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chrisdae

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Beiträge erstellt von chrisdae

  1. Guten Morgen,

    ich betreibe seit 2016 nach langjähriger Schließung ein kleines Kino.

    Vorher gab es weder Nachos, noch salziges Popcorn. Das ist für mich aber nicht mehr wegzudenken.

     

    Die Marge bei Nachos würde ich sogar fast höher als bei Popcorn ansetzen, wenn ich die Zeit für die Saalreinigung, die Zeit für Reinigung der Maschine usw. alles umlege plus Entsorgung von Popcornreste der Gäste und auch was wir zuviel produzieren.

     

    Vorteil bei Nachos dass Sie verpackt oder im Wärmer einige Tage halten, was bei Popcorn nicht der Fall ist. Weiterhin sind Nachos überall teuer und man muss die dann auch nicht billig anbieten. Die Leute kaufen es auch wenn es etwas hochpreisiger ist.

     

    sir.tommes muss ich in einigen Punkten Recht geben - es gibt auch Leute die kaufen beides. Funktioniert bei uns jedoch am besten im Menü z.B. großes Popcorn, Nachos mit 2 Dips und 2 Getränken.

     

    Das wir Nachos vom Boden saugen müssen kommt quasi nie vor. Die Schalen sind zumeist restlos leer, im Gegensatz zu Popcorn. Popcorn macht eigentlich die Sauerei.....nicht Nachos!

     

    Soßenreste haben wir auch sehr sehr selten und wenn lässt es sich auch leicht entfernen.

     

    Wegen dem Wärmer kannst du dir natürlich einen selbst anschaffen oder z.B. einen kostenfrei leihen bei PCO. Mir wurde damals gesagt, dass es sich nicht auf den Einkaufspreis niederschlägt. 

     

    M&M´s, Erdnüsse und Chips habe ich auch im Sortiment. Allerdings habe ich auch hier eine Marge von 100 - 150 %, da es sich sonst einfach nicht lohnt. 

     

  2. vor 14 Stunden schrieb marktgerecht:

    Kleiner Tipp für die Hessen:
    Ab Sonntag gilt für die Maske "Sie darf am Sitzplatz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden."

    Weisst du in welcher Verordnung das so nachzulesen ist? 

  3. vor 1 Stunde schrieb holgertomas:

    Ich weiß noch gar nicht, wie das für uns aussieht. Wir haben unser Kino erst Anfang 2021 gekauft und am 1. Juli eröffnet. Bei der Ü3plus-Hilfe heisst es: Unternehmen die nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden, sind nicht antragsberechtigt.

    vermutlich wird es darüber nichts geben. Es gibt aber von einigen Ländern weitere Kassen die ggf. in Frage kommen könnten. In Hessen z.B. gibt es die Notfallkasse. https://rp-kassel.hessen.de/notfallkasse

    Einfach mal googeln ob es ggf. was in eurem Bundesland gibt. https://rp-kassel.hessen.de/notfallkasse

     

  4. vor 2 Stunden schrieb KarlOtto:

    Naja, aber da steht ja, wer corona bedingt 30% Einbruch hat, ist antragsberechtigt. Bedeutet, wer auf Grund der verordneten Maßnahmen weniger Umsatz macht, bekommt Geld. Das hat hier auch niemand anders behauptet. Da steht aber nicht, wer freiwillig schließt, also quasi sein Unternehmen in freiwillige Betriebsferien schickt, dass das der Staat auch unterstützt. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates. Er muss nur bei durch seine Maßnahmen verursachten Problemen helfen.

    wir schließen nicht aus Spaß, sondern coronabedingt. Somit ist die Umsatzeinbuße selbstverständlich auch coronabedingt. Es wird sicher niemand auf die Idee kommen in diesen Zeiten Betriebsferien zu unterstellen. 

  5. Wenn Überbrückungshilfen nur gezahlt werden würden wenn Schließungen angeordnet werden, dann wäre ja faktisch die letzten Monate niemand antragsberechtigt gewesen. 

     

    In den FAQ zu der ÜHilfe3Plus steht:

     

    Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb1 aller Branchen2 für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.3

     

    Abweichend davon sind folgende Unternehmen explizit nicht antragsberechtigt (Ausschlusskriterien):

    • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
    • Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz7,
    • Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU-Definition)8 und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
    • Unternehmen, die erst nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden,
    • Öffentliche Unternehmen9,
    • Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz im Jahr 202010 und
    • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb. Unternehmen mit Beschäftigten sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden (vgl. 2.2.).

     

    Alle die weiterhin auf haben alles Gute. Aber ich habe auch immer gesagt Maskenpflicht am Sitzplatz kommt für mich/uns nicht in Frage. 

     

     

  6. vor 8 Minuten schrieb HdGehres:

    Wir benutzen biologisch abbaubare Karten im ec-Karten-Format. Die Karten bekommen einen Barcode. Einen Nummernkreis gibt es nicht, sondern einen alphanumerischen Code. Der Code ist auch nicht fortlaufend, damit die Käufer nicht vom eigenen Code auf andere Codes schließen können, wenn die Karten nicht mit PIN gesperrt sind. Standdardmäßig sind die Karten ohne PIN und nicht personalisiert. Der Kunde selbst kann die Karte mit PIN versehen und/oder personalisieren.

    Es können Beträge auf die Karte gebucht werden. Ebenso Freieintritte oder Concessionartikel. Die Karten können im Kino aufgeladen werden oder auch Online. Auch der momentane Wert der Karte kann online abgefragt werden.

    Wir verkaufen die Karte für 0,50 € plus Erstladungs-Minimum von 5,00 €.

     

    Die Karten werden sehr gut angenommen.

    angenommen ich wäre Kunde und erwerbe solch eine Karte. Welche Vorteile habe ich dann?

  7. Hallo zusammen,

    es gab von dem ein oder anderen Verleiher Listen mit Klassikern die verfügbar sind.

     

    Hat jemand etwas da, was er mir senden könnte?

     

    Mir liegt von WB vor - Große Klassiker auf DCP Staffel 2. Hier fehlt die 1 und ich meine mich zu erinnern noch eine Liste gehabt zu haben eines anderen Verleihers (glaube es war eine einfache Excel Liste)

     

    Grüße

    Chris

  8. Guten Morgen zusammen,

    ich vermiete meine Säle seit einigen Wochen exclusiv an Personen eines Hausstandes.  Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

     

    In dieser Konstelation sehe ich keinen Publikumsverkehr und somit keinen Verstoß gegen die Corona Schutzverordnung.

     

    Natürlich habe ich im Vorfeld Kontakt mit dem Land gehabt, eine Stellungnahme zu dem Begriff Publikumsverkehr ist jedoch bis heute ausgeblieben. 

     

    Eventuell ist das ja auch für den einen oder anderen interessant, auch wenn es natürlich finanziell nicht so wirklich rentabel ist wie ein voller Saal.

     

    Gestern machte mich meine Anwältin, die ich auch über die exclusive Saalvermietung informiert habe, über folgendes Urteil aufmerksam. 

     

    https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/untervermietung-eines-fitnessstudios-an-einzelpersonen-verstosst-nicht-gegen-die-niedersachsische-corona-verordnung-196813.html?fbclid=IwAR1_RMyGP3oY8bdWIWjlZ_EbGYaci9j84vSA_wLkg4kUvBPa7bOs02OHw7k

     

    Natürlich nicht 1 zu 1 übertragbar, aber es geht stark in diese Richtung. 

     

     

  9. Ich bin ja mal gespannt ob es dieses mal besser klappt und hoffe dass es nicht nur einen Betriebskostenzuschuss gibt, sondern eine ähnliche Lösung wie November oder Dezember. Sicherlich können und müssen es keine  75 % sein, aber die Überbrückungshilfe III wird vielen definitiv nicht reichen.

     

    Nur fürs Protokoll: Novemberhilfen sind bei mir, bis auf den Abschlag, immer noch nicht eingetroffen. 

  10. vor 11 Stunden schrieb carstenk:

    Die kurzfristige Perspektive ist erneuter Umsatzersatz für Dezember. Freu dich, soviel Geld würdest Du mit einer Öffnung zum derzeitigen Zeitpunkt nie machen. Glaubst Du denn im Ernst, auf so einer Pressekonferenz würde jemand sich zu einer konkreten Branche äußern? Neben dem Kino sind ja weiterhin noch andere Branchen extrem betroffen. 

     

    Wie es mittel- bis langfristig weitergeht, wer soll das derzeit schon genau wissen. Irgendwann wird die Klinikauslastung aufgrund der Impfungen von Risikopersonen und Pflegepersonal zurück gehen, und dann wird sowas wie ein Licht am Ende des Tunnels sichtbar werden.

     

    Über eine mittel- und langfristige Gesamtperspektive für die Film-&Kinobranche wird gegenwärtig kaum jemand belastbar was prognostizieren können. Gut sieht das erstmal sicher nicht aus. 

    Tatsächlich wäre eine Entschädigung besser, als unter katastrophalen Bedingungen öffnen zu dürfen. Allerdings muss dies wohl erst einmal mit der EU geklärt werden. 

     

    Dem Vernehmen nach sollen die neuen Dezember-Hilfen an das Modell der "November-Hilfen" angelehnt sein. Ob wieder 75 Prozent Umsatzausfall gewährt wird, ist offen. Denn der Dezember ist etwa für die Gastronomie ein umsatzstarker Monat. Die EU-Kommission müsste in jedem Fall auch die neuen Hilfen genehmigen.

     

    Werden es 60 % o.ä. wäre das durch aus auch akzeptabel. Mal sehen was daraus wird und wann das beantragt werden kann. 

  11. Je nach Streitwert 1500 - 3000. Das kann das Gericht individuell festlegen.

     

    Der HDF kat Rechtsschutz abgelehnt mit der Begründung er könne nicht allen Mitgliedern Rechtsschutz gewähren und würde bereits andere Kinos im Rahmen einer Musterklage unterstützen. Das ist wohl gelogen, wenn man den Newslettern glauben schnenkt. Dort schrieb der HDF es sein nur ein Kino bekannt, was klagt.

     

    Es war zum einen ich (HDF wusste das) und zum anderen das Colosseum Kino (auch hier wusste dass der HDF). Dann würden auch noch die weiteren fehlen, die durch den HDF als Musterklage laufen.

     

    Ich habe es nicht anders erwartet, aber der HDF hat mal wieder nichts getan. Ach nee sorry, die haben irgendwo angerufen und gesagt dass wir schnell Geld brauchen.

     

     

  12. Wie zu erwarten, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel meinen Eilantrag abgewiesen.

     

    Das copy and paste Urteil muss ich nicht kommentieren.

     

    ABER auch in Begründung steht es sei befristet bis 30.11 und es gibt Kohle. Wie kann man so begründen wenn ich noch keinen Bescheid habe und aktuell in Diskussion steht dass es länger geht?

     

    Ich hoffe einfach nur auf die schnellen Hilfen und dass irgendwann im Nachgang mal festgestellt wird, dass es eben nicht rechtens war.  

  13. vor 20 Stunden schrieb Jean:

     

    Mich wundert es nicht. Die Regierung kloppt momentan alles in Rekordzeit durch. Die Novemberhilfen sind innerhalb der nächsten Tage beantragbar. Man muss den Verantwortlichen auch mal ein bisschen Zeit einräumen.

    Was ist denn mit dir los? Klar brauch das Zeit, aber dann darf man nicht vor das Volk treten und Zahlen in den Mund nehmen und vor allem Worte wie schnell und unbürokratisch. Und lt. Pressemeldung vom 29.10 waren die Hilfen da bereits beschlossen. Auch eine Lüge? Außerdem glaube ich nicht, dass man sich das alles erst 10 Minuten vor der Pressekonferenz überlegt hat. 

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