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Geldwerter Vorteil


mibere

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KEINE FREIKARTEN MEHR FÜR MITARBEITER UND ANGESTELLTE

Inzwischen nimmt der Behördenwahnsinn roteske Züge an.

Bislang geben viele Kinobetreiber Freikarten an ihre Mitarbeiter aus. Das ist ein Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit und sicherlich dienlich, damit diese Mitarbeiter Dritten auch Filme empfehlen können.

Sicherlich wird der eine oder andere Mitarbeiter auch dankbar dafür sein, weil das Gehalt im Kino eh nicht sonderlich üppig ausfällt.

 

Nun fordert das Finanzamt, dass diese Freikarten mit dem Gehalt versteuert werden müssen. Es wird als verdeckte Gehaltszahlung interpretiert! Die Folge ist, niemand will mehr Freikarten haben!

 

Damit aber nicht genug. Getränke sind oftmals für Mitarbeiter Gratis. Auch hier schlägt der Fiskus nun gnadenlos zu. Auch die Ausgabe an Getränken für Mitarbeiter wird als versteckte Gehaltszahlung benannt und muss versteuert werden.

Ebenso freies Mittagessen für Mitarbeiter, die den ganzen Tag arbeiten.

 

Sonderpreise für Mitarbeiter (Mittagessen, Getränke) werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Nun kam ein cleverer Kollege auf die Idee, preiswerte Getränke einzukaufen und diese ganz unten im Showkühlschrank hinter einer Rauchglasscheibe zu verstecken.

Die Mitarbeiter zahlen nur noch wenige Cent für eine kleine Flasche Wasser oder Coke - und das Finanzamt ist zufrieden.

 

Das kann es doch wohl auch nicht sein. Irgendwann taucht die Gewerbeaufsicht auf und fordert, dass diese "preiswerten" Getränke ebenfalls Ausgehängt werden müssen!

 

Als nächstes müssen die Wasserspender im Büro noch mit dem Gehalt versteuert werden, weil sich davon ja ein Mitarbeiter bedienen und deshalb kein Geld für Mineralwasser im Supermarkt ausgeben könnte...

 

Wie handhabt ihr das?

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Und warum braucht denn ein Mitarbeiter eine Karte um einen Film anzuschauen, da setzt man sich einfach in den Saal um gut ist. Komplett ausverkauft ist ja meist selten.

 

Weil es sein kann das Kontrolleure die Besucheranzahl mit der Anzahl verkaufter Karten vergleicht, darum gibt man Freikarten raus.

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Und warum braucht denn ein Mitarbeiter eine Karte um einen Film anzuschauen, da setzt man sich einfach in den Saal um gut ist. Komplett ausverkauft ist ja meist selten.

Es gibt immer mal wieder Kontrollen von Seiten der Verleiher.

Wenn die Anzahl der Besucher nicht mit der Anzahl der ausgegebenen Ticketts übereinstimmen, gibt es Ärger. Leider schon erlebt.

 

Bei ihrem Gelderwahn übersehen die Verleiher leider, dass Kinomitarbeiter auch Empfehlungen an diverse Zuschauer aussprechen.

 

Inzwischen werden Mitarbeitervorstellungen außerhalb der Öffnungszeiten des Kinobetriebes durchgeführt. Völlig behämmert ist das!

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Weil es immer mal wieder Kontrollen von seiten der Verleiher gibt.

Wenn die Anzahl der Besucher nicht mit der Anzahl der ausgegebenen Ticketts übereinstimmem, gibt es Ärger. Leider schon erlebt.

 

Ist wohl war, allerdings auch Haarspalterei. Da in der Regel der Kontrolleur alleine kommt, kann dieser sich ja auch mal verzählen. Was stimmt nun? Die abgezählten Besucher, oder die verkauften Karten? Und mal im ernst - muss ich meiner Frau / Freundin auch ein Ticket verkaufen? Was soll denn das? Man kann es auch übetreiben.

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Und mal im ernst - muss ich meiner Frau / Freundin auch ein Ticket verkaufen? Was soll denn das? Man kann es auch übetreiben.

Ja, das musst du, wenn du dich strikt an geltendes Recht hältst.

 

Die Verleiher argumentieren damit, dass sie immerhin um die 60% der Einnahmen bekommen. Wenn ein Zuschauer also nicht zahlt, entgehen ihnen pro Person ein paar Euro. Betriebsberatergesellschaften rechnen das gerne mal hoch. Wenn plötzlich Summen im 5-stelligen Eurobereich herauskommen, wird ein Filmverleih hellhörig.

 

Das Finanzamt sieht das ähnlich. Durch den Kinobesuch spart der Mitarbeiter etwa 8 Euro pro Film. Bei 2 Filmem pro Woche kommen ganz locker 64 Euro im Monat zusammen. Das nennt sich Geldwerter Vorteil, auf den keine Steuern (wie auch immer) abgeführt werden. Kurz: Es ist eine versteckte Gehaltszahlung. Und wenn wir ehrlich sind, gab es doch in der Vergangenheit immer mal wieder das Argument: "Klar verdienst du hier etwas weniger. Aber dafür kannst du so oft du willst ins Kino gehen." - Für filmbegeisterte Aushilfen durchaus lohnenswert, weil keine teuren Kinotickets mehr gekauft werden müssen...

 

Darüber hinaus müssen bei "Freikarten" inzwischen die Steuern ans Finanzamt gezahlt werden, die bei einem regulären Tickettverkaufspreis angefallen wären. In der Regel übernimmt diese Zahlung der Theaterbetrieb. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass der Zuschauer diesen Betrag zahlen musste - was immer wieder zu merkwürdigen Diskussionen führt.

 

Da in der Regel der Kontrolleur alleine kommt, kann dieser sich ja auch mal verzählen. Was stimmt nun? Die abgezählten Besucher, oder die verkauften Karten?

Das kannst du vielleicht einmal machen... ;-)

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Oh, hm, könntest Du das mal etwas konkreter erläutern? Das interessiert mich!

 

Gibt der Arbeitgeber Freikarten (kostenlos oder verbilligt) an seine Arbeitnehmer ab, so liegt ein Geldwerter Vorteil vor. Dieser geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegt beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer.

 

Gibt ein Theater Freikarten an Gäste aus, sind Steuern in der Höhe ans Finanzamt zu zahlen (IMO), die auf eine "normale" Eintrittskarte angefallen wären.

 

Näheres wird dein Steuerberater wissen.

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Wo nimmst Du denn diese ganzen Behauptungen her?

 

Gibt ein Theater Freikarten an Gäste aus, sind Steuern in der Höhe ans Finanzamt zu zahlen (IMO), die auf eine "normale" Eintrittskarte angefallen wären.

Auch hier gibt es eine Freigrenze!

 

Lies mal das hier

 

Gesetzlicher Höchstbetrag von 35 Euro

Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden usw. (nicht eigene Arbeitnehmer) können nur bis zur Höhe von zusammengerechnet 35 Euro pro Empfänger und Kalenderjahr steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Eine Freikarte ist für mich nichts anderes als ein Geschenk an Kunden.

 

Wenn Du natürlich einer einzelnen Person gleich 100 Freikarten schenkst, sieht das anders aus!

 

 

Interessant finde ich auch diese Passage:

auf der Seite des Zuwendungsempfängers (Arbeitnehmer)

 

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind prinzipiell wie Barlohnzahlungen zu versteuern. Hat der Schenker die Pauschalversteuerung nach den oben dargestellten Grundsätzen gewählt, wird der Zuwendungsempfänger allerdings aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Nicht jedoch - wie ursprünglich gehofft - aus der Sozialversicherungspflicht.

 

Ausnahmsweise sind die Zuwendungen bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich beim Empfänger überhaupt nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn es sich um einen sog. Sachbezug handelt. Während bei der steuerlichen Beurteilung von Geschenken an Nichtarbeitnehmer nicht danach unterschieden wird, ob es sich um eine Sachzuwendung, ein Geldgeschenk oder einen Geldgutschein handelt, muss bei Geschenken an Arbeitnehmer folglich beachtet werden, dass von der Steuerfreiheit ausdrücklich nur Sachbezüge erfasst werden. Geldgeschenke fallen hierunter grundsätzlich nicht. Nach drei neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 können neuerdings auch Geschenkgutscheine, die auf einen Geldbetrag ausgestellt sind (z.B. ein Buchgutschein), bis zur Freigrenze von 44 Euro/Monat als steuer- und abgabenfreier Sachbezug gelten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat. Dies gilt dann, wenn er zwischen der Sache und der Auszahlung des Barbetrags in Höhe des Sachwertes wählen kann. In diesem Fall liegt stets steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, auch wenn der Arbeitgeber letztlich die Sache zuwendet.

 

Hinweis:

Sog. Aufmerksamkeiten und Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind, unterliegen ohnehin grundsätzlich nicht der Steuer. Als Aufmerksamkeiten gelten Zuwendungen des Arbeitgebers, die nach ihrer Art und nach ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden.

Ist es kein betriebliches Interesse, wenn die Kassiererin den Film gesehen hat, über den Sie an der Kasse gegebenenfalls informieren soll?
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Mitarbeiter oder nicht, meine ich nicht...

 

Deine Meinung über generelle Freikarten hat mich interessiert.

 

Bei Freikarten fließt kein Geld.

Weder kostet es Rohstoffe noch etwas anderes. Die Freikarte wird gegenüber dem Verleih zwar angegeben, jedoch nicht mit Geld abgerechnet.

 

Soweit ich das Steuerrecht verstehe, muß ich als Betreiber die USt. gegenüber dem Finanzamt abrechnen, wenn ich Waren verschenke (die ich natürlich vorher mit Vorsteuer eingekauft habe). Da die Freikarte ja aber ohne Vorsteuer ist, fällt das weg.

 

Muß ich das als betriebliche Ausgabe buchen? Oder als Gewinn? ich wüßte nicht...

Insofern frage ich mich, was genau da versteuert werden soll.

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Ist wohl war, allerdings auch Haarspalterei. Da in der Regel der Kontrolleur alleine kommt, kann dieser sich ja auch mal verzählen. Was stimmt nun? Die abgezählten Besucher, oder die verkauften Karten? Und mal im ernst - muss ich meiner Frau / Freundin auch ein Ticket verkaufen? Was soll denn das? Man kann es auch übetreiben.

 

Was hat das mit den Kontrolleuren auf sich ? Bzw.wen oder was kontrollieren die und von wem werden die geschickt ?

Vor einiger Zeit habe ich zwei Jungs beim durchwühlen des Kinomülleimers erwischt.Auf meine Frage was sie denn da machen sagte der eine "Meine Mami ist undercover unterwegs und wir sollen nach alten Eintrittskarten suchen während Mami die Besucher zählt".Das gibt jetzt irgendwie doch einen Sinn....

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Der Kontrolleur bzw. die Kontrolleurin kauft sich an der Kasse ein ganz normales Ticket und geht in den Film. Im Saal zählt er/sie die Besucher.

 

Das wiederholt sich ein paar mal.

 

Einige Zeit später kommt ein Prüfer zu Dir ins Haus und prüft zum einen, ob das bei der Kontrolle verkaufte Ticket korrekt abgerechnet wurde und zum anderen, ob die abgerechnete Besucherzahl mit der jeweils gezählten übereinstimmt.

 

Im Mülleimer wühlt der oder die nicht.

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Bei uns waren die VDF Leute auch.

Meine Chefin musste damals ein stolzes Sümmchen bezahlen weil ein Film ohne Zustimmung des Verleihs nicht im grössten Saal lief.

Die Vdfler hatten auch alte Karten von einer Fremdveranstaltung hier im Hause dabei die offenbar aus unserem Mülleimer stammten.

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Die dürfen normal garnet im Müll wühlen bzw was davon mitnehmen.

Da sollte es doch eigendlich so sein wie z.b. bei Sperrmüll, wer etwas wegschmeißt gibt das Eigentum ab, im Fall Sperrmüll ist dann die Stadt der Eigentümer.

Im Falle der Karten die im Müll des Kinos landen, das Kino der Eigentümer. Somit wäre das eigendlich Diebstahl. Würde ich mal sagen.

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