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chrisdae

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Beiträge erstellt von chrisdae

  1. https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Corona-Hilfen-Keine-Einigung-zwischen-Bund-und-Laendern,coronavirus3590.html

     

     

    Pressemeldung vom 29.10.2020 - „Wir helfen ihnen, dass sie das auch durchstehen können“, betonte der Vizekanzler. Die beschlossenen Unterstützungspakete wirkten „unmittelbar, massiv, schnell und unbürokratisch“.
    Pressemeldung vom 11.11.2020 - keine Einigung bei Bund und Ländern.
    Wundert es dann, wenn man echt sauer und enttäuscht ist? Um nicht zu sagen, man fühlt sich ein wenig verarscht und hingehalten?

     

  2. Nicht dass ich begrüßen würde, dass alles wieder öffnen darf oder die Masken überall verschwinden ABER ich begrüße das ein Richter mal Klartext redet und die ganze Sache mal genau unter die Lupe genommen hat. 

     

    Ist natürlich vom Grunde her für alle Corona-Verordnungen die in die Grundrechte eingreifen übertragbar. 

     

    https://www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Nachrichten/Themen-des-Tages/4308962-Amtsgericht-spricht-drei-Maenner-die-gegen-die-Corona-Verordnung-verstiessen-frei-Richter-haelt-Kontaktverbot-in-NRW-fuer-illegal

  3. Die ersten Urteile sind gefällt. Wie zu erwarten alle abgelehnt. ABER viele schreiben in Ihren Begründungen indirekt, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schließungen bestehen dass aber in einem Hauptverfahren geklärt werden müsste. 

     

    Schon ein wenig merkwürdig alles. 

     

    Auch wird oft argumentiert, dass es durch die großzügige Erstattung von 75 % dann wieder verhältnismäßig sei. Das sehe ich übrigens genauso, aber reicht da ein Versprechen? Bis heute hat niemand Geld erhalten. Man kann ja noch nicht einmal den Antrag stellen. 

     

    Mittlerweile ist es 14 Tage her, als groß verkündet wurde: 75 % gibt es, schnell und unkompliziert. Wir brauchen die Hilfen dringend. 

     

     

  4. vor 2 Minuten schrieb Jean:

     

    Ja hab ich von gehört.

    In Verbindung mit Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Zukunftsprogramm der FFa und kommender 75% Umsatzerstattung vom letzten November, kommt je nach Voraussetzung eine adäquate Bezuschussung zusammen. 

     

    Wohlgemerkt, erst die kommenden 75% machen es einigermaßen erträglich, dass die Kinos wieder geschlossen sein müssen. 

     

    Überbrückungsgeld Teil 3 steht zum Glück in den Startlöchern, Kurzarbeitergeld geht bis Ende 21 und zu guter Letzt gibt es noch den KFW Kredit.

     

    Ich rechne derzeit nicht vor Sommer mit einer Widereröffnung der Kinos bzw. mit einem kostendeckenden Betrieb. Eher Herbst 21.

     

     

    Ja das stimmt, aber sonstige Förderungen/Zuschüsse und Kurzarbeitergeld werden von den 75 % abgezogen. Mag ok sein, aber dann soll man nicht groß in Öffentlichkeit tönen dass jeder Betrieb der schließen muss 75 % erhält. Von Abzügen oder Zugangsvoraussetzungen war nicht die Rede. Hauptsache die Füße werden still gehalten, denn es klingt ja erst einmal gut.

     

    Ich bin sauer, dass bis heute nicht fest steht wer was wann wo wie bekommt. 

     

    Und dennoch froh, dass an uns gedacht wird. Ich bin aber einfach skeptisch. 

  5. vor 2 Stunden schrieb Jean:


    Habt ihr in Bayern nicht als einziges Bundesland schon zweimal eine Zuschuss erhalten? 
     

    Soll nicht missgünstig klingen aber das ist doch die bessere Option anstatt Leuten nebeneinander setzen zu dürfen.

    In Hessen habe ich 3 Hilfen erhalten. Für eine der Hilfen musste etwas gekauft werden, die beiden anderen waren aber tatsächlich einen Betriebskostenzuschuss. 

  6. vor 14 Minuten schrieb kastlmeier:

    Das Geld für die jetzige Förderung stammt noch aus der ersten Überbrückungshilfe, die von vielen nicht abgerufen werden konnte. Bei meinem Steuerberater waren gerade einmal 10 von 100 Mandaten überhaupt antragsberechtigt und mein Antrag hat auch ca. 700.- € an den Steuerberater gekostet.

    Wo es herkommt ist egal. Wichtig ist dass zeitnah die Voraussetzungen dafür verbindlich veröffentlicht werden und man sich dann überlegen kann, was man daraus macht. 

  7. Für mal abwarten bleibt keine Zeit, wenn es ggf. Zugangsvoraussetzungen gibt die der ein oder andere nicht erfüllt und im schlimmsten Fall mit 0 dasteht. Ich habe heute eine Mail des Wirtschaftsministeriums erhalten, in der steht es wird Zugangsvoraussetzungen geben.

     

    Im übrigen hieß es 75 %. Genau nicht +plus X, aber eben auch nicht minus X,Y und Z! 

     

    Das ist ein Versuch, dass man ruhig bleibt.

     

    Lieben gerne mache ich die nächsten 4 Woche zu, wenn ich 75 % der Umsatzes erstattet bekomme. Aber wie einer der Vorredner sagte - ich glaube es erst wenn es auf dem Konto ist! 

     

    Ja die tollen Überbrückungshilfen, die Betreiber ,,bestrafen´´ die in Corona Zeiten mit Open Air oder sonstigen Ideen Umsätze (Achtung - nicht Gewinn) generiert haben und deshalb 0,0 € davon sehen. Hätte ich lieber die Füße hoch gelegt und nichts gemacht würde ich die Hilfen bekommen.

     

  8. Die versprochenen 75 % Erstattung haben mich auch kurzzeitig friedlich gestimmt. Aber wer dachte, es gibt diese pauschal lag falsch. Allein diese Formulierung sagt ja schon aus, dass es a ) keine 75 % werden können und b) es formlos nicht geht. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

     

    Ich traue dem Braten nicht und erwäge eine Klage. Der HDF bietet keine finanzielle Unterstützung, leider. Aber irgendwas muss ja passieren.

     

    Warte ich bis die genauen Bedingungen feststehen und ich weiß, was ich bekomme brauch ich auch nicht mehr zu klagen. Ich denke dass ist alles so geplant um die Klagewelle, die trotzdem kommen wird, abzuwenden. 

     

     

    • Like 1
  9. vor 15 Stunden schrieb Jean:

    Ich würde mir das Geld für eine Klage sparen.

     

    Man sieht es an den Beherbergunsverboten. Hier werden im Akkord Eilanträge durchgepeitscht und teilweise auch bewilligt, nur damit die jeweiligen Hoteliers eine Woche später mit einer neuen, noch beschränkenderen Corona Verordnung konfrontiert werden, die wiederrum den Betrieb verhindert/einschränkt. Obs das Geld für den Anwalt wert war?

     

    Bei aktueller Entwicklung wird Merkel wohl Mittwoch einen neuen (Teil)lockdown verkünden. 

    Darüber hinaus ist ja Regelungstechnisch derzeit ab einer Inzidenz von 50 schon nicht mehr wirklich an Kinobetrieb zu denken. Ab 100 werden Kinos ohnehin geschlossen. 

    Wir haben jetzt zwei Landkreise die das durchgezogen haben. Kann sich nur um Tage handeln bis bspw. Berlin und Co dort nachziehen werden und andere Landkreise da rein kommen. Bonn wird wohl morgen folgen.

     

    Und der nächste Schritt sind dann 50.000 Infektionen wie in Frankfreich gegen Mitte November und 100k an Weihnachten. Es bleibt aufregend.

     

     

    Ich würde mir das Geld nicht sparen! Möglicherweise gibt es ja auch Unterstützer oder Rechtsschutz.  Eine Schließung der Kinos ist doch keine (zielführende) Lösung. Lieber ein paar Leute kontrolliert irgendwo, als im privaten Raum und da liegen ja (angeblich) die Quellen für die Welle der Neuinfektionen. 

    • Like 1
  10. vor 29 Minuten schrieb carstenk:

    Eure Erste Allgemeinverfügung ab 16.10. hat sich zeitlich mit dem Merkel/Ministerpräsidententreffen überschnitten und wurde sofort wieder von der 5. Allgemeinverfügung zum 23.10.  ausser Kraft gesetzt. Allerdings behältst Du Recht insofern, als auch diese aktualisierte Verfügung zwischen öffentlichen Veranstaltungen und Kulturveranstaltungen und explizit Kino unterscheidet und offenbar nur für erstere eine Maskenpflicht am Sitzplatz vorsieht:

     

    https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/allgemeinverfuegung_corona_21_10_2020_3.pdf

     

     

    Dieses dicht aufeinanderfolgende Durcheinander hatten wir in NRW um die Merkel/Ministerpräsidenten Konferenz herum auch.

     

    Man würde sich eindeutigere Begrifflichkeiten wünschen für die verschiedenen betroffenen Bereiche.

    Ja Carsten hat Sie, aber auch jeglich neue oder das was du postest bringt keine Neuerungen für mein Kino. Da der Rheingau-Taunus-Kreis explizit Kino erwähnt bzw. Kulturveranstaltungen und auch dies nicht geändert hat, sagt für mich aus dass im Kino keine Maskenpflicht am Platz besteht. Wenn ich es sogar ganz sorgfältig lese, lese ich noch nicht einmal heraus dass auf dem Weg zum Platz eine Maskenpflicht besteht (was wir natürlich vorschreiben).

     

    Da sich die aktualisierte Allgemeinverfügung an die vereinbarten ,,Stufen´´ hält, gibt es für mich auch bei über 50 bzw. 75 Fällen pro 100.000 Einwohnern im Kino keine Maskenpflicht am Platz. 

     

    Aber ja Carsten, es ist nicht einfach aber.....es kam ja auch irgendwie für alle Schlag auf Schlag und solche Sachen müssen ja dann, nach Bekanntgabe in den Medien, schnell auf Papier gebracht werden sonst bringt das nichts.

     

    Ähnlich wie am Anfang stand ,,ist verpflichtet Adressdaten zu erheben´´ . Jetzt steht es genau drin mit Anschrift, Telefonnnumer usw. 

  11. Dies ist die Allgemeinverfügung unseres Kreises. Auch aus dieser ergeht keine Maskenpflicht, obwohl Kinos sogar explizit erwähnt sind. Aus dieser Allgemeinverfügung ergeht dann eben auch, dass ein Kino keine öffentliche Veranstaltung ist sondern ein Kulturangebot. Da weder öffentliche Veranstaltung, noch öffentliche Einrichtung (eine öffentliche Einrichtung ist z.B. ein Rathaus) ergibt sich aus keiner der genannten Vorschriften eine Maskenpflicht am Platz. 

     

    https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/allgemeinverfuegung_corona_16_10_2020.pdf

     

    Alle Verfügungen des Kreises kann man hier einsehen:

     

    https://www.rheingau-taunus.de/corona/allgemeinverfuegungen.html

     

    Im übrigen heißt es, dass das Eskalationskonzept des Landes Hessen hier umgesetzt wird. 

  12. Am 23.10.2020 um 22:01 schrieb carstenk:

    Ab Inzidenz >50 ist im hessischen Ampelsystem rot, und nach den aktuellen Verschärfungen gilt dann u.a.:

     

     

    Rot (Inzidenz >50)

    Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:

    • Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

     

     

    https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt

     

    Bezüglich Concession-Verzehr schweigt sich die hessische Landesverordnung aus, das ist den örtlichen Behörden überlassen. Bisher herrscht dort, anders als diesbezüglich nun in Bayern, Interpretations-Willkür.

     

    https://beta.blickpunktfilm.de/details/454923

     

    In Hessen gibt es keine Maskenpflicht auf dem Platz im Kino.. Nicht einmal im Foyer usw. Eventuell gibt es regionale anders lautende Verschärfungen, generell ist dem aber nicht so - im Gegenteil.

    Die Auslegungshinweise sind vom 21.10.2020, also sehr aktuell und von einer offiziellen Seite des Landes Hessen. Hier ist auch das Wort Kino explizit erwähnt.

     

    Ich kopiere: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird bei allen Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zumindest bis zur Einnahme eines festen Platzes empfohlen. Dies kann im Wege des Hausrechts vom Veranstalter geregelt werden.

     

    Quelle: https://wirtschaft.hessen.de/print/86930

     

     

  13. Am 20.10.2020 um 17:40 schrieb macplanet:

     

    Ein Problem sind vor allem die vorgezogenen Förderungen und Programmpreise (BKM, Europa Cinemas etc.), und auch Gutscheinverkäufe. Auf den ersten Blick sieht der Juni bei uns großartig aus ...

    Unser Steuerberater hat uns davon abgeraten, den Antrag zu stellen, es sei unwahrscheinlich, dass mehr dabei herausspringe als das, was er uns berechnet. Mag sein, dass Ihr findigere Steuerberater habt, aber für uns ist zumindest diese Förderung eine Nullnummer.

    Wir haben gar keinen Antrag gestellt, da ich die Voraussetzungen einfach nicht erfülle. Wenn es klar ist wie viel Umsatzeinbruch man braucht um einen Antrag zustellen braucht es auch keinen findigen Steuerberater.

     

    Allerdings habe ich gelesen, dass du auch die Kosten deines Steuerberaters ansetzen kannst und zumindest einen Teil zurück erhälst. 

     

    Auf den ersten Blick sieht sogar unsere gesamte Jahresbilanz besser aus wie 2019. Das liegt zum einen an den Hilfen, zum anderen aber auch daran dass sämtliche Abschreibungen fehlen und ich mir als Geschäftsführer nur einen Bruchteil meines Gehalts ausgezahlt habe.

     

    Warten wir ab, wie es weiter geht. 

  14. Kurz gedacht die Hilfen und der Unternehmerlohn.

     

    Problem gibt es ggf. auch bei anderen Unternehmen, die in Corona Zeiten aktiv waren. Mit Open Air Kino, Open Air Konzert und Mitwirkung an einem Autokino wurden Umsätze generiert. Wir fallen damit aus dem Raster, obwohl das Betriebsergnis deutlich andere Zahlen spricht als der Umsatz. Sehr schade!! 

  15. Der Film soll morgen um 17.00 Uhr bei uns laufen! Leider wurde der Film an ein falsches Kino gesendet und heute um 13.30 Uhr erhielt ich einen Anruf, dass wir einen Downloadlink erhalten werden! Auf den warte ich immer noch! 

     

    Frage - hat jemand den Film zufällig ? Bin aus Hessen, wobei ein Download das beste wäre 😉

     

     

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