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Champions League live im Kino übertragen


ms1984

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Hallo Leute,

 

wir möchten in einem unserer Säle das Champions League Finale übertragen, haben dies aber noch nie gemacht! Kennt sich jemand damit aus, wo muss man dies anmelden?

 

Habe gehört, wenn man keinen Eintritt nimmt, muss man es nicht anmelden! Stimmt das?

 

Grüße ms1984

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Habe gehört, wenn man keinen Eintritt nimmt, muss man es nicht anmelden!

Stimmt das?

 

Grüße ms1984

 

Wir hatten das damals im UFA Palst in Köln auch mit einem NEC Beamer gemacht.

Das ganze lohnt sich wirklich nur bei einer Weltmeisterschaft und wenn Deutschlandspiele gezeigt werden.

Der Umsatz war am Straßenverkauf vor dem Kino gar nicht so schlecht.

Bei einer Millionenstadt wie Köln und am Hohenzollernring lohnt sich das ansonsten nicht wirklich.

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Also, laut meiner Logik muss man da nichts anmelden, da das Spiel im ZDF übertragen wird. Der Empfang (auch in HD) ist ja unverschlüsselt, folglich kann jeder mit einem Fernseher oder Internetzugang das Spiel anschauen, und das kostenlos. Folglich muss auch der Eintritt im Kino kostenlos sein.

ABER: Ich bin selber nicht zu 100% bezüglich des Themas sicher ... ist wie schon gesagt nur meine Logik ;-)

 

Habe meiner Chefin den gleichen Vorschlag gemacht... sie meinte, dass es an sich kein Problem gäbe. Ich habe sie aber auch nicht speziell auf sowas wie Anmeldung o.ä. angesprochen sondern nur auf die Übertragung an sich.

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Ich habe mich vor einiger Zeit mal mit dem Justitiariat der ARD darüber unterhalten. Leider nicht ganz erschöpfend.

 

Bloß, weil das Anschauen der Übertragung im privaten Umfeld kostenlos ist bzw. mit der 'GEZ' Gebühr abgegolten ist, gilt das eben nicht für die Wiedergabe in der Öffentlichkeit (egal ob gegen Geld oder nicht). Ähnlich wie bei DVDs/BluRays, die üblicherweise nur für den Privatgebrauch lizensiert sind. Ob das Programm verschlüsselt ist oder nicht, hat mit der Frage der Aufführungslizenzen garnichts zu tun.

 

Darüberhinaus sind die Fußballübertragungen ja keine originär 'öffentlich-rechtliche Eigenproduktionen', bei denen die ÖRs selbst bestimmen dürfen, was damit erlaubt ist und was nicht, sondern die sind in diesem Fall von der UEFA eingekauft - und letztlich bestimmten die Verträge zwischen UEFA und Öffentlich-Rechtlichen dann darüber, was mit den Inhalten erlaubt ist und was nicht. Öffentlich-Rechtlich heisst ja nunmal nicht automatisch 'Allgemeingut'.

 

Wenn die vollständige Übertragung ausschließlich über PayTV stattfindet, muss man sich mit dem PayTV Sender verständigen. Die lizensieren ihre Programme aber meines Wissens nach fast ausschließlich für ihre SportsBars.

 

Hier die Antwort des BR-Jusitiariats, damals im Hinblick auf die WM:

 

---

Ein Zuschauer hatte Ihnen am Montag wegen "Public Viewing" unserer Programme (z.B. European Song Contest) geschrieben und bat um Auskunft, ob Public Viewings unserer Sendungen trotz Zahlung der Rundfunkgebühren stets zustimmungspflichtig seien und - wenn ja - wo der Veranstalter eine passende Lizenz erwerben könne.

 

Wichtig ist zunächst die Abgrenzung zwischen Rundfunkgebühren ("GEZ") und urheberrechtlichen Lizenzen: jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, hat dafür grundsätzlich Rundfunkgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Zahlung von Rundfunkgebühren sind bei urheberrechtlich relevanten Nutzungen aber immer auch Lizenzen zu erwerben. Wer also privat fernsieht und Rundfunkgebühren entrichtet, darf damit nicht ohne weiteres auch alle Fernsehsendungen weiterverkaufen, kommerziell DVDs verbreiten oder auch Public Viewings veranstalten.

 

Öffentliche Live-Übertragungen ("Public Viewings") von Fernsehsendungen auf öffentlichen Plätzen, in Gaststätten und Kneipen fallen unter das im Urheberrechtsgesetz geregelte Wiedergaberecht. Vor der öffentlichen Wiedergabe unserer Sendungen ist deshalb grundsätzlich die Zustimmung aller Betroffenen einzuholen. Um die Abwicklung in der Praxis kümmert sich die sog. Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehwerken (ZWF). Sie ist bei der Verwertungsgesellschaft GEMA angesiedelt und nimmt die Rechte aller von einem Public Viewing Betroffenen (z.B. Rundfunkanstalten, Komponisten, Sänger, Regisseure usw.) in einer Hand war. Vor einem Public Viewing sollte man sich also grundsätzlich mit der GEMA in Verbindung setzen. Informationen speziell zu Public Viewing finden sich auf deren Website unter dem folgenden Link: https://www.gema.de/...ussball-wm.html

---

(der Link ist nicht mehr gültig - alternativ https://www.gema.de/...wing&id=578&L=0 )

 

Also glaubt man denen, ist in diesem Falle die GEMA zuständig, abseits der ansonsten mit der GEMA befassten urheberrechtlichen Aspekte im Kinoumfeld.

 

Ich frag mich aber schon immer noch, ob die ganzen Kneipen, Imbisse, Kioske etc. tatsächlich Verträge mit der GEMA haben. Da laufen ja den ganzen Tag sämtliche Programme rauf und runter...

 

Offizielle Public Viewings KÖNNEN tatsächlich kostenlos sein, wenn man die Bedingungen dafür einhält. Bei der WM gab es solche lizenzrechtlichen Varianten.

 

Aber dennoch, auch solche kostenlosen PublicViewings mussten ANGEMELDET werden.

 

Ich würde sicherheitshalber auch mal bei der UEFA nachfragen.

 

Hört sich nach ziemlich viel und unerfreulichem Aufwand an, aber das wird ja sicher nicht das letzte Mal sein, dass man sowas machen will, und bevor man sich jedes Mal erneut mit einem Bein in den Lizenzfettnapf stellt...

 

 

In dem Bereich könnte der HDF mal etwas aktiver werden, und wenn nur als Hilfe zur Klärung der Zuständigkeiten.

 

 

 

- Carsten

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Carsten hat das Thema schon sehr gut zusammen gefasst.

Eine rechtlich relevante Ergänzug nur von meiner Seite.

 

Im Falle einer öffentlichen Vorführung/Nutzung von Material, das unter das Urhebverrecht fällt, ist die Rechtekette(!) zurück zu verfolgen vom Nutzer!

Das bedeutet, der Kinobetreiber muss zunächst vom Urheber (also der Uefa) alle nötigen Rechte erwerben, um dieses Bild/Tonmaterial überhaupt im Kino nutzen zu dürfen. Nur dann ist der Nutzer vor teuren Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzforderungen sicher!

Nun kommt der Übertragungsweg ins Spiel. Wenn vom ZDF, Sky oder wem auch immer die gesendeten Bild/Tonsignale "abgezweigt" und genutzt werden, bedarf auch das einer vorherigen Klärung der Nutzungsrechte. Möglicherweise ist es ZDF oder Sky nämlich untersagt/nicht erlaubt worden, an Dritte (also dem Kino) Lizenzen für eine Nutzung einzuräumen. DAS muss ebenfalls vorab mit dem Urheber (also der Uefa) geklärt werden.

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Diese Info haben wir heute vom HDF erhalten:

"Wie uns das ZDF heute auf schriftliche Anfrage mitgeteilt hat, ist man mit einer unentgeltlichen Vorführung des Champion League-Fußballspiels am 25. Mai 2013 einverstanden. Es wird als Public Viewing gewertet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß des geltenden GEMA-Tarifs T-F 2013 (Ziffer II.1.(4)) des Vertrages die Musik bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen im Theaterraum mit abgedeckt ist und damit eine gesonderte Meldung an die GEMA entfällt."

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Diese Info haben wir heute vom HDF erhalten:

"Wie uns das ZDF heute auf schriftliche Anfrage mitgeteilt hat, ist man mit einer unentgeltlichen Vorführung des Champion League-Fußballspiels am 25. Mai 2013 einverstanden. Es wird als Public Viewing gewertet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß des geltenden GEMA-Tarifs T-F 2013 (Ziffer II.1.(4)) des Vertrages die Musik bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen im Theaterraum mit abgedeckt ist und damit eine gesonderte Meldung an die GEMA entfällt."

 

Da kann man mal wieder sehen, wie kompliziert die Rechtslage sein kann. Nachdem es laut dieser Aussage angeblich reicht, das ZDF um Erlaubnis zu fragen, kommt jetzt die (immerhin unterm Strich erfreuliche) Aussage hinterher, dass die UEFA dabei AUCH was mitzureden hat:

 

------------

+++ HDF-SONDER-Ticker +++ HDF-SONDER-Ticker +++

UEFA hat reagiert: Champions League Übertragung ist bei Einhaltung bestimmter Kriterien möglich

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Sonderticker vom 13. Mai 2013 hatten wir über die Position der UEFA zum Public Viewing des Champions League Spiels am 25. Mai 2013 informiert. Wir haben darüber hinaus empfohlen, der UEFA mitzuteilen, dass Sie als Kino eine Übertragung durchführen wollen.

Wenn Sie diese Empfehlung weiter teilen, werden Sie folgende – vermutlich automatisierte – Antwort der UEFA erhalten.

„Thank you for your email and apologies for the delayed response.

In answer to your question, please note that UEFA in principle does not issue public screening licences for the UEFA Champions League final 2013. We have however decided to allow for small scale non-commercial public screenings without the need for a UEFA licence. More information (in German) on the conditions that must be met can be found on our website:http://de.uefa.com/uefachampionsleague/news/newsid=1949342.html.

If your event meets these criteria you do not need a UEFA licence. If your event falls outside these criteria you will not be able to organise a public viewing for the final.“

Sollten Sie die Bedingungen, auf die in dieser Antwort verwiesen wird, erfüllen, ist das aus unserer Sicht für eine Übertragung des Endspiels ausreichend.

 

 

Folgend noch einmal die von der UEFA geforderten Kriterien:

  • Die Veranstaltung findet in Deutschland statt und hat maximal 500 Besucher;
  • Es wird kein Sponsoring, keine Darstellung von Marken oder andere kommerzielle Bekundungen (z.B. Werbung) geben;
  • Das Logo und die Markenzeichen der UEFA oder der UEFA Champions League werden nicht verwendet.
  • Das Public Viewing darf nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA oder der UEFA Champions League beworben werden; und
  • Der Organisator beschafft auf seine eigenen Kosten alle notwendigen lokalen Genehmigungen und Lizenzen (z.B. GEMA, GEZ, lokale Verwaltungen und Rundfunkanstalten).

--------

 

- Carsten

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Da kann man mal wieder sehen, wie kompliziert die Rechtslage sein kann. Nachdem es laut dieser Aussage angeblich reicht, das ZDF um Erlaubnis zu fragen, kommt jetzt die (immerhin unterm Strich erfreuliche) Aussage hinterher, dass die UEFA dabei AUCH was mitzureden hat:

Hallo Carsten,

 

ich muss zugeben, dass mich das Schreiben der Uefa nicht sonderlich überrascht.

Wie bereits in Beitrag #7 geschrieben, handelt es sich hierbei um den üblichen Lizenzierungsvorgang lt. UrhG und aktueller Rechtsprechung!

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