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Verleiherbeitrag zur Digitalisierungsförderung


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Wurde auf der Film-Messe ja schon von Eva Matlok als 'kurz vor spruchreif' angekündigt - realisiert als 'pauschaler VPF-Pool' bei der FFA. Wenn es bei der Ankündigung bleibt, werden zusätzlich zu FFA, BKM und ggfs. Länderförderungen noch diese 13.000 Euro 'automatisch' zusätzlich an die Kriterienkinos ausgeschüttet. Bedingungen sind soweit ich weiss die gleichen wie für die FFA/BKM Förderung. Gesonderte Antragstellung nicht erforderlich, diese Ausschüttung wird auch rückwirkend für schon gestellte/bewilligte FFA/BKM Digitalisierungsanträge gezahlt und darf in den geforderten Eigenanteil von 20% wandern.

 

Den ganzen Beitrag kann ich auch nicht lesen, von daher keine Ahnung, ob da nur nochmal ne Ankündigung oder Absicht mitgeteilt wird oder bereits der Abschluss der Verhandlungen. Bei der FFA sehe ich noch nichts.

 

 

- Carsten

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Das komplette Interview ist auch im letzten BLICKPUNKT: FILM Nr. 20/21 vom 16. Mai abgedruckt.

 

Wer viel alternativen Content zeigt (Opern oder Filme von Verleihern, die nicht in dem FFA Pool sind) muss pro Einsatz 500 Euro zurückzahlen, wenn er von dieser Bezuschussung Gebrauch macht.

 

Aber auch im "First Party" Bereich (Verleih zahlt direkt VPF an das Kino bei digitalem Einsatz) ist Bewegung zu spüren ...

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Wurde auf der Film-Messe ja schon von Eva Matlok als 'kurz vor spruchreif' angekündigt - realisiert als 'pauschaler VPF-Pool' bei der FFA. Wenn es bei der Ankündigung bleibt, werden zusätzlich zu FFA, BKM und ggfs. Länderförderungen noch diese 13.000 Euro 'automatisch' zusätzlich an die Kriterienkinos ausgeschüttet. Bedingungen sind soweit ich weiss die gleichen wie für die FFA/BKM Förderung. Gesonderte Antragstellung nicht erforderlich, diese Ausschüttung wird auch rückwirkend für schon gestellte/bewilligte FFA/BKM Digitalisierungsanträge gezahlt und darf in den geforderten Eigenanteil von 20% wandern. ...

 

Alles bekannt, da ich bei dem Vortrag von Frau Matlok auch im Raum gesessen habe.

 

Eigentlich hätte ich gerne gewußt, was Herr Klingensporn in dem Interview gesagt hat!

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Das komplette Interview ist auch im letzten BLICKPUNKT: FILM Nr. 20/21 vom 16. Mai abgedruckt.

 

Wer viel alternativen Content zeigt (Opern oder Filme von Verleihern, die nicht in dem FFA Pool sind) muss pro Einsatz 500 Euro zurückzahlen, wenn er von dieser Bezuschussung Gebrauch macht.

 

Aber auch im "First Party" Bereich (Verleih zahlt direkt VPF an das Kino bei digitalem Einsatz) ist Bewegung zu spüren ...

 

Danke Preston!

 

Wer ist denn bisher im Pool? Wenn das nur die Majors sind, kann man die Regelung vergessen. Dann ist der Zuschuss ja schneller zurückgezahlt, als er bewilligt wurde.

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... Wer viel alternativen Content zeigt (Opern oder Filme von Verleihern, die nicht in dem FFA Pool sind) muss pro Einsatz 500 Euro zurückzahlen, wenn er von dieser Bezuschussung Gebrauch macht. ...

 

Verstehe Deine Frage nicht ... was willst Du zurückzahlen?

 

Wollen gar nichts, aber müssen, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Ich hab ja das Interview nicht gelesen.

 

Ich bekomme 13.000 Euro Zuschuß.

Wenn ich dann 8 Opern aus der MET übertrage, zahle ich 8 x 500,-- Euro = 4.000,-- Euro zurück.

Wenn ich dann noch 18 Filme von Verleihern zeige, die nicht im Pool sind, sind das 18 x 500,-- Euro = 9.000,-- Euro.

Dann ist der Zuschuss aufgebraucht und macht somit keinen Sinn.

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Wollen gar nichts, aber müssen, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Ich hab ja das Interview nicht gelesen.

 

Ich bekomme 13.000 Euro Zuschuß.

Wenn ich dann 8 Opern aus der MET übertrage, zahle ich 8 x 500,-- Euro = 4.000,-- Euro zurück.

Wenn ich dann noch 18 Filme von Verleihern zeige, die nicht im Pool sind, sind das 18 x 500,-- Euro = 9.000,-- Euro.

Dann ist der Zuschuss aufgebraucht und macht somit keinen Sinn.

 

So zumindest liest es sich aus dem Interview heraus.

 

Aber auch in 3rd Party Verträgen muss man bei "alternativem Content" etwas zurückzahlen.

 

Es sieht aber so aus, dass fast alle Verleiher in den Pool einzahlen werden. Zumindest für Dein Programm sehe ich da nicht wirklich eine "Gefahr" am Horizont. Es wird aber sicher einige Nischenverleiher geben, die das einfach nicht können oder wollen.

 

Wer als Kriterienkino viel alternativen Content zeigen will, kann somit zumindest die max. 13.000 Euro als Anschubfinanzierung nutzen. Es muss ja erst beim Abspiel von alternativem Content gezahlt werden.

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... Es sieht aber so aus, dass fast alle Verleiher in den Pool einzahlen werden. ...

Dann wäre das ja O.K.

 

Bei den 3rd Party Modellen sind bisher ja nur die Majors im Boot. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das hier auch so ist.

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Grade Rücksprache mit Eva Matlok:

 

 

'Die Treuhandvereinbarung mit den Verleihern ist final noch nicht ganz unter Dach und Fach, aber fast. Es wird noch an einigen kleinen Formulierungen gefeilt. Dann muss eine endgültige Absegnung durch das BKM erfolgen. Zeitgleich wird in diesem Zusammenhang ein Vertrag mit den Kriterienkinos mit den Kinoverbänden, BKM und VdF abgestimmt. Ich denke in wenigen Wochen wird die Sache tatsächlich spruchreif sein.

 

Wir , von der FFA werden dann die Kinos entsprechend informieren.

 

Mehr Informationen – sehr gerne telefonisch.

 

Mit besten Grüßen

Eva Matlok'

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Ich weiß, es gibt keine dumme Fragen - ich versuch es dennoch einmal.:rolleyes:

 

Wie sehen denn diese Fördermittel aus? Gelten die denn auch nachwirkend, unter den gleichen Bedingungen wie damals bei der FFA?

Wenn:

a) den Antrag vor der eigentlichen Maßnahme gestellt hatten

b ) es nach dem 19.Juni 2009 geschehen ist.

 

Weiß da jemand mehr?

 

Danke für die Info

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Vorbehaltlich der endgültigen schriftlichen Fixierung:

 

 

'Gesonderte Antragstellung nicht erforderlich, diese Ausschüttung wird auch rückwirkend für schon gestellte/bewilligte FFA/BKM Digitalisierungsanträge gezahlt und darf in den geforderten Eigenanteil von 20% wandern.'

 

 

Die Situation für früher als Juni 2009 gestellte Anträge oder durchgeführte Maßnahmen ist ja angeblich auch immer noch offen. Da wird angeblich noch versucht, eine Lösung zu finden. Wie es diesbezüglich mit dem Verleiheranteil aussieht dürfte daher auch noch offen sein. Vorläufig dürfte daher nur sicher sein, dass nur der den Verleiherbeitrag bekommt, der auch eine FFA/BKM Förderung zugesprochen bekommen hat.

 

- Carsten

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Danke Carsten für die Info.

 

Ja, was die Mitte der FFA bezüglich schon durchgeführte Projekte betrifft, steht man noch im Regen. Es ist schon eine Frechheit, wenn man es erst zugesagt , hinterher aber abgelehnt bekommt. Das nenn ich dann "voll eine in die Fresse derjenigen, die den Mut hatten, es auf eigene Faust zu finanzieren.:blush:

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Das ist nun sicher gerade kein böser Wille der FFA, die können halt auch nur in dem Rahmen operieren, den die Gesetzeslage hergibt. Man arbeitet ja noch dran.

 

Auch wenn Dir das nicht viel hilft, mit der gegenwärtigen Fördersituation kann man schon mehr als zufrieden sein. Für uns hätte es ohne die Förderung das Aus bedeutet innerhalb von mutmaßlich der nächsten 2-4 Jahre.

 

- Carsten

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Grade Rücksprache mit Eva Matlok:

 

 

'Die Treuhandvereinbarung mit den Verleihern ist final noch nicht ganz unter Dach und Fach, aber fast. ...

 

O.K., Danke!

 

Ich hoffe, daß da dann auch Verleiher wie Constantin, Kinowelt, Tobis usw. dabei sind, die sich mit den 3rd Party Modellen wohl noch etwas schwer tun.

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  • 9 Monate später...

Anderes Stichwort: VPF-Hub

 

Das könnte doch für die mittelständischen (auch frühen) Eigenfinanzierer, die bisher zwischen allen Stühlen saßen, jetzt die Lösung werden.

Und geht wohl gerade in die heiße Phase der ersten Vertragsunterzeichnungen.

 

Einschätzungen / oder schon Erfahrungen damit?

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Anderes Stichwort: VPF-Hub

 

Es gibt da zwar einen Vertragsentwurf für Kinobetreiber. Schaut man aber auf

www.vpf-hub.com

bei "Teilnehmende Verleiher" findet man nur gähnende Leere.

 

Leider funktioniert es gerade nicht, den Link direkt einzugeben.

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Doch, es gibt schon was Neues zum VPF-Pool der FFA. Nachdem eine Zeitlang die Verhandlungen ins Stocken kamen, hat mir Frau Matlok vor ein paar Wochen mitgeteilt, dass seit Anfang des Jahres die Verträge mit den ganzen Verleihern unterschriftsreif werden, also Originalton, 'täglich unterschriebene Verträge bei der FFA eintrudeln'. Sobald die komplett sind, sollen die Auszahlungen zuteilungsreif werden. Vermutlich wird es zur Kinomesse entsprechende offizielle Mitteilungen geben.

 

 

VPF-Hub sehe ich zum ersten Mal.

 

- Carsten

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Die bisherigen Formulierungen wie "bei Filmen, die nicht im Pool sind müssen 500 Euro zurückgezahlt werden" kann ich mir hoffentlich so vorstellen, daß es sich nicht um einzelveranstaltungen dreht, sondern es sich z.B. um Bundesstarts handelt... Wenn ich mal die FußballEM etc. übertrage hat das mit den Verleihen ja nichts zu tun. Ich kann aber verstehen, wenn die Verleihe, die in den Pool gezahlt haben dann auch sicher sein möchten, daß es keine Verleihe gibt, die sich das Einzahlen sparen wollen aber von den Vorteilen profitieren.

 

Dennoch:

 

13.000 Euro sind (gerechnet auf 500 Euro) trotzdem nur 26 Startkopien. Also ein Zeitraum von vielleicht 2 Jahren (jenachdem wie oft Starts gespielt werden)...

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Auf die genauen Konditionen bin ich auch mal gespannt.

 

 

Aber selbst wenn man da was zurückzahlen muss, ist es dennoch eine hübsche Anschubfinanzierung für die verbleibenden 20% Förderlücke, im Extremfall ein zinsloses Darlehen.

 

 

- Carsten

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na ich würde sagen, das muß auf jeden Fall jeder für sich durchkalkulieren, nach dem zu erwartenden spielverhalten. Denn - wie schon erwähnt - die 13T€ halten vielleicht für ein bis drei Jahre vor, die Bedingungen an diese Mittel werden aber schätze ich mal auf etwa fünf Jahre festgelegt. Somit kann der Verzicht (bei viel zahlungspflichtigem Content) oder aber das VPF-Hub Modell sinnvoller sein auf obige Jahre gerechnet.

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Aber selbst wenn man da was zurückzahlen muss, ist es dennoch eine hübsche Anschubfinanzierung für die verbleibenden 20% Förderlücke, im Extremfall ein zinsloses Darlehen.

 

Zurückzahlen wird man nur müssen, wenn man die zusätzliche FFA-Förderung "mitnimmt" und dann zum Start oder in den ersten Startwochen einen Film von einem Verleih digital einsetzt, der nicht in den Pool zahlt. Das ist natürlich alles etwas "tricky". Denn noch weiß keiner, ob wirklich alle Verleiher unterschreiben werden und somit in den Pool zahlen und wenn, dann wird der Verleiher sich auch genau überlegen, ob der Einsatz zum Start oder in den ersten Startwochen in dem Kino wirtschaftlich sinnvoll ist, er muss ja schließlich auf jeden Fall für den Einsatz 500,00 Euro VPF zahlen. Deshalb im Zweifelsfall besser nicht die zusätzlichen FFA Fördergelder nehmen, denn dann ist die Kinoseite und auch der Verleih "freier" in den Entscheidungen.

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öhm, preston: den zusammenhang versteh ich grad nicht von dir!?

 

die verleiher zahlen ja pauschal in den "topf" der von der FFA treuhänderisch verwaltet wird. Das ist also unabhängig von einzelnen Filmen. Ebenso sind FFA-eigene Mittel unabhängig von einzelnen VPF-zahlungen.

 

Im Falle der Startkopie eines nicht Pool-einzahlers muß - wenn ich das richtig verstanden habe - der Kinobetreiber die 500 euro (vermutlich an die ffa?) zahlen... nicht der verleih.

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Die durchaus verständliche Investions-Hemmungs-Haltung von mittelständischen Kinobesitzern, nach dem Motto: "Ich zahl' doch nicht eine technische Infrastruktur, dafür, dass die Filmverleiher dadurch an mir Kosten sparen können", hatte ja erfolgreich dazu geführt, dass die Kino-Digitalsisierung, die bereits seit 2001 fällig gewesen wäre, erfolgreich um rund 10 Jahre verzögert wurde -- und jetzt, wie dieser Thread deutlich macht, zu einer komplexen Lage mit Förderrichtlinien und Rückzahlungsprämien bei öffentlichen Fördermodellen geführt hat.

 

Wären vielleicht in diesem Forum mitwirkende und darin erfolgreiche Kinobetreiber mal aus Sicht der Praxis ggf. in der Lage, eine Übersichtsdarstellung über grundlegende derzeitige Finanzierungsmodelle zu geben? Das wäre für alle sehr hilfreich, denke ich.

 

Denn mit hier anklingenden "Pflichtabgaben" will man anscheinend Nicht-Lobby-Content (vgl. Fußball-Events, Festival-Veranstaltungen) effizient aus den Kino vertreiben oder so verteuern, dass es die Konterkarrierung der eigentlichen Öffnung für Nicht-Spielfilm-Content im Kino ist, die ja die Digitalisierung eigentlich auf technischer Basis erleichtern sollte.

 

Will jetzt die FFA und die Gesetzgebung ggf. die Evolution des Kinos dadurch unterbinden?

 

Also vielleicht eine Übersichtsdarstellung nach dem Schema:

 

1. Multinationale Kinokonzerne

Digitalisierung durch Eigenfinanzierung, weil: spart in Großbetrieben mit mehreren Sälen Lohnkosten für Vorführer, die entweder entlassen oder an die Servicetheke zu niederem Lohn verbannt werden. Kostengröße bliebt gleich oder ähnlich, weil jährliche, eingesparte Lohnsumme sich mit der AfA bilanztechnisch ausgleicht. Vorteil: Man war strategisch technischer Vorreiter statt Nachzügler.

 

2. Serviceprovider (z.B. XDC)

Darstellung deren Finanzierungsmodells - Wer zahlt hier wem was und mit welchen Einschränkungen bei der Parallelinstallation von anderen Gerätschaften bzw. Alternativem Content.

 

3. Förderung durch FFA und Landesförderungen

Wie bauen sich die Module zueinander auf unter welchen einschränkenden Bedingungen für andere Gerätschaften bzw. Alternativen Content (siehe diesen Thread)

 

Wäre - wie gesagt - sehr hilfreich zum umfassendem Verständnis der Lage.

 

+++

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