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GEZ für Kinos?


carstenk

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Hat sich schonmal jemand mit der Frage beschäftigt, welche Folgen die GEZ Reform ab 2013 für Kinos haben wird?

 

 

Wenn ich recht informiert bin, sind die Rahmenbedingungen mittlerweile alle fixiert, ich hatte aber Probleme damit, herauszufinden, was man als typisches Kino diesbezüglich faktisch zu erwarten hat.

 

Soweit ich weiss, wird die GEZ Gebühr in Zukunft grundsätzlich pro Filiale (=Kino) und nach einem Schlüssel nach Anzahl der Mitarbeiter berechnet.

 

Folgt man dieser Aufstellung hier: http://www.banktip.de/rubrik2/20358/3/gez-gebuehren-fuer-selbststaendige-ab-2013.html

 

Dann werden kleinere Kinos unabhängig von der Frage, wie Teilzeitmitarbeiter zu bewerten sind, vermutlich mit 1/3 oder einer ganzen Rundfunkgebühr zu rechnen haben.

 

Da es nach der neuen Reform keinen Gerätenachweis mehr geben muss, dürfte man auch in Zukunft kaum mehr drumherum kommen, egal ob klassischer Empfänger oder Internet-PC vorhanden sind oder nicht.

 

- Carsten

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Die GEMA hält die Hand für die Musik auf die das Publikum hören darf, die GEZ treibt die Gebühren für Radio / TV (und PCs, wo über einen Kamm geschert wird, dass alle, unabhängig der Konfiguration und technischen Möglichkeiten, auch hier ggf Gebühren fällig sind - ebenso wie "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" also Handys, PDAs, usw usf.) ein.

 

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gez-auf-daten-jagd-1.2632197

 

 

Bei uns im Kino dürfte das eben pro Standort im vollen Betrag anfallen, wie es bis jetzt ja auch bei uns bspw. angemeldet ist.

(Radio -> ELA und bei den Anzeigemonitoren (TVs) hat jmd damals wohl verpeilt die Empfangsmodulatoren auszulöten... )

 

 

Da wären mal die Großspurigen gefragt, sich hier für uns einzusetzen :P

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Wobei ich die 1/3 Gebühr für kleine Betriebe schon für ganz passabel halte, und streng genommen viele Kinos vermutlich faktisch schon früher aufgrund ihrer Internetanbindung/Bürorechner gebührenpflichtig gewesen wären, je nachdem, wie man die teilweise widersprüchliche Rechtsprechung diesbezüglich interpretiert.

 

Und ja, faktisch kommt es natürlich auch schonmal im Kino dazu, dass 'Rundfunk' empfangen wird, sei es bei einer privaten Sportübertragung für Mitarbeiter, oder, was auch gerne passiert, dass das Personal auf dem Bürorechner grade irgendein Endspiel mitverfolgt.

 

Immerhin muss man zukünftig nicht mehr bangen, dass irgendein Mitarbeiter durch eine dumme Nachlässigkeit irgendeinem GEZ Schnüffler die Möglichkeit bietet, 5 Jahre rückwirkend anzumelden...

 

 

- Carsten

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  • 6 Monate später...

Mittlerweile findet man dann auch SEHR konkrete Informationen zur Berechnung der Beiträge und der Klassifizierung der Mitarbeiter dazu.

 

http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen/rund-um-das-neue-modell.shtml

 

 

von 0-8 Mitarbeitern pro Betriebsstätte fällt inkl. eines Firmenfahrzeuges nur eine 1/3 Gebühr an - 5,99€ im Monat. Eine volle Gebühr mit 17,98€ von 9-19 Beschäftigten.

 

 

Das Interessante ist nun allerdings, das als Beschäftigte nur Voll- und Teilzeitbeschäftigte zählen, KEINE Minijobber/Azubis. Inhaber werden ebenfalls nicht mitgezählt.

 

Damit dürften wohl die meisten kleineren Läden mit der Drittelgebühr auskommen. Gleichzeitig kommt aber eben auch KEIN Kino mehr ohne die Drittelgebühr aus, egal ob dort Fernseher oder Radio oder internetfähiger Computer betrieben werden oder nicht.

 

Immerhin darf man das jetzt aber für diesen vergleichsweise überschaubaren Betrag offiziell und mit so vielen Geräten tun, wie man will. Und man muss keine Angst mehr vor GEZ Schnüfflern haben, die den Mitarbeitern irgendeinen Stuss erzählen.

 

- Carsten

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  • 1 Jahr später...

Wir haben mittlerweile auch die Rechnung der Gebühreneinzugszentrale bekommen und haben Widerspruch dagegen eingelegt. Kein Radio- oder Fernsehgerät, keine Übertragung von Fernsehinhalten auf die Kinoleinwand. Keine Geschäftsautos mit Radio. Und für unsere Musik bezahlen wir brav die GEMA. Bin mal gespannt. Würde denen ja gerne mal eine Pauschalrechnung über mögliche Kinoeintritte zuschicken...

 

Gruß Uwe

  • Like 1
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Habt Ihr die Rechnung auch rückwirkend ab Januar 2013 erhalten?

 

Dürfte zwecklos sein, alle Widersprüche und Gerichtsverfahren haben bisher die 'Rechtmäßigkeit' bestätigt, auch unlängst wieder:

 

 

http://www.spiegel.d...z-a-969119.html

 

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bayerischer-verfassungsgerichtshof-auch-muenchen-bestaetigt-rundfunkbeitrag-12940756.html

 

Ein Widerspruch wegen nicht im Kino vorgehaltener Empfangsgeräte, etc. ist ohnehin witzlos, weil sich das Gesetz und die Erhebung garnicht mehr auf ein solches Vorhandensein stützen. Man müsste leider grundsätzlich gegen die Verfassungsmäßigkeit klagen, wie in die bisherigen Verfahren auch. Aber je mehr dieser Verfahren gegen die Kläger entschieden werden, desto geringer werden die Chancen, dass noch jemand damit durch kommt.

 

 

- Carsten

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Ich hab gerade nochmals nachgeschaut, es war erst das Anmeldeformular. In diesem wird aber ganz klar mitgeiteilt, daß kostenfrei gar nichts geht - der Mindesbetrag wäre, blablabla. Wir wären eine Betriebsstätte und die hätte halt mal zu zahlen. Und dagegen haben wir jetzt mal den Widerruf gestartet. Zahlt Ihr das?

Da sträubt sich bei mir das Nackenhaar. Unser Haus nutzt das nicht - trotzdem eine Zwangsabgabe zusätzlich zur GEMA?

Aber nein, ich rege mich nicht auf... Wer denkt sich nur sowas aus????

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Wir werden das zahlen, das ist einigermaßen sicher. Man kann da natürlich ne Protesthaltung einnehmen - manchmal bringt sowas ja sogar in der Masse was, aber in diesem Fall fürchte ich wird man sehr schnell einknicken müssen. Als Anstalt öffentlichen Rechts kann der Beitragsservice selbst ohne Einschaltung eines Gerichts Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, da kannst Du Widerspruch einlegen solange Du willst. Irgendwann steht der Vollstreckungsbeamte vor der Kasse und langt rein...

 

Verzögerungen wird es da bestenfalls geben aus personeller Überlastung beim GEZ-Nachfolger, daher kommen die ja auch jetzt erst auf Euch zu, offiziell gilt das ja schon seit Januar 2013.

 

Ich denke, da haben sich maßgebliche Instanzen einfach fest gelegt, dass das genau so gewollt ist, und dann entscheiden eben auch die Gerichte so.

Und nebenbei gibts auch durchaus nachvollziehbare Gründe, warum es so ist. In einigen problematischen Fällen wird es sicher auch noch Anpassungen geben.

 

Die Kosten sind bei uns glücklicherweise überschaubar, bei einem einzelnen Standort mit einer überschaubaren Menge an Mitarbeitern bleibt es in der Regel bei einer einzigen Gebühr, also 17,98€ pro Monat.

 

Immerhin Vorteil ist halt, dass man dann auch 'offiziell' Empfangsgeräte im Kino nutzen darf.

 

- Carsten

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Die Kosten sind bei uns glücklicherweise überschaubar, bei einem einzelnen Standort mit einer überschaubaren Menge an Mitarbeitern bleibt es in der Regel bei einer einzigen Gebühr, also 17,98€ pro Monat.

 

Da es um die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht, dürften viele Kinos sogar mit 1/3 Beitrag, also 5,99 EUR pro Monat davonkommen, nämlich bei bis zu 8 Beschäftigten -- da dürften sich sehr viele kleine Kinos, aber vermutlich auch viele Lohnkosten-"optimierte" Großkinos einstufen können.

 

Schöne Grüße,

Matthias

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Da es um die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht, dürften viele Kinos sogar mit 1/3 Beitrag, also 5,99 EUR pro Monat davonkommen, nämlich bei bis zu 8 Beschäftigten -- da dürften sich sehr viele kleine Kinos, aber vermutlich auch viele Lohnkosten-"optimierte" Großkinos einstufen können.

 

 

Richtig ... !!!

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  • 2 Wochen später...

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