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Werbung ab zwölf


35mm

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Hallo!

 

Da wir mit dem H&M 6-Minuten-Werbefilm zum ersten mal seit langer Zeit (über ein Jahr) wieder einen Werbefilm haben, der ab 12 Jahren freigegeben ist, nun meine Frage:

 

Was ist bei Filmen, die ab 0 Jahren freigegeben sind?

Darf ich den Trailer den ganzen Tag nicht zeigen, oder darf ich ihn ab abends zeigen?

 

Was ist bei Filmen, die ab 6 Jahren freigegeben sind?

Darf ich den Trailer den ganzen Tag nicht zeigen, oder darf ich ihn ab abends zeigen?

 

Bei Filmen, die ab 12 Jahren freigegeben sind nehm ich an, dass ich den Trailer zu jeder Zeit zeigen darf.

 

Ich habe erst ab nächsten Donnerstag wieder Filme ab 0 bzw. ab 6 Jahren, daher hab ich mir bis jetzt keine Gedanken darüber gemacht

 

Gruß 35mm

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Sehr viel spannender ist die Frage, wo setzt ihr den Spot ein ?? Da wo er hinsoll (vor den Hauptfilm) oder an eine Stelle wo es die Kundschaft nicht so ......findet ???

 

Freigaben, bei Filmen ab 12 (und höher) immer, bei Platzierung vor dem Hauptfilm wie von der Union angewiesen, bei FSK 0+6 darfst Du ihn nicht zeigen, auch nicht im Zig/Alk Block da die Freigabe dem Hauptfilm entsprechen muss.

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Sehr viel spannender ist die Frage, wo setzt ihr den Spot ein ?? Da wo er hinsoll (vor den Hauptfilm) oder an eine Stelle wo es die Kundschaft nicht so ......findet ???

Ich hab keine Anweisung, dass er direkt vor den Hauptfilm soll.

Bei mir ist er in den meisten Säalen direkt nach dem Zigarettenblock.

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Danke für den Link:

hieraus entnehm ich folgendes: Die FSK Freigaben der Werbefilme müssen mit dem Hauptfilm überprüft werden. Ein FSK12 Werbefilm darf nicht bei einem FSK6 Film gezeigt werden.

Was ist aber z.B. Beispiel mit einer Vorführung die um 20h beginnt und nach 22h aus ist? Da dürfen doch die unter-12-Jährigen nicht mehr im Kino sein - oder? Darf ich da den FSK-12-Jahre-Werbefilm auch nicht zeigen????

Bin um Hinweise dankbar.

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Was ist aber z.B. Beispiel mit einer Vorführung die um 20h beginnt und nach 22h aus ist? Da dürfen doch die unter-12-Jährigen nicht mehr im Kino sein - oder? Darf ich da den FSK-12-Jahre-Werbefilm auch nicht zeigen????

Bin um Hinweise dankbar.

 

In einer 23:00 Uhr-Vorstellung von Madagascar (FSK 0) dürfen sehr wohl Dreijährige sitzen, sofern ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Siehe JuSchG § 11(3) (link ist weiter unten).

 

 

Punkt 4 stimmt so nicht mehr. Werbefilme für Alkohol dürfen generell nicht vor 18:00 Uhr gezeigt werden, selbst dann nicht, wenn der Hauptfilm keine Jugendfreigabe hat.

 

Kuckt Ihr Jugendschutzgesetz § 11.

 

Viele Grüße

Yoda

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Halt stopp, ich dachte du meinst bsp. 4

4. Bei Filmen mit FSK 18, muss die komplette Werbung inkl. Alkohol und Tabak gezeigt werden (auch vor 18Uhr)

vs

(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.

Hmm, seit wann gilt das Jugendschutzgesetz für Erwachsene?

Aber ich stells mal in den Raum...

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Du hast richtig verstanden, ich sehe einen Widerspruch zwischen Beispiel 4 und JuSchG § 11(5).

 

Hmm, seit wann gilt das Jugendschutzgesetz für Erwachsene?

Aber ich stells mal in den Raum...

 

Das ist allerdings ein interessanter Punkt. Ich bin nun unsicher, ob bei Filmen ohne Jugendfreigabe der §11(5) überhaupt anwendbar ist. Einerseits ist das Argument nicht schlecht, dass das Jugendschutzgesetz sich nicht auf Volljährige anwenden lässt, andererseits kommt es auf den Titel des Gesetzes ja möglicherweise nicht an und man hat die "kein Alkohol/keine Zigaretten"-Regelung nur aus praktischen Gründen hier mit eingebaut.

Ich werde die Angelegenheit dem Rat der Jedi zur Beratung vorlegen und dann berichten :wink: .

 

Viele Grüße

Yoda

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Tach,

 

meine Meinung: Ich denke der Gestzgeber wollte nur die Jugendlichen schützen die sich Nachmittags ohne Kontolle durch das Kino bewegen und ev. die Werbung sehen....viele haben ja nur eine Zentrale Kontrolle und gehen halt dann vielleicht sporadisch durch den Saal....aber die wirkliche Grund wird sein das die Raucher demnächst erschossen werden... 8)

 

Gott sei dank habe ich aufgehört.... 8)

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Hallo,

 

ich glaube das bei FSK 18 alles gezeigt werden darf an Werbung und an Filmen die in Deutschland nicht verboten sind. Die Jugendlichen dürfen erst garnicht darein, egal ob mit oder ohne Eltern, also darf man da dann natürlich auch Zigaretten und Alk. - Werbung zeigen.

 

Gruß

Cedric

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Tach,

 

meine Meinung: Ich denke der Gestzgeber wollte nur die Jugendlichen schützen die sich Nachmittags ohne Kontolle durch das Kino bewegen und ev. die Werbung sehen....viele haben ja nur eine Zentrale Kontrolle und gehen halt dann vielleicht sporadisch durch den Saal....aber die wirkliche Grund wird sein das die Raucher demnächst erschossen werden... 8)

 

Gott sei dank habe ich aufgehört.... 8)

 

Naja, was solls. Der Trailer hat nun mal FSK 12 und gut is. Ob sinnvoll oder net, ist doch mittlerweile egal. Auch wenn die Kleinen schon nachmittags im Fernsehen diese Bitch Kiesbauer mit ihren Themen: "Ich poppe täglich die Tusse meines besten Kumpels" oder "Nachbarin, mach dich naggich, der Tag ist lang" usw. usf. sehen/sahen, oder die blutüberströmten Leichen bei "Niedrieg & Kuhnt", nicht zu vergessen, Vergewaltigungs- und Mordprozesse bei "Salesch & Holt".

 

Da kann ich schon verstehen, daß die Muttis sich bei "H&M" aufregen, bei so einer überaus brutalen Mordszenerie ironie.gif

 

By the way: Ich find den Spot genial.

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So, nach "Ich glaube" und "Meiner Meinung nach" ein paar Fakten:

 

Zunächst mal habe ich noch keine offizielle Stellungnahme zur Zulässigkeit des Alkohol-/Zigaretteneinsatzes bei Filmen ohne Jugendfreigabe bekommen, dafür aber ein paar klare Aussagen der UNION Werbeverwaltung:

 

Auf jeder Einschaltanweisung der UNION wird jeder Werbefilm, der für alkoholhaltige Getränke oder Zigaretten wirbt, mit dem Zusatz versehen, dass der Film erst ab 18:00 Uhr einzusetzen ist.

 

Die betroffenen Werbekunden bezahlen den Einsatz vor 18:00 Uhr nicht.

 

Im Gegenteil wurde mir erklärt, dass wenn bei einer Kinokontrolle festgestellt wurde, dass vor 18:00 Uhr Alkohol/Zigarettenfilme gezeigt wurden (und zwar auch bei Filmen ohne Jugendfreigabe!), das Kino automatisch auf die Liste der aufgefallenen Kinos kommt. Dadurch verstärken sich die Kontrollen in der nächsten Zeit. Der Kunde "Philip Morris" habe in mehreren Fällen, bei denen seine Produkte wiederholt vor 18:00 Uhr beworben wurden, die Werbeeinschaltung fristlos gekündigt.

 

OK, das sagt alles nichts über die Gesetzmäßigkeit der Einschaltung, aber was eh nicht bezahlt wird, zeige ich natürlich auch nicht. Unabhängig davon scheinen auch die Werbetreibenden kein Interesse daran zu haben, bei Filmen ohne Jugendfreigabe vor 18:00 Uhr mehr Werbung zeigen zu dürfen.

 

Praktisch gesehen stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit also nicht mehr, aber wir wollen ja keine Lösungen, sondern eine Grundsatzdiskussion. ohmann.gif

 

Viele Grüße

Yodastar-wars-smiley-057.gif

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Hab darausfolglich gleich mal ergänzt:

Bei Filmen mit FSK 18, muss die komplette Werbung inkl. Alkohol und Tabak gezeigt werden (auch vor 18Uhr). Einige Werbefirmen buchen aber Werbefilme erst ab 18Uhr, was ebenfalls berücksichtigt werden muß.

 

Gilt die für alle Werbefirmen?

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Hallo zusammen,

 

also faktisch steht auch bei der CineCom-Werbeverwaltung bei allen Alc-/Ziggi-Spots die Anmerkung "Nicht vor 18:00Uhr einsetzen".

 

Bei uns wird es entsprechend des JuSchG gehandhabt, dass auch bei FSK18-Filmen Ziggi/Alc erst ab 18 Uhr mitläuft.

 

Was mich bei uns allerdings wundert... z.B. der alte BILD-Spot (Hotelzimmer) war ja FSK12 ... der wurde dann z.B. bei "Frau mit Hund sucht Mann mit Herd" (FSK 0) ab 18Uhr auch gezeigt. Begründung von Projektionsmanagerin als auch TL war:"Wir gehen davon aus, dass ab 18 Uhr keine Kinder mehr im Film sind. Der setzt nur komplett aus, wenn es sich um einen reinen Zeichentrick-/Animations- oder Kinderfilm handelt.".

Das Ganze klingt für mich nicht nur absurd sondern auch noch rechtswidrig.

Die Antwort von der CineCom bzgl. meiner privaten Anfrage steht leider noch aus.

 

MfG

Wolfgang

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OK, das sagt alles nichts über die Gesetzmäßigkeit der Einschaltung,

 

nur zur klarstellung:

 

Also Gesetzmässig darft Du die Zigarrettenwerbung / Alk Werbung nicht vor 18.00 Uhr zeigen, ergal der FSK, das ist klar verankert. Deshalb reagiert auch Phillip Morris so - die haben Angst vor einem kompletten Werbeverbot. Übrigens: Handeln alle mir bekannten Werbeverwaltungen so...

 

 

Die Frage die sich aber Stellte war aber eher ob die Beschränkung die die Filme ab 18 J im Jugenschutzgesetz was zu suchen hat und bei der Verankerung Rechtsmässig ist, deshalb der post meiner Meinung. :)

 

Aber das ist ein Interresanter Fall für gelangweilte Juristen.. :)

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Was mich bei uns allerdings wundert... z.B. der alte BILD-Spot (Hotelzimmer) war ja FSK12 ... der wurde dann z.B. bei "Frau mit Hund sucht Mann mit Herd" (FSK 0) ab 18Uhr auch gezeigt. Begründung von Projektionsmanagerin als auch TL war:"Wir gehen davon aus, dass ab 18 Uhr keine Kinder mehr im Film sind. Der setzt nur komplett aus, wenn es sich um einen reinen Zeichentrick-/Animations- oder Kinderfilm handelt.".

 

Da gibt es glaube ich keine Unklarheiten mehr: Das ist definitiv rechtswidrig. Allerdings erst dann, wenn tatsächlich Kinder unter 12 Jahren im Saal sind.

 

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde: Gibt es bei euch verbilligte Kinderkarten und ist diese Kategorie für Vorstellungen ab 18:00 Uhr freigegeben?

 

Viele Grüße

Yoda

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"Wir gehen davon aus, dass ab 18 Uhr keine Kinder mehr im Film sind. Der setzt nur komplett aus, wenn es sich um einen reinen Zeichentrick-/Animations- oder Kinderfilm handelt.".

 

Die Argumentation ist schlichtweg falsch. Wenn die Erwischt werden hagelts Strafen. Eigenmächtig darf kein Fimtheater die FSK unterschreiten. Es mag schon sein das für den Film keiner kommt, aber er könnte kommen, das ist ausschlaggeben, nicht die "wir schätzen mal wer da kommt" Methode... :lol:

 

Aber nach dem Du das nicht entschieden hast, hälst auch du den Kopf nicht dafür hin...

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Aber das ist ein Interresanter Fall für gelangweilte Juristen.. :)

 

Mal nen Bekannten (Jurist) gefragt:

da jugendliche nicht in filme ab 18 dürfen, greift diesbezüglich abs. 5 von § 11 des juschg nicht ein. tabakwerbung und co. dürfen daher gezeigt werden, müssen aber nicht. ein zwang lässt sich nur aus vertraglichen bedingungen herleiten.

 

Aussage natürlich ohne Gewähr ;)

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5 von § 11 des juschg nicht ein. tabakwerbung und co. dürfen daher gezeigt werden, müssen aber nicht. ein zwang lässt sich nur aus vertraglichen bedingungen herleiten.

 

nachdem das aber auf sämtlichen Einschaltanweisungen steht, und wahrscheinlich in der Verträgen mit dem Werbemittler, also doch Zwang. Vielleicht nicht über das Gesetz, aber über die Selbsbeschränkung.

 

Wobei ich das erst mal dem Verfassungsgericht vorlegen würde... :wink:

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  • 3 Wochen später...
5 von § 11 des juschg nicht ein. tabakwerbung und co. dürfen daher gezeigt werden, müssen aber nicht. ein zwang lässt sich nur aus vertraglichen bedingungen herleiten.

 

nachdem das aber auf sämtlichen Einschaltanweisungen steht, und wahrscheinlich in der Verträgen mit dem Werbemittler, also doch Zwang. Vielleicht nicht über das Gesetz, aber über die Selbsbeschränkung.

 

Wobei ich das erst mal dem Verfassungsgericht vorlegen würde... :wink:

 

Da wir gerade einen FSK 18-Film haben, habe ich bei unserer Werbefirma angerufen und dort wurde mir gesagt, dass man die Zigaretten/-Alkwerbung auch bei FSK 18-Filmen nicht vor 18 Uhr zeigen darf, was aber wohl eine neue Regelung ist.

 

Ich übernehme aber keine Garantie für die Richtigkeit dieser Aussage

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