Zum Inhalt springen

programmkino in kneipe


martin.f

Empfohlene Beiträge

liebe filmvorführer,

ich betreibe eine bar in berlin kreuzberg und wollte den (bereits schallisolierten) hinterraum jetzt zum programmkino ausbauen. es gibt 100 sitzplätze und eine loge.

ich werde keine neuen filme zeigen, sondern alte. 80s hollywood a la john hughes, nouvelle vague, new hollywood etc.

 

welchen digitalen projektor könnt ihr mir dafür empfehlen?

wie sind die bedingungen der verleiher für ältere filme? gehen dann 50% an den verleih? vermutlich weniger? haben die verleiher überhaupt interesse an so etwas?

 

vielen dank für etwaige hilfen!

 

schreibt martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem wird sein, dass Du die Filme alle bestenfalls auf DVD oder mit Glück auf Blu Ray erhälst.

Für diese Qualität benötigst Du keinen Kinoprojektor. Da reicht ein besserer Businessbeamer mit Leinwand.

 

Und dazu gibt es div. Seiten zwecks information im Netz.

Du solltest diesen dann aussuchen nach dem Prinzip wie die Situation bei Dir ist.

Also: Wie groß (Breit und Hoch oder auch die Diagonale) soll das Bild sein, dann ist wichtig der Abstand der Leinwand zum Projektor. Wenn Du diese infos hast, kannst Du im Netz suchen gehen. Da gibt es unter "Beamer abstand berechnen" oder "Entfernungsrechner für Beamer" dann viele Hilfen. Hast Du da die nötigen Infos (Zoomobjektiv / Brennweiten) kannst Du nach einem Beamer ausschau halten.

 

Einen "echten" gebrauchten Kinoprojektor gibt es sicher auch schon etwas günstiger als neue (die so um 50T€ kosten dürften) aber dann ist die Frage, ob das Objektiv passt. Und sie machen deutlich mehr Krach... Und den eigentlichen Vorteil des DCP-Abspieles kannst Du gar nicht nutzen, weil es die alten Filme meißt nicht im Kinoformat DCP gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist wie üblich erstmal eine Klärung der Rechtefrage für die öffentliche Aufführung erforderlich, bevor man sich an die technische Realisierung wagt. Teilweise haben die deutschen Vertriebsfrimen für DVD und Bluray mittlerweile Rechte für so etwas.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie sind die bedingungen der verleiher für ältere filme? gehen dann 50% an den verleih? vermutlich weniger? haben die verleiher überhaupt interesse an so etwas?

 

Nö, "die" Verleiher haben kein Interesse an sowas. Rechteklärung von Repertoiretiteln ist so ziemlich das komplizierteste in der Branche. In der Regel werden Fixpreise aufgerufen, die je nach Film zwischen 150 und 400 € *pro Vorstellung* liegen.

Ich hoffe, deine Kneipe läuft gut, damit du das aus dem Getränkeverkauf quer finanzieren kannst. Dass du mit dem genannten Filmprogramm einen Kinobetrieb bewirtschaften kannst, solltest du besser vergessen.

 

Das letzte Mal, als sich ein deutscher Verleih systematisch an der Auswertung von Repertoiretiteln versucht hat, lagen die durchschnittlichen Besucherzahlen so bei ca. 5 bis 30 Besucher pro Vorstellung quer durch ganz Deutschland.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.