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Kein Vertrauen ins (T)raumschiff ?


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Anhand der Filmcodierung konnte als Quelle eine Vorführung im Universum Kino in Landau identifiziert werden. Gegen die Betreiber wurden juristische Schritte wegen der Vernachlässigung der Aufsichtsverpflichtung und Sorgfaltspflicht eingeleitet, sowie Schadensersatzansprüche angemeldet.

 

Ich frage mich, wie der Verleiher sich das vorstellt? Taschenkontrollen sind in Deutschland bekannterweise -und Gott sei Dank!!!- illegal. Zudem, wie der Bericht doch deutlich zeigt, ist diese Form der Raubkopie doch nun wirklich nicht die wahre Bedrohung. Der Verleiher hat ja selbst den Beweis erbracht, dass er es selbst in der Hand hat, ob akzeptable Raubkopien schnell in Umlauf kommen.

 

Gruss

Nils

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Top-Benutzer in diesem Thema

Wie soll man eigentlich seiner "Aufsichtspflicht" nachkommen?

Man kann doch nicht neben jedem Besucher einen Mitarbeiter platzieren!

Und Taschenkontrollen sind nach derzeitiger Gesetzeslage allenfalls auf freiwilliger Basis möglich.

Wir schauen in unregelmäßigen Abständen durch den Saal - haben aber keine große Hoffnung hierbei irgendetwas zu entdecken.

 

Wie wird das bei euch gehandhabt?

 

Eine Veröffentlichung des entsprechenden Betreiber/Kinonamens kommt einer Vorverurteilung gleich und dürfte eigentlich nicht rechtens sein.

 

Falls die Constantin mit Ihrer angekündigten Schadensersatzforderung durchkommt müssen wir uns wohl in Zukunft gegen unsere eigenen Besucher Versichern :evil:

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Ich verstehe ja das Anliegen des Verleihers. Aber grundsätzlich haben doch Verleiher und Kinos (und auch wir Zulieferer) dasselbe Anliegen: volle Kinos.

Da hilft es nicht sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben. Ansonsten könnten ja Kinos die Verleiher demnächst auf Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen verklagen, falls beim Verleiher eine Raubkopie gezogen wurde.

 

Gruss

Nils

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Ich sehe das gar nicht mal als das hin und hergeschiebe des schwarzen Peters. Die Constantin hat in diesem Fall mal alles Richtig gemacht und konsequent den Weg des Filmmaterials aufgezeichnet und siehe da es hat funktioniert.

 

Da ist es doch vollkommen normal das darüber auch berichtet wird, wenn dann die ersten Raubkopien auftauchen (und das das über kurz oder lang passieren wird war wohl jedem klar).

 

Nur das öffentliche nennen des betroffenen Kinos halte ich doch für arg bedenklich :? .

 

Naja ich denke das mit den Schadesersatzansprüchen dürfte sich wohl - in diesem Fall - in grenzen halten. Zum einen dürfte es relativ schwierig sein die Verletzung der Aufsichtspflicht zu beweisen - nur allein die Tatsache, das die Kopie in diesem Kino (es hätte auch jeden anderen von uns treffen können :( ) aufgenommen wurde reicht sicherlich nicht aus. Hierzu müßte nachgewiesen werden, das der Betreiber sich überhaupt keine Gedanken über Vermeidung bzw. Verhinderung von Raubkopien gemacht oder dieses gar geduldet hat. Zum anderen wiehoch soll der Schaden sein, bei einem Film der zur Zeit alle aktuellen Besucher und Umsatzrekorde bricht :D ?

 

Auf die leichte Schulter sollten wir dieses Thema jedoch nicht nehmen. Ansonsten könnte es ein böses Erwachen für den ein oder anderen geben.

 

Gruß

HAPAHE

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Taschen müssen ja gar nicht durchsucht werden.Bei uns ist es so,dass die Taschen und Rucksäcke abgegeben werden müssen.

 

...was leider nicht immer klappt... :roll:

Finde das aber eine gute Idee, die dort herrscht :D

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Die ganze Sache hat noch einen Vorteil:

 

Endlich sieht man das die Raubkopien eben nicht - wie vielfach behauptet - aus den Vorführäumen stammen, da ja bis jetzt noch keine "saubere" Kopie aufgetaucht ist ! :wink:

 

Gruß

HAPAHE

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wir haben es so gemacht:

 

jeder Gast, der eine Karte kauft geht einen Vertrag mit dem Kino ein. Als Vertragsbasis gilt in diesem Fall eine HAUSORDNUNG. Handelt der Besucher gegen diese, dann muß er mit Konsequenzen rechnen.

 

Soll heißen. Wenn in der Hausordnung steht, daß Stichproben gemacht werden, dann hat er keine andere Wahl (oder er geht wieder). Nur die meisten haben wolh keine HAUSORDNUNG.

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Was meinst Du mit Stichproben? Taschenkontrollen? Da steht das Gesetz aber über eurer Hausordnung, sprich ihr habt noch lange nicht das Recht, die Taschen zu kontrollieren!

Aber natürlich kann man die Kunden bitten, ihre Taschen selbst zu öffnen. Und wenn sie das verweigern, dann greift eben das Hausrecht und man lässt sie nicht rein. Das ist dann rechtens ;) Man muss halt nur immer genau abschätzen können, inwiefern man in Zukunft auf diese Kunden verzichten möchte und damit sich selbst schadet, denn einige kommen bestimmt nicht wieder.

 

mfG Schizo

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Ach, der Ton ist uns heute bei SRD auch abgeschmiert. Die ersten beiden Vorstellungen liefen noch problemlos zwischen 2 und 3, und bei der 3. Vorstellung lags dann zwischen 6 und F... umgstellt auf SR... nach etwa 5 Minuten wechselte das F dann auf den Querstrich (-), und das blieb den Rest der Vorstellung auch so...

Scheint aber so, dass der Film nicht korrekt eingelegt war, in der 4. Vorstellung war SRD wieder in Ordnung (obwohl da nicht mehr auf 2-3 sondern auf 3-4).

 

mfG Schizo

 

P.S. Das Problem mit den weißen Bildstrichen haben wir auch... leider lässt sich das auch nicht 100% einstellen - man sieht entweder an der Oberkante der Leinwand den Strich, oder unten - und das sogar auf der Kaschierung!!

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wir haben es so gemacht:

 

jeder Gast, der eine Karte kauft geht einen Vertrag mit dem Kino ein. Als Vertragsbasis gilt in diesem Fall eine HAUSORDNUNG. Handelt der Besucher gegen diese, dann muß er mit Konsequenzen rechnen.

 

Soll heißen. Wenn in der Hausordnung steht, daß Stichproben gemacht werden, dann hat er keine andere Wahl (oder er geht wieder). Nur die meisten haben wolh keine HAUSORDNUNG.

 

Naja, ich sehe unsere Gäste noch als Kunden und nicht als kriminelle Personen. Bei euch steht in der Hausordnung sicher auch, das für einkassierte oder abgegebene Taschen keine Verantwortung übernimmen wird ?!?

Nein, ich halte nichts von verbotenen Taschenkontrollen oder Kopfprämien für Abfilmer. Bei letzterer wurden nur allzuoft Kunden von motivierten und heiss gemachten Kinomitarbeitern "zur Strecke" gebracht, die nur mal ihr Handy in der Hand hielten!

 

Gruß

Guido

 

Und was sich die Constantin bezogen auf das Kino geleistet hat, ist eine Frechheit!

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Wie soll man eigentlich seiner "Aufsichtspflicht" nachkommen?

Man kann doch nicht neben jedem Besucher einen Mitarbeiter platzieren!

Und Taschenkontrollen sind nach derzeitiger Gesetzeslage allenfalls auf freiwilliger Basis möglich.

Wir schauen in unregelmäßigen Abständen durch den Saal - haben aber keine große Hoffnung hierbei irgendetwas zu entdecken.

 

Wie wird das bei euch gehandhabt?

 

Eine Veröffentlichung des entsprechenden Betreiber/Kinonamens kommt einer Vorverurteilung gleich und dürfte eigentlich nicht rechtens sein.

 

Falls die Constantin mit Ihrer angekündigten Schadensersatzforderung durchkommt müssen wir uns wohl in Zukunft gegen unsere eigenen Besucher Versichern :evil:

 

Ich empfinde das ganze eigentlich als Schlag ins Gesicht eines jeden Kinobertreibers und -mitarbeiters.

Es hätte nämlich durchaus JEDEN treffen können.

Da schleppt irgendein Idiot eine Digicam mit ins Kino, die mittlerweise Größen haben, das sie in jede Hosentasche passen, setzt sich in einer schlecht besuchten Spätvorstellung in die letzte Reihe und macht ein Filmchen, die rote Aufnahmelampe natürlich deaktiviert.

Scheinbar möchte der Verleih, daß alle 5 Minuten jemand alle Reihen abgeht.

Das Problem dabei ist nur, daß 2 Wochen später garniemand mehr in diesem Kino sitzen würde.

Was soll den 99,9999999 Prozent an ehrlichen Gästen eigentlich noch alles zugemutet werden?

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So, so, da gabs doch schon Raubkopien vom Traumschiff, die nichts mit Landau zu tun haben ! (?).

Schäm Dich, Constantin ! Und das bei der "LÜCKENLOSEN KONTROLLE!"

Nachzulesen unter:

:evil: http://www.filmz.de und

:twisted: www.heise.de/newsticker/meldungen/49844

 

So funzt das... :wink:

 

Naja, wenn man dann auch noch die richtige URL nehmen würde, gings auch wirklich... http://www.heise.de/newsticker/meldung/49844

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  • 3 Wochen später...
Wie soll man eigentlich seiner "Aufsichtspflicht" nachkommen?

Man kann doch nicht neben jedem Besucher einen Mitarbeiter platzieren!

Und Taschenkontrollen sind nach derzeitiger Gesetzeslage allenfalls auf freiwilliger Basis möglich.

Wir schauen in unregelmäßigen Abständen durch den Saal - haben aber keine große Hoffnung hierbei irgendetwas zu entdecken.

 

Wie wird das bei euch gehandhabt?

 

Nun, unsere Theaterleitung möchte gerne, dass das Personal (Kartenkontrolle/Vorführer im Speziellen) während der/den Vorstellung(en) "an der Wand lang" bis runter zu Bildschirm und wieder zurück geht. Dies möglichst auch mehrmals/Vorst.

 

Tja, habe dies dann auch öfters praktiziert, sah mich aber in meiner Befürchtung bestätigt, dass dies die Besucher immens stört. Klar rennen die selber in den Vorstellungen mehrmals aus dem Saal und wieder rein, aber ich glaube schon, dass man merkt, wenn ein "Profiler" über die Treppe auf und ab geht, um die Menschen zu beobachten. Fördert nicht unbedingt das Vertrauen der Kunden ins Kino!

 

Um es unauffälliger zu gestalten, könnte man vielleicht vorne an den Bühnen oder alternativen Plätzen kleine Ü-Kameras mit Restlichtverstärker anbringen. Aber Personen zu beobachten, ist nun auch mal wieder illegal.

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Was mir aber zur Nennung des Kinos, in welchem die Raubkopie (angebl.) erstellt wurde noch einfällt:

 

Es ist sicherlich kein "feiner Zug", eben jenes Kino namentlich publik zu machen, aber was mich mal in dem Zusammenhang auch interessieren würde (vielleicht hab ich´s hier auch überlesen, wenn ja, dann sorry), sofern jemand diese Raubkopie (speziell die aus diesem Kino) selbst schon gesehen oder davon im Detail gehört hat:

 

Laufen denn da Besucher durch´s Bild und/oder ist da Gelächter vom Publikum zu hören??? Wenn ja - ok, dann war´s mit Sicherheit ein Besucher, keine Frage; wenn nein - tja, dann wirft das doch schon ein paar Fragen auf, oder?

 

Wie gesagt, falls dies schon irgendwo be- oder angesprochen, tut´s mir leid. Hab´ ich dann übersehen!

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":3v91ng20]Hi Jubbs,

 

ich bin mir nicht sicher, was Du damit meinst. Welche Fragen wirft es auf?

 

Gruss

Nils

 

 

Na, zumindest eine. Ob der Film während einer normalen Vorstellung aufgenommen wurde oder ob der Film einmal seperat lief nur mit Kamera im Saal? In letzterem Fall stellt sich mir die Frage, wer war das dann?

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Hi Nils,

 

naja, ich meinte damit folgendes: Wenn bei dieser - wie gesagt speziell der Raubkopie aus angebl. jenem Kino - keine Leute zu hören und/oder sehen wären, läge doch der Verdacht nahe, dass diese Kopie in einem leeren Saal erstellt wurde (wo das genau mit dieser Kopie passiert sein mag, lassen wir mal dahin gestellt). Dies würde ja wieder auf Mitarbeiter irgendeiner in der "Kette" befindlichen Firma hindeuten. Wenn´s im Kinosaal abgefilmt wurde (wie behauptet) und nachdem der Film ja sehr gut besucht anlief, müsste man doch Menschen sehen respektive hören können.

 

Wie gesagt, will damit niemanden diffamieren oder Mitarbeiter verdächtigen; ich frage mich halt nur, wie kommen Raubkopien im Kino zustande, welche offensichtlich per Digi-Cam + integriertem Micro aufgenommen werden, ohne dass man (speziell wie hier bei Komödien) das Gelächter der Besucher hört?!?

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Hi Jubbs und Karl Otto,

 

mir waren die theoretischen Möglichkeiten durchaus bewußt. Ich hatte aber für mich persönlich ausgeschlossen, dass ein Vorführer den Film im leeren Saal abfilmt. Das aus 2 Gründen: erstens glaube ich nicht, dass jemand sich langfrisitg selbst arbeitslos machen will, indem er potentielle Besucher mit Raubkopien versorgt. Zweitens glaube ich nicht, dass jemand sich kurzfritig arbeitslos macht, weil doch eigentlich jedem Vorführer klar ist, dass Kopien individuel markiert ("Wasserzeichen") werden können. Einzige Möglichkeit: siehe nächsten Abschnitt (dann sollte der Vorführer aber seine Wohnung gut "aufräumen" bevor die Polizei vorbeikommt).

 

Weiterhin die Frage, ob bei einem leeren Kino nachzuvollziehbar ist, in welchem Kino. Es gibt durchaus Leute die einen 35mm Projektor ihr eigen nennen. Stellen wir uns mal vor, der Kurierfahrer hätte einen kleinen Umweg von 2,5 Stunden mit der Kopie gemacht. Wenn mit der Digicam nur die Leinwand (ohne Ränder) abgefilmt wurde, wird es schwer nachzuweisen, in welchem Kino dies passiert ist, oder?

 

Ich denke, wenn die Kopie im leeren Theater erstellt worden wäre, hätte sich die Anzeige der Filmverleihers gegen unbekannt gerichtet, wegen Verletzung des Urheberrechtes und nicht gegen den Kinobetreiber wegen Verletzung der Sorgsamkeitspflicht.

 

Gruss

Nils

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":e6522abd]Hi Jubbs und Karl Otto,

 

mir waren die theoretischen Möglichkeiten durchaus bewußt. Ich hatte aber für mich persönlich ausgeschlossen, dass ein Vorführer den Film im leeren Saal abfilmt. Das aus 2 Gründen: erstens glaube ich nicht, dass jemand sich langfrisitg selbst arbeitslos machen will, indem er potentielle Besucher mit Raubkopien versorgt. Zweitens glaube ich nicht, dass jemand sich kurzfritig arbeitslos macht, weil doch eigentlich jedem Vorführer klar ist, dass Kopien individuel markiert ("Wasserzeichen") werden können.

 

Weiterhin die Frage, ob bei einem leeren Kino nachzuvollziehbar ist, in welchem Kino. Es gibt durchaus Leute die einen 35mm Projektor ihr eigen nennen. Stellen wir uns mal vor, der Kurierfahrer hätte einen kleinen Umweg von 2,5 Stunden mit der Kopie gemacht. Wenn mit der Digicam nur die Leinwand (ohne Ränder) abgefilmt wurde, wird es schwer nachzuweisen, in welchem Kino dies passiert ist, oder?

 

 

Hi Nils,

 

wie schon gesagt, und das geht jetzt NICHT Richtung besagtem Kino - schwarze Schafe gibt es mit Sicherheit auch in unserer Branche, oder möchtest Du für Alle die Hand ins Feuer legen? Ferner würdest Du Dich wundern, wieviele Kollegen große Augen machen, wenn man von "Wasserzeichen" oder Signaturen in den Kopien spricht und in etwa zur Antwort bekommt: "Was? Kennzeichnungen? Das ist mir ja ganz neu!!" - o.s.ä.

 

Der Kurierfahrer käme auch in Frage, natürlich - dann jedoch wären ja die Aktsiegel wieder gebrochen -> Meldung entsprechend an den Verleih und Ende! Aber im Regelfall haben Kurierfahrer Anschlußtouren und sowieso kaum Zeit!

 

Also wie gesagt, die Mic-Dub Versionen mit einer auf Stativ befindlichen Digicam aufgenommen und z.B - wie ich selbst schon mal erfahren habe - dem Notausgang auf dem Bild erkannbar, neuer Film (bezieht sich jetzt nicht auf Landau), keine Leute, kein Gelächter. Das wirft Fragen auf, tut mir leid

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