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nitro film?


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Ha, ja genau. Habe eben auch deinen Beitrag in dem genannten Thread aus dem letzten Sommer gelesen. Fragt man sich doch, ob die Handhabung von Nitratfilm nun noch irgendwo anders bestimmt ist, oder ob da dem Anwender mal Freiheit gelassen bleibt?

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Zu diesem Thema fällt mir auch gerade ein kleiner Vorfall ein:

Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt nie mit Nitrofilm zu tun, lediglich einiges darüber gelesen. Eines Tages bekam ich ein paar Filmrollen mit umbekanntem Inhalt geliefert. Ich packe die Spulen aus und bevors mal in die Maschine geht wird mal alles auf Risse und Schäden geprüft. Es handelte sich um verschiedene Zusammenschnitte, volle 6 600m Rollen. Natürlich massenhaft Schnittstellen. Ok, alle erneuert.

 

Um mir das einlegen zu ersparen dachte ich, alles auf den Teller und dann mit Popkorn zur Couch um zu sehen was da alles oben ist (sowas ist für mich wie Disney Land für ein Kleinkind). Als die letzte Rolle aufgezogen war und ich das Ende unter den Wickel fixieren wollte bemerkte ich gerade noch wie am unteren Filmrand "Nitrate" stand.

 

So.... Ich stand plötzlich da, mit Kippe in der Hand, im Keller eines 2-stöckigen Hauses, Kellerverkleidung aus Holz (siehe Fotos in der Gallery) und mit einem 3/4 vollem Teller Nitrofilm.

 

Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste ist, dass es Nitrofilm in Farbe gegeben hat. Bei dem letzten Stück am Wickel handelte es sich um einen Paramount Vorspann in Farbe. Ich habe ein kleines Stück davon aufgehoben, ich kann es ja mal Fotografieren wenn es jemandem interessiert.

 

Also.. Kippe weg, Film vom Teller gerissen und in Lichtgeschwindigkeit in den Garten gebracht.

Die Filmrollen hatte ich übrigens auch über eBay bekommen.

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Hallo Michael!

 

Das habe ich auch nicht gewusst, das es Nitrofilm in Farbe gegeben hat.

Ich verlasse mich bei alten Kopien immer darauf, wenn auf der Perfoleiste pro Bild ein S für safety steht.

Bis wann wurden denn eigendlich Kopien auf Nitro gezogen? auch noch in den 70er Jahren?

 

Thomas

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Hallo Hansbaer,

was ich nicht kapiere: warum sollte Deine B 12 kaputt sein?

Ich hatte vor 20 Jahren das gleiche Pech wie Du: eine ganze Rolle Nitrofilm brannte in meinem Haus ab, ebenfalls in einer B 12.

Meine 12er war voll ausgerüstet mit allen Sicherheits-Einrichtungen, benutzt wurde eine 12V/100 Watt-Lampe im großen Lampenhaus.

Mit einem Gartenschlauch spritzte ich auf bereits brennende Einrichtungsgegenstände und vor allem in und auf die B 12.

Als der Spuk zu Ende war, reinigte ich die 12er und weiter gings. Es war an der Maschine nichts kaputt.

Aber auf alle Fälle hast Du mein Mitgefühl. Wichtig ist, dass niemanden etwas passiert ist.

Zum Thema 'Haftung' möchte ich keinen Beitrag abgeben.

Meine Brandversicherung hat den Schaden beglichen.

Servus

Theo

PS: Tja, wenn man miterleben muß, wie es in der Wohnung mit Nitrofilm brennt, erlebt man ein Stück Hölle....

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Bis wann wurden denn eigendlich Kopien auf Nitro gezogen? auch noch in den 70er Jahren?

Die "Verordnung über den Sicherheitsfilm" vom 30. Oktober 1939 schrieb bereits vor, dass mit Wirkung ab 1. April 1940 Filmkopien auf Sicherheitsfilm hergestellt werden müssen; kriegsbedingt kam es aber nicht zu einer Umsetzung dieser Verordnung.

 

In der Bundesrepublik ist das Sicherheitsfilmgesetz mit 1. September 1957 in Kraft getreten; es schrieb vor, dass Kinefimnegative und -positive nur auf anerkanntem Sicherheitsfilm hergestellt und vorgeführt werden dürfen. Die Übergangsfrist war mit nur drei Monaten recht kurz.

 

Das Haus Eastman/Kodak hat Kinefarbmaterialien ausschließlich auf Sicherheitsfilm hergestellt. Farbkopien auf Nitrofilm gibt es jedoch von Technicolor, für das Kodak den Rohfilm lieferte, und mutmaßlich auch von den anderen Rohfilmherstellern.

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Bei ebay sind ja immer noch Leute, die fröhlich den nettesten Sprengstoff anbieten. Gerade war in einem Stummfilmforum ein Verweis darauf und bezeichnend ist der normale, billige Versand.

http://www.ebay.de/i...=item1c287dd9f9

Zum Glück war keiner dumm genug, das zu kaufen.

Aber hier:

http://www.ebay.de/i...=item1c287dc756

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Gute Idee, lasst uns Anwälte auf den Verkäufer und auf ebay hetzten, aufdass wir schlafende Hunde wecken und ebay (der Einfachheit halber) alle 35mm-Verkäufe verbietet...

 

Ich bin der Meinung wer 35mm in dem Umfang sammelt (und selber eine 35er Maschine zuhause stehen hat), der macht den Schritt weg vom "Otto Normalverbraucher" (den man vor jeder selbstverschuldeten Dummheit schützen muss mit Warnhinweisen und Verboten) hin zum Profibereich, und von dem muss man ein gewisses Maß an Kenntnis erwarten können und der ist selbst dafür verantwortlich was er tut. Und er ist auch selbst dafür verantwortlich sich zu informieren wie er Nitro erkennt (und das auch bei jedem Film zu prüfen bei dem es nicht 100% sicher ist!) und entsprechend damit umzugehen. Alles andere ist dumm und fahrlässig!

 

Was kommt als nächstes? Ein langjähriger Projektorensammler gerät mit seiner Krawatte in seinen Projektor, wird halb stranguliert und verklagt den Verkäufer weil kein Warnhinweis "vorsicht bewegte Teile, Strangulationsgefahr" aufgedruckt war? Muss auf Lampenhäusern bald (wie auf US-Kaffeebechern) der Hinweis "vorsicht heiss" aufgedruckt sein? Verkauf und Besitz jeglicher (alter) Projektoren die den Sicherheitshinweisen nicht genügen wird verboten?

Alle beklagen sich dass alles immer stärker reglementiert wird, (Foto-)Chemie immer schwerer erhältlich ist bzw nur an Firmen... ratet mal warum!!!

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s16, irgendwie kommst Du ganz schön egoistisch rüber. So nach dem Motto "Besser, irgendein unbedarfter Newbie fackelt seine Wohnung ab, weil man ihm Nitrofilm andrehte, als zu riskieren, dass eBay den Handel mit Filmmaterial untersagt.

Dein Beispiel ist auch unzutreffend. Da bist Du auf dem Level des Rauchers, der meint mit "Autos verpesten ja auch die Umwelt", eine Rechtfertigung dafür zu haben, anderen seinen Qualm aufzuzwingen.

Nun ja, wieder melden sich diejenigen zu Wort, die sich beim Thema "Nitro" lustig machen.

Denjenigen, der das Thema startete, wird es freuen, wieviel Verständnis er hier bekommt.

Würdet Ihr Euch immer noch über das Thema "Nitro" so amüsieren, wenn Ihr diejenigen wärt, die braunbear den Schaden zahlen müssten?

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Das hab ich so nicht gesagt.. und braunbaer ist im übrigen kein unbedarfter Newbie, er war seit Jahren hier im Forum unterwegs.

 

Das Beispiel mit der Krawatte war zugebenermassen (und denke ich auch erkennbar..!) überspitzt ausgedrückt.

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klarstellung:

ich mache mich NICHT lustig über nitrobrände und deren opfer.

mit hans habe ich übrigens persönlich gesprochen und ihm meine betroffenheit ausgedrückt.

habe jahrelang nitros projiziert und den allergrößten respekt vor dem material, zumal ich auch hin+wieder mit nc (nicht film) als pyroeffekt arbeite.

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Man muss ja außerdem auch bedenken, dass Nitro ohne weiteres Zutun zur Selbstentzündung neigt. Stellt euch einmal vor, das wäre während des Versandes bei der DHL oder einem anderen Paketdienst einfach mal so passiert - nicht auszudenken - eine grob fahrlässige Gefährdung des Postverkehrs liegt hier auch noch vor; und über diese Hintertür kann man dem Verkäufer ohne weiteres den Prozess machen. Nitro durfte schon zu den Zeiten, als er noch im Kino gespielt werden durfte (vor 1956) nicht mit öffentlichen Verkehrmitteln transportiert werden !

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Wie Sam schrieb, mit dem Sicherheitsfilmgesetz gab es eine sehr kurze Übergangsphase, 3 Monate, in der sämtliche auf nicht "anerkanntem Sicherheitsfilm" gefertigten Filmrollen aus dem Verkehr zu ziehen waren. Dazu gehören auch Filme auf Nonflam oder anderen früheren Sicherheitsfilmen. Diese durften zwar etwas länger im Vertrieb bleiben, aberr auch sie waren dem Verkehr zu entziehen. Bestätigt wurde der Hinweis "Auf nicht anerkanntem Sicherheitrsfilm hergestelltes Material" durch einen beglaubigten Aufkleber im Deckel des Kartons.

Also hätte schon Ende 1958 kein einziger Meter Nitratfilm mehr in Westdeutschland (in der Ostzone wohl bis 1968) mehr im Umlauf sein dürfen. Und damit war und ist der Handel mit Nitrofilm seit 1957 halt verboten, und strafbar.

 

Ich verstehe zwar jene, die jetzt Angst haben, daß Ihnen in der bay Angebote verloren gehen würden...

... ist ja schön, eine Gefährdung Dritter zu riskieren, nur weil man seinen vermeintlichen Vorteil haben will, das ist sehr egoistisch.

Zusaätzlich gilt ja seit 2002 das Sachmangelhaftungsrecht. Sachmängel kann auch ein privater Verkäufer nicht ausschließen, egal welchen Disclaimer er verwendet. Eine Angebotene Sache ist so detailliert zu beschreiben, daß implizit keine Fragen mehr offen bleiben. Und einen Nittratfilm nicht als solchen zu kennzeichnen, ist m.E. ein Sachmangel, der sehr wohl zu Schadensersatz verpflichtet.

Wäre das etwa legal, eine Weltkriegshandgrate als Osterei fürs Kinderzimmer zu beschreiben? Die Empörung wäre groß, auch wenn es sich um besagten Kellerfund bei Omas Wohnungsauflösung handelt.

Der Tennisball aus China, oder der Schildplatt Füller, der Zaponlack, Bison-Kleber (Nitrocellulose in Aceton gelöst), all diese Produkte gibt es noch. Nur sind das halt weniger als 10-20 Gramm, und nicht 4 bis 20 kg Sprengstoff

 

Was kommt als nächstes? Ein langjähriger Projektorensammler gerät mit seiner Krawatte in seinen Projektor, wird halb stranguliert und verklagt den Verkäufer weil kein Warnhinweis "vorsicht bewegte Teile, Strangulationsgefahr" aufgedruckt war? Muss auf Lampenhäusern bald (wie auf US-Kaffeebechern) der Hinweis "vorsicht heiss" aufgedruckt sein? Verkauf und Besitz jeglicher (alter) Projektoren die den Sicherheitshinweisen nicht genügen wird verboten?

 

 

Da gibt es nur EiNE Antwort: JA!

 

Bis Ende 2007 hatte der Unternehmer in seinem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung auszustellen gehabt, in der er potentiell gefährliche Arbeitsprozesse ermittelt. Dabei muß herauskommern, daß die Filmprojektion, wie sie landauf landab betrieben wurde, nicht zulässig ist. Die rotierenden Einheiten gehören eingehaust, und mit Schutztüren versehen, bei deren Öffnung die Triebwerke stillgesetzt werden. Damit wären nur Projektoren mit Schutztrommeln und gekapseltem Filmlauf zulässig. So etwas gab und gibt es, und ist damit ausschließlich einzusetzen. Auch z.B. für die FP 30 sind diese Zusatzteile erhältlich gewesen, für den Export.

Wäre es tatsächlich, lieber S16, zu einem solchen Unfall gekommen, wären die Berufsgenossenschaften auf breiter Front gegen die Filmprojektion vorgegangen, zumindest im gewerblichen Rahmen.

Was jemand in seiner Wohnstube anstellt, ist jedem selbst überlassen. Der Filmsammler hätte sich selber stranguliert, aber niemand im Hause geschädigt. Das ist der Unterschied zum Sprengstoff. Zuhause ist jeder für die Einhaltung der Sicherheit selbst verantwortlich. Und Krawatten, lange Haare oider weite Pullis sind schon von vorneherein grob fahrlässig beim Umrollen.

 

 

Stefan

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Mir geht es weniger um ebay (ich habe dort bislang nur ein mal einen Film gekauft), sondern um das allgemeine Umsichgreifen von Unmündigeit und dem Ruf nach staatlicher Regulierung, um den Bürger vor seinem eigenen Unvermögen zu schützen (so hart das in diesem Fall klingt - denn natürlich tut mir Braunbaer im konkreten Fall leid! Glücklicherweise kam niemand körperlich zu Schaden!).

Wie sollte ein unbedarfter Verkäufer wissen, was es mit seinem Kellerfund auf sich hat? Hier kann man bei einem Filmsammler deutlich mehr Kenntnisse voraussetzen als beim Verkäufer, der "Opas alte Filme" verkauft. Was nicht heissen soll dass ich das übliche "weiss-von-nix"-sich-dumm-stellen der Verkäufer auf ebay gut finde.

Natürlich sollte man Verkäufer auf das Gefahrenpotential ihrer Ware hinweisen, und natürlich sollte man das ggf. auch ebay bekannt machen falls sich nichts tut.

 

Die ständige zunehmende Regulierung führt doch nur zu einer immer weiter wachsenden Unmündigkeit, wie der Blick nach USA zeigt. Schliesslich wiegen sich dann alle in Sicherheit nach dem Motto "wenns gefährlich wäre dürften die das ja gar nicht verkaufen", und wo kein Geländer ist kann man auch prinzpiell nicht runterfallen denn sonst wäre ja ein Geländer da. Die Umwelt ist voller tödlicher Gefahren, dessen sollte man sich bewusst sein. Und darum finde ich auch alle die leichtsinnig, die entgegen aller Warnungen hier im Forum und anderswo mit Netzspannung rumbasteln ohne sich auszukennen, ohne Handschuhe mit Kaliumdichromat hantieren usw, immer nach dem Motto "ach was soll denn schon passieren". Und wenn dann doch was passiert sind alle ganz fürchterlich entsetzt, denn das "hätte ja keiner ahnen können"...

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Das allgemeine Umsichgreifen von Unmündigeit und dem Ruf nach staatlicher Regulierung, um den Bürger vor seinem eigenen Unvermögen zu schützen

 

Das Phänomen, was du beschreibst, ist lästig und und symptomatisch für eine Zeit in der die Menschen einerseits mehr und mehr persönliche Freiheiten, sowohl rechtlich, als auch tatsächlich, genießen, andererseits aber immer weniger für die Konsequenzen ihres Tuns Verantwortung übernehmen möchten. Das macht sich im kleinen da schon bemerkbar, wenn man von Leuten an der Kinokasse angebrüllt wird, weil sie zu spät kamen und nun ihre Reservierung weg und die Vorstellung ausverkauft ist. Im Großen eben dann, wenn sich mal wieder jemand auf der berüchtigten S-Kurve auf einer Landstraße in der Gegend um den Baum gewickelt hat, und Bürgerinitiativen dann nach Tempo 30, Fällung des Baumes, Begradigung der Landstraße und damit einhergehender Enteignung der anliegenden Landwirte fordern.

 

Soviel zu gesellschaftlichen Problemen. Absolut unzutreffend ist dieses Problem in braunbears Falle, denn - unabhängig davon, ob er hätte feststellen können, daß es sich um Nitrat handelt, bevor er es projizierte - der Verkäufer hat seine Sorgfaltspflicht mißachtet. Dafür hat er die Konsequenzen zu tragen, auch wenn er sie möglicherweise garnicht berechnet hatte. Sprich mal Leute auf der Straße an und frage sie danach, was sie über feuergefährliche Filme wissen, ich bin mir sicher, da kommen dann solche Antworten wie "Ach, so wie in Inglourious Basterds?!" Es ist kein Geheimwissen der Filmverarbeitenden und -handhabenden Kaste, daß von alten Filmen womöglich eine Gefahr ausgehen kann.

Wer also als Laie altes Filmmaterial verkaufen will, dessen Alter er nicht genau kennt, und dabei vergißt die mögliche Feuergefahr zu benennen, der handelt meiner Meinung nach fahrlässig. Es geht ja gerade bei Ebay auch nicht darum, sich ein Bein auszureißen, man muß nur hinschreiben, daß man nicht ausschließen kann, daß sich um Nitrat handelt. Genauso, wenn ich ein Gerät verkaufen will und ich die einwand- und risikenfreie Funktion nicht zuverlässig prüfen kann, dann schreibe ich zur Vorsicht rein, daß es als defekt verkauft wird. Wer es dann kauft, kann nicht behaupten, er wäre durch den Verkäufer nicht auf mögliche Risiken oder Nachteile hin informiert worden. Es sind nur ein paar Tastenanschläge, die einem finanziell das Genick brechen können, wenn man sie vergißt...

 

Zu eigenverantwortlichem Handeln gehört nicht nur, sich am Ende mit den Konsequenzen selbst abfinden zu müssen, sondern sich vorher auch über diese Gedanken gemacht zu haben.

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Möchte eigentlich ungern das Thema nochmals ausweiten, zumal der Anlass ernst genug ist und der Ausgangspunkt des Threads ein völlig anderer war. Trotzdem, eine der interessanten Fragen, die ich bisher noch nicht richtig geklärt sehe, ist, ob der Transport von Nitrofilmen durch ein Logistikunternehmen eigentlich zulässig ist. Die Regelungen der DHL für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ("DHL Paket"), die ich mir mal beispielhaft angesehen habe, verweisen insoweit, nicht ganz überraschend, auf das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). In deren Anlage, 1138 Seiten stark, finden sich im Verzeichnis der gefährlichen Güter (Abschnitt 3.2) unter der "UN-Nummer" 1324 "Filme auf Nitrocellulosebasis, gelatiniert, ausgenommen Abfälle". Und aus der maßgeblichen Spalte 7a "begrenzte und freigestellte Mengen" ist ersichtlich, dass 5 kg pro Umverpackung zulässig sind. Für die Umverpackung ("PP 15") ist bestimmt, dass diese die Prüfungsanforderungen für die Verpackungsgruppe III erfüllen müssen; damit sind auch Kartonagen zugelassen. Eine Zusammenverpackung mehrerer Filmrollen ist dagegen nach dem Code MP 11 offenbar nicht zulässig. (Ob die Beförderungsbedingungen der DHL unter der Klasse 4.1 - entzündbare feste Stoffe - möglicherweise etwas anderes erlauben, sei an dieser Stelle dahingestellt.) - Ach ja: Gefahrgüter sind natürlich entsprechend zu kennzeichnen. Wie das rautenartige Symbol auszusehen hat, ist ebenfalls international geregelt.

 

http://www.dhl.de/co...ung-01-2011.pdf

http://www.bmvbs.de/...43/adr-2011.pdf

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Nicht daß Hans noch mehr Probleme bekommt - Wenn erstmal bei offiziellen Stellen bekannt wird,daß er Nitrofilm - Sprengstoff also,wie ich den Berichten hier entnehme - im Haus hatte könnte das für ihr unangenehme Folgen haben oder ?

Besser keine "schlafenden Hunde" wecken....

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In der Nachbarschaft wohnt ein Modellbauer, der das Leichtbenzin für die Flugmodelle im Keller aufbewahrt hat. Vor kurzem gab es ein kleines Feuer, bei dem der Feuerwehr die Kellertüren entgegen geflogen kamen. Bis auf einige gesplitterte Helmvisire ist zum Glück nichts passiert. Es sind also nicht nur die Filmsammler, die explosives Material zu Hause haben...

 

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Transport von Nitro-Kopien

 

Habe letztes Jahr eine große Filmsammlung eines verstorbenen Bekannten übernommen, in der gut 3 Kartons

Nitro-Filme darunter waren. Das Bundes-Filmarchiv in Berlin war interessiert und übernahm die Transport-Kosten.

Es kam ein Fahrer von TNT dem ich die Fracht übergab. Auf die Frage, ob er wisse, was er da transportiert, antwortete er

mit 'Nein: Ich riet dem Fahrer, doch wenigstens seine Zigarette auszumachen.

Der ursrpüngliche Eigentümer dieser Nitros hatte sich extra einen Projektor umgebaut mit einer Neon-Röhre als Lichtquelle.

Seine Leinwand war ein DIN A 4 - Blatt.

Servus

Theo

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Meinen Restbestand an 3 Nitrofilmen gebe ich demnächst an einen guten Freund ab, der Feuerwehrler ist. Die Wache freut sich schon auf diese "außergewöhliche" Übung! Mir ist einfach wichtig, das dabei keine Menschen zu schaden kommen. Deswegen gebe ich es an die Feuerwehr ab, die wissen, wie man mit sowas umzugehen hat. Deshalb kommt für mich nur ein kontrolliertes abbrennen in Frage! Sch........ drauf, welches wertvolle Material das hätte sein können! Weg ist weg und das ist dann auch gut so. Hab schon Albträume wegen diesem Mist! Und eigentlich appelliere ich auf diesem Wege an Euch, gerade diejenigen, die vielleicht auch noch in einem Mehrfamilienhaus wohnen und das bei sich im Keller oder sonstwo bunkern. Ist es das wert?? Nein!

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Aber das muss Ausnahme gewesen sein. Als Kind bekam mein Vater von Filmvorführern immer mal ein Stück Film geschenkt, mit dem man eine Stinkbombe basteln konnte. Ab einem gewissen Zeitpunkt, der noch in den 50er Jahren war, waren die Filmstreifen für eine Stinkbombe ungeeignet.

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Aber das muss Ausnahme gewesen sein. Als Kind bekam mein Vater von Filmvorführern immer mal ein Stück Film geschenkt, mit dem man eine Stinkbombe basteln konnte. Ab einem gewissen Zeitpunkt, der noch in den 50er Jahren war, waren die Filmstreifen für eine Stinkbombe ungeeignet.

Das stimmt so, denn in der DDR war der Einsatz von Nitrofilm ab 1956 im öffentlichen Lichtspielwesen per Gesetz verboten. Ausnahmen gab es nur unter schwierigsten Umständen für Aufführungen von Archivmaterial in bestimmten Filmkunst-Kinos, welche an den Projektoren noch alle Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig nachweisen konnten (Abbrandschleifen, Feuerschutzkassetten, Feuerschutzkanäle, Luft- und Wasserkühlung der Bildfenster, Fallklappen an den Kabinenfenstern, Überdruckfenster und natürlich der bautechnische Brandschutz). Außerdem hatte zu solchen Sonderaufführungen ein Feuerwehrmann zugegen zu sein (wie auch im Theater). Als ich 1971 beim Kino anfing zu arbeiten, waren bereits die meisten technischen Feuerschutzeinrichtungen in den Vorführräumen zurückgebaut worden. Das heißt, vor allem die Fallklappen an den Kabinenscheiben waren meist ausgebaut oder mit Draht befestigt und die Abbrandschleifen über den Bildfenstern waren meist durch einen Draht ersetzt oder kurz geschlossen worden. Gesetzlich geregelt wurde das Nitroverbot auf der Grundlage der ABAO 480 ("Arbeits- und Brandschutzanordnung"). Dieses Gesetzes in der Ausgabe vom 28.12. 1967 besagt im § 20, Abs. 4: "Alle für Filmvorführungen verwendeten Kinefilme müssen aus schwerbrennbarem Sicherheitsfilm entsprechend TGL 16154 - Sicherheitskinefilm- hergestellt sein. Die ausnahmsweise Vorführung von leicht brennbarem Kinefilm auf Nitrozellulose-Basis (Nitrofilm) bedarf der besonderen Genehmigung durch den Leiter des Bezirkslichtspielbetriebes im Einvernehmen mit der Bezirksbehörde der Volkspolizei, Abt. F (Feuerwehr)." Zitat Ende.

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