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FSK für Werbefilme


snyke

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Hallo,

 

kurze Frage, bei Werbespots ohne FSK-Klassifizierung ist doch eine Vorstellung vor Publikum unter 18 nicht zulässig. Wenn dann für Erwachsene ohne FSK vorgeführt wird, passiert dies unter rechtlicher Verantwortung des Kinobetreibers, richtig?

 

Hintergrund:

Wir haben bei uns in einer ehrenamtlichen Organisation einen Werbespot zur Verfügung gestellt bekommen, der eventuell in Kinos zum Einsatz kommen soll. Ich stimmte dem zu, mit dem Hinweis es sei jedoch abzuklären ob der Spot bei der FSK vorgelegt wurde und eine Freigabe existiert. (Der Spot ansich ist wohl wirklich unbedenklich - allerdings möchte ich dies nicht auf meine Kappe nehmen!)

 

Mir wurde daraufhin entgegnet, wir wären deutschlandweit(!!!) das erste Kino, welches nach einer FSK-Freigabe fragt. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich bin zwar bisher mit den FSK-Regulatorien nicht soweit vertraut, allerding habe ich doch auf der Webseite der FSK recht eindeutige Aussagen gefunden, wonach eine Vorführung ohne FSK wohl - meinem Verständnis nach - nur für Erwachsene und unter eigener Verantwortung möglich sei.

 

Kann mir da evtl. jemand kurz auf die Sprünge helfen?

 

Vielen Dank schon mal & viele Grüße

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Du siehst das richtig. In der Praxis läufts bei solchen Clips aber nach 'wo kein Kläger, da kein Richter'. Durchsetzungsinstanz ist lokales Ordnungsamt/Jugendamt. Die werden aber ohnehin so gut wie nie Kontrollen durchführen und gerade bei einem Spot für eine gemeinnützige Organisation nicht. Die SPIO selbst ist da auch sehr eindeutig. Man darf das spielen, aber mit korrekter Kennzeichnung und eben nur ab 18.

 

Ich kann nachvollziehen, dass das die Organisation irritiert 'WIR? UNSER SPOT JUGENDGEFÄHRDENT? DAS IST DOCH OFFENSICHTLICH NICHT DER FALL, WAS GIBTS DENN DA ZU PRÜFEN?

 

Aber das ist egal.

 

- Carsten

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Auch für (Gemeinnützige) Organisationen/Vereine mit ehrenamtlichen Mitgliedern hat das Jugendschutzgesetz Gültigkeit.

Wenn eine dieser Organisationen ein Bildwerk produziert und dieses im Kino öffentlich zugänglich gemacht, finden die FSK-Regelungen Anwendung.

Das sollte diese Organisation aber eigentlich wissen, wenn sie Kinospots produzieren lässt.

 

Verstößt ein Kinobetreiber dagegen und einer der Zuschauer (beispielsweise von einer "konkurrierenden" Organisation) meldet das dem Ordnungsamt, wird das für den Kinobetreiber die üblichen Konsequenzen haben, weil er (der Kinobetreiber) gegen geltende Jugenschutzbestimmungen verstoßen hat.

 

Daher sollten die FSK-Freigaben ernstgenommen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind eindeutig und bindend.

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Wenn ich das richtig verstehe, muß also JEDER Film (Werbung / Eigenwerbung für's Kino / Trailer und einfach ALLES) der FSK vorgelegt werden?

Kostet der Spaß etwas? Weiß das jemand? Hat schonmal jemand Eigenwerbung für sein Kino erstellt und das dann der FSK vorgelegt?

Oder Werbefilme vom "Restaurant nebenand" laufen lassen und diese dann vorher prüfen lassen?

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Nicht nur der FSK.

 

Sondern auch durch die obersten Landesbehörde Deines Bundeslandes, denn Kultur ist Ländersache. Dass diese heute die FSK Empfehlung idR übernehmen, ist etwas Anderes.

Natürlich kann auch die SPIO Juristenkommission (o.ä.) die Empfehlung abgeben, daß der Inhalt "rechtlich ohne Bedenken" ist, aber das beudeutet noch keine behördliche Freigabe < 18. Sondern nur, es werden keine strafrechtlichen Belange berührt.

 

Mal zum Gesetz:

 

§11(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

 

§14.6 (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

 

Vlt. ist das ein Infoprogramm?

 

Übrigens der Herkunft des Begriffs "Freiwilligew Selbstkontrolle": heißt eigentlich "Schere im Kopf". "Kenne Deine Grenzen". Und ist älter, als die BRD. Diese Gremien schneiden oder zensieren nicht, denn "eine Zensur findet nicht statt".

 

Grüße

 

Stefan

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Wenn ich das richtig verstehe, muß also JEDER Film (Werbung / Eigenwerbung für's Kino / Trailer und einfach ALLES) der FSK vorgelegt werden?

Nein, nicht jeder. Carsten hat es schon erklärt. Wenn ein Film nicht der FSK vorgelegt worden ist, darf er nur Zuschauern ab 18 Jahren vorgeführt werden.

Diese Beschränkung gilt für sämtliche Vorführungen. Folglich für Hauptfilme, Werbefilme, Werbevorspannfilme, Kurzfilme u. a..

 

 

Kostet der Spaß etwas?

Selbstverständlich kostet das etwas.

 

 

Oder Werbefilme vom "Restaurant nebenand" laufen lassen und diese dann vorher prüfen lassen?

Die Freigabe von sämtlichen Bildwerken, die öffentlich zur Schau gestellt werden (vorgeführt werden) und eine Altersfreigabe unter 18 Jahren erhalten sollen, erfolgt durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft mit Sitz in Wiesbaden (FSK).

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Die FSK für Werbefilme steht in der Einschaltanweisung, die FSK für Filme, Trailer usw. findet man auf www.fsk.de

 

Die fehlende FSK-Prüfung ist auch der Grund dafür, dass Filmfestivals wie die Berlinale erst ab 18 freigegeben sind (mit Ausnahme des Kinderfilmwettbewerbs natürlich).

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Ich kenne etliche Kinobetriebe die selbst produzierte Spots einsetzen, um beispielsweise die Zuschauer zu begrüßen oder auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Spots der FSK vorgelegt werden bzw. wurden. Einerseits kostet das richtig Geld, andererseits wäre das extrem unflexibel aufgrund der notwendigen "Durchlaufzeiten" bei der FSK. Gibt es für solche "Werbeschaltungen" tatsächlich keine anderen Regelungen?

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Ich kenne etliche Kinobetriebe die selbst produzierte Spots einsetzen, um beispielsweise die Zuschauer zu begrüßen oder auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Spots der FSK vorgelegt werden bzw. wurden. Einerseits kostet das richtig Geld, andererseits wäre das extrem unflexibel aufgrund der notwendigen "Durchlaufzeiten" bei der FSK. Gibt es für solche "Werbeschaltungen" tatsächlich keine anderen Regelungen?

 

Das war auch ein Teil meiner Gedanken. Hat den z.B. ein einfacher Spot (RealD z.B., nichts filmbezogenes) "Bitte 3D Brille aufsetzen" eine FSK Freigabe? Das wäre strenggenommen dann ja nötig.

Oder ein Spot unter dem Motto "Noch kein Weihachtsgeschenk? Wie wäre es mit einem Kinogutschein?"........Streng genommen müßte ich dafür eine FSK beantragen oder?

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Das war auch ein Teil meiner Gedanken. Hat den z.B. ein einfacher Spot (RealD z.B., nichts filmbezogenes) "Bitte 3D Brille aufsetzen" eine FSK Freigabe? Das wäre strenggenommen dann ja nötig.

Oder ein Spot unter dem Motto "Noch kein Weihachtsgeschenk? Wie wäre es mit einem Kinogutschein?"........Streng genommen müßte ich dafür eine FSK beantragen oder?

 

Wenn das, was die Vorposter geschrieben haben, stimmt, dann müssten für alle diese Hinweisfilmchen Freigaben für teuer Geld eingekauft werden.

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Ich habe bei der FSK, also bei konkreten Mitarbeitern, mehrfach nachgefragt. Auf eine Detaildiskussion wollten die sich garnicht einlassen.

 

Interessanterweise befindet die FSK sich aber selbst NUR zuständig für laufende Bilder. 'Dias', auch mit Ton, interessieren die nicht. Nun gibt es ja heutzutage im elektronischen Zeitalter fast beliebige Zwischenformen, sowohl technisch als auch gestalterisch.

 

 

Interessanter Haarspalterfall sind Logotrailer, Brille aufsetzen. Dafür würde ich auch NIE dran denken, ne Freigabe zu beantragen. Aber formal müsste man. Möglicherweise gehört die Vorgabe diesbezüglich mal etwas gelockert.

 

Wir hatten vor einiger Zeit mal nachgefragt, ob ein 'Reisefilm' nicht pauschal als nicht-abnahmepflichtiges Infoprogramm durchgehen könne oder ob es Ausnahmen für Premieren gebe. Nein, geht nicht, ginge nicht. Kosten für eine immerhin 2 stündige Reisedokumentation lagen bei erträglichen 230€. Das war aber wohl ne Ausnahme für diese Art Dokumentation, ansonsten kann man die Preise bei der FSK auch nachlesen.

 

Die Anbietereigenkennzeichnung ('Eigeneinstufung') von Info- und Lehrprogrammen gilt wohl nur bei Kauf- und Verleihmedien, die darf man nicht für die öffentliche Vorführung übernehmen.

 

Aber immer dran denken - die FSK selbst MACHT NICHT DAS GESETZ. Sie gibt lediglich eine inhaltliche Empfehlung ab. Das lokale Ordnungs-/Jugendamt ist die Instanz, die den Ärger macht oder auch nicht. Und das werden die für Logotrailer etc. nicht tun. Schon weil die selbst diese formalen Vorgaben nicht so streng kennen oder auslegen. Denen geht es minimal um Werbung, Kurzfilme, etc. Ich kann mich an einen Werbespot für ein Playstation-Spiel erinnern, in dem kaum was zu sehen war. Den fand ich aber echt gruselig. Bei sowas würde ich selbst Wert auf ne Kennzeichnung legen ;-)

 

Interessanterweise haben wir ja in Deutschland vor Werbefilmen und Trailern keine FSK Kennzeichnung. In USA würde das sofort auffallen. Hier kann bei 08/15 Material ja kein Zuschauer erkennen, welche FSK Stufe das Material hat oder ob es überhaupt abgenommen wurde.

 

 

- Carsten

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Interessanterweise befindet die FSK sich aber selbst NUR zuständig für laufende Bilder. 'Dias', auch mit Ton, interessieren die nicht. Nun gibt es ja heutzutage im elektronischen Zeitalter fast beliebige Zwischenformen, sowohl technisch als auch gestalterisch.

 

 

Nunja, wir zeigen doch alle nur Dias, so ca. 24 Dias pro Sekunde. Also ist ja alles geregelt. :)

 

FSK kann man ja dann mit der GEZ gleichsetzten. Beides Erpresser mit Narrenfreiheit.

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FSK Prüfung für Werbetrailer über Adeins schlagen mit mindestens 250 € zubuche inklusive Tonnorm sind es 370 €.

In allen Cinemaxx Kinos werden ab dem 02.01.2014 auch nur noch regional Werbspots gezeigt die eine FSK Prüfung haben. Davor war es übliche regionale Spots unter 30 Sekunden nicht von der FSK prüfen zulassen.

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Eigenwerbung für sein Kino... Ja, die Besucher meines Kinos brauchen extra noch eine Werbung für mein Kino, auch wenn sie längst drinsitzen... witzig...

 

Eigenwerbung ist hier im erweiterten Sinne zu verstehen. Also z.B. kurze Werbefilme für ein anstehendes Filmfestival oder für das besonders leckere Popcorn an der Kinotheke oder ganz einfach ein kurzes Begrüßungsvideo.

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Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich eine Organisation (siehe Eingangsposting) und Kinobetreiber so schwer tun, die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, wenn es um die öffentliche Vorführung (Kino) oder den "Verleih" (durch Organisationen) von selbst produzierten Filmen geht - und darüber hinaus sogar noch überrascht sind, dass es derartige Bestimmungen gibt!

Die FSK veranschlagt zwischen 65 Euro (Infoprogramm-Filme) und max. knapp 300 Euro (Werbefilme) für die Prüfung.

Im Vergleich zu den Produktionskosten (von Werbeschaltungen will ich gar nicht sprechen) sind das relativ geringe Beträge.

Jeder einzelne Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kommt dem Kinobetreiber wesentlich teurer!

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