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Gründung eines DIY Labors Raum Frankfurt/Main?!


Niklas

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Danke für die Aufmunterung. Es geht mir alles Mögliche und Unmögliche durch den Denkmuskel.

 

Welche Stiftung übernimmt altes Eisen? Nein, da fange ich gar nicht erst an. Es kann nur darum gehen, daß es einen Nutzwert gibt, dem gegenüber der Verkaufswert lächerlich gering ist. Wenn das nicht verstanden wird, ist die ganze Welt am Arsch. Beim Auto gibt es klare Richtlinien, z. B. wenn einer mit seinem Wagen Taxibetrieb machen will, dann wird er belassen. Ein Auto für den Privatgebrauch muß vom TCS (Touring Club) oder einem anerkannten Händler geschätzt werden. Liegt der Schätzwert unter 4000 Franken, braucht nicht verkauft zu werden. Wenn jemand mit seinem Computer jederzeit arbeiten kann, darf er ihn behalten.

 

Kraß finde ich einfach, daß man im November meine Bedürftigkeit festgehalten und nach den in Kraft stehenden Richtlinien das Budget ausgerechnet hat. Die Krankenkassenprämie wird voll übernommen. Nun habe ich keinen Franken zusätzlich verlangt, mich auch nicht beklagt über den Betrag, sondern Danke gesagt und ich bin auch dankbar. Man will aber noch Gewißheit, daß ich nichts anderes mit dem Geld anstelle, man darf kein Hobby haben. Überwachung bis unter die Fingernägel

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Verkaufe alles für einen Franken an einen Bekannten - mit vertraglich festgehaltenem Rück- und Vorkaufsrecht für einen Franken. Dann hast Du die Auflage erfüllt, und alle beim Amt sind glücklich. Und wenn Du in einem Monat mal wieder einen Franken übrig hast, kannst Du Dir ja alles wieder zurückkaufen. ;-)

Bearbeitet von jpolzfuss (Änderungen anzeigen)
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Tatsächlich gehört mir das Ganze nicht, ab Herbst 2011 habe ich mit geliehenem Geld Dinge zusammengetragen, von denen ich erst nicht recht wußte, wie sie sich ergänzen werden. Ein Jahr später beschloß ich, von der Arbeitslosenkasse wegzukommen. Jetzt ist die Frage, ob der Staat gegenüber privaten Gläubigern Vorrang habe. Ich kann den Darlehensvertrag vorlegen. Was ich vom Privatkonkurs her weiß, ist, daß die Gläubiger nicht alle gleichberechtigt sind. Schulden bei Privaten, die nicht eingefordert werden, spielen dabei keine Rolle. Erstrangig sind Steuern.

 

Hier aber wird das widersprüchliche Sozialhilfegesetz angewendet.

 

§ 2: Die öffentliche Sozialhilfe hat die Aufgabe, bedürftige und von Bedürftigkeit bedrohte Personen zu beraten und ihre materielle Sicherheit zu gewährleisten sowie die Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Die Sozialhilfe fördert die Möglichkeiten zur Selbsthilfe mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Integration. Sie vermittelt und ermöglicht den Zugang zu Angeboten, die diesem Ziel dienen. Die Sozialhilfe erstreckt sich auf die Bereiche der persönlichen, materiellen und generellen Sozialhilfe. (Dieser letzte Satz kann nur von Juristen verstanden werden.)

 

§ 5: Die Organe der Sozialhilfe haben bei ihrer Tätigkeit vorrangig die zumutbare Selbsthilfe sowie die persönliche und wirtschaftliche Hilfe anderer Institutionen und Dritter zu berücksichtigen, sie zu vermitteln und nötigenfalls anzuregen und zu fördern.

 

§ 8: Bei der Festlegung der wirtschaftlichen Hilfe sind Einkünfte einzubeziehen, bewegliches Vermögen zu verwerten und unbewegliches Vermögen zu belehnen oder zu verwerten.

 

Verfassungswidrig ist die rücksichtslose Anwendung dieser Paragrafen über das Rechtssubjekt, die Person, hinweg. Das ist das Entwürdigende. Beruf, Lebensplan, die Selbstbestimmung werden mißachtet, finde ich, wenn man § 8 einfach durchsetzt. Cui bono, wer hat etwas davon, wenn ich die Werkstatt auflöse?

 

Sie sind auch mit dem Argument gekommen, daß ich mit der Werkstatt den ortsüblichen Stundenlohn von Fr. 15 nicht erreicht habe. Das kam mir schon seltsam vor, denn man weiß beim Sozialamt, zumindest haben sie es auf Papier vorliegen, daß ich ab 1. August 2014 eine 100-%-Anstellung hatte. Keine Selbständigkeit mehr. Ich habe die Werkstatt geschlossen. Das Namensschild außen am Haus habe ich auch weggenommen und Werbung keine mehr betrieben. Es gibt keinen Telefonbucheintrag, keine Webseite. Ich bin auch nicht im Handelsregister eingetragen, auch wenn sie etwa sieben Mal danach gefragt haben. Im Handelsregister stehen die ehemalige Firma und der Vermerk Gelöscht. Das haben sie nicht begriffen. Sie sind noch im Handelsregister! Echt, so viel Unfähigkeit auf einem Haufen verkrafte ich nicht.

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Bitte…. Das Schweizer und das Deutsche Sozialhilfegesetz sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, die man so ohne weiteres auch nicht vergleichen kann. Was die Schweizer vorbildlich gelöst haben (hier gibt es auch keinen Sozialtourismus) hat man bei uns, mal wieder typisch, voll vergeigt.

 

Deswegen bitte wieder aufs eigentliche Thema zurück.

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Bei

ist ab 1:31 ein Ausschnitt einer Duplizierarbeit von mir auf Gigabitfilm zu sehen, die Weitsprungaufnahmen. Das Dup ist unsichtbar, man glaubt, das Original zu sehen (nach Abtastung und in SD-Auflösung). Das Original von 1941 hat Essigsyndrom und im Durchschnitt 1,5 Prozent Schrumpfung gehabt. Weil die rechte Lochreihe stark beschädigt ist, wandte ich einen Trick an. Das Original Füße voran im Kontakt dupliziert und das Positiv auf beidseitig perforiertes Material gezogen. Dieses spannt man seitenvertauscht in den Projektor, also Schicht zum Objektiv hin. Die Zeitlupe entstand schon mit Überdrehen. Der Rechnungsbetrag war vierstellig.

 

Ich sehe meine Zukunft auf diesem Gebiet, Archiv-Technik. Welches Mißverhältnis Aufwand-Ertrag mit Amateurfilm besteht, kann Daniel Wittner gut erklären. Die Zeit des billigen Schmal- und Kleinfilms ist vorbei. Ich stehe nicht mehr den halben Tag in der Dunkelkammer für simple Erinnerungsbilder. Du fragst ja auch nach Umkehrung, also sind keine Folgeaufträge nach Entwicklung zu erwarten. Die Entwicklung selbst darf auch nicht viel kosten. So verdiene ich nie etwas.

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Hallo Simon

Jedes Jahr bin ich bekanntlich ca. 5 Monate in Griechenland. Bei jeder Rückkehr im Herbst sagt meine Frau jeweils: ".....es kommt mir vor, wie wenn ich in ein Gefängnis komme....". Ich widerspreche ihr energisch und sage: "Nein, das stimmt niemals, nicht ins Gefängnis, sondern - ins Zuchthaus!"

 

Eigentlich nur ein Wortspiel, doch das Gefühl stimmt. Der Unterschied ist eklatant. Freiheit, wie in Griechenland, gibt es in Europa kaum noch, jedenfalls für Ausländer, die dort nicht auf ein Einkommen angewiesen sind. Hoffentlich hat die EU in GR kein Erfolg. Ich drücke der neuen Regierung beide Daumen inkl. meine grossen Zehen. Die EU hat ganz Europa versaut, dem Euro gebe ich persönlich noch max. 4-5 Jahre, denn dieses Geld ist längst pleite! Seit der Einführung ist der Euro um rund 1/3 gegenüber CHF abgewertet; nur meine persönliche unverbindliche Meinung!

 

Simon, natürlich bei jedem Kanton wird vieles einigermassen anders ge- bzw. behandelt. Im Thurgau sind die Behörden (Ämter, Polizei) meines Erachtens recht "human", im Gegensatz eines Teils der angrenzenden Kantone. Wie es in Basel ist, weiss ich natürlich nicht. Da das Thema off topic ist, sende ich Dir eine PN

 

herzlichst

ualy

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An Niklas im Raum Frankfurt am Main:

 

Besorgt euch (du dir) nach Möglichkeit einen Kopierapparat. Agfa, Arnold & Richter, Bell & Howell, Debrie, Geyer, Uhler, Union, egal was. Mehrere Diskussionen zusammenfassend möchte ich Richtung Negativ-Positiv-Verfahren weisen, denn wenn noch Positivfilm gebraucht wird, ist der Markt für die Rohfilmhersteller lebendig. Wenn die Projektoren still stehen, ist es aus. Es kann nicht zu viele Kopiermaschinen geben.

 

Man kann auch mit den meisten Kameras kopieren. Natürlich ist das Negativpositivverfahren teurer als das Umkehren. Doch was man damit gewinnt, ist nicht zu übersehen. Umkehrfilm muß eigentlich perfekt belichtet sein, denn nach der Entwicklung ist nichst mehr zu ändern. Mit einem Negativ hat man Elastizität bei der Belichtung. Mit Gigabitfilm braucht man sich um die Lichter und Spitzlichter nicht zu kümmern, man belichtet auf die Schatten und alles ist gut.

 

Beim Kopieren kann man eingreifen, Dichte und Kontrast des Positives unabhängig vom Negativ verändern. Man kann Blenden einführen. Man erhält einen Vorführstreifen ohne Spleiße, während das Original voller Klebestellen ist. Kopien können ersetzt werden, wenn sie Schaden gelitten haben. Man kann Lichtton dazunehmen. Der kostet auch, ganz klar.

 

Mit der Kamera kopiert man im Kleinen. Bis je 15 Meter Negativ und Rohmaterial Schicht auf Schicht zusammen auf eine 30-m-Spule wickeln und los geht’s. Man kann seine Muster selber ziehen, unschlagbar schnell. Nicht geteilte Doppel-8-Originale kann man auch leicht duplizieren oder mustern. Kahl bietet Schwarzweißpositivfilm in Doppel-8 an, 122 m für € 57,83 einschl. MwSt. Die 15 m kosten also € 7,23.

 

Man kann Schwarzweißpositive ab Farbnegativen ziehen, überhaupt kein Problem. Man kann Farbenauszüge herstellen, Masken für Tricks, Experimente ohne Ende machen. Immer entwickelt man selber, 30 m Negativ oder Positiv sind binnen einer halben Stunde fertig. Man kann sogar die selbe Soße benutzen, d. h. mit Positiven einen älteren Entwickler zu Ende ausnutzen. Positivfilm ist anspruchsloser als Aufnahmematerial. Fürs Erste spielt es eh keine Rolle, man will ja nur sehen, ob eine Aufnahme gelungen ist, Schärfe und so weiter. Etwas flauer Kontrast interessiert nicht. Man kann auch auf Gigabitfilm kopieren.

 

Ich habe eben eine ermutigende Mitteilung in meiner Sache erhalten, das wirkt wie eine Adrenalinspritze. Gerne mache ich auch anderen Mut. Ein Filmlabor ist etwas vom Schönsten, das man betreiben kann.

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Hi Simon,

 

Ich hoffe bei dir renkt's sich bald wieder ein und du kannst tun und lassen was du willst!

"Wir" haben übrigens neben einem kleinen Uhler Printer auch eine Arri Schrittkopiermaschine hier stehen.

Leider ohne Elektronik und mangels Zeit und Kenntnissen hat sich da leider noch nichts getan...steht bloß rum...LEIDER!

An die alte Steuerelektronik zu kommen ist aussichtslos...bei Arri selber war auf Anfrage nicht mal mehr ein Schaltplan zu haben.

Da müsste improvisiert werden. Lampe und Lüfter könnte man ja von aussen versorgen. Den Motor könnte man ersetzen und ebenfalls von aussen steuern.

Dann könnte man schonmal kopieren. Die Ganze Lichtsteuerung und was das Ding noch so konnte bekommt man so wohl noch nicht zum laufen.

Wenn jemand Ideen hat...her damit.

 

Grüße, Niklas

 

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Sehr gerne, Do-it-yourself-Labor ist sehr gut. Im Labor lebt der Film am meisten!

 

Genau :)

 

Bei uns ist es ja auch möglich trotz Bezug von Transferleistungen "klein anzufangen" zwar nur in mini-schritten, aber immerhin. Sollte doch in der Schweiz auch möglich sein?

Ansonsten bleibt noch der Umzug in ein anderes Kanton (ich empfehle Schaffhausen) oder nach Deutschland. Dort bekommst du zwar erstmal kein ALG II (EU-Auslandsregelung gilt auch für CH) weil du vorrangig zur Arbeitssuche hier bist, kannst jedoch bei Ausübung einer Tätigkeit nebenbei dein "Ding" durchziehen.

 

Einen Arbeitgeber im Bereich Prototypenbau / CNC / Konventionelles Fräsen/Drehen könnte ich Dir vermitteln, ist bei Rosenheim und sucht im Moment willensstarke Leute wie Dich.

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Großartig!

 

Es können alle mitlesen: Ich kann dir Memochrome anbieten, die modernste Lichtsteuerung für intermittierende Kopiermaschinen.

Frei programmierbare 50 Stufen je Farblicht RGB für maximal 32'000 Bilder, abgerufen aus einer Excel-Tabelle o. ä. Arbeitstempo

beliebig zwischen 1 und 25 Bildern in der Sekunde

 

Lampe und Lüfter kannst du einmotten, es wird eine Rot-Grün-Blau-Kanone eingebaut (können wir übernehmen), die keine Wärme abgibt. Steuergerät und Verkabelung kommen mit. Auf deiner Seite ist ein Computer erforderlich, mit dem du die Lichter programmierst und das Steuergerät lädst. Prospekt und Preis auf Anfrage

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Hi Cris,

 

Was uns fehlt ist der komplette 2. Teil der Maschine. Darin befindet sich auch ein Drehstromtrafo um den Motor zu betreiben usw.

Dieser war schon beim Vorbesitzer nicht mehr vorhanden...

Es führen etliche Kabel von unserem Teil der Maschine zum Schaltschrank. Es muss sich um ein riesiges sauschweres Teil gehandelt haben...

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@ Filmtechniker: Klingt gut ich würd das Ding schon gerne wieder zum laufen bringen.

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Nettes Samelsurium. Perilex dürfte Netzanschluß sein. Harting dürfte an den Motor gehen. Die zwei Rundstecker vermutlich Regelung/Lampe. Das alles sollte sich doch nachverfolgen lassen, Lampe und Motor haben Typenschilder bzw. Aufdruck mit technischen Daten. Ich vermute mal Drehstrom zur Reduktion der Restwelligkeit der Lampe und für den Motor.

Jens

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