Zum Inhalt springen

Methylethylketon als Schmalfilmkitt?


Utschke

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab gerade auf der Suche nach Filmkitt bei Amazon dies gefunden:

https://www.amazon.de/1000-Methylethylketon-2-Butanon-Lösungsmittel-Vinylharze/dp/B01N8ZY02A/ref=sr_1_4?ie=UTF8&qid=1506588577&sr=8-4&keywords=filmkitt

 

In der Beschreibung wird das Zeugs als Filmkitt beschrieben.

Ich bin kein Chemiker und frage mich: Funktionert das? Wäre ja eine günstige Alternative zum normalen Filmkitt.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Universalfilmkitt ist doch eigentlich ein Lösemittelgemisch aus Essigsäureethylestaer, Butzlacetat, Essigsäure konz, Aceton, 1.4 Dixoan und Kollodium oder abgeschabten Nitrofilmschnipseln. (Filmkitt "Famos") Und nicht nur 1 Substanz. Oder reicht für Schmalfilme (Triacetat) MEK alleine aus?

 

Stimmt schon, mit allen Chemikalien kommt man auf Liter von dem Zeug, und das sollte immer frisch angesetzt werden, d.h. soviel wenig, wie absehbar benötigt wird, was dann tatsöchlich in Richtung 1000 Jahre geht.

 

-St

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.