Zum Inhalt springen

Freikarte für Begleitpersonen von Behinderten ?


perfomaniac

Empfohlene Beiträge

Heute hatte ich wieder großen Ärger an der Kasse mit einer Frau, die sich unberechtigterweise eine Freikarte verlangt hat (und diese natürlich nicht bekommen hat).

 

Der Fall ist der, dass manche Kinos ermäßigte Preise für Personen mit Behinderung anbieten und gleichzeitig eine Begleitperson des Behinderten umsonst rein lassen. Ich frage mich daher immer wieder, MIT WELCHEM RECHT einem kerngesunden Erwachsenden eine Freikarte zustehen soll, während ein Behinderter (wenn auch ermäßigt) zahlen muss. In meinen Augen ist dies doch eine Diskriminierung von Behinderten.

Der Begleiter braucht genau wie jeder andere Besucher einen Platz und hält sich wohl kaum während der Kinovorstellung Ohren und Augen zu...

 

Es würde mich mal interessieren, wie andere Kinos dazu stehen und ob es so etwas bei Euch gibt oder nicht.

Ich weiß, dass es manche Kinos (und vor allem staatliche Einrichtungen) machen, aber die Leute glauben daher offensichtlich, Begleitern würde RECHTLICH freier Eintritt zustehen und werden dementsprechend frech und attackieren unser Kassenpersonal verbal auf übelste Weise wenn wir denen sagen, dass es selbstverständlich eine Ermäßigung für Behinderte gibt, jedoch keine Freikarte für den Begleiter.

 

Wie seht Ihr das und was sind Eure Erfahrungen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das halten wir je nach Sympathie-Faktor. Generell haben wir einen reduzierten Eintrittspreis für Schwerbehinderte mit Kennzeichen "B", die Begleitperson muss voll bezahlen. Es kommt allerdings auch nicht allzu häufig vor, dass so eine Situation eintritt. Wer eine Freikarte verlangt(!), kann das gerne tun, nur dann in einem anderen Kino.

 

Bislang hat sich auch noch niemand über unsere Bemerkung beschwert. Zumal wir auf unsere schon sehr günstigen Eintrittspreise verweisen und da auch hart bleiben. Das zeiht schon. Bloß nicht Diskussionen anfangen!

 

Bei Schulvorstellungen lassen wir schon die Lehrer oder/uns Begleiter umsonst ins Kino, wenn es dann nicht mehr Begleiter als Schüler sind. ;-)

 

Ansonsten sind die Bedingungen klar abgesteckt und im Vorfeld erkennbar. Ausnahme machen wir vllt, mal bei wirklichen Pflegefällen, die gar nicht ohne fremde Hilfe ins Kino könnten und die Begleitung den Film sonst gar nicht sehen möchte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon allein auf der Basis einer gesetzlich vorgegebenen Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung erhalten bei uns Menschen mit Handicap keine Ermäßigungen bzw. gar freien Eintritt. Sollte ein behinderter Gast allerdings qua "B" in seinem Schwerbeschädigtenausweis auf eine Begleitung angewiesen sein, erhält bei uns diese Begleitung freien Eintritt, da ja nicht notwendigerweise davon ausgegangen werden kann, das die Begleitung den gewählten Film überhaupt sehen möchte.

Eine qualifizierte Begleitung sehen wir in einer Person, die sowohl geistig wie auch körperlich in der Lage ist, dem behinderten Gast im Notfall umgehend und umfassend zu helfen, beispielsweise auch beim ebenfalls für andere Gäste nötigen problemlosen Verlassen des Saales in einem Notfall.

Diese Definition ist m.M.n. nötig, um zu verhindern, dass auf Hilfe angewiesene Gäste einen Gratisausflug ins Kino mit ihren Kindern durchführen möchten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine qualifizierte Begleitung sehen wir in einer Person, die sowohl geistig wie auch körperlich in der Lage ist, dem behinderten Gast im Notfall umgehend und umfassend zu helfen, beispielsweise auch beim ebenfalls für andere Gäste nötigen problemlosen Verlassen des Saales in einem Notfall.

Diese Definition ist m.M.n. nötig, um zu verhindern, dass auf Hilfe angewiesene Gäste einen Gratisausflug ins Kino mit ihren Kindern durchführen möchten.

 

Und das können Deine Kassenmitarbeiter beurteilen? Darauf würde ich mich nie einlassen.

Das Kennzeichen "B" im Behindertenausweis zeigt genau das an - die Person ist in der Öffentlichkeit auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen. Rechtlich bindend ist der Eintrag nur für den ÖPNV, aber es ist naheliegend und m.E. empfehlenswert, sich als privater Kulturbetrieb daran zu orientieren. Wenn man so eine "Bei ausverkauften Veranstaltungen kein Sitzplatzanspruch"-Regelung machen will, kann man das tun - der Ärger, den sowas regelmäßig macht, steht aber in keinem Verhältnis zu den Einbußen durch die paar Freikarten. Und in überhaupt keinem Verhältnis zu dem Imageverlust, wenn die Lokalpresse aus einer abgewiesenen Begleitperson eine Story macht.

Und ganz generell: Unter den Behinderten ist die Deppen-Quot in etwa genauso groß wie in der Gesamtbevölkerung. Wenn einmal im Jahr jemand einen Aufstand macht und auf einem vermeintlichem "Recht" beharrt, rechtfertigt das nicht, die große Mehrheit derer zu bestrafen, die mit so einer Regelung korrekt umgeht.

 

A propos Freikarten: Hier empfiehlt es sich immer, in der Kasse/Statistik zwischen Kategorien wie Begleitperson, Presse, Angehörige des Theaterverbandes, Gäste, Aktionen etc. pp. zu unterscheiden. Die Abrechnungskontrolle wird das schon entsprechend würdigen. Wenn jemand das Spiel mit der Freikartenquote als Sport betreibt und er deswegen Ärger bekommt, retten ihn drei Begleitpersonen-Freikarten im Monat natürlich auch nicht mehr.

 

Weitaus mehr Ärger als mit Schwerbehinderten haben wir übrigens mit Leuten, die ihren Hund mit ins Kino nehmen wollen ("der ist ganz ruhig, legt sich einfach unter den Sitz und riecht auch nicht" - drei Lügen in einem Satz). Hier war es bei uns in der Tat notwendig, eine entsprechende Regelung zu kommunizieren.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das spricht ja jetzt noch weniger für Deine Kassenmitarbeiter.

Differenzieren sollte da schon drin sein... ;-)

 

Nicht die Kassenmitarbeiter machen es sich einfach sondern Du. Es ist einem Angestellten gegenüber nur fair, ihm bei so einer Frage eine klare Handlungsanweisung zu geben. Und "Wir machen das analog der Regelung im ÖPNV" ist nicht die einzig mögliche Regelung aber eine sehr sinnvolle. Aber Du hast schon recht - in der Praxis werden es sich die Mitarbeiter auch bei Deiner Regelung leicht machen und die Leute einfach reinlassen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steht im Ausweis ein B erhält die Begleit Person bei uns Freien Eintritt . Wir halten jedoch die nummer des Behinderten ausweis auf einem gesonderten Formular nach welches zusammen mit der Freikarte abgeheftet wird , da schon mal zweifel an der menge der behinderten Freikarten aufgekommen sind kann der Verleih so gerne kontrollieren

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nee, das ist bei uns absolut nicht der Fall, unser Kassenpersonal ist von uns dahingehend geschult und angewiesen. Und da sich in unserer Führungsstruktur auch ein Rollstuhlfahrer befindet und er gerade solche heiklen Angelegenheiten auch mitentscheidet, sehe ich uns da voll auf der korrekten Seite stehen. Wir fertigen nicht einfach so mal ab, sondern schauen schon genau, ob die Begleitung in der Lage ist, adäquat Hilfestellung zu leisten.

Alles andere wäre gegenüber den anderen Gästen im Saal gegebenenfalls auch fahrlässig gehandelt, z.B. wenn bei einer nötigen schnellen Räumung des Saales genau diese Begleitperson nämlich überhaupt nicht in der Lage ist, helfend zu agieren und so vielleicht das Leben der anderen Gäste aufs Spiel setzt, weil der Rollstuhl sich verkantet und dann den Notausgang blockiert oder ähnlich Schlimmes.

 

Irgendwann war es bei uns nämlich mal so weit, dass ein rollstuhlgebundener Vater mit seinen zwei kleinen Kindern kam und dann meinte, er käme ja gratis ins Kino und eines der Kinder sei seine Begleitperson, auf die er ja angewiesen sei und die somit auch nicht zu zahlen braucht.

 

So geht es ja nun auch nicht. Unsere Bereitschaft in dieser Sache ist ganz klat ein Entgegekommen und kein Recht, auf das man pochen kann.

Und mit einer schlüssigen sicherheitstechnischen Erläuterung zu "Begleitpersonen" brauche ich sicherlich keine Angst vor einer Zeitungsveröffentlichung zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Professor Fate

 

Ja wir schreiben die nummer des ausweises und die namen auf dann wird der abriss angeheftet ist zwar manchmal etwas zeitraubend aber so kann keiner mehr sagen "Das Glauben wir nicht Sie haben 60 % mehr Behinderten Freikarten im Monat wie ihr Mitbewerber und der hat mehr Gäste wie sie" Genau so Halten wir Freikarten für THW Helfer nach ( da wir selber beim THW sind ) und das ist auch die einzige wirkliche ausnahme bei uns

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns gibt es nur Freikarten für Lehrer und Begleitpersonal bei Kindergärten - das sind ja dann auch Sondervorstellungen.

 

Ansonsten gibt es nur Nachlässe bei Behinderung ab 50%, Begleitung eines Behinderten mit einstufung "B" ebenfalls den Nachlass. Ansonsten Schüler, Stundenten, Rentenausweis, sowie Freiwillige Helfer von THW, FFW, Malteser, Rotes Kreuz ect. - aber immer nur mit Ausweis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin jobbedingt selbst öfters in der Situation, jemanden mit "B" im Ausweis zu begleiten. Wichtig ist für mich immer, dass es eine eindeutige Regelung gibt, die auch deutlich sichtbar kommuniziert wird. Es ist für die Betroffenen häufig unangenehm bis unzumutbar, mit der Kassenkraft über Art und Schwere ihrer Behinderung zu diskutieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Begleitperson bekommt bei uns freien Eintritt und der Ausweisinhaber zahlt voll. Der will ja schließlich den Film sehen.

Ermäßigungen gibt es sonst keine, Nachfragen dazu erläutern wir, dass unsere normalen Preise eh schon so günstig sind, wie die ermäßigten beim Mitbewerber. Das wird auch akzeptiert. (Wir hatten auch schon mal die Bemerkung, das wir zu günstig sind, das nur nebenbei).

 

Wenn allerdings der Verdacht besteht, dass sich zwei Behinderte gegenseitig begleiten und so ein Schnäppchen machen wollen, dann lehnen wir das auch schon mal ab. Passiert aber sehr selten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Kinomänchen

 

Genau so läuft es auch bei uns - wir kopieren jeden Behindertenausweis zur Quittierung der ausgegebenen Freikarte.

 

Völlig d'accord mit deiner Position; aber... Datenschutz?! Das muß anders gehen, und ich behaupte weiter, daß das mit Kanonen auf Spatzen geschossen ist, denn ein Kino ist keine Sozialbehörde, die irgendwelche Ansprüche zu prüfen hat. Der Verleih kann ja eine Dokumentation der ausgegebenen Freikarten verlangen, aber die Person, die sich dahinter verbirgt, mit ihrem Foto, ihrer Anschrift, etc. geht außer den tatsächlichen Kartenverkäufer niemanden mehr etwas an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe garnicht, was ihr euch da so drum herumwindet. Das "B" ist eindeutig. Es bedeutet, dass die Person in der Öffentlichkeit eine Begleitperson benötigt. Diese Tatsache hat eine qualifizierte Person festgestellt. Solch eine Person kann zum Beispiel ein Arzt sein; ein Kinokassenmitarbeiter ist es nicht.

 

Verlangt man nun von der Begleitperson Eintritt, verdoppelt man wahlweise den Eintritt für die behinderte Person oder man schränkt ihre gesellschaftliche Integration sehr ein. Denkt mal darüber nach, ob ihr das wollt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe garnicht, was ihr euch da so drum herumwindet. Das "B" ist eindeutig. Es bedeutet, dass die Person in der Öffentlichkeit eine Begleitperson benötigt. Diese Tatsache hat eine qualifizierte Person festgestellt. Solch eine Person kann zum Beispiel ein Arzt sein; ein Kinokassenmitarbeiter ist es nicht.

 

Verlangt man nun von der Begleitperson Eintritt, verdoppelt man wahlweise den Eintritt für die behinderte Person oder man schränkt ihre gesellschaftliche Integration sehr ein. Denkt mal darüber nach, ob ihr das wollt.

 

 

volle Zustimmung meinerseits.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

Bei uns ab 80% ermäßigt, und bei B erhält die Begleitung freien Eintritt.

 

Allerdings ist es immer wieder erstaunlich, daß Leute, die sich offensichtlich quälen, keine Behinderung haben und andere Gäste, die in der Gegend rumspringen können, zu 100% schwerbeschädigt sind.

 

Da fragen wir uns oft, wer das qualifiziert entschieden hat. Ich glaube, daß das eher der Kern des Problems ist....

 

LG Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Fabian

Auch meinerseits volle Zustimmung.

 

Bei mir bekommt eine Begleitperson auch freien EIntritt, wenn jemand mit einem "B" im Ausweis einen Film gucken möchte.

 

@Martin

Schwerbehinderungen bekommt man z.B. auch bei Krebserkrankungen, bis zu 5 oder sogar 10 Jahre, auch wenn man zu den Glücklichen gehört, die den Krebs besiegt haben. Hier ist von außen nicht zu erkennen, warum jemand seinen Ausweis hat und ich für meinen Teil möchte mir auch überhaupt kein Urteil dazu erlauben.

Derjenige kann dann auch, und es sei ihm von Herzen gegönnt, gerne herumspringen TROTZ Ausweis!

Auch Menschen mit Epilepsie sind von außen nicht zu erkennen, wenn Sie nicht gerade einen Anfall haben.

Wer einen solchen Ausweis hat, der hat diesen nicht, weil es cool ist! Daher akzeptiere ich diese Ausweise ohne Rückfragen. Und wenn da ein "B" drin ist, dann hat das schon seinen Grund!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allerdings muss (bei uns zumindest) die B-gleitperson geistig und körperlich in der Lage sein, dem behinderten Gast im Fall der Fälle auch ausreichend Hilfestellung zu leisten,

damit er schnellstmöglich den Saal verlassen kann und dabei den anderen Gästen nicht den Weg nimmt.

Bei uns kommen ansonsten nämlich gerne Elternteile im Rollstuhl, die angeben, ihre 10jährige Tochter o.ä. wäre die Begleitperson.

So nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer 100% Schwerbehindert ist, muss nicht zwangsweise im Rollstuhl sitzen. Richtig heisst es GdB100 (Grad der Behinderung)

Zu GdB100 zählen auch Erkrankungen wie Krebs oder COPD (Lungenerkrankung von Kettenrauchern).

Hier die Bedeutung der Merkzeichen:

  G = Gehbehindert

aG = außergewöhnlich Gehbehindert (Recht auf Parkausweis)

   B = Begleitperson erforderlich

RF = teilweise Befreiung vom Rundfunkbeitrag

BL = Blind (weniger als 2% Sehvermögen)

TB = Taub und Blind (vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag)

 

Also: Wer einen Schwerbehindertenausweis in den Farben Grün/Rosa mit Merkzeichen "B" vorzeigt, hat das Recht auf eine kostenlose Begleitperson. Der Behinderte selbst zahlt den ermäßigten Eintritt.

 

Bearbeitet von prollsoxx (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.