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Fristlos gekündigt.....


Bassron

Haltet Ihr die Maßnahme für überzogen?!  

70 Benutzer abgestimmt

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Glaubst du? Wenn du, was du unterschreiben sollst, nicht liest bist du doch selberschuld.

 

Nur in deiner Welt. Wenn du dir an der Tür ein Abo aufschwatzen lässt, hast du auch ein wiederrufsrecht.

 

Gruß

Guido

Wie lang ist die Zeit für ein wiederrufrecht?

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den einzigen unterschied den es gibt ist, das die aushilfe von vornherein einen "zeitvertrag" hat. d.h. wenn die kassenkraft 4 wochen in urlaub geht und ein ersatzt befristet für die 4 eingestellt wird, ist das die "aushilfe". hat aber totzdem alle rechte und pflichten. nur nicht den "kündigungsschutz" da der vertrag natürlich befristet ist :roll:

 

d.h. das jede "aushilfe" die ein unbefristeten vertrag hat ist eine TEILZEITKRAFT ist... :shock:

 

der VOLKSMUND unterscheidet zwischen teiltzeit. aushilfe und fest, aber nicht das GESETZ und das ist entscheidend. punkt.

 

was bedeutet das nach gesetz JEDER DIE GLEICHEN RECHTE HAT !

 

 

Morgens Denista,

 

bitte Recherche führen und überarbeiten, danke. :wink:

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es ist einmal mehr ein klarer fall für die gewerkschaft.

 

auch sind teller schon von haus aus eine äusserst unzuverlässige "technik" da eine filmführung in der horizontalen als völlig abnormal und abenteuerlich zu bezeichnen ist. kein projektor wurde auf eine solch widernatürliche wiedergabe hin konstruiert sondern vieleher wurde durch eine solch überzüchtete automatik ein seelenloser multi und mega "kino"komplex nicht nur begünstigt sondern vieleher sogar provoziert. letztenendes ist der wesentlich zuverlässigere stabilere und weitaus gesündere spulenbetrieb nicht nur vorzuziehen sondern auch regelmässig zu verlangen und einzufordern.

 

Expert Grouper

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es ist einmal mehr ein klarer fall für die gewerkschaft.

 

auch sind teller schon von haus aus eine äusserst unzuverlässige "technik" da eine filmführung in der horizontalen als völlig abnormal und abenteuerlich zu bezeichnen ist. kein projektor wurde auf eine solch widernatürliche wiedergabe hin konstruiert sondern vieleher wurde durch eine solch überzüchtete automatik ein seelenloser multi und mega "kino"komplex nicht nur begünstigt sondern vieleher sogar provoziert. letztenendes ist der wesentlich zuverlässigere stabilere und weitaus gesündere spulenbetrieb nicht nur vorzuziehen sondern auch regelmässig zu verlangen und einzufordern.

 

Expert Grouper

 

richtig ... auch ist der heute gezahlte stundenlohn viel zu überhöht und durch die multi- ja megaplex zuschläge ist die wahre und edle vorführhandwerkskunst zu einem seelenlosen nach dem luxus greifenden, die basis und die wahren ideale verwässernden materialismus verkommen. ich fordere die lohnstruktur von 1950!!

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es ist einmal mehr ein klarer fall für die gewerkschaft.

 

auch sind teller schon von haus aus eine äusserst unzuverlässige "technik" da eine filmführung in der horizontalen als völlig abnormal und abenteuerlich zu bezeichnen ist. kein projektor wurde auf eine solch widernatürliche wiedergabe hin konstruiert sondern vieleher wurde durch eine solch überzüchtete automatik ein seelenloser multi und mega "kino"komplex nicht nur begünstigt sondern vieleher sogar provoziert. letztenendes ist der wesentlich zuverlässigere stabilere und weitaus gesündere spulenbetrieb nicht nur vorzuziehen sondern auch regelmässig zu verlangen und einzufordern.

 

Expert Grouper

 

...whatever!

und du fährst sicher privat einen "Brezel-Käfer" und hast zuhause einen 35cm Mono SW Fernseher ohne Fernbedienung. :wink:

 

Ich denke Expert Grouper hat hier sein eigenes Forum für "seine" Meinung ?!?!

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Also diese seitlichen sogenannten Tellerlaufstreifen entstehen nur wenn 2 unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen , sprich man spielt von der unteren Scheibe ab und auf die mittlere auf . Wenn jetzt der Film aus einer Führungsrolle herausfällt wird er hochgezogen und schleift an der drehenden (aufwickelnden) Tellerscheibe entlang.

 

Das stimm nicht: wenn der Film beim Aufwickelteller aus der Führungsrolle springt, dreht er sich ein wie eine Luftschlange und Filmbetrieb ist nicht mehr möglich. Logisch, oder.

Beim Abwickelvorgang läuft der Film so locker ab, daß selbst, wenn er den Teller-Unterrand berührt, keine Schrägschrammen möglich sind.

Die Ursache, von sogenannten Teller-Schäden sind bewegliche UMLENKROLLEN. Wenn der Film sich darin verkanntet, schleift die nun schrägstehende Rolle auf dem Filmmaterial und es gibt böse, dauerhafte Kratzer.

 

 

:shock: :shock: :shock:

Theo

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genau theo...

diese schrägreißer erfolgen beim teller ausschließlich beim aufwickelvorgang zum teller, da nur hier richtiger zug vorhanden ist.

nicht korrektes einlegen ist in dem stück des filmweges immer tödlich für die kopie- da reicht eine umlenkrolle aus in der die kopie nicht richtig geführt wird.

eine ehemaliger mitarbeiter war darin spezialist, nach 3 abgeschossenen kopien hats auch ihn erwischt....

36392.png

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@€xpert Grouper,

ich nehme an, Deine Aussage wae nur Spass.

Ich kenne alle Arten von Vorführen, möchte aber den Tellerbetrieb nicht mehr missen. Es wäre Kinobetrieb bei uns auch gar nicht mehr möglich ohne Teller. (8 Säle, 8 Vorführer im Überblendbetrieb???)

Wir haben Kopien schon bis zu einem 1/2 Jahr auf dem Teller betrieben und unbeschädigt zurück geben können.

Wenn der Teller richtig gepflegt und eingestellt ist, ist es die schonenste Art der Ab- und Aufwicklung.

Theo

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also ich weiss nicht ob ich da klagen würde, das Verhältnis zwischen Chefetage und dir ist und bleibt gestört und selbst wenn du Recht bekommst und wieder eingestellt wirst kündigt man dir halt mit Frist und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kurze Zeit später.

Da würde ich mir meine Nerven sparen, auch wenn ich im Recht wäre.

Ausserdem ist das ein Armutszeugnis vom Chef, wenn er jemanden kündigt, der einmal in 4 Jahren einen grossen Bock geschossen hat und ansonsten (davon gehe ich aus) gut und gerne im Kino gearbeitet hat.

Guten Mitarbeitern muss man auch mal (ich betone MAL) eine kaputte Kopie verzeihen.

 

Gruss

 

Pudding

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ich will ja nix sagen, aber ist das noch keinem aufgefallen?? Vielleicht war die Kündigung durchaus rechtens (meiner Meinung nach aber nicht unbedingt nötig). Für "Bassron" gab's doch schonmal eine Abmahnung, wie er uns netterweise mitgeteilt hat. Vielleicht war's ja nicht die erste... Who knows... :wink:

 

http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopi...sc&start=0

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Stimmt, das ist keine Abmahnung. Aber wichtiger ist das der 1. Vorfall wohl im Mai 2004 war, der 2. im März 2005. Da lieg zuviel Zeit dazwischen das die 1. Abmahnung , wenns denn eine Währe, noch rechtlich greifen würde.

 

Eine rechtlioch Korrekte Abmahnung hält ja auch nicht für Jahrzehnte... :)

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...ja da müsste man mal einen Arbeitsrechtler interviewen. Jedenfalls habe ich das Wort "Ermahnung" im Bezug auf ein Arbeitsverhältnis noch nicht gehört. Sowas kennt man doch eher aus der Erziehung (Eltern, Lehrer, Ordnungsbeamte...) Mal VERDI fragen :D

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Ermahnung ist eine Vorstufe zur Abmahnung. Die Ermahnung soll halt deutlich machen, das bei der nächsten "Verfehlung" ich nenn es einfach mal so, es zu einer Abmahnung kommt. Die Abmahnung bekommt man dann, wenn vorherige Ermahnungen nicht gefruchtet haben. Ob ich nun im Jahr 1 eine Ermahnung, im Jahr 2 eine Abmahnung erhalte, so sind beide unterschiedlich zu bewerten. Bekommt man des öfteren Abmahnungen und es passiert hinterher nix, das können 6 und mehr sein... dann verliert die Abmahnung ihren Rechtlichen Karakter, weil der Arbeitnehmer davon ausgehen kann das nichts weiter passiert. Das ist aber nur theoretisch zu sehen !!!!!!!

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Abmahnungen und es passiert hinterher nix, das können 6 und mehr sein... dann verliert die Abmahnung ihren Rechtlichen Karakter, weil der Arbeitnehmer davon ausgehen kann das nichts weiter passiert. Das ist aber nur theoretisch zu sehen !!!!!!!

 

das ist wohl eher sehr theoretisch. wüsste nicht das der ag "gezwungen" ist nach einer bestimmten anzahl von abmahnungen zu kündigen. was er auf jeden fall aber muss, ist die kündigung in der abmahnung androhen.

 

auch ist natürlich der inhalt der abmahnung zu beachten. wenn z.b. 6 abmahnungen zu verschiedenen sachen geschrieben worden sind, berechtigt das noch nicht zwangsläufig zu einer kundigung, wohl eher dann wenn die 6. abmahnung eine wiederhohlung währe oder wenn dem mitarbeiter durch die 6 abmahnungen nachgewiesen kann das der für den job nicht der richtige ist bzw. für die firma nicht tragbar.

 

..was dann idr die 3. sein dürfte..

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Hallo !

 

Da bin ich wieder.

 

Die Kündigung war nicht wirksam. Einfach aus dem einfachen Grund weil nur ich darauf unterschrieben habe.

 

Habe mich aber mit meiner Chefin auf Abfindung einigen können, was auch mein Anwalt gefordert hat.

 

Hätte auch wieder im Kino anfangen können, aber nicht in der Projektion und es wäre auch nicht das gleiche gewesen wie früher. Schade, ich war sehr, sehr gerne im Kino und die Arbeit hat mir wahnsinnig Spaß gemacht. Es war mehr als nur ein Nebenjob für mich. Naja, jetzt muss ich nach vorne gucken. Immerhin komme ich mit meiner Ex-Chefin menschlich immer noch wunderbar zurecht.

 

Ich danke allen für ihre Hilfe und der Teilnahme an der Diskussion.

 

Ex-Vorfühergrüsse, Bassron !

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  • 4 Monate später...

Hallo !

 

Da bin ich wieder und nen Vorführjob in greifbarer Nähe. Nun hab ich Angebot für nen Aushilfsvorführjob mit nen Stundenlohn von 4 Euro.

 

Ich wär dann Vorführer in 4 Sälen. Ich wär ja gerne wieder im Kino, aber wenn ich dann alles machen müsste für den Stundenlohn....?! (Haustechnik, Kopien bauen,....etc.)

 

Hauptberuflich bin ich immer noch Student.

 

In freudiger Erwartung einer Antwort, Bassron.

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