Zum Inhalt springen

Vergnügungssteuer


Sebastian

Empfohlene Beiträge

Zelluloid hat wohl Recht, in D wird das z.Zt. nirgends erhoben. Aber Vergnügungssteuer ist eine kommunale Abgabe, und damit kann diese durch jede Gemeinde selbst per Beschluß festgelegt werden, auch in der Höhe. Früher zur Hochzeit des Kinos waren das bis zu 40% des Kartenpreises....

Bei der finanziellen Situation der Gemeinden, weiß man nie welche Ideen verwirklicht werden.

 

Grüße

 

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Kommunen müssen sich im Rahmen der Kommunalabgabengesetze bewegen. Die fallen von Land zu Land anders aus. Bayern beispielsweise schließt in seinem Kommunalabgabengesetz die Erhebung einer Vergnügungsteuer ausdrücklich aus. In anderen Ländern ist man da freizügiger und überlässt den Gemeinden das Steuerfindungsrecht. Es scheint, dass in manchen Gemeinden Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs das Vorführen pornographischer Filme ("auch in Kabinen") vergnügungsteuerpflichtig ist. Aber irgendwie scheint es sich durchgesetzt zu haben, dass Kinos nicht mehr besteuert werden - auch wenn es dafür keine verbindliche Regelung gibt. 1960 lagen die Vergnügungsteuersätze zwischen 15 und 25 % und reduzierten sich bei abendfüllenden Kulturfilmen, Märchenfilmen und prädikatisierten Filmen. Wer als Vorfilm und Hauptfilm jeweils einen Film mit Prädikat "besonders wertvoll" zeigte, zahlte gar keine Vergnügungsteuer; war nur der Vorfilm besonders wertvoll, zahlte er die Hälfte. Die Verleiher wurden natürlich nicht müde, zum Hauptprogramm prädikatisierte Beifilme mitzuliefern; der Steuerersparnis wegen. (Ist eigentlich überliefert, ob die gesondert abgerechnet wurden?)

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=206406&lv3=175480

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Verleiher wurden natürlich nicht müde, zum Hauptprogramm prädikatisierte Beifilme mitzuliefern; der Steuerersparnis wegen. (Ist eigentlich überliefert, ob die gesondert abgerechnet wurden?)

 

 

Die mitgelieferten Beifilme wurden nicht gesondert abgerechnet. Es war ja auch im Sinne der Verleiher, dass das Theaternetto,

von dem sich die Leihmiete errechnete, nicht durch Vergnügungssteuer unnötig gemindert wurde.

 

Die Prädikate für Kurzfilme wurden aber immer nur für 5 Jahre vergeben. Danach war der vorher mit "wertvoll" oder gar "besonders Wertvoll"

prädikatisierte Kurzfilm wieder "wertlos". Bestimmte Kurzfilme kamen dann immer wieder im Laufe der 5 Jahre mit wechselnden

Hauptfilmen in die Kinos.

 

Ich habe mich immer gefreut, wenn ein "Herr Rossi" oder ein "La Linea" mitgeliefert wurde,

großes Gähnen kam immer bei dem Kurzfilm Dauerbrenner "Bilanz einer Stadt" auf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... oder ZEITANSAGE von Hans Sachs. Als Höhepunkt empfand ich auch, als die Constantin seinerzeit zur WA von Polanski's DAS MESSER IM WASSER seinen Kurzfilm SÄUGETIERE mitlieferte; der hat sich mir ziemlich unvergesslich eingeprägt. War leider ein ziemlicher Einzelfall; die Beifilme der 70er Jahre habe ich eher als Schwermut erzeugend in Erinnerung, sie ließen wohl nicht nur den Projektionisten ratlos zurück.

Kennt eigentlich irgendjemand die 3000-Meter-Regel? Wenn der Hauptfilm länger als 3000 Meter war, brauchten wir den Beifilm nicht zu spielen. Seinerzeit hieß es, Ansage vom Verleih. Habe damals nie nachgeforscht. Die alten FBW-Unterlagen sagen jedoch ganz klar, dass zu dem Zeitpunkt - Anfang der siebziger Jahre - in Berlin (West) die Vergnügungsteuer bereits abgeschafft war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kennt eigentlich irgendjemand die 3000-Meter-Regel?

 

Nein ... offensichtlich eine hausinterne Regelung.

 

Aber es gab schon auch einige interessante Beifilme der 70er und 80er Jahre.

 

"Rod Gröth" der 1980 sehr schön (und verblüffend) mit Dolby Surround experimentiert und die Zuschauer gehörig in Verwirrung brachte.

 

"The Absent Minded Waiter" ein sehr früher Kurzfilm von und mit Steve Martin, der seinerzeit sogar in deutsch synchronisiert wurde und (wenn mich meine Erinnerung nicht trübt) zu THE JERK mitgeliefert wurde.

 

Kleine Gagerklärung: Absent Minded Waiter ist ein Paramount Short ... man beachte die Form der Kartoffelbrei Portion zu Anfang des Filmes.

 

more to follow ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.