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Disney und die Eintrittspreise


projektionsassistent

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Habe gerade ein Kino in einer deutschen Großstadt entdeckt, welches mit folgenden Eintrittspreisen tatsächlich auch Walt Disney-Filme spielt. Zur Zeit laufen gerade "Alles steht Kopf" und "Arlo & Spot" in 3D. Da frage ich mich doch, wie das möglich ist?

 

Fr.- So. 6,- (ermäßigt 4,50)

Mo.- Mi. 4,-

Do. 4,50

Kinder bis 12 J. täglich 3,-

3D-Aufschlag f. Kinder 1,- und f. Erw. 2,-

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Nachdem hier keine weiteren Äußerungen zum Sachverhalt kommen, vermute ich mal, daß die entsprechende Passage in den Disney-Verträgen in der Praxis nicht zur Anwendung kommt und man bei Unterschreitung der abzurechnenden Mindesteintrittspreise keine Nachberechnung fürchten muß?!

 

Bei dem genannten Kino handelt es sich übrigens um eine kleine, unabhängige Spielstätte. Daß mit dieser Geschäftspraxis irgendwelche Konkurrenz platt gemacht werden soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

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Nachdem hier keine weiteren Äußerungen zum Sachverhalt kommen, vermute ich mal, daß die entsprechende Passage in den Disney-Verträgen in der Praxis nicht zur Anwendung kommt und man bei Unterschreitung der abzurechnenden Mindesteintrittspreise keine Nachberechnung fürchten muß?!

 

Eine gefährliche, wenn auch naheliegende Schlußfolgerung... Nur, weil es bei dem einen nicht "verfolgt" wird, muß das nicht bei dem anderen (bzw bei jedem anderen) auch so sein. Allgemein: Ein einzigiger Ausrutscher bei einem deklariert keinen Anspruch für alle anderen.

 

Was wäre, wenn dieses Kino Sonderkonditionen vereinbart hätte? Eventuell "kennt" da "wer" "wen"?

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Nachdem hier keine weiteren Äußerungen zum Sachverhalt kommen, vermute ich mal, daß die entsprechende Passage in den Disney-Verträgen in der Praxis nicht zur Anwendung kommt und man bei Unterschreitung der abzurechnenden Mindesteintrittspreise keine Nachberechnung fürchten muß?!

 

Ich kenne aus dem eigenen Umfeld beide Varianten - sowohl die Nachberechnung, als auch den Verzicht auf die Nachberechnung, und beide Male ohne dass da irgendwas speziell verhandelt wurde. Möglicherweise hat Disney zumindest keine EDV-Abrechnung, die sowas automatisch nachhält. Vielleicht hängt es auch mit dem Einsatztermin zusammen. Beim Nachspieler wird vielleicht auch weniger drauf geachtet.

 

 

- Carsten

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Nachdem hier keine weiteren Äußerungen zum Sachverhalt kommen, vermute ich mal, daß die entsprechende Passage in den Disney-Verträgen in der Praxis nicht zur Anwendung kommt und man bei Unterschreitung der abzurechnenden Mindesteintrittspreise keine Nachberechnung fürchten muß?!

 

Ach das mit Nachberechnungen kann dauern ... man will ja schließlich die Betreiber jetzt nicht gleich mit der Nase darauf stoßen, auf was sie sich da eingelassen haben. Wir hatten sowas auch mal zum Anfang von 3D als Disney das mit den Mindestabrechnungsbeträgen angefangen hatte. Da kam die Rechnungskorrektur dann etwa ein dreiviertel Jahr nach Abrechnung, wenn ich mich richtig entsinne. War jedenfalls eine uralte Abrechnung!

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