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FSK-Umfrage


Elwood

Hat sich das "neue" FSK12 (mit Begleitung ab 6) bewährt?  

29 Benutzer abgestimmt

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http://www.spio.de/index.asp?SeitID=297

 

Umfrage unter Filmtheatern und Verleihern soll Meinungsbild zu bestehenden FSK Kennzeichen ermitteln

 

Wiesbaden, 29.11.2005

 

Seit April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, dass erstmalig eine sogenannte PG Regelung ( PG = Parental Guidance = in Begleitung der Eltern ) für das Kennzeichen freigegeben ab 12 Jahren vorsieht. Sie besagt, dass Eltern zusammen mit ihren Kindern ab 6 Jahren in Filme gehen dürfen, die mit FSK 12 gekennzeichnet sind.

 

Die Freiwillige Selbstkontrolle in Wiesbaden hat in Abstimmung mit den Verbänden HDF Kino e.V., AG Kino-Gilde e.V. und VdF e.V. rmc rinke medien consult GmbH beauftragt, in einer Umfrage via internet bei Filmtheatern und Verleihern ein Meinungsbild über die Akzeptanz dieser neuen gesetzlichen Regelung zu ermitteln. Eine entsprechende mail wird Filmtheatern und Verleihern in den nächsten Tagen von rmc medien consult GmbH zugehen.

 

Die FSK äußert die Bitte und appelliert nachdrücklich an Filmtheater und Verleih, sich an der Meinungsumfrage zu beteiligen, damit ein repräsentatives Ergebnis zustande kommt. Das feed back aus der Branche ist wichtig, damit SPIO und FSK bei der anstehenden Novelllierung des Jugendschutzgesetztes ihre Positionen und Forderungen fundiert entwickeln und vertreten können.

 

Bei allen, die mitmachen bedankt sich die FSK schon jetzt sehr herzlich.

 

Habe selbst bei Potter3 viel Streß und Diskussion erlebt, jetzt bei Potter4 kommt es mir so vor, als ob die Eltern vernünftiger sind und ihre kleinen Kinder erst garnicht reingehen lassen bzw. sind die Kinder von Potter3 jetzt auch schon ein Jahr älter ;)

 

MfG

Elwood

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Ob sich die Änderung bewährt hat, wird sich wohl kaum von Kinobesuchern/-betreibern, der FSK oder von uns zu diesem Zeitpunkt beantworten lassen. Vielleicht geben wir den 6-jährigen, die die "Herr der Ringe"-Filme, "Der 13. Krieger", "Sleepy Hollow", "Felidae" (diese Aufzählung ist nahezu beliebig fortsetzbar) gesehen haben, noch ein paar Jahre Zeit, dann werden wir schon sehen, wie toll die Änderung war.

 

Meiner Meinung nach krankt das ganze FSK-System an den völlig aus der Luft gegriffenen Altersstufen. Jeder halbwegs aufgeklärte Mensch weiss, dass die Entwicklung mit fortschreitendem Alter immer langsamer voranschreitet. Dennoch wird die Abstufung nach oben hin immer feiner. Warum???

Für mich habe ich diese Frage mit einem großen "Weil in den zuständigen Stellen Idioten sitzen!" beantwortet. Von daher ist die Frage, ob sich die neue Regelung bewährt hat ungefähr so sinnvoll wie die Frage, ob ich mich nach dem Rasieren eher mit Hunde- oder Katzenscheiße einschmieren würde. Es macht wirklich keinen Unterschied.

 

Vielleicht ist der Hintergrund der Neuregelung aber auch ein ganz anderer. Früher hatte man Einnahmeverluste dadurch, dass es mit der FSK nicht passte. Dann hat der Verleih das FSK-Team zur großen Sause eingeladen, um eine günstigere Einstufung zu bekommen. Schon durften die lieben Kleinen in für sie ungeeignete Filme rein. Dann kam jemand auf die glorreiche Idee zu verlangen, dass mindestens ein Personensorgeberechtigter mit ins Kino muss. Völlig genial, denn so verkauft man noch mehr Karten und kann auch noch den Anschein erwecken, dies sei zum Wohle der jüngsten Kinobesucher gedacht.

Alternative Verschwörungstheorien sind willkommen :wink: .

 

Viele Grüße

Yoda

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Als einziges relativ leicht prüfbares (Ausweisdokument) Kriterium muß das Alter herhalten, man kann ja nicht von den Besuchern ein psychiatrisches Gutachten verlangen.

 

Ab wann haben Kinder/Jugendliche heutzutage Sex? Ab welchem Alter rauchen sie? Haben erste Drogenerfahrungen? Begehen teilweise grausame Gewalt- oder sogar Tötungsdelikte?

 

Die 6-Plusregel ist auch etwas unglücklich, betrifft sie doch eine Altersspanne von gerade sechs bis fast zwölf, in diesem Zeitraum geschieht einiges, was die Entwicklung der Persönlickeit betrifft.

 

Meine Lösung wäre, für alle FSK-Stufen: Begleitet von einem Personensorgeberechtigten: Lebensalter plus zwei oder drei Jahre ist gleich der erreichbaren FSK. 8)

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Als einziges relativ leicht prüfbares (Ausweisdokument) Kriterium muß das Alter herhalten, man kann ja nicht von den Besuchern ein psychiatrisches Gutachten verlangen.

 

Schon mal einen vielleicht etwa 12jährigen nach seinem (Lichtbild-)Ausweis gefragt? ;)

Ohne Fangfragen wie nach dem Geburtsdatum / Schulklasse / Monatskarte ist da doch oft nichts zu machen. Und die Verantwortung bzw. der Ärger bleibt so oder so beim Kino hängen ("Das gibts doch nicht, daß mein Kind da (nicht) rein durfte...").

 

Daß die Abstufung 6(Schulpflicht) - 12 (das Doppelte! und trotzdem kein Recht mehr) - 16 (Ausweispflicht, Schulabschluß/Ausbildungsbeginn, Mofa-Führerschein, Rauchen, Alkohol (ohne Branntwein), Heiraten, Filmveranstaltungen bis 24:00) - 18(Volljährigkeit) in den ersten Schritten hinkt ist offensichtlich, und das "neue FSK12" macht es überhaupt nicht besser (das weiß auch die FSK selbst, dort gibt es genug Experten zu dem Thema!).

Die Hervorhebung von "Personensorgeberechtigte" ist sowieso ein Wortwitz, wenn es de facto nur auf die Eltern zutrifft; in den Erläuterungen zum JuSchG §11 steht dann noch drin (S. 29):

 

Ausnahme: 6- bis 12-Jährige dürfen in

Begleitung von Personensorgeberechtigten

(nicht Erziehungsbeauftragten)

auch teilnehmen, wenn der Film erst ab

12 Jahren freigegeben ist (Abs. 2).

Adressaten der Verbote:

Die Verbote richten sich an die Veranstalter

von öffentlichen Filmveranstaltungen

 

Im bmfsfj Eltern-Info-Flyer steht dann nichts konkret zu "mit 6 in FSK12 mit Personensorgeberechtigtem" aber dafür so schöne allgemeine Sätze wie:

Wenn sie Ihr Kind zu solchen Veranstaltungen begleiten, können Sie einige dieser Zeit- und Altersgrenzen aufheben. Vielleicht haben Sie jedoch nicht immer Lust, Zeit oder Gelegenheit, Ihr Kind selbst zu begleiten. Dann können Sie als Eltern eine "erziehungsbeauftragte Person" benennen.

 

Aber nicht für aktuelles FSK12!

 

Das sieht doch kaum jemand ein, warum das im Kino bei FSK6 Filmen abends geht, aber bei FSK12 nicht.

 

Absolut unnötiges Chaos! FSK12 nicht verschlimmbessern sondern streichen!

 

(Warum darf ein 15jähriger mit seinen Eltern dann nicht in einen FSK16 Film? Aber PG wäre ja in den englischsprachigen Ländern so toll...)

 

Eine Stufe von 14 (Religionsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung, Film veranstaltungen bis 22:00) statt 12 fände ich sinnvoller, da sie auch mit anderen Regelungen zusammenfällt die ebenso mit dem Entwicklungsstand eines Menschen zusammenhängen.

Dazu noch einen Zwischenschritt mit vielleicht 10 Jahren.

 

 

Aber aufregen lohnt sich nicht denn wir sind vermutlich meist eh fein raus (auch JuSchG §11, S. 29):

Keine Filmveranstaltungen sind öffentliche

Übertragungen von Fernsehfilmen

oder im Internet greifbaren filmischen

Darstellungen, da es sich dabei nicht um

Trägermedien, sondern um Telemedien

handelt (vgl. § 16 JuSchG und den Jugendmedienschutz-

Staatsvertrag).

 

Sprich: Ist der Film im Netz zukriegen ist die FSK fürs Kino sch***egal weil der Downloadanbieter für die Kennzeichnungspflicht zuständig ist?! :twisted:

 

So viel Bürokratenscheiß und so wenig Vernunft!

 

MfG

Elwood

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...

Im bmfsfj Eltern-Info-Flyer steht dann nichts konkret zu "mit 6 in FSK12 mit Personensorgeberechtigtem" aber dafür so schöne allgemeine Sätze wie:

Wenn sie Ihr Kind zu solchen Veranstaltungen begleiten, können Sie einige dieser Zeit- und Altersgrenzen aufheben. Vielleicht haben Sie jedoch nicht immer Lust, Zeit oder Gelegenheit, Ihr Kind selbst zu begleiten. Dann können Sie als Eltern eine "erziehungsbeauftragte Person" benennen.

 

Aber nicht für aktuelles FSK12!

 

Das sieht doch kaum jemand ein, warum das im Kino bei FSK6 Filmen abends geht, aber bei FSK12 nicht.

 

Absolut unnötiges Chaos! FSK12 nicht verschlimmbessern sondern streichen!

 

...

 

Aber aufregen lohnt sich nicht denn wir sind vermutlich meist eh fein raus (auch JuSchG §11, S. 29):

Keine Filmveranstaltungen sind öffentliche

Übertragungen von Fernsehfilmen

oder im Internet greifbaren filmischen

Darstellungen, da es sich dabei nicht um

Trägermedien, sondern um Telemedien

handelt (vgl. § 16 JuSchG und den Jugendmedienschutz-

Staatsvertrag).

 

Sprich: Ist der Film im Netz zukriegen ist die FSK fürs Kino sch***egal weil der Downloadanbieter für die Kennzeichnungspflicht zuständig ist?! :twisted:

 

So viel Bürokratenscheiß und so wenig Vernunft!

 

MfG

Elwood

 

Hey Elwood

Es heist ja auch bei FSK 12 "personensorgeberechtigt" und nicht "erziehungsbeauftragt" Da ist ja Verwechslung ausgeschlossen. Die Diskusion ist aber immerwieder sehr leidlich...

Wenns mir zu blöd wird, dann bitte ich die Person mal auf das Juschg ein Blick zu werfen und wenn sie einen Paragrafen findet der sie berechtigt Ihr Nachbarskind auch in HP reinzuschleppen dann soll sie mir doch bitte Bescheid sagen...

 

Ich hatte letzens auch einen Betreuer vom "Jugendamt" der mit nem 10jährigen in HP wollte...aber nur wollte und nicht durfte... schon scheisse wenn man als "Jugendamt-MA" "seine" gesetze nicht kennt...

 

 

Das mit den Telemedien/Filmvorführung meinst du aber jetzt nicht ernst, oder???

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Das mit den Telemedien/Filmvorführung meinst du aber jetzt nicht ernst, oder???

 

Ich glaub da nicht wirklich dran, aber beim ersten Lesen könnte es einem doch fast so vorkommen, oder? ;)

 

Gesetze sind sowieso was schönes, weil z.B. u.U auch alles erlaubt sein kann, was nicht explizit verboten ist.

Wenn mal sonst nichts zu tun ist, sollte aber mal wirklich jemand das JuSchG entrümpeln. Den Studios/Verleihern müsste doch auch daran liegen einfache logisch leicht verständliche Lösungen zu bekommen, es geht ja schließlich um ihre Kunden und deren Zufriedenheit.

 

MfG

Elwood

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Nun als Beispiel kommt ein Mann (ca.50 Jahre) mit 3 Kindern(alle unter 12) ins Kino... Wie will man nachprüfen ob dieser Herr personensorgeberechtigt ist? Abstammungsurkunden + Anruf beim Familiengericht? Das lässt sich so in meinen Augen nicht wirklich praktizieren.

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Nun als Beispiel kommt ein Mann (ca.50 Jahre) mit 3 Kindern(alle unter 12) ins Kino... Wie will man nachprüfen ob dieser Herr personensorgeberechtigt ist?

 

Genau...und deshalb sollte man nicht den Kriminalhauptkommissar spielen, in unserer Stadt gab es in den 25 vergangenen Jahren nicht ein einziges Ermittlungsverfahren in Angelegenheiten FSK... :wink:

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Nun als Beispiel kommt ein Mann (ca.50 Jahre) mit 3 Kindern(alle unter 12) ins Kino... Wie will man nachprüfen ob dieser Herr personensorgeberechtigt ist? Abstammungsurkunden + Anruf beim Familiengericht? Das lässt sich so in meinen Augen nicht wirklich praktizieren.

 

Wie wärs mit Fragen? und nicht den "Vater" sondern die Kinder...

erst kurz "Kontakt aufnehmen und die Kinder mit in die Fragen integrieren.

- Die drei Kids anschauen und freundlicjh fragen wo sie denn gerne hinwollen.

- Dann weiter die Kids nach dem Alter fragen und nicht zu vergessen ob das denn der Papa ist. (vergesst nicht: zwei Kinder zu 10 Jahren und das andere 11 ist biologisch schwer zu machen, ausser die Mutti war ein "schneller Brüter".

 

Das klärt die meisten Situationen.

 

Und wenn man immernoch berechtigte Zweifel hat kann man in der Not immernoch "Beweise" fordern. (im Pass vom Vater/ Mutter sind (nach meinem Wissen) die Kinder auch vermerkt.

Und wenn der Vater eine Ausname haben will, sollte er auch die erforderlichen Beweise bringen...

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Dumm nur das nicht zwingend der Vater bzw. die Mutter das Sorgerecht haben sondern dies auch durchaus bei Tante, Onkel, Jugendamt oder sonst irgendwem sein kann.

Von daher Kinder + Erwachsene = ok, da eh nicht nachprüfbar ob nun Sorgerechtsinhaber oder lediglich entmachtete Eltern oder sonst irgendwas.

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Dumm nur das nicht zwingend der Vater bzw. die Mutter das Sorgerecht haben sondern dies auch durchaus bei Tante, Onkel, Jugendamt oder sonst irgendwem sein kann.

Von daher Kinder + Erwachsene = ok, da eh nicht nachprüfbar ob nun Sorgerechtsinhaber oder lediglich entmachtete Eltern oder sonst irgendwas.

 

zu 99,99% liegt das Sorgerecht bei den Eltern

 

Wenn du das bei mir machen würdest, würde ich dich erstmal ins Büro bitten und beim nächsten mal bekommst du ein lustiges Papier mit deiner und der Unterschrift von der TL drauf.

Ohne ordentliche Beweise geht hier NIX!

Die wollen was von mir, also will ich was von ihnen.

Das ist genauso mit Studenten: Keinen gültigen Ausweis= keine Ermäßigung.

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Dann weiter die Kids nach dem Alter fragen und nicht zu vergessen ob das denn der Papa ist. (vergesst nicht: zwei Kinder zu 10 Jahren und das andere 11 ist biologisch schwer zu machen, ausser die Mutti war ein "schneller Brüter".

 

 

Schon mal was von verschieden Müttern gehört?

 

Gruß Tim

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SAGT MAL, WOLLT IHR VOLLE HÄUSER HABEN ODER WAS ????????????

Wir sind doch nicht päpstlicher als der Papst.

Personen über 18 mit Kind ab 6 dürfen in POTTER.

 

JuSchG sagt(mir vorliegend zum abschreiben vom HDF):

Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatz 1darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen

nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder ERZIEHUNGSBEAUFTRAGTEN Person gestattet werden.

 

Und Erziehungsbeauftragt kann auch für kurze Zeit der 18jährige Bruder oder sonstwer sein.

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Das kann ich so nicht stehen lassen...

 

http://bundesrecht.juris.de/juschg/

 (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

 

Ganz klar definiert im §11 des JuSCHG.

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SAGT MAL, WOLLT IHR VOLLE HÄUSER HABEN ODER WAS ????????????

Wir sind doch nicht päpstlicher als der Papst.

Personen über 18 mit Kind ab 6 dürfen in POTTER.

 

Da stimme ich zu, wenn der Großvater, oder vielleicht der Nachbar mit den Kindern ins Kino will, dann macht er das doch nicht heimlich und am Willen der personensorgeberechtigten Leute vorbei... 8)

 

Welch ein Schmarrn... :evil:

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JuSchG sagt(mir vorliegend zum abschreiben vom HDF):

Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatz 1darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen

nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder ERZIEHUNGSBEAUFTRAGTEN Person gestattet werden.

...

(der link zum gesetzestext wurde ja schon gesetzt, aber zitieren wir den angefangenen Absatz doch auch hier mal weiter:)

...

"1. Kindern unter sechs Jahren,

2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

3. Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,

4. Jugendlichen ab sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist."

 

 

Wo steht jetzt da was von FSK12 ? Die Endzeitenregelung ist doch nun was ganz was anderes ...

 

Wobei da auch mal die Frage in den Raum gestellt sei, ob es denn damit nicht auch genug Probleme gibt und lange Gesichter? Wieso glauben eigentlich immer alle Kinder sie könnten (allein) sonst wo und sonst WANN in eine Vorstellung? Ich glaube wir müssen mal die Wände mit dem JuSchG tapezieren ... und selbst das würde nix bringen, befürchte ich.

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Erziehungsbeauftragt kann der 18-Jährige für seine 15-Jährige Freundin sein. :wink:

 

Puaaaah T-J, hattest Du wohl mit 18 ne 15jährige Mu...äh Mausi? Das hätte aber ins Auge gehen können! :wink:

 

Zurück zum Thema - Also bei uns funktioniert das eigentlich recht gut und ohne größere Probleme. denke schon auch, dass sich das bewährt (hat). Zumindest kommt man in dieser Hinsicht mal vom sturen Amtsschimmel ein bißchen weg

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Habt ihr diesen Punkt mal richtig gelesen ??????????????????????:

2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

Das heißt also:

In Begleitung von Eltern oder so, dürfen 6 jährige die ganze Nacht ins Kino.

Natürlich nur, wenn der Film ab 6 oder 12 frei ist.

Denn "nach 20:00" ist auch 2 Uhr morgens !!

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