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Gutscheindruckerei


sir.tommes

Empfohlene Beiträge

Hallo in die Runde,

ich bin auf der Suche nach einer Druckerei, welche Gutscheine erstellt in welchen man nur noch den Betrag einsetzen kann. Möglicgst online und zum selbstgestalten. Bin im Netzt nicht so richtig fündig geworden.

 

Woher bekommt ihr eure Gutscheine?

 

Danke für eure Antworten.

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Hierbei stellt sich die Frage, wann die umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegt: ob bei Ausgabe oder erst bei Einlösung des Gutscheins. Nach einer immer noch gültigen Verfügung der OFD Karlsruhe wird dabei unterschieden, ob es sich um einen "allgemeinen" oder um einen "konkreten" Gutschein handelt.

 

Bei einem "allgemeinen" Gutschein handelt es sich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z.B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Bei diesen Gutschein wird die Leistung nicht genau bezeichnet. Die Hingabe stellt keine Lieferung dar. Diese Gutscheine unterliegen erst beim Einlösen der Umsatzsteuer.

 

"Konkrete" Gutscheine werden über eine bestimmte, konkret bezeichnete Leistung ausgestellt. Hier unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung.

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Doppelte Besteuerung, weil jemand mit einem Gutschein bezahlt?

Die Steuer führt man doch normalerweise erst beim Verkauf der Eintrittskarte ab.

Willst Du bei jedem eingelösten Gutschein die Steuer für die verkauften Eintrittskarten

korrigieren?

Wir verkaufen noch von Hand ausgestellte Gutscheine, die dann später gegen

Eintrittskarten und auch Concession-Artikel eingelöst werden können. Unsere

Gutscheine sind daher ohne Steuer.

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Doppelte Besteuerung, weil jemand mit einem Gutschein bezahlt?

Die Steuer führt man doch normalerweise erst beim Verkauf der Eintrittskarte ab.

Willst Du bei jedem eingelösten Gutschein die Steuer für die verkauften Eintrittskarten

korrigieren?

Wir verkaufen noch von Hand ausgestellte Gutscheine, die dann später gegen

Eintrittskarten und auch Concession-Artikel eingelöst werden können. Unsere

Gutscheine sind daher ohne Steuer.

 

Nein, doppelt wird das natürlich nicht besteuert. Beim Einlösen des "konkreten" Gutscheins werden dann die "erhaltenen Anzahlungen" inklusive USt dementsprechend gekürzt und auf der anderen Seite ein Umsatz inklusive USt gebucht. Somit ist das dann wieder umsatzsteuertechnisch neutral.

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Und dabei die verschiedenen Ust. Sätze beachten Kino und Gastro haben unterschiedliche Sätze. Problem bei der Kasse dürfte sein, das der Betrag als Plus erstmal ohne Leistung gebucht wird. Nur denke ich, das es einfacher ist, das als Einnahme zu verbuchen, entsprechend der Steuersätze der Beträge, und bei Einlösung kein großen Aufwand darum zu betreiben. Als Kinokarte muß man gegenbuchen, sonst weist die Kasse ein Minus aus. Oder man sagt Danke und bucht es unter Freikarte.

Jens

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Ich habe in meiner BWA ein Gutscheinkonto angelegt wo die ein und ausgänge gebucht werden. Bei der Einlösung der Gutscheine werden diese dann auch erst versteuert jenachdem für was der Gutschein eingelöst wird. Der Wert des eingelösten Betrages von Gutscheinen wird extra im Tagesabschluss angezeigt, diese Funktion sollte eigentlich jedes Kinokassenprogramm haben.

Olaf

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Interessante Antworten, die an der Frage aber irgendwie vorbei gehen;)

 

Dann mal mein Statement zur eigentlichen Frage:

 

Ich lasse mir meine Gutscheine von einer örtlichen kleinen Druckerei erstellen. Ich hab mal versucht das von ner Onlinedruckerei machen zu lassen, jedoch wird dort das Papier häufig mit noch einer durchsichtigen Schicht überzogen, so dass man auf dem Papier dann nicht mehr drucken kann.

Denn meine Gutscheine sind auch erstmal "blanko" und werden dann bei Bedarf über einen Belegdrucker bedruckt. Sieht besser aus, als wenn man da handschriftlich drauf rumkritzelt.... Fürs Design hatte ich n Freund, der das gemacht hat.

 

Soviel teurer ist eine örtliche kleine Druckerei dann auch nicht, find ich.

 

 

Nun zur Steuerfrage:

Da stimme ich mit überein. Ist der Gutschein lediglich der Tausch eines Zahlungsmittels (Also ich verkaufe einen Gutschein über 5 Euro z.B. mit dem der Kunde im Kino allgemein bezahlen kann) muß erst mit Erbringen der Leistung die USt. abgeführt werden. Dann in der für die Leistung zuständigen Höhe (7% oder 19% zur Zeit).

Ist der Gutschein jedoch auf eine bestimmte Leistung ausgestellt, wird mit Verkauf die USt. fällig in entsprechender Höhe (ggf. natürlich auch kombiniert).

 

Einer Kasse/Buchführung sollte es problemlos möglich sein, den Wert zu verarbeiten.

 

Letztlich wird ja auf den eigentlichen Verkauf der Eintrittskarte (oder den Süßwaren) die USt. verbucht.

Der Gutschein kann also im Grunde schlicht wieder gegen den Verkauf desselben verbucht werden. Somit gleicht sich die Steuer dann aus.

 

Also

Gutschein verkauf +100 Euro (+19 Euro Ust.)

Gutschein einlösen -100 Euro (-19 Euro USt.)

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  • 4 Wochen später...

Interessante Antworten, die an der Frage aber irgendwie vorbei gehen;)

 

Dann mal mein Statement zur eigentlichen Frage:

 

Ich lasse mir meine Gutscheine von einer örtlichen kleinen Druckerei erstellen. Ich hab mal versucht das von ner Onlinedruckerei machen zu lassen, jedoch wird dort das Papier häufig mit noch einer durchsichtigen Schicht überzogen, so dass man auf dem Papier dann nicht mehr drucken kann.

Denn meine Gutscheine sind auch erstmal "blanko" und werden dann bei Bedarf über einen Belegdrucker bedruckt. Sieht besser aus, als wenn man da handschriftlich drauf rumkritzelt.... Fürs Design hatte ich n Freund, der das gemacht hat.

 

Soviel teurer ist eine örtliche kleine Druckerei dann auch nicht, find ich.

 

 

Du musst drauf achten, auf was für Papier du drucken lässt. Deine "durchsichtige Schicht" ist entweder matt oder glänzend bestrichenes Papier. Folienkaschiertes Papier wird es wahrscheinlich nicht sein. Wobei die meisten Drucker auch auf bestrichenem Papier drucken können ... in Deinem Fall anscheinend nicht. Kommt auch drauf an, wie viel Lack da draufgeknallt wird. Wo es auch noch zu Problemen mit dem Heimdrucker kommen könnte ist die Grammatur ... manche Drucker streiken bei allem, was schwerer als 160g Papier ist, bei anderen widerum kann man auch mal 250 bis 300g Karton durchprügeln :mrgreen:

 

Papier/Karton, der nicht bestrichen wurde, wird auch von den meisten Onlinedruckerein geführt. Der heißt dann entweder auch "unbestrichen" oder meistens "Offsetpapier" bzw. "Offsetkarton" ... dieser ist von der Beschaffenheit wie Briefpapier, nur von höherer Papierstärke.

 

Wenn Du zufrieden bist mit Deiner Druckerei vor Ort dann bleib doch dabei. Das, was Flyeralarm und Co da betreiben ist ziemliches Preisdumping und macht den kleinen Druckern echt zu schaffen. Und die wurden auch schon mehr als einmal angezählt, weil die Mitarbeiter wohl nicht nach Tariflohn bezahlt wurden / werden(?). Irgendwo müssen die ja sparen, um auf den günstigen Preis zu kommen. Das geht wie immer am besten bei den Gehältern. Mal davon ab, dass der Service nicht zu vergleichen ist.

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