken. Die sagten mir aber, das dies noch nicht entschieden ist, ob es mit der Zeitschrift weiter geht.

    Was gibt es denn für Alternativen ?

  6. Eine Frage zu den Familienfilmen:

     

    Die Prolongation sagt:

     

    bei 50,4 % = 2,40 € Netto pro Karte

    bei 47,7 % und darunter = 2,20 € pro Karte.

     

    Bsp.: Tinkerbell = 75 min.

    Kinder unter 6 Jahren = 5.- €, bei 50,4 % sind das 2.35 € Netto pro Karte, bei 47,7 % = 2.22 € Netto.

    Wir reden hier von einem Film der eine Nettospielzeit von 70 Minuten hat und in 2D gezeigt wird und eine Zielgruppe bis max 8 oder 9 Jahren hat.

     

    So jetzt kommts, wenn ich jetzt auf oder unter 47,7 % komme, dann muß ich den Eintrittspreis erhöhen.

    Also bei 38 % müsste ich dann mindesten 6.20 € für die Karte bei unter 6 jährige verlangen, damit ich auf die 2.20 € Netto pro Karte komme.

    Wie soll man das dem Kunden erklären, um so länger der Film läuft, desto höher wird der Eintrittspreis.

  7. Hier wäre ein Jurist gefragt. Kann man den Eintrittpreis bei der EIntrittskarte z.b. um 1.- € senken um dann einen extra Euro, nennen wir das ganze "Kinobenutzungsgebühr" zu erheben. Der Gast zahlt dasselbe, aber der Verleih bekommt von dem Euro nichts.

    Die Kinobetreiber haben digitalisiert, ohne das die Verleiher etwas dazu beigesteuert haben, diese sparen sich aber bei jedem Neustart ca. 1000.- €. pro Filmkopie.

    53 % Filmabgabe und die Prolongation sind für künftige Investionen, vor allem für kleinere Kinos nicht zu meistern. Für die erste Digitalisierung bekam man noch Fördermittel, für den nächsten Projektorwechsel (ca. 8 - 10 Jahre) maximal einen zinslosen Kredit von der FFA.

  8. Aber um die Hälfte weniger kann ich mir nicht vorstellen, da man bei 3D schon fast an die 3KW an Lampenleistug benötigt, Server, Topflüfter + Projektorlüfter und Mediablock etc., da hatten wir früher nur einen Motor, den Lüfter im und vom Lampenhaus und die 1000 W horizontale Lampe. Wobei der Schrieber Gleichrichter nicht den besten Wirkungsgrad hatte.

  9. Das Problem der Einzelplatzkinos mit den Verleihern ist folgendes:

    WIr haben das Problem, das wir keinen Film zum Start spielen können, wenn dieser ausschliesslich 3 Wochen laufen soll (z.b. Guardians...).

    Dann würden wir max. 18 Filme pro Jahr zeigen. Wir leben davon, das wir mindestens 3 versch. Filme in der Woche zeigen. Bei der Flopgefahr eines Filmes möchte ich eigentlich erst in der zweiten Woche einsetzen und dem Film keine Monopolstellung geben. Wir müssen als Einzelplatzkino aus ca. 600 Filmen pro Jahr auswählen. Ein weiterer Schwachsinn in Deutschland ist mittlerweile Kinder- bzw. Animationsfilme nach 20.00 Uhr zu spielen, das funktioniert einfach nicht mehr wird aber von den Verleihern verlangt.

    Die Verleiher denken immer noch analog, haben keine Ahnung von der Digitalisierung des Kinos, siehe Qualitätsunterschiede bei den Filmen bzw. erst jetzt gibt es einigermaßen übersichtliche Portale wo man sich die Trailer herunterladen kann.

    Die Disponenten sind nur noch Marionetten und haben keine Entscheidungsfreiheit mehr, dabei ist jedes kleine Kino individuell zu betrachten.

    Ein Kino ist ein Wirtschatfsunternehmen und der Verleih auch, damit muß es doch möglich sein das maximale an Besuchern herauszuholen, da ein Film mittlerweile so kurzlebig vom Erfolg gekrönt wird. Die Zeiten von 3 Millionen aufwärts sind in Deutschland selten geworden, nach 3 oder 4 Wochen ist der Film meistens Tod.

     

    Es muß was passieren, da die jetzige Digitlaisierung noch gefördert wurde, aber für die Zweite gibt es max. noch Kredite.

    Wenn so ein 1-3 Saal Kino einmal ihre Projektoren oder Lightunits tauschen muss, dann kann das schon die Existenz kosten.

    Der Stromverbrauch hat sich bei uns auch verdoppelt.

     

    Von diesen Dingen ist der Verleihg nicht betroffen, kassiert aber bei 3D voll mit.

     

    Es wäre einmal interessant zu erfahren was sich z.B. ein Filmverleih X im Vergleich zu analog mittlerweile einspart pro Filmstart mit z.B. 600 Koipien.

  10. Hallo an alle,

     

    offiziell ist es den Kinos untersagt ein kostenloses Public Viewing der Fussball WM 2014 im Kino durchzuführen (Antrag FIFA). Nach dem HDF Newsletter vom 08.02.2014 besteht aber die Möglichkeit für jedes einzelne Kino eine Anfrage zu stellen um eine Genehmigung zu erhalten.

    Ich habe beim HDF nachgefragt, ob es in dieser Angelegenheit schon Neuigkeiten gibt. Der HDF hat aber bis heute kein Feedback erhalten, ob ein Kino schon eine Zusage bzw. Genehmigung erhalten hat.

    Wenn in der Zeit der WM schon keine großen Filme gestartet werden, soll man uns nicht die Möglichkeit nehmen wenigstens Fussball kostenlos zu übertragen und mit dem Verkauf von Getränken etc. etwas zu verdienen.

    Vor allem wenn schon Sony etc. damit werben, das man mit ihren Projektoren auch Fussball übertragen kann, aber was hilft es den Kinos, wenn es die Fifa untersagt.

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.