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Film ersteigert, rotstichig geliefert. was kann ich tun ?


Kleinstadtkino

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Eine Frage an die Spezialisten hier im Forum:

 

Vor kurzem habe ich bei Ebay eine 35mm Kopie ersteigert.

Heute früh ist das Paket nun angekommen und der Film komplett knallrot.

Die Fotos in der Artikelbeschreibung sahen etwas rötlich mit Restfarben aus.In der Beschreibung stand "Wenig gespielte Kinokopie in excelentem Zustand siehe Bilder".Als Zustandsangabe war "gut" angegeben.

Angekommen ist eine Kopie völlig ohne Restfarben,eben absolut knallrot.

 

Meine Frage:Kann man da was machen ? Den Verkäufer habe ich schon angeschrieben.

Der will die Kopie nicht zurücknehmen,beruft sich auf die Fotos auf denen der Rotstich erkennbar gewesen sei und auf das Alter ( fast 60 Jahre) der Kopie.Ausserdem wäre es ein Privatverkauf unter Ausschluß jeder Gewährleistung gewesen.

 

Danke für eure Antwort.

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Wenn Du per Paypal bezahlt hast, kannst Du über "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" eine Rückabwicklung versuchen.

Letzten Endes steht Aussage gegen Aussage, was immer eine schlechte Position ist. Deine Ansicht als Profi deckt sich nicht mit der eines Hobbyverkäufers - aber erkläre das einem Gericht/Gutachter...

Zu Deutsch: Vergessen - Du schmeisst viele Nerven und noch mehr gutes Geld einem schlechten Geschäft hinterher.

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Meiner Meinung nach ist die Behauptung 'Wenig gespielte Kinokopie in excelentem Zustand siehe Bilder" ausreichend für eine Beanstandung.

 

 

 

Gewährleistung oder Rückgabe kommt hier ohnehin nicht zur Anwendung, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, das ist ein Nebenschauplatz.

 

Was hat das Ding denn gekostet?

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Falls die Kopie für mich interessant sein sollte, gib doch mal irgendwelche Hinweise auf den Titel....

 

Und das mit der Rückabwicklung vergiß lieber ganz schnell. Hab ich vor Jahren bei einem anderen Artikel (der nichts mit Kino zu tun hat) mal erlebt:

Der Artikel ist defkt angekommen (es war kein Transportschaden, weil der Gegenstand nicht durch Transport beschädigt werden kann). Alles bei Paypal angegeben (es war meine erste Reklamation). Die schrieben mir, daß ich den Artikel zurückschicken solle an den Verkäufer, da Paypal für die Rückabwicklung die Sendungsnummer bräuchte. Gemacht, getan. Von Paypal kommt ein Paar Tage später die Antwort, daß diesmal (!) eine Rückabwicklung nicht möglich sei. Mit freundlichen Grüßen usw.. Der Verkäufer hat dreisterweise den Artikel ein weiteres Mal bei Ebay eingestellt, diesmal mit der Bezeichnung "defekt" und hat so gleich zweimal abkassiert!

 

LG Martin

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Schon einmal ganz vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.

 

Hier die Antworten auf eure Fragen:

 

Bezahlt habe ich per Überweisung.

Ersteigerungspreis war 68 € plus Porto

Es ist ein alter Heimatfilm.

Bearbeitet von Kleinstadtkino (Änderungen anzeigen)
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Die schrieben mir, daß ich den Artikel zurückschicken solle an den Verkäufer, da Paypal für die Rückabwicklung die Sendungsnummer bräuchte. Gemacht, getan. Von Paypal kommt ein Paar Tage später die Antwort, daß diesmal (!) eine Rückabwicklung nicht möglich sei.

 

Ginge es nicht, die Sendungsnummer eines online erstellten Versandscheins anzugeben? Bei Hermes zB läßt sich mit ihr ja auch der Versandverlauf verfolgen.

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Das ist nicht ganz leicht.

Ein Verkäufer muss zwar, und da ist es egal ob gewerblich, vorgeblich privat oder privat, für den Artikel eine Sachmangelhaftung übernehmen. Das bedeutet, der Gegenstand muss alle im Verkaufsanzeigen zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Ein privater kann darüber hinaus aber weitergehende Gewährleistung ausschliessen.

Bei Film war das schon immer kritisch. Gut, die alten DIN Normen boten eine Bewertungsskala für die Abwertung von Filmkopien im Einsatz. Da ging es aber eher um Anzahl an Kratzern, Laufstreifen, Perforationsschadenstellen usw. Der Farbzustand wird da nicht explizit erwähnt.

Dann kommt es auch noch darauf an, zu welchem Preis der Artikel verkauft wurde, ob als Festpreisangebot zu hohem Startpreis, oder ab dem bewussten Euro, zumindest war das bei Gericht auch ein Faktor. Und von einem gebrauchten Gegenstand kann niemand mehr Neu Parameter erwarten. Ein VW mit 200000 km auf der Uhr muss zwar bei Verkauf noch einwandfreie Laufleistung bringen, aber kein Richter wird weitere 100 Tkm schadfrei innerhalb der Sachmangelhaftungsfristen anerkennen.

 

Für manchen ist ein Film gut, und noch öffentlich Vorführbar, der ohne jede Farbe daherkommt, wenn der Titel nur rar genug ist.

post-74763-0-65852700-1463589811_thumb.jpg

Für den nächsten ist das so eine absolute Unmöglichkeit, und im Zeitalter restaurierter BluRays einfach eine Frechheit.

Nur, der gezeigte Zustand ist halt für Eastman Kopien aus den 60ern halt meist Realität, die auch jeder Film Sammler so kennt, aber häufig nicht wahrhaben will.

 

Ein Freund von mir hatte einmal eine Kopie versteigert, die genau jener Sammler dann erwarb, der sie ihm ( fürs doppelte vor Jahren) mal verkauft hatte. Dieser beschwerte sich nach Erhalt bitterlich ob des schlechten Zustands. Und das, obwohl der Film ausdrücklich ab 1 EUR mit nicht gerade werblichen herausragender Beschreibung, die auf den Zustand hinwies und dem Hinweis auf "fehlende Zusicherung der Verwendungsmoeglichkeit für irgendeinen Zweck" angeboten wurde.

Er hat diese dann zurückgenommen. In einer weiteren Auktion ging der Film an eine andere Sammlerin, die sich für den hervorragenden Zustand der "ja besser, als beschrieben war," noch herzlich per mail bedankte.

 

Film Sammler sind halt manchmal komisch. Die rosarote Brille sitzt gerne beim Wunschtitel auf der Nase, die Realität wird ausgeblendet. Das ist nur menschlich. Hinter ärgert man sich dann, und möchte das am liebsten rückgängig machen.

 

Irgendwo zwischen den Sichtweisen beider Seiten liegt die Wahrheit. Ich habe nur selten Verkäufer gehabt, die bei sachlich begründeten Fällen nicht an einer Konfliktlösung interessiert waren. Ich würde den rational und ohne Polemik geführten Kontakt suchen.

Meist lässt sich eine Lösung finden.

 

-St

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Auch ganz vielen Dank an Stefan 2 und an Theo.

 

Gestern Abend habe ich den Verkäufer noch einmal eine wirklich freundliche Mail geschickt und nach einem Lösungsvorschlag gefragt.

Vorhin kam dann eine ganz üble Mail zurück.

 

Der Verkäufer meinte unter anderem darin die Kopie wäre beim Versand in Ordnung gewesen,ich hätte sie ausgetauscht.Im übrigen könne er Korinthenkacker nicht ausstehen und würde mich gerne mal aufsuchen um mir aufs Maul zu hauen.Meine Adresse habe er ja". :cry:

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Um so wichtiger ist es den Verkäufer hier bekannt zu geben, so wie Theo schon schrieb.

Für dich bleibt da nur der Weg zum Anwalt, kopiere dir die Auktion, mach Screenshots von der Beschreibung und von den

Bildern aus der Auktion, besser lade dir die Bilder zusätzlich runter.

Auch solltest du die Mails aufheben und zusätzlich eine Anzeige gegen den Verkäufer machen, entsprechend der Drohung.

Und an Ebay solltest du den auch melden, mit einer Kopie der letzten Mail.

Bearbeitet von Itter (Änderungen anzeigen)
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Im übrigen könne er Korinthenkacker nicht ausstehen und würde mich gerne mal aufsuchen um mir aufs Maul zu hauen.Meine Adresse habe er ja". :cry:

 

Strafanzeige wegen Bedrohung. Ende, aus.

 

Es spielt generell keine Rolle, welche eigenen Vorstellungen der konkrete Verkaeufer und der konkrete Kaeufer in bezug auf eine Kaufsache haben. Die Kategorisierung des Sachmangels richtet sich danach, wenn keine Beschaffenheitsabreden bestehen, danach, ob der Kaufgegenstand denn wenigstens eine Beschaffenheit aufweist, die ueblicherweise bei vergleichbaren Sachen und von vergleichbaren Leuten erwartet wird. Eine sechzig Jahre alte Filmkopie ist, wie stefan2 schon sagte, erst recht auf Eastman-Material einfach rot, da beisst die Maus keinen Faden ab. Allerdings hat hier ja der Verkaeufer wohl geschrieben, die Kopie weise jedenfalls noch Restfarben auf. Und daran kann man ihn halt durchaus schon festhalten, wenn er solche Angaben macht. Nach deiner Beschreibung ist von Restfarben allerdings nichts zu sehen, und insofern liegt hier eine ganz klare Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor. Ist ihm am Ende noch nachweisbar (Er nennt dich einen Korinthenkacker, das heisst, er wusste schon, wie es um die Kopie bestellt ist, aber schaetzte die Angelegenheit weniger schwerwiegend ein...), er habe dies behauptet wider besseren Wissens, dann koennte auch die uebliche Haftungsausschlusserklaerung, die man bei Ebay ja immer liest, nichtig sein.

 

Ganz klassisch natuerlich zum Schluss: Recht haben und recht bekommen sind nicht dasselbe. Zumal ich zu bedenken gebe, dass es sich um eine Filmkopie handelt, und es erstmal nicht geklaert ist, unter welchen Umstaenden sie in private Haende gelangt ist. In Anbetracht der allgemein bekannten Umstaende innerhalb der Sammlerszene wuerde ich grundsaetzlich annehmen, dass 35-mm-Filmkopien erstmal Diebesgut sind. Der Verkauf von Diebesgut ist ja nun nicht gerade erlaubt, und somit koennte die ganze Sache sittenwidrig, das Kaufgeschaeft damit nichtig sein und die Maengelrechte bestehen garnicht. Weiterhin koennte es Probleme geben, wenn die Ebay-AGB beachtet werden, die mWn den Verkauf von 35-mm-Filmkopien grundsaetzlich untersagen. Natuerlich wirken die AGB nicht direkt im Verhaeltnis zwischen Kaeufer und Verkaeufer, aber sie wirken indirekt, indem sie zB die Art des Rechtsgeschaefts bestimmen und auch auf die abzugebenden Willenserklaerungen, etc.

 

Die geschilderte Angelegenheit klingt jedenfalls ziemlich schwierig und in Anbetracht des Verkaeuferverhaltens wuerde ich mit einer konstruktiven Loesung keinesfalls mehr rechnen. Allenthalben koennte man probieren, falls da Paypal verwendet wurde, ueber den Ebay-Kaeuferschutz was zu erreichen; im Falle der benoetigten Versandauftragsnummer ginge das mit einem Online-Versandschein, den man ausgestellt bekommt, bevor die Sendung ueberhaupt laeuft.

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@FP

 

Er hat doch schon geschrieben, das er per Überweisung gezahlt hat.

 

Als Diebesgut würde ich das ganze mit den Kopien nun nicht gerade bezeichnen.

Die Verleiher wissen das die Kopien unter Sammlern im Umlauf sind und hätten sicher schon was dagegen unternommen, bei Diebstahl

Das sollte also nun nicht ein KO-Kriterium sein, nicht gegen einen Verkäufer vorzugehen.

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@FP

 

Er hat doch schon geschrieben, das er per Überweisung gezahlt hat.

 

Als Diebesgut würde ich das ganze mit den Kopien nun nicht gerade bezeichnen.

Die Verleiher wissen das die Kopien unter Sammlern im Umlauf sind und hätten sicher schon was dagegen unternommen, bei Diebstahl

Das sollte also nun nicht ein KO-Kriterium sein, nicht gegen einen Verkäufer vorzugehen.

 

Das mit der Ueberweisung habe ich ueberlesen. :) Bleibt zu hoffen, der Kaufpreis moege nicht all zu hoch gewesen sein.

 

Wahrlich nicht. Zumal nicht wenige Kopien im Laufe der Jahre auch von Verleihern (und anderen berechtigten Besitzern) an Privatpersonen verkauft worden sind.

 

Es gibt eine Menge Filmkopien im Umlauf, die aus einem sehr bekannten Filmverwertungsbetrieb stammen muessen. Nachdem diese Firma als Geschaeftszweck ja offenbar die Verwertung von Kunststoffmaterialien aus dem Filmtraeger und des Silbers aus S/W-Emulsionen hatte und nicht den Weiterverkauf von Filmkopien, wuerde ich persoenlich davon ausgehen, dass diese nicht mit ganz rechten Dingen ihren Weg aus deren Verwertungskette genommen haben. Freilich gibt es das auch, aber ich persoenlich beurteile die Chance recht hoch, es koennte sich dabei um Diebesgut handeln, denn nichts anderes ist es. Das ist vergleichbar mit der Maultasche, die die Schwester ass, nachdem die Patientin sie hat liegen lassen, oder mit dem liegengelassenen Pfandbon an der Supermarktkasse. Weil wir alle wissen, dass es so sein koennte, dass die Kopie unter solchen Umstaenden letztlich vor einem zum Liegen kam und wir uns (deshalb?) nicht von der Einwandfreiheit der Herkunft ueberzeugen, sind wir dann grob fahrlaessig in Unkenntnis.

 

Ob mich das davon abhalten wuerde, in solch einem Falle Rechtschutz zu suchen, weiss ich nicht; muesste ich ueberdenken. Im Falle dessen wuerde ich aber wohl in Betracht ziehen, dass auf mich auch unerwuenschte Konsequenzen treffen koennten, in einer Art Kombination aus dem wahrscheinlichten und dem schlimmsten Falle eben der Verlust der Kopie ohne Kaufpreisrueckerstattung. Und ich finde, dass das Ueberlegungen sind, mit denen man sich durchaus befassen sollte; ...aber das ist, wie alles, was ich in diesem und meinem vorherigen Post an Einschaetzungen getroffen habe, natuerlich meine persoenliche Meinung. :)

Bearbeitet von FP (Änderungen anzeigen)
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.......

Die rosarote Brille

...

sollte man dann evtl abnehmen, kann den Farbeindruck nachhaltig verbessern...

-scnr-

:)

Ernsthaft:

Allerdings ist das ein großes Ärgernis, da bringt auch kein Rechtsstreit die Farbe zurück (idR auch kein Geld, keine Genugtung, einzig Kosten, Zeitaufwand und ggf Magengeschwür oder Reizdarm).

Je nach körperlicher Verfassung und ggf Freundeskreis könnte man das Angebot des Verkäufers annehmen und mal schauen, wer dann wem aufs Maul etc.....

Nüchtern betrachtet aber auch sinnfrei.

Hatte das mal bei einem ebay-Kauf (nix mit Kino/Film), zu wenig Streitwert und zu ungewisser Ausgang (alles was dreistellig ist, kannste einfach abschreiben).

Ist hart, aber nicht gerecht - dafür real!

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Ist halt oft ein Problem, dass man sich bei sowas gerne aufregt, aber dann doch zu faul ist, wegen 68€ ein bißchen ans Eingemachte zu gehen. Manchen geht's bei sowas halt nur ums Geld, anderen ums Prinzip. Fristsetzung per Einwurf-Einschreiben, zur Rückabwicklung Zug um Zug auffordern, Rücksendung der Kopie per Paket, Mahnbescheid, dann gucken, wie viel Nerven der Typ wirklich hat. Klar, man kann drauf sitzen bleiben, wenn der Typ renitent UND zahlungsunfähig ist. Wer 'exzellenter Zustand' schreibt, muss sich daran messen lassen. Wer im Zweifel ist, darf sowas nicht schreiben.

 

- Carsten

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Finde ich auch, bei 68 Euro und wenn Screenshots, die zwar besser aussehen als die tatsächliche kopie, vorhanden waren, hätte ich es als Pech abgehakt. Aber die freche Antwort mit Androhung von Prügel geht gar nicht. Das würde ich mir nicht gefallen lassen.

Die filmkopie kannst ja den 70mm Fans hier anbieten, die sind gegen rotstich resistent.

Bearbeitet von filmantiques (Änderungen anzeigen)
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Nochmals vielen Dank für eure wirklich ausführlichen und sehr hilfreichen Antworten.

 

Weiteres wegen dem Film unternehmen werde ich nicht.

Auf der Leinwand ist der Rotstich noch schlimmer als auf dem Umroller.Läßt sich aber nicht ändern.

 

Wegen der unverschämten Mail habe ich ebay informiert.Warten wir mal ab was sich da noch tut. :cry:

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Immerhin hast Du für Deine 68 Euro auch Ware erhalten. In der projektion bin ich manchmal überrascht, wie schnell man über einen Rotstich hinweg sehen kann, wenn der Film Spaß macht.

 

Ein Teilnehmer dieses Forums hat von mir knapp 100 Euro kassiert, aber ich habe meine Cat701 nie erhalten. Mehrfache Aufforderungen meinerseits, nach einem Jahr dann die Zusicherungen, dass der Versand umgehend erfolgen würde, jedoch NADA! Ich habe gemahnt und schließlich das Mahnverfahren angekündigt. Wenn der Aufwand nicht wäre, hätte ich das schon eingeleitet.

 

Ich erzähle dies im Zusammenhang mit der Aufforderung, den Namen des vermeintlichen Übeltäters preiszugeben. Das kann nämlich trotz übler Machenschaften gewaltig nach hinten los gehen. Nicht bei diesem Fall, aber bei einem ähnlichen Fall vor knapp drei Jahren, bei dem es um 500 Euro ging (denen ich noch immer hinterher laufe), sprach ich in diesem Forum eine Warnung aus. Die Quittung kam per Post: Ich erhielt einen Brief vom Anwalt des offensichtlich Betrügenden wegen übler Nachrede. Für den Anwalt war scheinbar Geld vorhanden.

 

Es sollte daher besser niemand namentlich benannt und eines Betruges bezichtigt werden. Ich frage mich aber, ob eine sachliche Schilderung eines Sachverhaltes ebenso heikel ist.

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Ja, da währe ich auch sehr vorsichtig. Ich habe gerade auch eine Anzeige am Hals wegen übler Nachrede (ein vollkommen anderes Thema, aber der Tatvorwurf währe der gleiche). Das absurde ist, obwohl ich vollkommen unschuldig bin, muss ich Anwaltskosten bezahlen, da eine Rechtschutzversicherung bei einem Vorsatz nicht zahlt. Höchstwahrscheinlich wird es nicht zur einer Anklage kommen, aber ich muss erst einmal mindestens die 300 Euro Anwaltskosten bei meinem Anwalt blechen.

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68€ abhaken - fertig.

 

Wenn es dich wirklich belastet von so einem schwachkopf "bedroht" zu werden, eine Anzeige ist jederzeit möglich, das Verfahren wird aber zu 99,999% eh eingestellt.

 

Spar dir die Zeit, erfreu dich ein wenig an der Kopie und lebe glücklich weiter!

 

 

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Negative Bewertung schreiben mit Erwähnen der Bedrohung, eBay informieren (wie geschehen) und Anzeige wegen Bedrohung. Fertig, kostet nix.

Die Bedrohung würde ich mir nicht gefallen lassen, hier ist eine Linie ganz klar überschritten worden!

 

Meine eBay-Erfahrung:

Bei eBay kaufe ich nur noch zum Niedrigpreis, wenn der Verkäufer keine Abholung vor Ort anbietet, verzichte ich prinzipiell.

Teurere Artikel bezahle ich nur bar bei Abholung, ich habe wenig Mitleid mit Leuten, die 4stellige Beträge überweisen und dann warten... Warnungen zu Betrügern gab und gibt es genug.

Paypal verwende ich kaum, als Verkäufer mit Versand innerhalb Deutschland oder Teilen der EU lehne ich Paypal klar ab.

Ich habe einfach keine Lust auf Sperrfristen bis man sein Geld auf's Konto transferieren kann und zusätzliche Gebühren.

 

Ansonsten abhaken, nach 1-2 Nächten sieht man es gelassener und als Erfahrung an.

 

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So sehe ich es inzwischen auch.Das Geld habe ich abgehakt und den Namen des Verkäufers werde ich nicht öffentlich nennen.

Es handelt sich offenbar auch nicht um einen Händler der in der Sammlerszene bekannt ist oder sonst viel mit Film zu tun hat.Seine aktuellen Angebote sind mehr Küchenmöbel, Pferdezubehör und so etwas.

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