Zum Inhalt springen

Wartungsvertrag für Digitalprojektor Christie CP2210


Kinotiger

Empfohlene Beiträge

Hallo Kinobetreiber,

 

wir haben hier im KINTOPP Hollfeld (liegt in der Fränkischen Schweiz) seit August 2014 einen neuen Digitalprojektor Christie CP2210. Wir überlegen nun, ob wir einen Wartungsvertrag abschließen sollen (Kosten 120 €/Monat), der die Wartungskosten aber nur zur Hälfte abdeckt - die Reisekosten kommen noch hinzu, oder ob wir einfach einmal im Jahr die Wartung (ca. 1200 €) bezahlen. Unklar ist uns, wieviel die Fernwartung und die Fernbetreuung nützt, die im Wartungsvertrag enthalten ist, und wie oft man die über die Jahre braucht. Bei uns ist in den letzten 15 Monaten nichts passiert, das in einem Wartungsvertrag enthalten gewesen wäre, aber vielleicht kommt das noch nach Jahren. Nach unserer aktuellen Meinung lohnt sich ein Wartungsvertrag nicht.

 

Wie sieht das bei Euch aus?

 

Gruß aus Oberfranken,

 

Kinotiger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Entscheidung Ist immer a bissi schwieritsch, und es gibt keine Patentlösung dafür. Passiert nix, war es rausgeworfenes Geld. Passiert 3 x hintereinander etwas, war es gut investiertes Geld - leider hat keiner eine Glaskugel.

Wir haben keinen Wartungsvertrag. Im Sommer gibt es eine Open-Air Woche - Filmfest Weiterstadt. Dazu wird von uns ein stärkerer Kolben installiert. Nach dem Filmfest kommt der Projektor zurück in den Saal, der kleinere Kolben rein, dann wird die Wartung gemacht. Bei der letzten war ich dabei, der Kollega hat sich ordentlich ins Zeug gelegt und 5 Stunden SW aktualisiert, Dreck aus dem Projektor gefegt, Bildgeometrie eingestellt. Unser Betrieb läuft stabil und problemlos - aus dieser Sicht ist es für uns die richtige Entscheidung. YMMV - Deine km Leistung mag unterschiedlich sein... :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir haben ne verlängerte Garantie. Halte ich für einen brauchbaren Kompromiss. In der Regel sind die Lohnkosten viel geringer als kritische Ersatzteile. Muss z.B. die Lightengine wegen Pixeldefekten raus, sind die Lohnkosten das geringste Problem. Bei nem Wartungsvertrag hast Du diesen Vorteil nicht.

 

Muss man, ähnlich wie bei Versicherungen, überlegen. Ich bin der Meinung, man muss sich nur gegen Risiken absichern, die existenzbedrohend sind. Das sind je nach Finanzpolster des Kinos z.B. Totalschäden, bei DLP Spiegel, Lightengine, etc.. Im Allgemeinen brauchen die Systeme keine dauernde Wartung, selbst die jährliche Reinigung ist bei sauberen Umgebungen schon fast übertrieben.

 

Ich würde das Geld zurück legen für eine jährliche Wartung mit Reinigung, allen Softwareupdates und Nachjustagen. Bei manchen Wartungsverträgen ist NICHTS davon im Preis eingeschlossen... Vor allem hat man meistens keinen großen Einfluss auf den Umfang dieser Arbeiten, das entscheidet der Dienstleister per AGB. Wenn Du selbst den Job beauftragst, entscheidest Du auch über den Umfang.

 

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

120.- im Monat erscheint mir sehr viel, zumal da noch Reiskosten dazukommen.

Wir zahlen 40.- pro Anlage, incl Hotline updates usw.

Wartung lassen wir nach Aufwand berechnen, sind ja nur mal 2 Stündchen im Jahr pro Anlage.

Die Wartung lassen wir dann gleich mitmachen, wenn der Techniker wegen Störung eh kommt, was ja doch meistens 1x im Jahr der Fall ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.