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Filmbilder im Internet


kinofreaks

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Mit Verlaub:

Inzwischen wird dieser Thread gnadenlos als Diskussionsplattform missbraucht und (wie so oft) totgequatscht. Es verwundert nicht, dass der Threadersteller sich noch nicht zu Wort gemeldet hat.

 

@kinofreaks:

Mache ein Foto (oder mehrere) etwas seitlich von hinten aus dem Publikum, so dass die Besucherköpfe nur als dunkle Silhouetten zu sehen sind. Mit dabei ein wenig Leinwandfläche (das kann auch gut mit einer weißen Leinwand aussehen) und wenn möglich noch sichtbares Grünzeug / Gebäude / Himmel der Umgebung.

 

Es ist allemal sinnvoller, die Aufgabenstellung zu vereinfachen, als sie mit absolut unnützem Zeug zu vermüllen.

 

Ein aufgewühlter Lichtspieler

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Mit Verlaub: Wie soll das in der Praxis gehen?

Leider ist das in der Praxis kaum möglich - und genau hier liegt halt eine der potentiellen "Gefahren", die eine 100 %ige Rechtssicherheit so schwierig macht.

 

 

@Fabian:

Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst. So sieht die aktuelle Rechtsprechung aus. Das habe ich selbst vor Gericht erleben müssen!

 

 

@Lichtspieler:

Ich sehe das genau so wie Du. Wenn hier aber aufgrund von Nichtwissen Kinobetreibern und Nutzern dieses Forums falsche Informationen zukommen, dann darf darauf doch noch hingewiesen werden.

Ein ganz ähnlicher Tipp, wie du ihn gegeben hast, kam von mir bereits in Posting # 3.

;-)

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
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Leider ist das in der Praxis kaum möglich - und genau hier liegt halt eine der potentiellen "Gefahren", die eine 100 %ige Rechtssicherheit so schwierig macht.

 

Doch, das ist im Zusammenhang der hier geführten Diskussion sehr wohl möglich. In Deutschland werden jede Woche Tausende von Dispositionsgesprächen geführt. Bei keinem davon wird eine 'Erlaubnis' zur Verwendung von filmbezogenen Werbemedien eingeholt. Diese Erlaubnis ist den Kinos per Vertragsverhältnis quasi 'pauschal' erteilt worden. Konkret diskutiert wird dabei bestenfalls über Lieferung, Stückzahlen, Preise etc. von physischen Werbeträgern. Aber von 'Erlaubnis' ist auch da nirgendwo die Rede.

 

Was Du da erzählst spielt im Bereich der gewerblichen Kinopraxis keinerlei Rolle. Eben diese Praxis fehlt Dir halt.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Der Nutzer/Publizist/Kinobetreiber ist grundsätzlich verpflichtet ... sich eine Erlaubnis beim Urheber einzuholen, bevor er Bildwerke und Pressetexte von Dritten auf seine gewerbliche Website einstellt.

 

Diese Aussage ist falsch -- der "Urheber" von Bild- und Pressetexten ist der Fotograf bzw. der Autor. Diese Urheber haben in der Regel die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an ihren Bildern/Texte gegen Entgelt an den Produzenten/Filmverleih etc. abgetreten. Der Filmverleih erlaubt wiederum den Kinos die Nutzung des Materials zu den vertraglich vereinbarten Zwecken (geregelt in den AGB's, Bezugsbedingungen).

 

Laut Deinem Statement müsste ich also immer den Urheber, also den Fotografen des Pressebildes oder den Texter der Inhaltsangabe (wobei ich bezweifle, dass eine Inhaltsangabe die erforderliche Schöpfungshöhe überhaupt erreicht) um Erlaubnis fragen???

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Ein Forum wird als Diskussionsplattform missbraucht? Das ist aber ein herber Vorwurf!

- Carsten

@ carstenk:

Ich habe aber in meiner Kritik bewusst geschrieben "Inzwischen wird dieser Thread ...", und nicht dieses Forum. Natürlich ist ein Forum eine Diskussionsplattform – das stelle ich nicht in Frage. Ich bitte um Verzeihung, sofern dies falsch verstanden wurde. Ich bemühe mich künftig um eine treffendere Audrucksweise.

 

... Ein ganz ähnlicher Tipp, wie du ihn gegeben hast, kam von mir bereits in Posting # 3.

;-)

@carstenk:

Das wollte ich nur noch mal vertiefen ;-)

 

Ein richtigstellender sowie dankender Lichtspieler

Bearbeitet von Lichtspieler (Änderungen anzeigen)
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der "Urheber" von Bild- und Pressetexten ist der Fotograf bzw. der Autor. Diese Urheber haben in der Regel die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an ihren Bildern/Texte gegen Entgelt an den Produzenten/Filmverleih etc. abgetreten. Der Filmverleih erlaubt wiederum den Kinos die Nutzung des Materials zu den vertraglich vereinbarten Zwecken (geregelt in den AGB's, Bezugsbedingungen).

So ist es.

 

Laut Deinem Statement müsste ich also immer den Urheber, also den Fotografen des Pressebildes oder den Texter der Inhaltsangabe (wobei ich bezweifle, dass eine Inhaltsangabe die erforderliche Schöpfungshöhe überhaupt erreicht) um Erlaubnis fragen???

Das betrifft den Streitfall.

Ich gehe darauf gerne näher ein.

Üblicherweise werden vom Urheber (Fotograf/Autor) Nutzungsrechte vergeben. Diese Nutzungsrechte können "einfach" sein oder "umfangreicher".

"Einfach" bedeutet im Grunde, dass der Lizenznehmer diese Werke einmal verwerten darf - beispielsweise für eine Publikation (Presseheft) mit Erstveröffentlichungsrecht. Die Zweit/Drittverwertungen können andere Lizenznehmer erwerben. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind meist zeitlich befristet, können aber auch zeitlich unbegrenzt sein. Das ist eine Verhandlungssache zwischen Urheber und Lizenznehmer - und oftmals eine Preisfrage.

"Umfangreichere" Nutzungsrechte werden meistens erworben, wenn eine ganze Werbekampagne hinten dran hängt. Beispielsweise für Werbung, PR und Redaktionelle Berichterstattung in Magazinen, Kino, DVD/Blu-ray und TV. Das kann - muss aber nicht zwangsläufig - der Fall sein.

 

Wenn das Nutzungsrecht nun "ausgelaufen" ist, weil der Lizenznehmer Bild/Textwerke nur für 1 Jahr für sein Presseheft lizenziert hat, dürfen die Bild/Textwerke aus dem Presseheft danach auch nicht mehr genutzt werden. Wenn der Film im Kino "durch" ist, braucht eigentlich auch niemand das Presseheft mehr. Üblicherweise sind diese Pressehefte dann eh bereits entsorgt worden. Ein paar Sammler, Cineasten, Journalisten u. a. archvieren für sich diese Pressehefte.

Nun kann (oder hat bereits) der Fotograf/Autor Nutzungsrechte neu vergeben - oftmals mit kleinen Änderungen an seinen Werken, so dass er die publizierten Werke dem jeweiligen Verwerter/Lizenznehmer einwandfrei zuordnen kann.

Werden nun von einem Dritten (beispielsweise einem Kinobetreiber) Bild/Textwerke veröffentlich, obwohl er daran keine Rechte (mehr) hat, weil abgelaufen, kann der Urheber dagegen vorgehen und eine Unterlassung und Schadensersatz (für entgagene Lizenzgebühren) erwirken.

Auch habe ich es schon erlebt, dass eine Agentur den Urheber nicht bezahlt hat, die Bild/Textwerke aber trotzdem verbreitet hat. In diesem Fall kann und wird(!) der Urheber seine Forderungen direkt gegen jeden einzelnen Publizisten (beispielsweise die Kinobetreiber) durchsetzen. Damit wird der Druck auf die Agentur nämlich deutlich größer, als wenn er den sonst üblichen Inkasso-Weg gegen die Agentur geht.

Die betroffenen Publizisten werden nicht umhin kommen, den Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und möglicherweise anfallende Gerichtskosten bezahlen müssen. Ihr Argument: "Aber die Agentur hat es uns doch erlaubt", läuft nämlich ins Leere, weil der Publizist laut aktueller Rechtssprechung die Rechtekette zurück verfolgen muss. Das ist unschön und für Laien sicherlich nur schwer zu verstehen, ändert aber nichts an dieser Tatsache.

Danach steht es dem Publizisten frei, die Agentur in Regress zu nehmen, wenn diese ihm eine Veröffentlichung (beispielsweise für Werbung) mit den gelieferten Bild/Textwerken eingeräumt hat.

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
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@mibere ... nach der vielen Theorie doch nun einmal Praxis: Sind Dir Fälle bekannt, in denen ein Kinobetreiber, der sich bei den Pressematerialien des Verleihes bedient hat, vom Urheber eines "Werkes" (Bilder, Texte) wegen unrechtmäßiger Nutzung erfolgreich belangt worden ist?

 

Weitere Praxisfrage: Wir haben gerade den neuen Fatih Akin Film THE CUT gestartet. Wir werben mit Fotos und Plakatmotiv aus dem Pressepool des Verleihers, sowie mit dem vom Verleih gestellten Trailer. Was muss ich hier tun, um Deiner Meinung nach im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein?

 

Und wie ist es mit dem Film selber? Da sind ja noch mehr Urheber am Werke und werden noch viel mehr Persönlichkeitsrechte berührt. Können die auch alle an mich herantreten, sollte der Produzent nicht alle bezahlt haben? Muss ich mich da auch bei jedem absichern?

 

Bei den vielen Filmen, die wir spielen, sehe ich eine Rechtsabteilung in Großraumbürogröße wie in dem Billy Wilder Film THE APARTMENT auf mich zukommen ... :smile:

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Hier kam ja einiges an Ansichten zusammen, bin ganz überrascht von der Riesenresonanz. Ich werde wegen des Bildes auf jeden Fall mal beim entsprechenden Verleih nachfragen und hier die Antwort posten. Ich kenne auch noch einen Anwalt für Medienrecht den ich auch mal konsultieren werde.

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Bis dahin, fürchte ich, dürfte es ohnehin angeraten sein, dieses Forum nicht mehr zu frequentieren, solange nicht Henri zweifelsfrei dargelegt hat, dass er den Urheber der Forums-Software zeitgerecht und vollständig für seine Leistungen entlohnt hat ... :-)

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Bis dahin, fürchte ich, dürfte es ohnehin angeraten sein, dieses Forum nicht mehr zu frequentieren, solange nicht Henri zweifelsfrei dargelegt hat, dass er den Urheber der Forums-Software zeitgerecht und vollständig für seine Leistungen entlohnt hat ... :smile:

Der TE hat gefragt, ob er Fotoaufnahmen von einer Veranstaltung für Eigenwerbung auf seiner Homepage nutzen darf, auf dem auch Einzelbilder aus einem Film zu sehen sind.

Darauf hat er hier ein paar Antworten und Tipps erhalten, um nicht gegen geltende Urheberrechtsbestimmungen zu verstoßen.

 

Deine Polemik jetzt kann ich nicht nachvollziehen und halte sie auch für überflüssig, weil sie in der Sache nicht weiterführt.

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
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Das ist doch aber die Schlussfolgerung aus dem, was Du in Post #32 geschrieben hast. Oder habe ich etwas missverstanden?

 

Auch habe ich es schon erlebt, dass eine Agentur den Urheber nicht bezahlt hat, die Bild/Textwerke aber trotzdem verbreitet hat. In diesem Fall kann und wird(!) der Urheber seine Forderungen direkt gegen jeden einzelnen Publizisten (beispielsweise die Kinobetreiber) durchsetzen. Damit wird der Druck auf die Agentur nämlich deutlich größer, als wenn er den sonst üblichen Inkasso-Weg gegen die Agentur geht.
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@mibere ... nach der vielen Theorie doch nun einmal Praxis: Sind Dir Fälle bekannt, in denen ein Kinobetreiber, der sich bei den Pressematerialien des Verleihes bedient hat, vom Urheber eines "Werkes" (Bilder, Texte) wegen unrechtmäßiger Nutzung erfolgreich belangt worden ist?

Ja, ich habe Kenntnis und bin Zeuge von Fällen, weil teilweise involviert, in denen gegen unrechtmäßige Nutzer Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen erfolgreich durchgesetzt worden sind.

Da involivert, werde ich öffentlich keine Fälle nennen.

 

Wir können diesbezüglich aber gerne mal telefonieren.

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Schon interessant, wie einige hier im Forum z.B. bei Filmaufnahmen durch einen Kinobesucher oder einem Downloadportal für Kinofilme nach dem Urheberrecht schreien und die Moralkeule schwingen, sich aber über das Urheberrecht und die aktuelle Rechtsprechung lustig machen, wenn sie selbst die rechtlichen Vorgaben einhalten sollen.

 

Auch ist die Frage, ob schon mal ein Kinobetreiber wegen nicht genehmigter Bildnutzung verklagt worden ist, für die Beantwortung der Frage des Threadersteller unwichtig.

Die Frage des Threaderstellers war: "Weiss jemand ob es da rechtliche Probleme geben kann, wenn ein Bild aus einem Film dort öffentlich zu sehen ist?"

Antwort: Ja, es kann rechtliche Probleme geben, zusätzlich sogar wegen der Abbildung von Gästen.

 

Der folgende Artikel beschreibt zwar nicht das angefragte Szenario, hilft aber hoffentlich bei dem hier im Forum dringend benötigen Austausch von Polemik gegen Sachkenntnis. ;-)

 

http://www.heise.de/...en-1711494.html

 

 

Gruß

 

Salvatore

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Es KANN immer Probleme geben, sobald man den Fuß vor die Tür setzt. Man kann auch Rechte 'vermeintlich' bei jemandem einholen, der zur Vergabe garnicht berechtigt ist, im guten Glauben, dieser besäße sie. Das schützt einen nicht vor Verfolgung durch den rechtmäßigen Rechteinhabers. Davor schützt einen aber auch kein Anwalt und keine Auskunft des vermeintlichen Rechteinhabers.

 

Insofern: 100% Sicherheit gibt es niemals dabei. Also, zu Hause bleiben und Decke über den Kopf ziehen. Und selbst dann bleiben massive Restrisiken.

 

- Carsten

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Schon interessant, wie einige hier im Forum z.B. bei Filmaufnahmen durch einen Kinobesucher oder einem Downloadportal für Kinofilme nach dem Urheberrecht schreien und die Moralkeule schwingen, sich aber über das Urheberrecht und die aktuelle Rechtsprechung lustig machen, wenn sie selbst die rechtlichen Vorgaben einhalten sollen [...]

 

Entschuldigung Salvatore, das hab ich ganz anders wahrgenommen. Es geht meines Erachtens den meisten Beitragsschreibern keineswegs darum, das Urheberrecht zu unterwandern, sondern legale Möglichkeiten aufzuzeigen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu bewegen. Das ist ein großer Unterschied.

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Schon interessant, wie einige hier im Forum z.B. bei Filmaufnahmen durch einen Kinobesucher oder einem Downloadportal für Kinofilme nach dem Urheberrecht schreien und die Moralkeule schwingen, sich aber über das Urheberrecht und die aktuelle Rechtsprechung lustig machen, wenn sie selbst die rechtlichen Vorgaben einhalten sollen.

Das verwundert mich auch zunehmend.

 

Die Frage des Threaderstellers war: "Weiss jemand ob es da rechtliche Probleme geben kann, wenn ein Bild aus einem Film dort öffentlich zu sehen ist?"

Antwort: Ja, es kann rechtliche Probleme geben, zusätzlich sogar wegen der Abbildung von Gästen.

 

So ist es.

Und genau aus diesem Grund sollte darauf verzichtet werden, einzelne Filmbilder ohne die erforderliche Erlaubnis für Eigenwerbung zu nutzen.

 

Es geht meines Erachtens den meisten Beitragsschreiber keineswegs darum, das Urheberrecht zu unterwandern, sondern legale Möglichkeiten aufzuzeigen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu bewegen. Das ist ein großer Unterschied.

Hätte der TE den "leichtfertigen" Ratschlag von Carsten angenommen, hätte er genau das getan - gegen das Urheberrecht verstoßen und möglicherweise auch gegen das "Recht am eigenen Bild " laut KUK.

 

 

Es KANN immer Probleme geben, sobald man den Fuß vor die Tür setzt.

Ja, vor allem dann, wenn man bei Rot über die Ampel rennt, weil der Carsten gesagt hat, "Das ist unproblematisch und wird toleriert..."

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
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AAAHHHHH mich reeeecht das hier auf... Geht in eine beliebige Uni-Bibliothek, und schnappt euch da den Palandt (Kommentarband zum BGB, etwas eigenwillig geschrieben wegen vieler Abkürzungen zum Platzsparen, aber jedes deutsche Zivilgericht schlägt zunächst dort nach....), aktuelle Aufklage ist die 73. von 2014, schlagt auf den § 823, sucht euch im Inhaltsverzeichnis die Abschnitte zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lest das durch. Das macht der Anwalt nämlich auch.

 

Weiterhin: Die Fotografie in den Saal hinein, die auch die Bildwand mit abbildet, ist keine Uhrheberrechtsverletzung... die Vervielfältigung eines Werkes bedeutet, daß hinterher ein Werk entsteht, welches mit der Vorlage identisch ist, wenn auch nur in Auszügen. Das Werk, konkret der Film, beinhaltet allerdings nicht einen Kinosaal. Überlegt euch doch mal kurz, was es sonst bedeuten würde, ein Foto zu machen. Da könnte ja ein Gebäude drauf sein, eine Werbetafel, ein Auto, ein Paar Schuhe, ein weiß-der-Geier-was... Das ist niemals eine Urheberrechtsverletzung, solange das konkrete Werk nicht so vervielfältigt wurde, daß es die Kopie danach so zu gebrauchen wäre, wie die Vorlage selbst.

 

Achso, um auf die Frage einzugehen, die anfangs gestellt wurde: Ja, es KANN Probleme nach sich ziehen, irgendetwas zu machen. Immer. Irgendwen findet man immer, den irgendetwas stört. Morgen KANN einem auch der Himmel auf den Kopf fallen, oder die TeeKANNe...

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