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nitro film?


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hallo braunbear ist da alles leider neu ..zumal die ganze wohnung plus filme bei NITROfilm von ebay den geist aufgegeben hat ..Alles weg :: Komplett alles Ca 13000euro schaden..Auch die gute alte B12 inc alles an filmen die bei der B12 standen .. leider war der gute ebay verkäufer nicht so korrekt zu sagen das es nitro war Päch für mich.. nunja es muss weiter gehn oder ??? nun ich suche dann mal was neues ev== was kleines in35mm ?? .viel guten Rat hier und sicher auch ,,DAS HÄTTESTE DOCH MERKEN MÜSSEN oder gruss braunbaer. Wer mir irgendwie was helfen kann bitte mal melden

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Ich lese das gerade im Vorbeigehen...

 

Ich kenne Dich zwar nicht persönlich, aber DAS tut mit wirklich sehr leid für Dich. Wenn solch Umstände zu einer derartigen Katastrophe führen... Nein, das wünsche ich keinem. Wirklich traurig. :unsure:

Zumal Du da sicherlich Jahre in Dein Hobby investiert hast...

 

Gibt es keine Möglichkeit, den Verkäufer wegen Täuschung heranzuziehen? Ich mein, Nitrofilm zu verkaufen ist eh schon so eine Sache. Das dann aber zu verschweigen...?!

 

Alles Gute von mir!

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Der Verkäufer wird nachträglich kaum zugeben, dass es Nitro war. Entweder hat er es bewußt verschwiegen oder wußte es selber nicht einmal. Aber dennoch sollte man sich als Käufer immer davon überzeugen, ob es (kein) Nitro ist.

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hallo nun ja ich weiss schon was nitro film ist zumal ich ihn des öfteren auf dem schneidtisch bearbeitet hatte risse perfo etc aber ich war da völlig mir sicher zumal der versand in einfachem papierkam .Wenn ich das geahnt hätte ,ich hätte nicht mal auf die anzeige bei ebay geantwortet zumal jeder gute und korrekte Verkäufer so was anzeigt ..das war dann ein fataler fehler von mir eben päch

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nun genaues ... nach diversen rep versuchen im schneidetisch wollte ich ihn mir nun mal gross ansehen in der b12 es ging auch erst gut dann riss der film und ein stück kam an der lampe nicht vorbei und nunja 250 watt sind schon was heiss auf der kurzen strecke . ein kurzes puff und das stück brannte .. dann sofort durchgeschlagen zur oberen rolle welche sofort feuer fing . ich konnte sie gerade noch abmachen und auf die Terasse werfen aber da war es auch schon so das der untere teil auch schon brannte wie teufel . zumal das mat. beim brennen sofort Blausäure freisetzt was nun nicht gerade freundlich zur Lunge ist .dann war es leider für alles zu spät- ich will ja nicht hier jammern oder so .Aber alle die dannheir EXPERTENtexte abgeben sollen sich mal fragen was sie denn gemacht hätten oder gruss hans braunbear

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die Artikelbeschreibung hast du ja noch.

ich würde damit zu einem Anwalt gehen. (vorher klären was er in der Stunde haben will, um dich erstmal zu beraten. Ene Erstberatung sollte nicht mehr als 100.- bis 150.- Euro kosten. Für eine erste Beratung aber auf keinen Fall nach Bezahlung nach Streitwert akzeptieren, weil da biste für 1-2 Stunden Anwaltsarbeit schnell ein paar hundert Kröten los)

das Ganze ist grob fahrlässig.

Verkäufer kann ja über ebay ermittelt werden. Sowas kann man sich doch nicht gefallen lassen.

Der Anwalt wird dir schon sagen, ob da eine Chance besteht, oder ob du wirklich Pech hattest.

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Dort ist also 'nur' diese eine (halbe?) Rolle in der Wohnung abgebrannt, es waren also nicht noch weitere (unerkannte) Nitrokopien im Filmlager? Für die Feuerwehr muss bei Ankunft ja zunächst mal die Vermutung gelten, dass es da eine unbekannte größere Anzahl an Nitrokopien gibt?!

 

- Carsten

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Ich befürchte, kein Mensch weiß nach Deinem Post, was Du eigentlich meinst/möchtest :?:

 

...und ich hoffe, Du bist Nichtraucher :shock1:

 

Habs zwar schon per PN geschrieben. Aber manchmal steht man (ich) halt auf auch dem Schlauch... :blush:

 

@filmbear47: Bei der Schadenssumme würde ich mir wirklich professionellen Rat (Anwalt) einholen. Da kann Dir wahrscheinlich keiner hier richtige Tipps geben, die Dir weiterhelfen würden.

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die Artikelbeschreibung hast du ja noch.

ich würde damit zu einem Anwalt gehen. (vorher klären was er in der Stunde haben will, um dich erstmal zu beraten. Ene Erstberatung sollte nicht mehr als 100.- bis 150.- Euro kosten. Für eine erste Beratung aber auf keinen Fall nach Bezahlung nach Streitwert akzeptieren, weil da biste für 1-2 Stunden Anwaltsarbeit schnell ein paar hundert Kröten los)

das Ganze ist grob fahrlässig.

Verkäufer kann ja über ebay ermittelt werden. Sowas kann man sich doch nicht gefallen lassen.

Der Anwalt wird dir schon sagen, ob da eine Chance besteht, oder ob du wirklich Pech hattest.

 

Finde ich jetzt ehrlichgesagt nicht gut, dass ihr euch da auf den Verkäufer einschießen wollt.

 

Nebenbei gesehen sehe ich da rechtlich auch wenig Spielraum. Man kann jemandem der eine B12 und jede Menge Filmkopien zuhause stehen hat vermutlich mehr Fachwissen attestieren als jemandem, der die Rolle Film, die er zufälligerweise auf dem Dachboden gefunden hat, auf eBay vertickt.

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Tut mir leid, Fabian, aber da machst Du dir das etwas zu leicht.

Der Verkauf dieser Filme aus Nitrocellulose ist verboten und steht unter Strafe. Da ändert auch das "Ich habe einen Dachbodenfund" verkauft Getue typischer Ebay Anbieter nichts dran. Unkenntnis schützt vor Strafe nichr.

 

Ja, du argumentierst, daß der Hans mit seiner B12 mehr Sachkenntnis haben könnte...

... kannst Du mir auch nachsagen. Ich schaffte es auch, eine Nitrorolle abzubrennen.

Lief zuvor Jahre auf B11 und U2. Ein guter Bekannter bestätigte mich in der Annahme, es wäre Nonflam (der ist Chemiker), und dann war ich zu faul, die U2 von 70 mm auf 35 mm unzurüsten. Die haben Gebläse und Schutztrommeln. Also auf der U4 eingelegt. (Fehler Nr.2) Das ganze ging einige Sekunden gut, bis der Film riß, die Lunte brannte Richtung oberer Spule, bis letztendlich die Steckspule mit Kern (Fehler Nummer 3 und 4) in Flammen stand.

Nun gut, bei mir war es ein Nitrogeeigneter BWR mit sehr viel Luftvolumen, wenig Brandlasten, und Betondecke und Wand mit Kreideanstrich.

Also etwas ängstlich hinter der Ecke der BWR Tür dem Desaster zugesehen.

Frage: Abkühlen durch Eineisen mit CO2 Schneelöschern, und hoffen, die Entflammungstemperatur zu senken? Scheiß, da fällt der Schnee in den Lampenhauskamin, und puff, die Xenonlampe und Spiegel wären hin... Also Nein. Ingenieuergemäßer Gedanke dann nur: 4kg Nitrocellulose hat weniger Energiegehalt, als 4kg Kohlenwasserstoffe, also werden hier in 20 s wohl 25 -. 30 kWh umgesetzt... Das wird heiß, aber der Beton kann das ab. Das waren meine Gedanken. Tatsächlich war der Spuk dann 30 s später vorbei, der Plastikkern brannte rußend und schwärzte die Decke. Die Steckspule war kaputt, und ein Wecker an der Wand sowie die Abdeckung des SDDS Lesegerätes angeschmolzen.

Ich hatte riesiges Glück im Unglück. Beschränkter Schaden, aber weiß seit dem, daß mit Nitratfilm nicht zu spaßen ist. In einem Wohnraum voller Brandlasten muß selbst ein Trailer zur Katastrophe führen. Das schwierigste waren 3 Stunden staubsaugen, um die Ascheteilchen wieder einzusaugen.

 

Wenn schon dieses Zeug vorgeführt werden soll, dann bitte in hierfür eingerichteten, zugelassenen Örtlichkeiten, mit entsprechend großem BWR, damit genügend Sauerstoff für eine saubere (giftfreie) Verbrennung vorhanden ist, und vor Allem nur mit geeignetem Projektor mit Feuerschutztrommeln. Am wichtigsten: Filmkühlung durch Kühlgebläse. Verhindert sehr zuverlässig das Entflammen im Bildfenster, auch bei 3kW Xenon.

 

Das alles können unbedarfte Käufer, ob sie jetzt einen Projektor haben, oder nicht, nicht erahnen. Zu Recht ist daher der Handel verboten. Und der läßt sich nur dann auch trockenlegen, wenn mit allen Mitteln des Gesetzes gegen Verkäufer (und eigentlich auch die Bay!) vorgegangen wird.

 

Ein Rechtsanwalt ist wohl wirklich nicht verkehrt in dieser Sache, und eine Strafanzeige gegen den Verkäufer.

 

St.

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Irgendwie muss ich ja noch daran denken, dass wir schon einige Diskussionen zu diesem Thema hatten, eBay Warnungen nicht ernst nahm und manche auch hier die Gefährlichkeit von Nitro herunterspielten.

Mal eine Frage zum Thema an sich: Kann man eBay eine Mitschuld geben?

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Einige Probleme, die sich auch auf die juristische Betrachtung auswirken können:

 

1.) Existiert noch ein ausreichend großes Stück des fraglichen Films?

 

2.) Kann das dem gekauften Film zweifelsfrei zugeordnet werden?

 

3.) Wenn dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, daß er Nitratfilm (ohne im Angebot darauf hinzuweisen, was er hätte tun müssen) verkauft, und daß es dieser war, der den Brand verursacht hat, dann k ö n n t e das was werden. Es muß jedenfalls sichergestellt werden, daß der Kerl Nitrat verkauft hat, was dann in Flammen aufging. Erst dann kann man ihm vorwerfen, er habe versäumt, über die Gefährlichkeit des Materials zu informieren, was eine Pflichtverletzung ist, die der Verkäufer widerlegen muß, wenn er da wieder herauskommen will.

Das Problem ist, daß jedes Gericht davon ausgehen würde, daß jeder, der Zuhause die Möglichkeit besitzt, 35mm-Film abspielen zu können, über ausreichende Kenntnisse bezüglich der Handhabung besitzt; folglich auch darüber informiert ist, daß es so etwas wie Nitratfilm gibt, daß dieser leichtentzündlich ist und daß dessen Handhabung reglementiert ist, nachdem er als Sprengstoff eingestuft wurde. Da könnte die Klage sofort wegen abgewiesen werden. Ein Schadensersatzanspruch aus Delikt wegen Verletzung eines Schutzgesetzes würde deshalb jedenfalls ausscheiden, denn da muß der Anspruchsteller nachweisen, daß der Beanspruchte die Schädigung zu vertreten hat.

 

Nichtsdestotrotz: Der Gang zum Anwalt ist höchst zu empfehlen. Die Erstberatung sollte, wie vorher angemerkt, nicht so viel kosten, und vielleicht ist Fortuna eine gnädige und hat genügend Ansätze für eine stichhaltige Beweisführung gelassen. Alles Gute und viel Glück!

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Irgendwie muss ich ja noch daran denken, dass wir schon einige Diskussionen zu diesem Thema hatten, eBay Warnungen nicht ernst nahm und manche auch hier die Gefährlichkeit von Nitro herunterspielten.

 

 

Ja, das kam mir auch in den Sinn dabei. Reichlich 'gierige Sammler', die dabei Sicherheitsbedenken ignorieren. Und sowas kann dann dabei rauskommen. Garnicht so lange her, dass hier nach Entsorgungs-/Transportmöglichkeiten für solches Material gefragt wurde.

 

- Carsten

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Also erlich darf so etwas einm altgedientn Filmsamler nicht passieren.

und das dann auf meißt unwissende Bayanbieter abzuwälzen finde ich nich in Ordnung.

Wenn ich Film kaufe dan prüfe ich bei geringsen Verdacht auf Nitro. 1bild Brennprobe gibt sicherne Aufschluß. Kann man sogar hören.

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Wenn ich mich recht erinnere wurde hier im Forum in einem älteren Beitrag erwähnt,daß Nitrofilm nicht unter das Sprengstoffgesetz fällt ???

Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.Es wäre aber bestimmt nicht uninteressant das nochmal nachzulesen bevor der gute Hans Geld für Anwälte ausgibt und nachher auf den Kosten sitzen bleibt....

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Einen Anwalt wird @filmbear47 wohl in jedem Falle gut gebrauchen können - selbst wenn Hausrats- und Gebäudeversicherung bereit sein sollten, den Schaden zügig zu regulieren. Jedenfalls würde ich einen solchen Fall nie "ohne" durchstehen wollen, zumal es ganz entscheidend sein kann, schon zu Anfang guten Rat im Umgang mit den Versicherern zur Verfügung zu haben.

 

Über das Sprengstoffgesetzes und den Verkauf von Nitrokopien über ebay hatten wir erst vergangenen Sommer in diesem Thread diskutiert:

http://www.filmvorfuehrer.de/topic/13839-nitrofilme-auf-ebay/page__hl__nitrofilm

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Ich weiß natürlich nicht, ob @hansbear im eigenen Haus auf weiter Flur wohnt oder in einem Gebäude mit vielen anderen Leuten. Trotzdem ein Gedanke: Wenn man nur für sich verantwortlich ist, ist es die eigene Angelegenheit, ob man Nitrozellulose vorführt oder Rohrbomben bastelt. Sobald aber andere betroffen sind (Brand), spielt man fahrlässig mit dem Leben anderer Leute und wird seines Lebens nicht mehr froh, wenn jemand dabei zu Schaden kommt.

 

Daß Verkäufer bei eBay keine Ahnung haben oder sich dumm stellen, ist bekannt. Also liegt es in der Verantwortung des Käufers, das Material genau zu prüfen, ist ja keine Raketenwissenschaft, für die man spezielle Meßgeräte braucht.

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[...] daß Nitrofilm nicht unter das Sprengstoffgesetz fällt ???

 

§ 1 III Sprengstoffgesetz "Anwendungsbereich"

Für explosionsgefährliche Stoffe, die nicht zur Verwendung als Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände bestimmt sind (sonstige explosionsgefährliche Stoffe), gelten bei den in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeiten

1. alle Vorschriften des Gesetzes mit Ausnahme derer [...]

Abs. 1 spricht u. A. von Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen etc..

 

Wie ich finde, fällt alles aus Cellulosenitrat im Zweifel unter den Sprengstoffbegriff des Sprengstoffgesetz. Es muß aber Ausnahmen/Beschränkungen geben, denn sonst gäbe es ja keine Pingpong-Bälle aus CN bei Karstadt im Sonderangebot oder Füllhalter mit Schildpattimitat aus CN... Auf eine belastbare Antwort nach dieser Frage könnte man in einem Kommentar zum Sprengstoffrecht fündig werden, worin ein Anwalt im Rahmen der Erstberatung vielleicht auch schon einen Blick werfen wird.

 

ABER, für die Sache ist das eigentlich auch unerheblich, was genau CN-Film nun i. S. d. SprengG eigentlich ist, denn nachdem die Allgemeinheit von der Existenz feuergefährlichen Films weiß, kann man das Auslassen des Hinweises auf die mögliche Feuergefährlichkeit eben als die Abwesenheit von Feuergefahr betrachten. Erst recht übrigens, meiner Meinung nach, wenn der Verkäufer einen dieser lustigen Textbausteine in die Artikelbeschreibung gesetzt hat, in dem er was von "Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen..." faselt. Nach diesem besten Wissen ( =Allgemeinwissen) hätte die Möglichkeit, es könnte sich um Nitrat handeln, eben in Betracht gezogen werden müssen. Auch deshalb: Auf zum Anwalt, dem die Sache erklären und sehen, was der rät. Die Erstberatung ist nicht teuer, und ich denke bei einem Sachschaden von 10.000 und aufwärts definitiv geboten.

 

Zudem gibt es die Möglichkeit, daß solche zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Anhang zur strafrechtlichen Bearbeitung durch das Gericht geklärt werden, wenn zu dem Fall eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorliegt. Im Falle der Niederlage fallen die Kosten dem Staate zu Laste, bei Gewinn werden sie ohnehin durch den Beanspruchten und Verurteilten getragen. Auch dazu: Anwalt befragen, ob dieser Weg hier offensteht.

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