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Mal wieder Notbeleuchtung ;-)


carstenk

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Nachdem ich gestern mit der 35mm Kopie von 'Verblendung' nicht so arg zufrieden war, habe ich ihn mir heute kurzentschlossen nochmal in einem UCI via DLP angeschaut. Helligkeit und Kontrastwiedergabe war zwar besser, aber mit dem Grading im Großen und Ganzen konnte ich mich auch da nicht anfreunden. Nunja - Geschmackssache.

 

Hatte mich extra ziemlich weit nach vorne gesetzt, ca. halbe Leinwandbreite Abstand. Pixelraster war nicht sichtbar - weil die Optik ganz leicht unscharf justiert war - ob aus Absicht oder nicht, mag dahingestellt sein. Schärfe war denn auch nicht so der Reisser, aber da bin ich natürlich selbst schuld, wenn ich mich in einem 2k Saal so weit nach vorne setze ;-)

 

Bei der unkaschierten Leinwand in ca. 1:2 mit massakriertem Scope bespielt fiel der schlechte Schwarzwert der Projektion sehr deutlich auf - interessanterweise, und hier sind wir endlich beim Thema, weil der Saal keinerlei Notbeleuchtung, sondern nur am Boden links und rechts des Saales in den Abgängen rote LED Laufmarkierungen hatte. Erst gegen Ende des Films fiel mir auf, dass links von der Leinwand ein Notausgang liegt, über dem auch eines der üblichen Neon-Notbeleuchtungsschilder hing - das aber nicht eingeschaltet war, es war pechschwarz.

 

Bin nicht gerade Stammkunde in solchen Läden - weiss jemand, ob es in den UCIs eine Regelung bezüglich dieser Leuchtschilder gibt, war das Ding schlicht kaputt, darf sowas überhaupt aus sein, wenn es schon eingebaut ist, ist das zulässig, dass sowas erst im Notfall angeht? Im allgemeinen finde ich diese Dinger ja ne Katastrophe und bin froh um jedes, das, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschaltet ist. Aber wird hier evtl. mit zweierlei Maß gemessen? Ich wär froh, wenn unser Saal so dunkel sein dürfte - jedenfalls wenn der Schwarzwert der Projektion stimmt. ;-)

 

 

- Carsten

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Moin Moin,

 

jede installierte Rettungszeichenleuchte hat auch zu funktionieren. Es hat jeden Tag vor Spielbeginn eine begehung aller Rettungszeichenleuchten und ggf. der Bereitschaftsbeleuchtung (im eingeschalteten zustand versteht sich) durch den Vorführer oder entsprechend durch den Technischen verantwortlichen zu erfolgen. Außer die Notbeleuchtungsanlage hat eine Ausfallüberwachung. In diesen fall gibt es eine Störungsmeldung. Defekte Leuchtmittel müssen umgehend vor der Vorstellung ausgetauscht werden andernfalls dürfte eigentlich der Saal nicht bespielt werden.

 

 

LG

 

Chris

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Hach, die Antwort klingt so schön technisch;)

 

Und was, wenn die Leuchte während der Vorstellung ausfällt?;))

 

Nein, klar müssen die Notausgänge beleuchtet sein. Wer sie ausschaltet geht ein rechtliches Risiko ein. Das "Maß" wird von den VStättVOen vorgegeben...

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da gibts den unteschied zwischen Bereitschaftsleuchten und Fluchtwegekennzeichnung in Dauerlicht...

 

Bereitschaftleuchten müssen in der Tat erst bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung arbeiten, Fluchtwegekennzeichnung und notausgangsbeschrifungen müssen aber eigentlich in Dauerlicht arbeiten...

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... Fluchtwegekennzeichnung und notausgangsbeschrifungen müssen aber eigentlich in Dauerlicht arbeiten...

 

Können aber auch im Stand-by Betrieb stark gedimmt sein und erst im Notfall bei Ausfall des Versorgungsstroms und Umschalten auf Batterie erreichen sie die vorgeschriebene volle Helligkeit. Wir stellen gerade in den Sälen auf diese Art der Pictogramme für die Fluchtwege und Notausgänge um.

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Interessant, da gibt es offensichtlich also doch diverse Schlupflöcher. Also das Ding im UCI war defintiv ganz aus, nicht gedimmt, und es stand 'Notausgang' dick drauf, eines dieser grün-weißen Standardschilder.

 

Das einzige, was sonst an Beleuchtung während des Films lief, waren die roten LED-Streifen im Boden.

 

 

Kann auch einfach nicht glauben, dass so eine grelle Notausgangsleuchte ausgerechnet in einem Kinosaal vor der Leinwand brennen muss. Mit solchen Vorgaben könnte man jedes Kino auch gleich dicht machen, und die doch zahlreichen Säle, in denen das nicht so ist, beweisen ja auch das Gegenteil. Die Frage ist nur, woran liegt das, und wieviel geht auf Bestandsschutz zurück.

 

- Carsten

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Wenn da wirklich "Notausgang" stand dann isses nach meinem Kenntnisstand nicht mehr zulässig, sowas wichtiges muß heutzutage in Piktogrammform sein, so daß alle Leute (auch die, die nicht/schlecht lesen können oder kein Deutsch verstehen zB) flüchten können bzw wissen wohin. Denke nicht, daß in so einem Fall Bestandsschutz greifen kann.

Grüße

Vogel

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Darf man fragen, in welcher Verordnung/Gesetz (§) steht, das die Notausgangsbeleuchtung nur im "Stand-By Betrieb" laufen muß, und wie von Preston beschrieben erst im Ernstfall auf 100% Leuchtstärke betrieben sein muß?

 

Für §-Hinweise bin ich dankbar!

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Darf man fragen, in welcher Verordnung/Gesetz (§) steht, das die Notausgangsbeleuchtung nur im "Stand-By Betrieb" laufen muß, und wie von Preston beschrieben erst im Ernstfall auf 100% Leuchtstärke betrieben sein muß?

 

Für §-Hinweise bin ich dankbar!

 

Ein bunter Strauss an Verordnungen, Normen und Gesetzen ...

 

MLAR Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

LBO Landesbauordnung

VO Verordnungen der Bundesländer

EltBauVO Verordnung über elektrische Betriebsräume

VwV-Ltg. Brand- und Schutzanforderungen an Leitungen

VstättVO Versammlungsstättenverordnung

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik: Notbeleuchtung

DIN 4844 Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme

 

Es ist komplex und durchaus von Bundesland zu Bundesland verschieden ... man sollte einen erfahrenen Planer und die örtlich zuständige Feuerwehr hinzuziehen.

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Gute Zusammenfassung, Preston.

 

Nach einer Ausarbeitung eines Kollegen, der sich damit sehr ausführlich beschäftigt hat, und die Änderungen und Anpassung an europäische harmonisierte Vorschriften zusammengefasst hat, gilt galube ich für die "Stand By" Lösung nur der Grundsatz, daß die Erkennbarkeit der Zeichen zu jedem Zeitpunkt aus der planerischen Entfernung gegeben sein muß. Bei Ausgangsbeschilderung heißt das, daß im dunklen Saal tatsächlich geringere Leuchtdichteanforderungen gegeben sein können, als im Gefahrenfall. Ganz abschalten wird man die Zeichen nie dürfen, denn die Orientierung muß ja auch ohne ausgelöste Gafahrenmeldung möglich sein.

 

Wie schon beschrieben, ein mit den örtlichen Vorschriften erfahrener Planungsing. wird die Anforderungen kennen. Gerade die EU Harmonisierung hat hier viele Veränderungen gebracht.

 

 

St.

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Also durch den Besuch der letzten Kinomesse in Baden Baden 2011 habe ich herausgefunden dass Notausgangsschilder tatsächlich eine gewisse Grundhelligkeit vorweisen müssen. Im Ernstfall ist aber eine viel höhere Helligkeit gefordert, weshalb bei nicht regelbaren Schildern immer die maximale Helligkeit zur Verfügung stehen muss. Das ist wohl auch der Grund warum soviele Center die nicht Inhabergeführt sind, diese überaus störenden "Flutlichter" meist neben der Leinwand hängen haben. Wenn der Chef für mehrer Kinos verantwortlich ist schaut der sich seine Sääle seltenst im Livebetrieb an. Da bleibt keine Szene dunkel...

 

Es gab auf der Messe einen Stand der regelbare Schilder hatten, welche sich nur bei Notfall in den geforderten Spannungsbereich geschaltet haben. Die Grundhelligkeit war ausreichend zum erkennen und kaum streuend.

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Was ist denn technisch gesehen 'der Notfall'? Hausalarmierung, oder Ausfall der Saalbeleuchtung? Da müsste man ja auch wirklich die technischen Umstände sicherstellen, die eine solche Umschaltung ermöglichen.

 

Bei uns z.B. findet technisch gesehen bei Umschaltung auf Notstrom ein Wechsel von Wechselspannung auf Gleichspannung (Akku) an der Notbeleuchtung statt, zusätzlich gehen einige Leuchten in der Saaldecke an, die auch manuell über eine Paniktaste aktiviert werden können.

 

Aber grundsätzlich finde ich das gut, die Vorgaben zur Sichtbarkeit der Beschilderung unter den tatsächlichen Bedingungen in einem dunklen Kinosaal beurteilen zu können.

 

- Carsten

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