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thomaskino und die TK35 in der Zeitung


thomaskino

Empfohlene Beiträge

Hallo Filmfreunde,

 

ich war in der Zeitung, und habe den Bericht von mir und der TK 35 in meine Gallery gestellt.

 

Hier der Link : http://gallery.filmvorfuehrer.de/galler...K35&id=aaw

 

Viele Weihnachtsgrüße :dance1:

 

Thomas F.

 

PS: Der Reporter hat sich leider verschreiben, ich habe nicht aus 2 alten TK ´s eine gemacht. Aber ich denke das wissen sicher viele schon.

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Hi,

wie sieht es eigentlich bzgl. der Rechte aus?

Darf man ohne weiteres mit einem Beamer solche Filme öffentlich vorführern?

Hallo,

natürlich nicht :twisted: , egal ob Beamer, Filmprojektor oder Fernsehbildschirm...

Und nach der Verschärfung der Urheberschutzrechte wird man sicher heftige Exempel schaffen. :D :shock: :D

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sorry, hab' mich nicht richtig ausgedrückt.

Mir ging's eigentlich nur darum, ob mit anderen technischen Mitteln neben 35mm Film (oder in Ausnahmen 16mm) öffentlich vorgeführt werden darf, zumindest "aktuelle" Filme.

Daniel

Hallo,

gleich ob aktueller Film oder "Vom Winde verweht", du mußt für eine öffentliche Aufführung die Genehmigung des Rechteinhabers einfordern.

Dabei ist es vollkommen wurst, welches Medium eingesetzt wird.

Häufig sitzen die 16mm Auswertungsrechte bei anderen als die für 35mm.

 

Gilt nicht für Werke, die älter als siebzig Jahre alt, sind und für die niemand eine "Rechteerneuerung" besitzt.

Romeo und Julia darfst du z. B. überall öffentlich aufführen, jedoch nicht den Film mit Leonardo di Caprio...

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Hi thomaskino,

bitte nicht falsch verstehen!

Ich wollte nur wissen, ob Spielfilme dieser Art per Beamer und DVD o.ä. öffentlich vorgeführt werden dürfen!

Ich dachte bis jetzt nämlich, daß man bei solchen Veranstaltungen zwangsläufig auf 35 oder 16mm Film zeigen muß (also vom Verleiher festgelegt), da alle anderen Datenträger eher für den Amateur/ Privatbereich ausgelegt sind.

Daß ihr die Filme ordnugsgemäß mit Aufführungsrechten zeigt, habe ich in keinster Weise angezweifelt.

 

Daniel

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