Zum Inhalt springen

durchschnittspreise


UlliTD

Empfohlene Beiträge

... Aber Deine Meinung nach hätte ich dem Kunden bei Hobbit 1 letztes Jahr das Geld auf Verlangen zurückgeben sollen, der als (wirklich) aller letztes!!! in den Kinosaal kam, um 10 Min später wieder herauszukommen und sich zu beschweren, dass es ja ein Unding sei, eine erste Reihe zu haben... Er hat Gutscheine erhalten, und das auch nur, weil ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass er die allerletzten beiden verkauften Karten bekommen hatte^^ ...

Wenn Du den Kunden beim Ticketverkauf darauf hingewiesen hast, dass der Saal ziemlich voll ist und er vermutlich weit vorne sitzen muss, ist das O.K. Wenn Du ihm einfach ein Ticket verkauft hast, kann ich ihn verstehen. Ohne Platzkarten weiß er beim Ticketkauf nämlich nicht wie leer oder voll der Saal ist.

 

Wir haben auch keine Platzkarten und handhaben das so (Hinweis bei sehr vollem Saal). Wie gesagt, mein Geschäftsmodell ist Kundenzufriedenheit und Service. Und damit bin ich die letzten Jahre gut gefahren.

 

... Ohne das jetzt nachgerechnet zu haben, aber mit 5 Euro wird man beim H. nicht mal auf den Mindestabrechnungsatz kommen. ...
Die 5 bzw. 10 Euro habe ich einfach mal als fiktive Zahlen in den Raum gestellt. Du kannst Dir das nachrechnen sparen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ich nicht in Köln lebe wusste ich das auch nicht und kannte das REX nur vom jahrelangen vorbeigehen zum UFA Palast.

 

So kannte ich das REX Kino in Köln. http://oi42.tinypic.com/2wg83de.jpg

 

Das ist natürlich ganz klar ein Fehler :-D

Im Bild schön zu sehen links die Bezeichnung Rex Lichtspieltheater als Erstaufführunghaus und rechts Rex One Dollar für die Nachspieleinsätze. Das Foto ist also aus der - äh - Hybridphase, wo ein Teil der Leinwände für das eine und der andere Teil für das andere eingesetzt wurde.

Bearbeitet von tomas katz (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Wenn Du den Kunden beim Ticketverkauf darauf hingewiesen hast, dass der Saal ziemlich voll ist und er vermutlich weit vorne sitzen muss, ist das O.K. Wenn Du ihm einfach ein Ticket verkauft hast, kann ich ihn verstehen. Ohne Platzkarten weiß er beim Ticketkauf nämlich nicht wie leer oder voll der Saal ist.

 

Wir haben auch keine Platzkarten und handhaben das so (Hinweis bei sehr vollem Saal). Wie gesagt, mein Geschäftsmodell ist Kundenzufriedenheit und Service. Und damit bin ich die letzten Jahre gut gefahren.

 

Die 5 bzw. 10 Euro habe ich einfach mal als fiktive Zahlen in den Raum gestellt. Du kannst Dir das nachrechnen sparen.

 

leider ist in den letzten jahren der ( sich richtig benehmende, also nicht idiot) kunde nicht mehr könig...in meiner stadt hat sich vor paar jahren das kino bei mir ein unverschämtes ding geleist...die folge war, dass ich knapp 4 jahre das kino gemieden habe...bei 2-3 kinobesuche pro woche könnt ihr euch den wirtschaftlichen wert ausrechnen...

 

ich finde es bei der betrachtung der "filetierten kinokarte" schon pervers, dass die kinos durch ihr hauptprodukt- den film- bei +/- null kommen. daran krankt das system! deshalb ist der weg in richtung abgrund durch immer weniger kinobesucher vorauszusehen.

 

sagt mal, habt ihr kinobetreiber keine starke lobby, damit sich mal dieses pervertierte verhältnis verleiher/kinobetreiber ca. 50/50 in gesunder richtung verschieben kann?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

Wie sind denn die aktuellen Entwicklungen? Seitens kinoheld wurde mir ein Durchschnittspreis von 9,00 € für normale Vorstellung genannt.

 

Wir liegen bei 8,00 € (in 2016 7,50) und bei 3D nochmals 1,50€ drauf + Brille (die ist bei uns extra).

 

Eigentlich müssten wir 0,50 € anheben, können wir aber derzeit nicht bzw. wollen wir nicht.

 

Wie schauts bei euch aus?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb sir.tommes:

Wenn du den Eintrittspreis um 0,50€ erhöhst, bekommt davon ca. 50% der Filmverleiher. Gehst du stattdessen 0,10€ oder 0,20€ an einogen Kioskartikel hoch - ist es dir. ;)

 

Michmädchen hat gerechnet ...

 

Also Milch-Tommes, ich weiß nicht, ob du dein Popcorn geschenkt bekommst, aber je nach Rohgewinnaufschlag liegt der Anteil des Wareneinsatz bei bis zu 33%. Da bleiben von 10 Cent auch nur 7 Cent vor Umsatzsteuer übrig.

 

Die Analyse der Durchschnitts-Eintrittspreise findet man wie einiges andere auf ffa.de. Natürlich nicht für das aktuelle Jahr, da muss man bei den umliegenden Kinos spicken.

 

Es grüßt die Kaufmanns-Katze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb tomas katz:

 

Also Milch-Tommes, ich weiß nicht, ob du dein Popcorn geschenkt bekommst, aber je nach Rohgewinnaufschlag liegt der Anteil des Wareneinsatz bei bis zu 33%. Da bleiben von 10 Cent auch nur 7 Cent vor Umsatzsteuer übrig.

 

Die Analyse der Durchschnitts-Eintrittspreise findet man wie einiges andere auf ffa.de. Natürlich nicht für das aktuelle Jahr, da muss man bei den umliegenden Kinos spicken.

 

Es grüßt die Kaufmanns-Katze

 

Also lieber Katzenmann,

ich weiß ja nicht woher du deinen Mais beziehst - aber 33% ... ?

 

Selbst wenn - ich kannst noch immer nicht glauben - selbst wenn, sind 33% noch immer keine 50% oder 53%. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

33% Wareneinsatz beim Popcornverkauf? Da machst Du aber irgendwas ganz extrem verkehrt. Normal sollte der bei gerade mal 10-15% liegen.

Wenn @tomas katz aber den WE des gesamten Concessionbereichs meint, liegt er, so er ein kleines Kino ohne Kettenanschluss betreibt, im Mittel.

 

Generell finde ich Preisanpassungen im Concessionbereich immer vertretbarer (schon aus eigenem Blick in die Kasse) als Erhöhungen der Kinoticketpreise.

Zum einen natürlich, da Du immer nur etwa 50% effektiv bei Dir behalten kannst, zum anderen aber, da Kinobesucher bei Vergleichen fast nur auf die Ticketpreise schauen

und später am Verkaufstresen dann weniger aufs Geld achten.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich schrieb "bis zu" ... Bei Getränken ist ein Wareneinsatz von einem Drittel durchaus realistisch. Bei Popcorn liegt er natürlich niedriger. Hab aber aufgegeben, die genaue Gewinnspanne von Popcorn auszurechnen, zu viel Umrechnerei zwischen Unzen und metrischen Maßen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tomas Katz: Deine Rechnung mit den 7 Cent von 10 stimmt nicht :9_innocent:

 

Denn; das Popcorn-Mais + Zucker + Fett kostet immer das gleiche, egal, für wieviel Du eine Tüte Popcorn verkaufst.
Der Verleihanteil jedoch wird prozentual vom Verkaufspreis ermittelt.

 

Erhöhst Du also die Eintrittskarte um einen Euro, sind davon in der Tat irgendwas zwischen 41 und 48 cent Netto für den Verleih...

Erhöhst Du den Popcornpreis um einen Euro, sind davon in der Tat 94 Cent Netto für Dich. Es sinkt dann aber der prozentuale Anteil am EK-Preis.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir sind bei unseren Kiosk Produkten zum Teil am mittleren bis oberen Level. Eine Preiserhöhung dort kommt derzeit nicht in Frage.

 

Unser Eintrittspreis ist vergleichweise bei 3D günstig, da wir ,,nur´´ 1,50 € 3 D  Zuschlag berechnen, dafür aber die Brille extra. Ich will auf einem angemessen Niveau bleiben und orientiere mich natürlich auch an den Preisen der umliegenden Kinos.

 

Im Schnitt liegen die Kleineren bei 8,00 so wie wir. Bei den größeren liegt man dann auch schonmal bei 10,00 € wenn man hinten sitzen möchte, ansonsten geht es auch bei um die 8,00 € los. Popcorn etc. ist glaub ein kleinen Ticken teurer, wobei wir doch auch oft hören wie günstig wir seien. Ich denke das man das eher am Eintrittspreis ausmacht und dann gar nicht mehr so genau hinschaut. Besonders gut sehe ich das beim Eis, da wird in die Truhe geschaut was man will und fertig. Die Preiseliste auf der anderen Seite findet kaum bis keine Beachtung.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nein nicht nur, auch wir. Bei der nächsten Preiserhöhung wurde angeregt nur Abendkasse zu erhöhen und online nicht um das anzukurbeln. Es ist für uns nämlich möglicherweise günstiger wenn ich planen kann und ggf. dann Personal reduzieren kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb Majorsmith:

Und vielleicht verkauft er wg der Preiserhöhung dann weniger PopCorn, dann sieht die Rechnung nochmals anders aus!

 

Genau mit dem Gedanken haben wir vor 4 Wochen unsere Preiserhöhung beobachtet. 

Wir haben die süßwarenpreise um ca 10-20% angehoben, je nach Produkt, die beliebtesten Kombinationen haben die stärkste Erhöhung bekommen. Das Ergebnis ist recht einfach, die Menge an Produkten ist gleich geblieben, der Umsatz pro Besucher ist hingegen deutlich gestiegen, denn die Kunden vergleichen keine süßwarenpreise zwischen den Kinos, sondern eher nur die Kartenpreise.

Klar fällt bei sowas die Gewerbe- und Umsatzsteuer ein wenig höher aus, aber das lässt sich verkraften. 

 

Die Marge auf Popcorn lässt sich eh nicht sonderlich genau berechnen, meine ungefähre Kalkulation lautet nur:

Mais + Zucker + fett + 15min Arbeitszeit + Strom für 15min = 100l Popcorn 

 

bis auf den strom sind unter dem Jahr alles Variablen, die sich beliebig verändern, vor allem das Personal, denn der eine braucht pro Topf 6min und der andere ist in 4min30s fertig. Alles nur Durchschnittswerte die ich dort verwende, denn auch salziges Popcorn hat eine kürzere popzeit als süßes.

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.