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Arbeitszeiten und wie frei?


Ted0104

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Eine 6-Tage-Woche ist in einigen Branchen normal. Hierzu einfach mal in den Arbeits- oder Tarifvertrag schauen.

Bis 13 Tage darf (meines Wissens) in Deutschland am Stück gearbeitet werden - danach ist ein freier Tag vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Ab 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, deren Einhaltung der Arbeitgeber zu kontrollieren und gegebenenfalls auch nachzuweisen hat (z. B. mit einer Stempeluhr).

Eine Überstunden-Regelung sollte aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, wenn keine andere betriebliche Vereinbarung besteht (wie z. B. Überstunden-Konten).

Sonn/Nacht/Feiertagszuschläge sind im Tarifvertrag geklärt.

 

Ungeachtet der gesetzlichen/betrieblichen Regelung sollte jedem Angestellten klar sein, wenn er in einem Kino arbeitet, dass die Arbeitszeiten in aller Regel in den "Freizeitbereich" der "Allgemeinheit" fällt.

Die Arbeit am Wochenende, am Abend und am Feiertag sind doch üblich in der Branche.

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Auch Kinos müssen sich an bestehende Gesetze halten. Tarifverträge sind grundsätzlich nur für die Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Organisationen gültig, also muss der Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft (in unserem Falle ver.di) bzw. der entsprechende Arbeitgeberverband (in dem der Arbeitgeber Mitglied sein muss) mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen haben, der auf Dich Anwendung finden. Grundvoraussetzung hierfür ist auf jeden Fall, dass Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, ansonsten hast Du keinen Anspruch auf die Leistungen nach dem Tarifvertrag.

 

Ein Tarifvertrag darf die Mitglieder der schließenden Gewerkschaft nicht schlechter stellen als die gesetzliche Regelung.

 

Zu Deinen Fragen im Einzelnen:

  • Sechs-Tage-Woche ist durchaus erlaubt. Auf welcher Basis nun die 13 Tage sein sollen, ist mir nicht nachvollziehbar. Antworten hierauf gibt aber auf jeden Fall das Arbeitszeitgesetz, hier sind insbesondere die Paragraphen zur Sonn- und Feiertagsarbeit für Dich interessant. Aber auch den Rest zu lesen, schadet nicht, da steht dann zum Beispiel, dass die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich acht Stunden beträgt.
  • Urlaub: Du hast nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub, das entspricht bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstagen, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen und so weiter. Die Urlaubstage sind natürlich zu bezahlen vom Arbeitgeber (nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld!).
  • Kündigungsschutz gibts natürlich auch. Bei kleineren Kinos nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (vier Wochen zum Monatsende ohne Begründung), bei größeren Betrieben (zum Beispiel einer Kette wie CineStar o.ä.) kommt gar das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung, da sind die Regelungen dann nochmal arbeitnehmerfreundlicher.

Diese Rechte gelten ausnahmslos für alle Beschäftigten, egal ob 450-Euro-Kraft oder Vollzeit Beschäftigte.

Für weiter gehende Fragen empfehle ich Dir eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, die Dich auch bei rechtlichen Fragen zum Arbeitsrecht rechtsverbindlich beraten und Dir im Falle eines Falles auch Rechtsschutz für einen Prozess vorm Arbeitsgericht gewähren. Die Mitgliedschaft in ver.di kostet 1% vom Brutto, das Du auch noch von der Steuer absetzen kannst.

 

Gruß

Daniel

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