Zum Inhalt springen

Kinoleben

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    101
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge erstellt von Kinoleben

  1. Telefoniert,  

    Schriftlich eine Frist gesetzt.

     

    Einmal im Jahr eine Wartung. 

    Pflichten sind klar.

     

    Wartungsvertrag wurde von Kanzlei Bruckhaus Deringer ,immerhin deutschlands grösste anwaltskanzlei, überprüft und bestätigt, die Firma ist im Zugzwang seit Corona .

    Hätten die eine Wartung durchführen müssen. 

     

     

  2. Am 1.9.2022 um 10:50 schrieb Kinobetreiber:

    Hallo Zusammen, 

    nachdem die letzten 3 Monate bei uns im Kino wirklich sehr gut waren, auf dem Niveau von "Vor-Corona", würde ich mich mal interessieren, wie ihr die Lage bei den Neustarts für den Rest dieses Jahr einschätzt. Auf welchen Film (neben Avatar) freut ihr ich euch am meisten und welcher, wird, von den "Besucherzahlen" aus eurer Sicht einschlagen....?

    Der September wird wohl schon einmal bei uns allen recht ruhig werden...

    Die letzten drei Monate auf dem Niveau bon 2019? Wow, davon ist man noch lange entfernt .

     

    Der September wird schlecht .

     

    Ab Mitte Oktober wird es besser 

  3. Es wird auch hier einen lockdown geben.

    Die nächste Stufe davor wird am Dienstag beschlossen:

    Denkbar sei es, dass die Obergrenze für Veranstaltungen in Innenräumen von 50 auf 20 bis 25 Teilnehmer gesenkt werde und für Freiluftveranstaltungen von 200 auf 100 Teilnehmer. Zudem könnten Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Laut RND sollen die Beschränkungen voraussichtlich 

  4. Dänemark will neue Kontakteinschränkungen einführen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Möglich seien Theater- und Kinoschließungen, teilt Ministerpräsidentin Mette Frederiksen mit. Omikron sei bereits jetzt für ein Fünftel der Infektionen verantwortlich

  5. Man kann Hr.Söder mögen oder auch nicht :Niemand könne derzeit abschätzen, wie sich die neue Omikron-Variante auswirken werde, sagte Söder. "Deshalb müssen alle Flüge aus Südafrika gestoppt werden. Wir dürfen nichts ausschließen. Im Übrigen braucht es mehr Impfstoff für die Länder, umfangreiche Entschädigungen für die Wirtschaft wie im vergangenen Jahr und eine Impfpflicht für alle ab Januar. Das ist ein Notpaket für Deutschland."

     

    Wenn es nach ihm geht, möchte er die November Dezember Hilfen aus dem letzten Jahr für allle. 

    DAs wäre sinnvoll.

    Deutschland hat ja, wie man gesehen hat, genug Geld und plant bis 2025 mit 179 Milliarden Mehreinnahmen.

  6. vor 17 Minuten schrieb walze:

     

    bedeutet 2G+ nicht: Geimpft/Genesen/und mit PCR-Test? So hab ich das immer verstanden.

     

    Nein,  ein schnelltest reicht aus.

     

    Steht z.b. auch in den Berliner Zeitungen:

     der sogenannten 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht eingeführt. Man braucht also zwei Nachweise: Einen über die vollständige Impfung oder Genesung plus einen über den negativen Corona-Schnelltest. Nur Getestete haben dann keinen Zutritt zu Veranstaltungen oder auch Restaurants. Die Testplicht soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, nicht aber eine zusätzliche Zutrittsmöglichkeit

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.