Zum Inhalt springen

Werbemonitor im Foyer


borste

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

bei mir war letzte Woche ein Herr von b...m... mit dem Angebot Monitore für Produktwerbung im Foyer aufzustellen.

Bei einer Umsatzbeteiligung von 5 % und einer Vertragslaufzeit von 48 oder 60 Monaten sei dies doch eine gute Sache.

Fragt sich natürlich für wen?

Sind Kinobetreiber wirklich so blöd, das man es wagt solche Angebote zu machen.

 

Dumpfbackige Gruße

borste

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hör bloß auf. So ein Blödsinn wurde uns auch schon einmal angeboten. Hätten das selbst installieren und den Strom auch bezahlen dürfen. Und dafür hätten wir dann einen sperrigen Apparat bei uns im Foyer stehen gehabt mit Dauerschleifenwerbegedöns. Dafür dann bei geschätzt 10 Werbeschaltungen á 50,-€ im Monat 5% Umsatzbeteiligung, also 25€ brutto? Na klar, wer macht das nicht.

 

Das ist genauso ein Mist wie eine 10 x 8 cm Werbefläche auf Innenstadtwerbetafeln oder schettrige Autoaufkleber für gespendete Werbefahrzeuge zu überhöhten Preisen und 0% Werbewirkung, weil da keiner draufschaut!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und das Blöde ist, dass, wenn die dann noch ein wenig Lokalakquise betreiben, Du Gefahr läufst, dass bei deren Preisen Dir auch noch die bislang laufende Lokalwerbung wegfallen kann. Unschön.

Außerdem ist in vielen Verträgen der Kino-Werbemittler auch das Foyer als deren Hoheitsgebiet ausgewiesen. Im Extremfall würden da sogar noch Konventionalstrafen drohen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Spiel- und Unterhaltungsautomaten wurde 50/50 oder 60/40 zwischen Wirt und Aufsteller geteilt. Strom zu Lasten des Wirtes, Gerät, Aufstellung/ Anbringung und Reparatur zu Lasten des Aufstellers.

5%, nen bissler frech. Ich glaube, auch der Vertreter meinte eigentlich 50/50. Ansonsten Bedingungen wie oben

 

St

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sind Kinobetreiber wirklich so blöd, das man es wagt solche Angebote zu machen.

 

Wenn das derselbe Typ war, der hier in den letzten Wochen ca. ein Dutzend Mal angerufen hat (immer an der Kinokasse, obwohl es nun nicht schwierig ist, unsere Büronummer herauszufinden) würde ich die Blödheit eher auf der anderen Seite vermuten.

Ich bitte bei solchen "Angeboten" (die ja immer wieder kommen) immer um eine schriftliche Ausarbeitung. Wenn dann als Antwort kommt, man könne/dürfe/wolle nichts schriftliches herausgeben, aber der Vertreter XY sei ein paar Tage später ohnehin in der Nähe, er könne das sehr viel besser persönlich erläutern, kann man auch gleich wieder auflegen - ein Angebot, das man nicht in einer kurzen Email formulieren kann, höre ich mir gar nicht erst an.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.