Zum Inhalt springen

THE HATEFUL EIGHT in 4K nun im Netz abrufbar


cinerama

Empfohlene Beiträge

"Auf den Verkauf einer 4K-Fassung als UHD-Blu ray oder Download warten die Fans nach wie vor. Selbst eine Ankündigung feht noch. Nun soll eine illegale Version ihren Weg auf erste Tauschplattformen gefunden haben,"

 

http://derstandard.a...schutz-geknackt

Das Verbrechen schläft nicht...

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Artikel ließt sich wirr. Einerseits wird spekuliert, dass das DCP decrypted wurde, andererseits heißt es, der Film wäre bei einem russischen VOD-Anbieter geklaut worden. Letzterer benutzt sicherlich keine verschlüsselten DCPs als Ausgangspunkt für sein Angebot.

 

Abwarten ist angesagt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne weiteres Hintergrundwissen möchte ich größte Zweifel anmelden, dass hier ein "geknacktes" 'DCP die Quelle gewesen sein soll. Nicht nur, dass unsere Branche dann ein massives Problem hätte, sondern auch, dass wir alle eines hätten: dann wäre nämlich der Zugriff auf unsere Bankkonten ebenso möglich (die Verschlüsselung ist sehr ähnlich)...

 

...da will sich jemand wichtig machen...

 

O.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne weiteres Hintergrundwissen möchte ich größte Zweifel anmelden, dass hier ein "geknacktes" 'DCP die Quelle gewesen sein soll. Nicht nur, dass unsere Branche dann ein massives Problem hätte, sondern auch, dass wir alle eines hätten: dann wäre nämlich der Zugriff auf unsere Bankkonten ebenso möglich (die Verschlüsselung ist sehr ähnlich)...

 

...da will sich jemand wichtig machen...

 

O.

 

Unsere Konten greift keiner an weil es sich nicht lohnt.

Statt ein paar Tausender halt man sich lieber von der Zentralbank von Bangladesch 81 Millionen Dollar:

 

http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-04/cyber-angriff-swift-notenbank

 

Und wenn man das knacken kann dann auch sicher ein DCP.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie haben aber nicht das "Swift" System geknackt sondern sich Zugang zu einem un- bzw. schlecht gesicherten Rechner veschafft.

Das ist schon ein himmelweiter Unterschied ;-) und hat mit der Verschlüsselung nichts zu tun.

 

Der Zugang lag vor der Datenverschlüsselung.

 

 

Gruß

HAPAHE

Bearbeitet von HAPAHE (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Das der Kopierschutz von DCPs geknackt wurde halte ich auch für eher unwahrscheinliche. Wahrscheinlicher ist, dass ein KDM für irgendeine Playersoftware erstellt worden ist und deren private Key kompromitiert wurde. Bei jeder Playersoftware liegt der Schlüssel irgendwo im Speicher. Mit entsprechenden Angriffen sollte es möglich sein hier die AES Keys auszulesen. Damit wäre dann der Kopierschutz dieser einen DCP Version kompromittiert. Das heißt aber nicht, das der Kopierschutz der DCPs generell geknackt wurde.

Es hat schon einen Grund, warum die DCI auf diesen strengen Hardwarevorgaben besteht. Cinesuite, Fraunhofer und wie sie sonst auch alle heißen sind einfach bei weitem nicht so sicher wie ein vergossenes Dolphin Board.

 

Gruß Harald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vgl. dazu: http://www.mediabiz.de/video/news/mpa-weist-geruechte-ueber-dcp-crack-zurueck/411116

(aktuell frei verfügbar da im Newsletter verlinkt)

 

"Vermutet wird dort, dass es sich bei der Quelle der hochwertigen digitalen Kopie um einen russischen Streaming-Dienst namens Okko handelt. [...]

Auf Nachfrage von Blickpunkt: Film erklärte die Motion Picture Association jedenfalls, dass dort keinerlei Erkenntnisse vorliegen, wonach DCP kompromittiert sei. Vielmehr scheine die Quelle der 4K-Raubkopie in der Tat Okko zu sein."

 

Schöne Grüße,

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das entscheidende im mediabiz Artikel fehlt in Deinem Zitat:

 

Lehren könnte die Filmindustrie aus diesem Fall möglicherweise durchaus ziehen. ...

 

...gab aber zu bedenken, dass gerade in diesem Fall ein Bedürfnis erfüllt werde, welches das Studio bislang ignoriert habe. Denn eine Ultra-HD-Fassung von "The Hateful 8" sei bislang nicht für das breite Home-Entertainment-Publikum verfügbar gemacht worden. Insofern sei der an sich bedauernswerte Vorgang ein "Symptom für das Versagen des Markts".

4k UHD ist in der 299 EUR Klasse angekommen. Damit auch der Bedarf nach Content für Alle.

 

-St

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

In meiner Kindheit kostete ein PAL-Nordmende-Farbfernseher mit 625 Zeilen über 2000 Deutsche Mark. Von der Inbesitznahme eines Super 8 Projektors und kompletten Spielfilms war nur zu träumen.

 

Letzteres wäre irgendwo ja auch völliger Quatsch gewesen. Was hätte man denn dann damit gemacht? Jeden Tag denselben Spielfilm immer wieder geguckt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Letzteres wäre irgendwo ja auch völliger Quatsch gewesen. Was hätte man denn dann damit gemacht? Jeden Tag denselben Spielfilm immer wieder geguckt?

Natürlich! So gerne! Die geliebten Monumentalfilme einer bestimmten Schnittbreite durften nur im Kino gezeigt werden und wurden zwei Jahre lang bis zur nächsten Kino-Wiederaufführung auf Eis gelegt.

Von einigen Filmen war nirgendwo ein vernünftiges Bild zu haben, selbst die Schaukasten-Fotos waren bewachtes Eigentum des Filmverleihs und hingen unerreichbar wie die Mona Lisa im Schaukasten. Ein paar Bücher mit Erwähnungen der Filme existierten zwar, aber meistens mit einer oder zwei schlechten Abbildungen. Die Jagd nach dem Bild war also ein Herkulesakt. Das erste was ich bekam, waren dann ein paar Trailer in Super 8 von "El Cid" und "Untergang des Römischen Reiches", was bereits ein Quantensprung war, man fühlte sich plötzlich wie eine große Film Company, die normalerweise so etwas exklusiv besitzt.

Später dann hat man 2000 DM oder auch 7000 DM für nur einen einzigen Film gezahlt, ueberraschend taten sich Sammlerkanäle auf, die Schinken auch auf einem breiteren Format zu erwerben.

 

Darum trifft mich jedesmal der Schock, wenn man sehen muss, wie ein Hightech-Produkt auf allen Portalen und Kanälen und dann auch noch illegal verwurstet wird: was einem früher wie der Heilige Gral vorkam, ist jetzt ein x-beliebiger Datenstrom und Schnee von gestern.

 

Gute Nacht.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Ausgesprochen wahrscheinlich, dass sowas aus einem DCP erstellt wurde, wirklich ausgesprochen wahrscheinlich, DTS-HD Ton und UHD (kein 4k Scope) in 25fps...

 

Nee, da wird der übliche Angeber hochskaliert haben um in irgendwelchen Trefferlisten ganz oben zu landen.

 

- Carsten

 

post-76064-0-42503600-1475009491.png

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.