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Atlantis Mannheim trixst beim Mindestlohn


Cinetel

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Für uns Mitarbeiter im Atlantis Kino Mannheim gibt es jetzt Mindestlohn. im Gegenzug gibt es jetzt unbezahlte Zwangspausen in denen wir Mitarbeiter/innen das Kino jedoch nicht verlassen dürfen und zwar genau so ausgerechnet, dass der Lohn gleich bleibt. Das Verbot das Kino in den „so genannten Pausen“ nicht verlassen zu dürfen erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Freiheitsberaubung. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter/innen unterschreiben, dass sie einverstanden sind, im falle eines zu-spät Kommens eine Vertragsstrafe von einem Monatslohn zu zahlen.

Unbezahlte Zwangspausen sind ein weiterer Auswuchs fragwürdiger Machenschaften eines Dr.L. im Atlantis Mannheim. Eine Strafanzeige wegen sittenwiedriger Beschäftigung beim Zoll wird die logische Konsequenz sein.

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Die Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben (auch von der Länge her, siehe http://www.gesetze-i.../arbzg/__4.html) und es besteht seitens des Ag eine Pflicht, diese zu ermöglichen bzw sogar aktiv zu fordern/auszulösen (Fürsorgepflicht).

Das Verbot, die Arbeitsstätte zu verlassen hingegen geht garnicht - Freiheitsberaubung liegt aber mMn erst vor, wenn du aktiv gehindert würdest.

Edit meint, eine Anzeige beim Zoll wird das Verhältnis nicht nachhaltig verbessern helfen......

Bearbeitet von Vogel (Änderungen anzeigen)
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Ohne das Wissen einer tatsächlichen Bedeutung und korrekten Auslegung von "vorsätzlicher Freiheitsberaubung", "Straftatbestand" und kompletter Fehlauslegung von Begriffen wie "Zwangspausen" würde ich hier bei weitem nicht einen solchen Hallas machen und den Arbeitgeber dabei in einem öffentlichen und auch für ihn zugänglichen Forum anschwärzen zu versuchen und ihm dazu noch andere "fragwürdige Machenschaften" zu unterstellen, von "sittenwidriger Beschäftigung" mal ganz zu schweigen. Hierfür hat der Gesetzgeber die Paragrafen "Unterstellung" und "üble Nachrede" in den Ring geworfen.

Es macht unter Umständen durchaus Sinn, z.B. das Vorführpersonal auch während seiner Pausen soweit verfügbar zu halten, dass es in einem technischen Notfall eingreifen kann (Stichwort gerechtfertigte Geschäftsinteressen).

 

Sorry, aber es macht keinen Sinn, sich wildgeworden auf die Brust zu schlagen und "Arbeitgeber schlecht - nur Arbeitnehmer wirklich gut" zu proklamieren.

"Erst schnallen - dann lallen".

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Ich befürchte, da wird es noch mehr Kinos / Gaststätten etc. geben, die versuchen, sich um den Mindestlohn zu drücken. In welcher Form auch immer.

Gesetzlich gibt es da kein "Entkommen"!

Auch bzgl. Pausen gibt es klare gesetzliche Regelungen. In den Pausen ist es sogar erwünscht, den Betrieb zu verlassen um zur Ruhe zu kommen.

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@Professor Fate:

Jemanden (wen auch immer) hier öffentlich an den Pranger zu stellen finde ich allerdings auch unmöglich.

Wenn man sowas als Arbeitgeber liest (auch wenn es stimmt und gesetzeswidrig ist) stört das das Verhältnis untereinander doch extrem!

Soetwas kann auch zur fristlosen Kündigung führen (Stichwort: Verschwiegenheitsklausel).

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Ich sehe es mal so:

Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Zwangsaufenthalt während der Pausen am Arbeitsplatz keineswegs. Da hier nachvollziehbar getrixt wird, sehe ich das ganz genau so. Ich bin selbst selbständig und habe mehrere ANgestellte.

DAS IST IN JEDEM FALL EINE ANZEIGE BEIM ZOLL WERT. Wer seinen Betrieb nicht anders am Laufen halten kann, muss sich in unserem supertollen Deutschland dann eben Gedanken machen, ob er so noch rentabel ist. Gesetze sind für alle da. Nicht nur für ein paar einzelne. Die muss ich befolgen und auch die Personalführung des Atlantis.

 

Klar kann man sagen, ist doch alles halb so wild.

Nur: Durch eine derartige Maßnahme ist die Situation am Arbeitsplatz wieder ein STückchen mehr ins Negative gerutscht. Wer da dann sagt, "uns gehts doch immer noch gut", der akzeptiert das und ruht sich weiter auf seinem faulen Ar*** aus und tut NICHTS dazu, dass es besser wird oder wenigstens so bleibt wie es war.

Das ganze nicht öffentlich diskutieren? Warum nicht? Klar ist es unschön. Aber nur für denjenigen, der es verbockt hat.

Und klar glaube ich auch, dass es den ein oder anderen HIER IN DIESEM FORUM gibt, der ähnliches in seinem Betrieb verbockt hat oder gerade damit beschäftigt ist, es zu tun.

 

Daher: Meine volle Unterstützung @ Cinetel.

 

Anmerkung: Man könnte es natürlich auch so sehen: Schuld dran könnte auch unsere Regierung sein, die mit dem Mindestlohnquatsch das ganze erst herausgefordert hat. Denn warum lohnt sich bei uns Arbeit nicht mehr? Warum muss man einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, damit es noch zum Leben langt? Ganz einfach: Der Euro wird immer weniger wert und die Steuern und Abgaben steigen ins Unermessliche. Es bleibt dann wenig über. Zahlen soll das ganze dann der Arbeitgeber. Auch das finde ich nicht in Ordnung.

Bearbeitet von Dent-Jo (Änderungen anzeigen)
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Arbeitgeber müssen sich darüber im Klaren sein, dass sowas in Zukunft 'von Amts wegen' verfolgt wird, das ist keine individuelle Auseinandersetzung mit einem Arbeitnehmer mehr, die schlimmstenfalls vor dem Arbeitsgericht landet. Das ist jetzt gewissermaßen ein Offizialdelikt. Und die Nachforderungen der Sozialversicherungsträger verjähren erst nach 30 Jahren.

 

Man macht sich gegenüber den Arbeitnehmern erpressbar, und je systematischer das abläuft, je mehr Zeugen es gibt, desto teurer wird das im Urteil. Ein unzufriedener Arbeitnehmer, ein Rauswurf, eine Anzeige, und dann knallt es.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Hallo in die Runde,

wenn der Arbeitgeber eine Anwesenheit auch in den Pausen verlangt,sind das keine Pausen,sondern es ist dann Bereitschaftsdiens.Da gibt es einige Gerichtsurteile,daß Bereitschaftszeiten ,egal ob bei Ärtzten oder Filmvorführern,grundsätzlich bezahlt werden muß!

Gruß

Ralf

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Das Verbot das Kino in den „so genannten Pausen“ nicht verlassen zu dürfen erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Freiheitsberaubung.

Nein. Bitte § 239 StGB lesen, da steht solch garstig Wort wie "einsperren". Das StGB ist ziemlich alt, was sich eben auch im Vokaublar niederschlägt. Aber Einsperren, oder auf andere (gleichwertig garstige) Weise der Bewegungsfreiheit berauben, bedarf eines Zwangs, der vom Täter aufs Opfer ausgeübt werden muß, und zwar unmittelbar. Zwar ist die Drohung mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bei Mißachtung dieser Pausenregelung auch ein Zwang, aber eben nur mittelbar, und man wird auch nicht am Gehen gehindert.

 

Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter/innen unterschreiben, dass sie einverstanden sind, im falle eines zu-spät Kommens eine Vertragsstrafe von einem Monatslohn zu zahlen.

Unbezahlte Zwangspausen sind ein weiterer Auswuchs fragwürdiger Machenschaften eines Dr.L. im Atlantis Mannheim. Eine Strafanzeige wegen sittenwiedriger Beschäftigung beim Zoll wird die logische Konsequenz sein.

Eine neue Klausel macht einen neuen Vertrag, den man selbstverständlich zu unterschreiben ablehnen darf. Dadurch wird auch nicht automatisch durch den AN der bestehende Vertrag gekündigt, denn derjenige, der die Änderung vornehmen wollte, ist der AG. Der wird natürlich an dem Altvertrag nicht festhalten, und deshalb kündigen. In dem Falle wahrscheinlich zu Unrecht, nachdem Vertragsstrafen im Arbeitsrecht mWn unwirksam sind, wenn die zu Lasten des AN gehen. Der Verlust eines ganzen Monatslohnes bei Zuspätkommen erinnert mich an meinen Geschichtsunterricht, als es um die Anfänge des Kapitalismus in Manchester ging, wo Fabrikarbeitern, abhängig von der Verspätung, nach genauem Schlüssel erhebliche Summen gekürzt worden sind... abstrus!

Der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit, aber darauf wird man beim Zoll bestimmt hingewiesen. OB ein Verstoß vorliegt, prüfen die dann. Die Gewerbeaufsicht könnte das auch interessieren, weils hier mE nicht nur ein MiLoG-Problem gibt; einfach mal bei der Stadt nachfragen, welche Behörde da zuständig ist.

Zu Pausen ist der AG nach § 4 ArbZG verpflichtet. Daß Pausen, in denen der AN machen kann, was er will, nicht bezahlt werden, ist doch nur richtig. Bezahlte Erholung gibts per Urlaub.

 

@Professor Fate:

Sittenwidrig ist all das, was gegen die Auffassung eines jeden billig und gerecht denkenden Bürgers geht. Sittenwidrig ist daher auch all das, was gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt, und somit auch die Beschäftigung unter Mindestlohn. Wenn sich der Vorwurf bewahrheitet, und diese Zwangspausenklausel tatsächlich nicht der Durchsetzung von § 4 ArbZG, sondern zur faktischen Lohnsenkung führen soll, dann ist diese Klausel sittenwidrig und daher nichtig. Ebenso, wie diese absurde Vertragsstrafe.

Üble Nachrede ist auch nur dann ein Problem für den übel Nachredenden, wenn die Nachrede übel war. Übel ist sie dann wohl eher nicht, wenn die Nachrede auf Tatsachen beruhen, die der Wahrheit entsprechen.

 

Cinetel hat Recht, wenn er sich wehrt. Und er kann darüber auch öffentlich sprechen, nachdem das, was er oder sie hier schildert schon bis zum Himmel nach dem stinkt, wofür er es hält. Und man kann nicht dazu verdonnert werden, etwas zu rechtswidriges zu verschweigen. Wer deshalb kündigt, der halst sich nur mehr Probleme auf.

Bearbeitet von FP (Änderungen anzeigen)
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Ob der Poster schon mal davon gehört hat dass es ein Kündigungsgrund sein kann Betriebsinterna zu veröffentlichen?

 

Aber wer schreibt "Es wurde höchste Zeit, dass die Ausbeutung der Kinomitarbeiter endlich beendet wird." sollte sich vielleicht einen Job suchen, in dem er nicht ausgebeutet wird.

genau und solange bis er den hat bleibt er im alten job und nimmt seine vollen rechte als Arbeitnehmer war. kümmert sich also darum dass solche unrechrmässigen Praktiken aufhören. Ob es dem Arbeitgeber passt oder nicht.

Im Übrigen gegen ungesetzliches Handeln der AG mit Anzeigen und Veröffentlichungen vorzugehen ist rechtens und das wird vor Arbeitsgerichten berücksichtigt.

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[...]

Aber wer schreibt "Es wurde höchste Zeit, dass die Ausbeutung der Kinomitarbeiter endlich beendet wird." sollte sich vielleicht einen Job suchen, in dem er nicht ausgebeutet wird.

Gilt das denn für beide Seiten?

Den Spiess einmal umgedreht: Der sich selbst mit Vorsatz verstrickende Kinomacher sollte selber "eine andere Branche" suchen, wo er "legaler" ausbeuten kann.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
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Ob der Poster schon mal davon gehört hat dass es ein Kündigungsgrund sein kann Betriebsinterna zu veröffentlichen?

 

Aber wer schreibt "Es wurde höchste Zeit, dass die Ausbeutung der Kinomitarbeiter endlich beendet wird." sollte sich vielleicht einen Job suchen, in dem er nicht ausgebeutet wird.

 

Sollte sich da jemand gerade geoutet haben???

Habs ja oben schon geschrieben: Auch hier in diesem Forum gibts welche gibt, die das ähnlich praktizieren.

 

Gilt das denn für beide Seiten?

Den Spiess einmal umgedreht: Der sich selbst mit Vorsatz verstrickende Kinomacher sollte selber "eine andere Branche" suchen, wo er "legaler" ausbeuten kann.

 

Völlig richtig.

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Kosslick (ehemaliger Redenschreiber von Gerhard Schröder) und die Berliner Festspiele GmbH haben all das von Flebbe-Ausbeuter-Praktiken abgeguckt. Beide Herren sind bekanntlich "ein Herz und eine Seele". Allein für dieses FlexMaxX dürfte mind. 1 fester Mitarbeiter und Effizienz-Heini in gut bezahlter Position angeheuert worden sein, den vorher keiner brauchte,

 

Noch unter Alt-IFB-Direktor Moritz de Hadeln wohl undenkbar.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
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Die Praktika bei der Berlinale scheinen dem Sinn eines Praktikums zuwiderlaufen. Das ist kein Hineinschnuppern in einen fremden Betrieb, sondern richtiggehende Arbeit.

Zitat:

"Das Praktikum dient in erster Linie dem Erwerb berufl icher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Das Lernen steht im Vordergrund und darf nicht von der jeweiligen Arbeitsleistungder Praktikantin/des Praktikanten überlagert werden. Wenn die Arbeitsleistung gegenüber dem Erwerb berufl icher Erkenntnisse überwiegt, hat die Praktikantin/der Praktikant Anspruch auf vollen Lohn.(§138 II BGB). (...) Das Praktikum ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz. Ein Praktikum grenzt sich von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass die Praktikantin/der Praktikant nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit fest eingeplant ist, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft.

Nachzulesen in der Broschüre "Rechte und Pflichten im Praktikum" herausgegeben von der DGB Jugend. Hier auch online:

http://www.dgb-jugend.de/neue_downloads/data/broschuere_rechte_und_pflichten_5._auflage.pdf

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Auch die, die die Gesetze gemacht haben, tricksen bei Praktikanten.

 

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/loehne-gehaelter/id_72538572/ausnahmen-von-der-regel-bundestag-zahlt-praktikanten-keinen-mindestlohn.html

 

 

... Auch in der SPD-Fraktion müssen Praktikanten ohne Mindestlohn auskommen. Die Praktika dauern dort maximal acht Wochen - also weniger als drei Monate, ab denen Mindestlohn auch für Praktikanten gezahlt werden muss. Immerhin gibt es eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro wöchentlich. ...
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