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Abgelaufene Rechte spielbar?


mcJack

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Hallo allzusammen,

 

wir planen gerade eine Open-Air Kino Reihe zum Stadtjubiläum (bzw. ist eigentlich fertig geplant, nur scheinen wir mit den Filmen Pech zu haben:

Wir wollten z.B. "Der Name der Rose" und "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" spielen, aber beide Filme sind nicht mehr im Verleih.

 

Gibt es eine Möglichkeit, den Film trotzdem zu zeigen (ausser Schmalfilm) ? Zum Beispiel hat vielleicht ein Sammler eine Kopie? und wen muesste man dann für die Rechte bezahlen?

 

So weit ich weiss gibt es ja auch die Möglichkeit im nicht-kommerziellen Bereich Filme zu zeigen, wenn das Medium (zum Beispiel von der Videothek, wenn's Beamer-Kneipen Kino ist) vorhanden ist. Geht das mit 35mm auch irgendwie?

 

Wuerd mich ueber Hinweise freuen (und hat wer den Film...?)

 

Bis in bälde,

mcJack

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Du thematisierst den Grund für graue Haare bei so manchem Festivalprogrammierer...

Vorgangsweise:

Du eruierst erst einmal, meist über den ehemaligen Verleih, wer der Inhaber der Urheberrechte an dem Film ist, nimmst dann Kontakt zu diesem auf und erwirkst (meist unter Abgabe beträchtlicher Mittel) eine sogenannte "Rechtsfreistellung", die Dir Deine Vorführung straffrei ermöglicht.

Dies ist aber nur der eine Teil, die rechtliche Absicherung!

Daneben mußt Du noch nach einer spielbaren Kopie suchen, wobei auch wieder zumindest Transportkosten anfallen werden...

Das vorgeführte Format (S8, 16, 35, 70, Video) ist rechtlich irrelevant, es zählt nur der Aspekt der "Öffentlichkeit", und die ist m.W. ab 20 Zusehern gegeben, egal ob mit oder ohne Eintrittsgebühr.

Viel Glück,

Flo

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Versuch es bei den Titeln doch einfach mal bei den Verleihern und lass nicht so einfach locker. "Unerträgliche Leichtigkeit" war bei der Tobis, und die Rechte haben die glaube ich auch noch.

"Der Name der Rose" bei der Constantin - und die müßten eigentlich auch die Rechte noch haben, da der Film ja von Bernd Eichinger produziert wurde.

Könnte allerdings sein, daß es an Kopien hapert. Bei weiteren Fragen hierzu: schreib mir 'ne PN.

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:shock: jetzt mal ne "blöde" Frage dazu . :oops:

 

Wenn ich das so lese , denke ich : Wenn ich weniger als 20 Leute in - sagen wir mal - meinem Heimkino sitzen habe , kann ich da Filme zeigen OHNE das Urheberrecht zu verletzen ? Das wäre ja cool . :bounce:

Ich hab mich mit dem Thema noch nicht so beschäftigt , da ich noch lange nicht so weit bin - mit meinem Heimkino - aber da das Thema grade in die Richtung geht ....

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Hallo,

 

zum Thema Öffentlichkeit habe ich bei der GEMA folgendes gefunden:

 

 

ÖFFENTLICHKEIT

Rechtliche Grundlage

Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und die Personen durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.

 

 

 

Auslegung durch die Rechtsprechung

Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tatsächlich teilnimmt. Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Da der Begriff der Öffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht öffentlich, hierfür die Beweislast auferlegt. Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht öffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tatsächlich als solche durchgeführt werden.

 

Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt.

 

 

 

Es dürfte im Auge des Gesetzes unrelevant sein ob ein Musikstück oder ein Film wiedergegeben wird.

 

Auch das oben erwähnte "Kneipenkino" ist eine öffentliche Vorführung die ohne die entsprechenden Rechte illegal sein dürfte. Für Filme aus der Videothek gibt es überigens keine Aufführungsrechte - steht auch auf jeder DVD (Nur für den privaten Gebrauch - keine öffentliche Aufführung, Sendung ....)

 

Eventuell kann das deutsche Filminstitut weiterhelfen:

http://www.deutsches-filminstitut.de

 

Dort liegen einige Kopien :lol:

 

Gruß

HAPAHE

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Versuch es bei den Titeln doch einfach mal bei den Verleihern und lass nicht so einfach locker. "Unerträgliche Leichtigkeit" war bei der Tobis, und die Rechte haben die glaube ich auch noch.

"Der Name der Rose" bei der Constantin - und die müßten eigentlich auch die Rechte noch haben, da der Film ja von Bernd Eichinger produziert wurde.

Könnte allerdings sein, daß es an Kopien hapert. Bei weiteren Fragen hierzu: schreib mir 'ne PN.

 

Also "Der Name der Rose" wird noch in diesem Jahr von Warner auf DVD veröffentlicht. Veröffentlichungstermin ist der 20. Juli. Die DVD gibt es z.B. bei amazon zum vorbestellen für 9,99€. Somit hättest du spielbares Material, was auch qualitativ OK sein sollte. Davor lagen die Rechte bei Kinowelt, die haben aber eine qualitativ sehr schlechte DVD veröffentlicht gehabt, so dass ich diese nicht empfehlen würde. Ich glaub da würdest du vor Unschärfe nix erkennen, zumal die Farbe auch falsch sein sollte. Die DVD von Warner dagegen sollte mit den internationalen Veröffentlichungen identisch sein und die sollen gut sein für das Alter des Films, hab ich gelesen. Ist natürlich die Frage, ob dies reichen würde und ob sie früh genug erscheint. Vielleicht bei Warner mal nach einem Vorabexemplar fragen, glaub aber nicht, dass das Erfolg hätte.

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mein wissen zum thema rechte.

wir hattens schon mal im forum.

es gibt verschiedene verwertungsrechteinhaber.

einige liegen bei hollywood classics in london. email an mandy at hollywood-classics.com (soweit ich weiss), 400€ für 3 aufführungen

andere bei canal + in frankreich. meines wissen ca. 2.000€, also schier unbezahlbar.

dann gibts die oft noch beim produzenten oder regisseur. manchmal einfach zu beschaffen wie die kopie selbst. diverse kinematheken helfen da.

zuerst die suche im netz starten, dann beim kino anrufen, das den film zuletzt gespielt hat und nett ausfragen. und dann weiter. das klappt meistens erfolgreich.

jens

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[...]

Auch das oben erwähnte "Kneipenkino" ist eine öffentliche Vorführung die ohne die entsprechenden Rechte illegal sein dürfte. Für Filme aus der Videothek gibt es überigens keine Aufführungsrechte - steht auch auf jeder DVD (Nur für den privaten Gebrauch - keine öffentliche Aufführung, Sendung ....)

 

...ist schon klar, aber so weit ich weiss besteht die Möglichkeit, die Rechte einzeln "dazuzukaufen", wie ich oben schrieb, ohne das Medium zu leihen.

Aber darum kümmert sich ein anderer aus unserem Verein, ich mach nur die Technik, oder wie Steven Segal sagt "Ich bin nur der Koch" ;-)

 

Eventuell kann das deutsche Filminstitut weiterhelfen:

http://www.deutsches-filminstitut.de

 

Dort liegen einige Kopien :lol:

 

Danke, die kannt ich noch nicht, der Filmliste nach haben die zwar eher noch ältere Filme, aber das wird bestimmt noch mal bei anderer Gelegenheit interessant...

 

Viele Grüße,

mcJack

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Also wenn ich das richtig sehe, sollte hier durchaus 35mm gespielt werden. Die Qualität der DVDs zu diskutieren dürfte sich also erübrigen.

Und, wenn ich das ebenso richtig sehe, hat die Constantin "Der Name der Rose" nach wie vor im Verleihprogramm.

 

Und wieso kommt die DVD dann von Warner und vorher von Kinowelt? Da frag ich mich warum Constantin nicht selbst die DVD veröffentlicht.

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Und wieso kommt die DVD dann von Warner und vorher von Kinowelt? Da frag ich mich warum Constantin nicht selbst die DVD veröffentlicht.

 

Alldieweil, lieber Karl-Otto, die Fa. Constantin zum einen Produzent und zum anderen Verleiher von Kinofilmen ist. Andere Auswertungsrechte, z.B. für TV, Video, DVD und Merchandising, können dort von Firmen die in diesen Segmenten auswerten wie dies Warner oder auch Kinowelt tun, für eine gewisse Zeit erworben werden. Da es im Falle der Anfrage jedoch um Kinoauswertung geht, scheiden Lizenzinhaber für andere Auswertungsformen aus.

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