Zum Inhalt springen

Rechtssicheres Vorgehen in der Kinder- und Jugendarbeit


Dalton

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bin ganz neu hier und habe mich angemeldet, in der Hoffnung, hier Klarheit, bzw. kopetente Antworten zu bekommen.

 

Ich bin beruflich in der Kinder. und Jugendarbeit unterwegs und veranstalte in dem Zusammenhang auch Ferienprogramme für Kids.

In diesem Rahmen würde ich gerne auch 4 bis 5 mal im Jahr eine öffentliche Filmvorführung (jeweils ein anderer Film) anbieten. Leider gibt es kein Kino vor Ort, mit dem ich dabei kooperieren könnte.

Unter den Stichworten "videma" bzw jetzt "mplc" habe ich mich bereits schlau gemacht. Das führt mich aber nicht weiter, da die darüber erwerbbaren Vorführrechte ein Werbeverbot und auch ein Open-Air-Verbot beinhalten.

 

Ich würde aber mein Ferienprogramm natürlich bewerben und (zumindest im Sommer) das ganze auch gerne als Open-Air-Kino anbieten.

 

Schon klar, dass wir hier qualitativ nicht mit 35mm-Projektion vergleichbar sein werden, meine Gedanken gehen in Richtung "Beamer und Leinwand, gespeist über Blue-Ray" o.ä.).

Ebenfalls ist mir klar, dass es das nicht kostenlos gibt und genau an der Stelle setzt meine Frage an:

 

Wo könnte ich entsprechende Rechte erwerben? Die Filme, die ich zeigen würde, könnten Kinderfilmklassiker sein, aber auch Filme, die erst vor einem Jahr (oder so) im Kino gelaufen sind.

 

Mit welchen Kosten pro Film (einmalige Vorführung) ist dabei zu rechnen?

 

So ganz unrealistisch kann mein Vorhaben doch nicht sein, oder?

 

Ich würde mich über Antworten, Tipps und Ratschläge sehr freuen.

 

Herzliche Grüße

Dalton

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viele gute Kinderfilme gibt es beim MFA-Filmverleih. Darunter auch viele Klassiker zB die Lindgren-Filme. Dieser Verleih lizensiert auch DVD/BR-Vorführungen. Ein weiterer Ansprechpartner ist Universum-Film. Mit beiden kann man gut kooperieren. Manche "großen"Verleiher wie Universal sind da etwas eigen und verlangen teilweise enorme Preise. Ggf. Einfach mal anrufen, eine (kostenlose) FFA Leinwandnummer beantragen und schon kann's losgehen. Rechne mit Kosten von ca. 150€ pro Film. Ggf etwas mehr, wenn ihr keinen Eintritt nehmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Selbstorganisiert könntest Du bei der lokalen Stadt- oder Landesbildstelle nachfragen. Dort sind allerdings selten aktuelle Filme erhältlich.

Such Dir ein Kino in der Nähe als Kooperationspartner, das kann manche Tür besser öffnen.

Du kannst auch den DVD-Lizenzinhaber der jeweiligen Titel ansprechen. In manchen Fällen zumindest können die Dir auch entsprechende Verträge für öffentliche Vorführungen besorgen.

Als Regel gilt: öffentliche Vorführung - teuer ... Open Air - sehr teuer.

Bei Open Air wirst Du aber mit Beamer/Leinwand/BluRay allein schon der Lichtstärke und der Bildwandgrösse wegen lange Gesichter ernten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Kinderfilme und Openair schließt sich bei normalem Equipment weitgehend aus. Im Sommer kannst du im Juni/Juli/August nicht vor 22Uhr beginnen mangels Dunkelheit.

Ja, das ist richtig. Wäre aber für Ferienprogramm (die Kids können ja am nächsten Tag ausschlafen) auch okay, es als Nachtveranstaltung zu machen. Sommernachtskino eben.

150,- € pro Film finde ich völlig okay. Man schreibt also einfach die Firma an, die auf der DVD steht und sagt denen, "das und das habe ich vor, sagt mir bitte, was ich Euch dafür bezahlen muss."?

 

Danke schon mal für die Antworten.

 

Ein Kino aus der Nähe als Kooperationspartner wäre am einfachsten, gibt es aber leider nicht.

 

Herzliche Grüße

Dalton

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es sich um eine öffentliche Vorführung handelt, gilt im Zweifel auch das Jugendschutzgesetz und das schließt für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren den Besuch von Vorstellungen aus, die nach 22 Uhr zu Ende sind. Ausnahme ist die Begleitung der Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person.

 

HDF-Aushang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es sich um eine öffentliche Vorführung handelt, gilt im Zweifel auch das Jugendschutzgesetz und das schließt für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren den Besuch von Vorstellungen aus, die nach 22 Uhr zu Ende sind. Ausnahme ist die Begleitung der Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person.

 

Ob die beim Verleih die genaue Zusammensetzung des Publikums und die expliziete Zeit der Aufführung wissen wollen, mag ich zu bezweifeln. Man kann natürlich auch alles was den Kids ein bischen Spass bringt mit urdeutscher Bürokratie zu nichte machen. Beispeile gibt es genug. Aber wie ich das sehe, geht es hier um eine Ferienfreizeit, wo sich die Kids mit Einverständniss ihrer Eltern aufhalten.

 

Und, habt ihr euch wirklich im ernst mit 15 jahren in den Ferien um 22 uhr ins Bett schicken lassen.........................................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Ein Kino aus der Nähe als Kooperationspartner wäre am einfachsten, gibt es aber leider nicht.

 

Herzliche Grüße

Dalton

 

Auch wenn kein Kino in unmittelbarer Nähe ist würde ich versuchen mit einem bestehenden Kino eine Cooperation einzugehen.

Dann gehen auch mal neuere Filme und die Sache mit der GEMA wäre dann auch geklärt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

 

um das ganze für mich richtig einschätzen zu können bevor ich antworte noch ein / zwei Fragen:

1.) Die Vorführung des Kinderfilms soll ÖFFENTLICH sein. Also jeder kann kommen und zahlt Eintritt?

2.) Die Organisation für die du in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist ist welche (oder, falls du die Orga nicht nennen magst: Seid Ihr anerkannter Träger der freien Jugendhilfe?)? Oder machst du das "auf eigene Faust"?

3.) Läuft das im Rahmen von Ferienspielen oder einer Ferienfahrt? Sprich: Ist das Kinoprogramm Teil eines Programms bei dem die Kinder und Jugendlichen übernachten und man eh das Einverständnis der Eltern vorliegen hat?

 

Verrate mir / uns etwas mehr dann kann man auch noch gezielter antworten.

 

Liebe Grüße

Kally!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob die beim Verleih die genaue Zusammensetzung des Publikums und die expliziete Zeit der Aufführung wissen wollen, mag ich zu bezweifeln. Man kann natürlich auch alles was den Kids ein bischen Spass bringt mit urdeutscher Bürokratie zu nichte machen. Beispeile gibt es genug. Aber wie ich das sehe, geht es hier um eine Ferienfreizeit, wo sich die Kids mit Einverständniss ihrer Eltern aufhalten.

 

Und, habt ihr euch wirklich im ernst mit 15 jahren in den Ferien um 22 uhr ins Bett schicken lassen.........................................

 

Das interessiert den Verleih nicht die Bohne, aber u.U. das örtliche Ordnungsamt. Und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen, sowohl für den Veranstalter als auch die Eltern (was gerne vergessen wird). Dessen sollte man sich als Veranstalter zumindest bewusst sein.

 

Abgesehen davon: erste Adresse für Film in der Kinder- und Jugendarbeit ist für mich der Bundesverband Jugend und Film (www.bjf.info). Die werden einem auch gerne sagen, ob man für das Geplante deren Verleih in Anspruch nehmen kann und wie es konkret mit dem Werbeverbot aussieht. Man sollte auch mal deren Stellungnahme zur MPLC-Lizenz auf der Webseite durchlesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jugendeinrichtungen haben aber in der Regel legale Möglichkeiten, die für gewerbliche Anbieter relevanten Jugendschutzauflagen zu ignorieren. Da dürfen die Kinder dann auch ohne Eltern nach 22 Uhr. In der Regel ist es eh nicht das Ordnungsamt, das da Ärger macht, sondern das Jugendamt. Wenn das aber eh eine MIT dem Jugendamt oder mit dem Wissen des Jugendamtes organisierte Veranstaltung ist, besteht da wenig Gefahr.

 

MPLC, BJF, Landesbildstellen, kirchliche Stellen, etc. sind keine Option, wenn OpenAir und öffentlich beworben wird. Die 150 Euro muss man pro Veranstaltung schon in die Hand nehmen.

 

Die Verleiher findet man nicht unbedingt auf den DVD-Hüllen. In der Regel fragt man den Verleih an, der diesen Film auch für das gewerbliche Kino im Verleih hat, und klärt dann die Konditionen des DVD/BluRay Abspiels. Die meisten Verleiher, auch die Großen, werden da zunehmend flexibler. Für Aussenstehende mag es seltsam sein, aber lizenzrechtlich ist die Firma, die die DVD herausgebracht hat, nicht für öffentliche Aufführungen zuständig.

Die Rechteinhaber von normalen Kauf-DVDs und BluRays DÜRFEN regelmäßig gar keine öffentlichen Aufführungsrechte vergeben, weil sie die selbst nicht gekauft haben.

 

Ausnahmen bei Neuveröffentlichungen, bei denen oft die gleiche Studiotochter die Rechte für private UND öffentliche Aufführung verwaltet.

 

Wenn man eine günstige Location hat, die früh dunkel wird (keine künstlichen Störfeuer), Baumbestand, etc., dann kriegt man bei überschaubaren Leinwandgrößen im August auch 21.00 bis 21.30 hin.

 

- Carsten

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.) Die Vorführung des Kinderfilms soll ÖFFENTLICH sein. Also jeder kann kommen und zahlt Eintritt?

Ja, so ist es. Wobei da an so etwas wie 1,- € Eintritt gedacht ist. Ist ja kein komerzieller Hintergrund.

 

2.) Die Organisation für die du in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist ist welche (oder, falls du die Orga nicht nennen magst: Seid Ihr anerkannter Träger der freien Jugendhilfe?)? Oder machst du das "auf eigene Faust"?

Es geht um einen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (vom Jugendamt mit dem Aufgabenfeld "Jugendarbeit" beauftragte Kommune)

 

3.) Läuft das im Rahmen von Ferienspielen oder einer Ferienfahrt? Sprich: Ist das Kinoprogramm Teil eines Programms bei dem die Kinder und Jugendlichen übernachten und man eh das Einverständnis der Eltern vorliegen hat?

Ferienprogramm vor Ort. keine Übernachtung sondern einzelne Veranstaltungen. Aber die Kinder/Jugendlichen werden von den Eltern gebracht und abgeholt. Wenn Eltern wollen, können sie auch dabei bleiben. Die Fragen des Jugendschutzgesetzes sind geklärt.

 

Herzliche Grüße

Dalton

Bearbeitet von Dalton (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei den Eintrittspreisen haben die Veranstalter ggfs. durchaus mitzureden, respektive, die teilen Dir ggfs. mit, dass so ein Preis vor dem Hintergrund üblicher Prozente nicht machbar ist, sprich, Du den Film nicht bekommst. Natürlich kann man Pauschalen vereinbaren - aber dann liegt man eben deutlich höher bei den Grundkosten.

 

Muss man aber einfach mal probieren. Du willst mit sowas ja nicht wöchentlich spielen, wenn man genug Verleiher abklappert, wird man sicher den einen oder anderen attraktiven Film bekommen. 2-3 Euro sollten aber mindestens drin sein. Oft gibt es für den Eintritt der Kinder auch separate Zuschüsse vom Jugendamt, oder man findet einen Sponsor.

 

Ist sicher zuerst mal ne Einstiegshürde, aber alles machbar.

 

http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Carsten, von der Beschreibung des Angebots (Open-Air mal außen vor, das finde ich nach wie vor problematisch), ist der erste Ansprechpartner der BJF. Das ist ja eine etablierte Institution, die auch mit nichtgewerblichen Kinos zusammenarbeitet. Die geben durchaus auch Auskunft zu den Einsatzmöglichkeiten.

 

Wie das Werbeverbot im Einzelfall zu verstehen ist, kann man mit denen auch durchaus besprechen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, aber gerade bei Sommer und OpenAir wird's da halt schwierig. Im Grunde nicht 'legal' zu umgehen. Mann kann natürlich in der 'Werbung', oder vielmehr Bekantgabe, schlicht verschweigen, dass es OpenAir ist. Möglichkeiten gibts immer, aber wenn man Pech hat und ein streitsüchtiger lokaler Betreiber um die Ecke sitzt. Der BJF hat allerdings auch einen sehr schönen Katalog zur Orientierung.

 

Meiner Erfahrung nach braucht man keine wirklich öffentliche Werbung für sowas. Vielleicht kriegt man etwas weniger Besucher, aber die internen Kanäle der Beteiligten, Ferienprogramme, Emailverteiler, Mundpropaganda, etc. reichen in solchen Konstellationen meistens aus. In der Regel muss noch nicht mal der Filmtitel genannt werden. Es geht ja nicht um Gewinnmaximierung.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unbedingt beachten, dass Rechteinhaber einer DVD/Blu-ray nicht grundsätzlich das Recht besitzen, eine öffentliche Vorführung des "Films" zu erlauben.

 

Die "Aufführungsrechte" des Film sind gegebenenfalls gesondert einzuholen (beispielsweise vom Urheber/Verwerter/Verleiher).

 

Das Einwilligungserfordernis sollte ernst genommen werden. Ansonsten sollte lieber auf eine öffentliche Vorführung inkl. Werbung verzichtet werden. Andernfalls drohen eine kostenpflichtige Abmahnung und die Durchsetzung einer Einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Gegebenenfalls kommen erhebliche Schadensersatzforderungen des Urhebers (oder des aktuellen Lizenzinhabers) hinzu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Dalton,

 

Beim Jugendschutz sind wir ja auf der sicheren Seite. Das ist schonmal gut.

 

Das mit der wirklich öffentlichen und groß (?) beworbenen Open-Air Veranstaltung halte ich für machbar, aber zu teuer und zu aufwendig.

Ich würde auch, wie schon vorgeschlagen, auf die interne Verbreitung setzen, das ganze ohne Eintritt einfach anbieten im Rahmen der Ferienspiele und ohne ausdrückliche Werbung für einen bestimmten Film und als rein private Veranstaltung im Rahmen der Ferienspiele ansetzen. Da könnt Ihr dann ohne Verleiher und Kram zeigen was ihr mögt.

Wenn es um einen Unkostenbeitrag geht, dann kann man legal das Ganze mit einer freiwilligen Spende umgehen. Oft kommt dabei sogar mehr rum, als wenn man 1€ Eintritt nimmt. Vor allem wenn man den Aufwand bedenkt, den man bei 1€ Eintritt und dem ganzen Kram der zu klären ist mitrechnet.

Wenn es natürlich wirklich bei der öffentlichen Open-Air Veranstaltung bleiben soll, dann mußt Dich tatsächlich mit dem ganzen rechtlichen Kram, den Verleihern und allem was dazugehört auseinandersetzen und dementsprechend alles beachten.

 

Beste Grüße und viel Erfolg auf jeden Fall!

Kally!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nana, das ist dann doch etwas fahrlässig - zumindest die LowCost Variante über die Landesbildstellen, Kirchen, BJF etc. sollte man schon wählen, damit man zumindest eine öffentliche, nicht-gewerbliche Aufführungserlaubnis nachweisen kann.

 

Mir bekannte lokale kirchliche Jugendeinrichtung hat im letzten Jahr eine Abmahnung vom VDF bekommen (formal zu Recht).

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde(...) ohne ausdrückliche Werbung für einen bestimmten Film und als rein private Veranstaltung im Rahmen der Ferienspiele ansetzen. Da könnt Ihr dann ohne Verleiher und Kram zeigen was ihr mögt.

Falsch! - Es geht hier um "Kinder und Jugendarbeit", also eine Art Jugendclub.

Hier passen Jugendclub und rein Privat nicht zusammen!

 

Ebenso wie Filmvorführungen in Schulen, Altenheimen, Kindergärten handelt es sich auch hier um eine "öffentliche Vorführung"!

Diese öffentliche Vorführung ist Einwilligungs/Lizenzpflichtig, ansonsten wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Näheres in meinem vorherigen Beitrag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Dalton,

 

wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es euch um Folgendes.

 

- Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit sollen 4 bis 5 mal im Jahr ein Film gezeigt werden. Du bist dir darüber im Klaren, dass es sich um eine öffentliche Vorführung handelt.

 

- Es sollen DVDs mit einem Beamer gezeigt werden.

 

- MPLC ist für euch nicht attraktiv, weil öffentlich für die Filmvorführung nicht geworben werden darf.

Also Aushänge beim Bäcker, in der Bücherei und in der Tageszeitung sind verboten. Einzig im Jugendclub, in dem die Vorführung stattfindet, darf für die Filmvorführung Werbung gemacht werden.

 

Viele legale Möglichkeiten bleiben nicht. Carsten hat ein paar Alternativen genannt. Ich halte MPLC darüber hinaus für attraktiv, weil über einen Sponsor die Kosten hereinkommen könnten.

 

Von einer illegalen Nutzung rate ich zwingend ab.

Sobald Filme öffentlich zur Schau gestellt werden, so dass Dritte sie sehen können, sprechen wir von einer urheberrechtlichen Verwertungshandlung.

Dafür ist eine Einwilligungserfordernis notwendig.

Selbst nach Jahren kann ein Verstoß gegen das Urhebergesetz nachgewiesen werden und zu kostenpflichtigen Abmahnungen, gegebenenfalls hohen Schadensersatzansrüchen führen. Dafür reicht es schon aus, wenn online die Werbeanzeige durch die lokale Tageszeitung mittels vollständiger URL auffindbar ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erschwerend kommt hinzu, dass man diese Art Werbung oft gar nicht selbst kontrollieren kann. Irgendjemand macht ne Bemerkung und dann veröffentlicht irgendein Mitarbeiter eines lokalen Werbeblättchens einen Artikel dazu, ohne dass man das selbst wollte.

 

Das ging in der Vor-Google Zeit vielleicht noch meistens gut, aber jetzt ist es fahrlässig.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

 

ja verdammt, wahrscheinlich - nein, sehr sicher - habt ihr alle recht und es gibt so gut wie keine Chance, das Ganze als private Veranstaltung zu verkaufen und vor allem, bei einer evlt. Kontrolle etc, dies rechtssicher darzustellen.

Und wenn Carsten auch schon von einer Kontrolle weiß, dann geh lieber den offiziellen Weg........für welchen auch immer du dich entscheidest, es sind ja ein paar Möglichkeiten genannt worden.

 

Liebe Grüße

Kally

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Auch wenn kein Kino in unmittelbarer Nähe ist würde ich versuchen mit einem bestehenden Kino eine Cooperation einzugehen.

Dann gehen auch mal neuere Filme und die Sache mit der GEMA wäre dann auch geklärt.

 

Dann sind wir wieder hier! Man kann Event Kino auch mieten. Dann muss man eben Sponsoren suchen, wenn die Eigenfinanzierung zu teuer ist.

Wenn mich mein örtlicher Tierschutzverein um eine Vorführung gegen Spendenquittung bitten würde, würde ich auch erst mal überlegen ob das geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.