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Treuhandmodell - Verleihreaktionen


UlliTD

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hat sich denn einer evl das Modell von AAM schon zu Gemüte geführt? VPF gibts da teilweise bei Einsätzen bis zu 6 Wochen nach Bundesstart - zwar dann evl. nicht in der Höhe wie bei Bundesstart - aber immer noch besser als bei manch anderem VPF Modell wo der Bundesstart selbst nur zählt. Es scheint sich ja nicht nur für "Große" zu lohnen.

 

Ausserdem ist das TMS echt Klasse - verglichen mit dem was alle Anderen wie doremi, KT oder auch Unique bieten. Christie verkauft das gleiche ja in Amiland auch als AVIAS...Gerade wenn das "Locksmith" System funzt hat man echt weniger (kein?) Stress mehr mit KDM`s, was ja anscheinend immer die Zitterpartie >gehts/gehts nicht< ausmacht.

 

Da anfragen kostet erst mal nix ...

 

Beste Grüße

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Ich glaube ja nicht, dass die üblichen VPF Anbieter an der Mehrzahl der Kriterienkinos Interesse haben.

 

VPF-Pool gibts ja im Übrigen auch noch. Ändert aber ja nun auch nichts daran, dass die Verleiher bei jedem VPF-Kino den Groschen fünfmal umdrehen.

 

Das Treuhandmodell der FFA hätte eine Alternative sein können, wenn die Teilnahme der Kinos anonymisiert stattgefunden hätte, die FFA also wirklich treuhänderisch dazwischen gestanden hätte. Dann hätten die Verleiher zahlenbasiert immer noch Starts wie bisher vergeben, aber nicht die VPF als Grundlage nehmen können. Feste Beträge einzahlen müssen sie ja eh.

 

 

Wie man hört, ist die FFA wiederrum in Verhandlungen mit den Verleihern angesichts der aktuellen Verwerfungen. Mal sehen, was da raus kommt.

 

- Carsten

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. Feste Beträge einzahlen müssen sie ja eh.

 

 

Wieso müssen Verleiher feste Beiträge einzahlen? Man zahlt den Betrag ein, der sich aus der Anzahl an Starts in Kinos mit diesem VPF-Model ergeben ... und somit ist man frei in der Höhe der Beiträge, denn man kann ja die Startanzahl der Kinos steuern.
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Das Problem einiger Verleiher scheint zu sein, dass sie nicht die VPF-Zahlungen als eine generelle Verpflichtung ansehen, sondern als direkte Kosten die einem Film zuzuschreiben sind. Also im Grunde ein vertauschen der "Kostenstellen". Die Bindung an einen Film dient eigentlich nur der Steuerung und damit die Zahlungen nicht auf einmal geleistet werden müßten. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass auch nur einige der Disponenten diese Problem haben und einen direkten Bezug zu den "Produktionskosten" des Festplattenversandes sehen.

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Nein.

Das sind Beteiligungen an den Kosten der Digitalisierung da die Verleiher dadurch enorme Einsparungen haben, die ausschließlich zum Zwecke der Steuerung an einen Film gekoppelt sind.

 

Das sehen die Verleiher anders und die Verträge mit den Verleihern/FFA/Kinos erlauben auch diese Auslegung nicht. Es ist nicht als "Spende" an die Kinos zu sehen, sondern sind "release-costs" für den Start eines bestimmten Filmes, die auch so verbucht und ggfls. mit den Produzenten des jeweiligen Filmes als Vorkosten abgerechnet werden. Die FFA hat diese Kosten vorfinanziert und verwaltet treuhändisch nun die Rückzahlung.

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in der Präambel der Treuhandvereinbarung und im §1 wird das entsprechend formuliert.

 

"... ist eine Beteiligung ... an der Finanzierung der Umrüstung..."

 

oder

 

"... VPF zur Finanzierung der digitalen Umrüstung..."

 

etc.

 

Es wird (fälschlicherweise) gesteuert über die Filme. Die Absicht jedoch ist die Beteiligung der Verleiher an der Digitalisierung. Das ein Kino für die "Produktion" einer DCP-Festplatte eine Rechnung schreibt ist ja auch eher unlogisch. Welche "Dienstleistung" bietet ein Kino dafür, dass es eine Festplatte zugeschickt bekommt und einen Schlüssel.

 

Wäre die Sicht wie Du geschildert hast, würde das ganze nicht in ein paar Jahren enden sondern als kostenpunkt weitergeführt. Wenn jedoch (und das gilt mein ich für viele VPF-Modelle) ein gewisser Betrag erreicht ist, endet die Zahlungspflicht.

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Nein.

Das sind Beteiligungen an den Kosten der Digitalisierung da die Verleiher dadurch enorme Einsparungen haben, die ausschließlich zum Zwecke der Steuerung an einen Film gekoppelt sind.

 

Und mal ganz im ernst - die Verleiher kommen immer noch günstiger weg, wenn sie VPF zahlen, als bei einer 35mm Kopie. Klar, kommen sie noch günstiger weg, wenn sie auch keine VPF auszahlen.

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Es wird (fälschlicherweise) gesteuert über die Filme.

 

Wie willst Du denn sonst ein gerechtes Beteiligungs- bzw. Rückzahlsystem erreichen? Es geht doch nicht, dass der Kleinverleiher, der mit seinem Dokumentarfilm vielleicht gar kein Treuhandmodell Kino beliefert hat, etwas zahlt und der Major dafür entsprechend weniger. Das kann sich doch nur an der konkreten Anzahl der einzelnen Geschäftsvorgänge und damit der konkreten Nutzung einzelner Verleiher der über das Modell finanzierten Anlagen orientieren.

 

Wäre die Sicht wie Du geschildert hast, würde das ganze nicht in ein paar Jahren enden sondern als kostenpunkt weitergeführt. Wenn jedoch (und das gilt mein ich für viele VPF-Modelle) ein gewisser Betrag erreicht ist, endet die Zahlungspflicht.

 

So ist es bei allen VPF Modellen ... wenn der Betrag erreicht ist, ist Schluß. Das ist bei einem "kommerziellen" VPF Vertrag so und das ist auch bei dem "Treuhand-VPF-Modell" so ... wenn der Betrag, den die FFA für die Verleiher vorfinanziert hat, wieder durch VPF-Zahlungen der Verleiher zurückgezahlt ist, dann ist ENDE.

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Hier mal ein Schreiben von comfilm dieser bringt am 23.05. den Film Die Ostsee von oben ins Kino

 

"Wie viele wissen , sind wir nicht nur die Filmemacher, sondern gleichzeitig auch der Verleih,daher ein Wort zu VPF:Grundsätzlich ist VPF eine gute Idee,aber bei den Beträgen von 500 bis 750 Euro für die Startwochen ist leider nicht an Dokumentationen im Eigenverleih gedacht worden, sondern eher an die Blockbuster.

Wir sind wahrscheinlich der kleinste Verleih Deutschlands und stemmen den Film aus eigener Kraft.Wenn Sie VPF Pflichtig sind,schlagen wir vor, einen Einsatz nicht zum Bundesstart zu planen, sondern erst, wenn keine VPF mehr anfällt..."

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Soweit ich weiß, dürfen auf VPF 'gesponsorten' Systemen nur VPF Filme 'gebührenfrei' abgespielt werden. Ansonsten werden kosten fällig, die entweder der Kinobetreiber oder der Verleiher zu zahlen hat. Das ist der Nachteil an dem Modell.

Jens

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Aber das ändert sich doch nicht wenn man 'Oststee von oben' erst vier Wochen nach Bundesstart spielt?

 

 

Die genauen Kriterien für die Rückzahlung sind mir allerdings auch immer noch nicht so ganz klar...

 

Was ist z.B mit Ein- oder Zweisaalkinos, die noch ein Kleinkunstprogramm an einigen Tagen fahren?

 

- Carsten

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Da hast du natürlich recht, nur guckt dann vielleicht keiner mehr so genau hin. Oder es gilt halt, das nur die zuerst gefertigte und gespielte Kopie Abgaben zahlen muß, der Nachspieler der gleichen Kopie/Festplatte halt nicht mehr. Aber daß wissen die Betroffenen besser.

Jens

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Aber das ändert sich doch nicht wenn man 'Oststee von oben' erst vier Wochen nach Bundesstart spielt?
Kommt drauf an ... je nach VPF-Modell besteht erst 3 bis 9 Wochen nach Bundesstart keine VPF Pflicht mehr.
Die genauen Kriterien für die Rückzahlung sind mir allerdings auch immer noch nicht so ganz klar...[/Quote] Unterschiedlich in den einzelnen Verträgen geregelt. Muss jeder in seinen Vertrag schauen.
Was ist z.B mit Ein- oder Zweisaalkinos, die noch ein Kleinkunstprogramm an einigen Tagen fahren?[/Quote] Auch hier unterschiedlich in den Verträgen geregelt. Und was heißt "Kleinkunstprogramm"? VPF fällt ja u.U. nur an, wenn der über einen VPF-Vertrag finanzierte Digitalprojektor für das "Kleinkunst-Programm" genutzt wird. Also eine "Poetry-Slam" Veranstaltung oder ein Live-Konzert ist natürlich VPF frei ... hier wird eher die "VG Wort" oder die GEMA die Hand aufhalten wollen.
gemäß liste der ffa ist comfilm aber nicht dabei....^^
Was aber nicht heißt, dass ein am "Treuhandmodell" der FFA teilnehmendes Kino den Film dann zum Start kostenneutral einsetzen kann ... in dem Fall, dass ein Verleih nicht an dem Treuhandmodell der FFA teilnimmt, ist das Kino verpflichtet, die VPF in Höhe von 500 Euro an die FFA zu zahlen ... solche Regelungen sind auch in anderen VPF-Modellen durchaus üblich.
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Stimmt: Jedoch kann dann comfilm mit den Kinos individuelle Absprachen treffen und da müßte comfilm nicht generell so argumentieren.

Man wollte von vorne herein klarstellen, dass man nicht zu den teilnehmenden Verleihern gehört und nicht gewillt ist, VPF zu zahlen. ist doch zumindest eine klare Ansage. Mich würde in dem Zusammenhang aber mal interessieren, was die FFA für alternativen Content-Abspiel genau einfordert. Laut FFA-Meldung, die von am Treuhandmodell teilnehmenden Kinos monatlich zu erstellen ist, muss ja jede DVD Vorführung, Privatveranstaltung, Reisefilm, TATORT Übertragung penibel gelistet werden. (http://www.ffa.de./start/download.php?file=d-cinema/Meldeformular_Alternativer_Content.pdf) Was berechnet denn aktuell die FFA für eine Privatvermietung (z.B. Firma bucht ein und zeigt über den Projektor eine "PowerPoint" Show oder das Kino zeigt den TATORT Sonntags ohne Eintritt), was stellt die FFA dann dem Kino konkret in Rechnung? Hat da schon jemand Erfahrung?

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auch comfilm profitiert von der digitalisierung bzw. vielleicht sogar GERADE solche kleinen verleihe. z.B. die nordsee von oben ist ja auch rein digital rausgekommen. hier nutzt also jemand die möglichkeit (was ich ja schon gut finde!) der digitalen welt, die er in analog nicht gehabt hat. die dürfen sich gern beteiligen an der vpf. aber wie gesagt, kann ja in absprache mit dem kino passieren. wenn ein kino gut läuft und den spielen will, wäre ich durchaus bereit, mich da mit dem verleih auf eine teilung zu einigen beispielsweise.

 

der vertrag mit den kinos sieht lediglich eine meldepflicht für nicht ffa-abgabepflichtigen content vor. nicht jedoch irgendeine art zahlung. saalvermietung mit nutzung als powerpointpräsentation gehört meiner meinung nach nicht dazu. denn es ist von kommerziellem programm die rede und von "abspiel" das ist bei einer redeunterstützenden anzeige von "bildern" sicherlich nicht der fall.

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der vertrag mit den kinos sieht lediglich eine meldepflicht für nicht ffa-abgabepflichtigen content vor. nicht jedoch irgendeine art zahlung. saalvermietung mit nutzung als powerpointpräsentation gehört meiner meinung nach nicht dazu. denn es ist von kommerziellem programm die rede und von "abspiel" das ist bei einer redeunterstützenden anzeige von "bildern" sicherlich nicht der fall.

"Content" ist per se erst einmal alles, was über den Projektor läuft ... nicht-abgabepflichtig ist auch alles außer "entgeltliches Abspiel von Filmen mit einer Länge von mehr als 58 Minuten" ... der zitierte Melde-Vorduck "http://www.ffa.de/do...ver_Content.pdf" führt explizit "Privat-Veranstaltung" auf ... dazu würde ich eine Saalvermietung (Vermietung = gegen Entgelt, also kommerziell) UND Nutzung des Projektors mit nicht "FFA-abgabepflichtigem Content" zählen ... wie würdest Du denn die Vorführung des TATORT am Sonntagabend (machen ja viel Kinos mittlerweile) einstufen? Oder die MET? Oder Vermietung des Saales an einen Angelreisen Veranstalter (gegen Saalmiete natürlich), der seine Kunden einlädt und über den Digitalprojektor einen 90-minütigen Angelfilmen an Norwegens Fjorden zeigt? --- Alle Beispiele kommen ständig im Kinobetrieb vor ... wie sähe da Deine monatliche FFA-Meldung aus?

 

Dieser FFA Treuhandvertrag ist keine wirklich "runde Sache", sondern beschränkt alle Beteiligten (Kinos UND Verleiher) sehr stark in Ihrer täglichen Praxis, wenn man ihn konsequent auslegt. Davor habe ich schon vor über einem Jahr ausdrücklich hier gewarnt ... man gibt für maximal Euro 13.000 Entscheidungsfreiheit auf und muss mit "angezogener Handbremse" programmieren. Wie ich hörte, soll der Vertrag nun nachgebessert werden ... schau'n mer mal!

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Das Problem mit dem Treuhandmodell und anderen VPF-Modellen ist doch, dass es für die Herausbringung von Filmen gedacht ist, die früher eh auf 35mm veröffentlicht worden wären und durch eine digitale Herausbringung Kosten sparen können.

Verleiher wie comfilm oder andere kleine (Basis und W-film fallen mir spontan ein) würden bestimmte Filme nie auf 35mm herausbringen, weil es sich einfach nicht gerechnet hätte. Die sind mit einer VPF dann gestraft. Denn es ist klar, dass sich dann viele Einsätze nicht rechnen und die Filme in eher seltenen Fällen noch Gewinn abwerfen für den Verleih bzw. die Verleihförderung nicht mehr einspielen.

 

Trotz aller politischen Vereinbarungen gilt in der Branche immer noch: "Die Wahrheit is' Montag vormittag am Telefon."

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Die reine Saalvermietung an sich ist ersteinmal zwar kommerziell, jedoch ohne Nutzung des Projektors unschädlich. Tatort (machen das echt viele kinos???) ist Film. MET (ist zwar live aber dennoch auch unter "Film" einzuordnen, Angelreisen aus Norwegen sind meldepflichtig weil Film.^^

 

Die Angelreise würde ich z.B. unter Privatveranstaltung eintragen. Die Nutzung für Präsentationen (sofern nicht irgendwo als Film vorher aufgezeichnet oder als liveübertragung aus einem anderen Saal..) also das reine Zeigen von Bildern (auch in teilen animiert) einer PP-Präsentation begleitend zu einem Redner würde ich nicht darunter fassen.

 

Am ende des formulars wird "Anzahl der Vorstellungen" geschrieben. Auch das würde ich zumindest als indiz dafür sehen, denn eine "Vorstellung" ist ein Präsentation nicht.

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