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Recht zur Bearbeitung von Trailern


nyxliner

Empfohlene Beiträge

Einen wunderschönen guten Tag beisammen,
Ich bin neu in diesem Forum und hab da eine Bestimmte Frage.
In größeren Kinos sieht man ab und an Trailer welche das Logo des Kinos und einen für das Kino spezifischen Starttermin bzw. Termin der Vorführung beinhalten, nun zur Frage, darf man in Trailer einfach so einen Titel oder Logos für die Vorführung im eignem Kino, also öffentlich, hinein editieren oder muss man sich hierzu extra mit dem jeweiligem Verleiher absprechen und welche Vorgehensweisen und Regelungen sind dabei zu beachten?

Mit Freundlichen Grüßen und auf eine baldige Antwort hoffend,

nyxliner 

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Formalrechtlich müsste man fragen. Faktisch wird ein Verleih nichts dagegen haben, solange man mit dem Resultat tatsächlich Werbung für den Film macht und nicht gegen ihn. Mehr als nötige Infos vorne oder hinten dran würde ich aber nicht hinzufügen.

 

Man kann da Haare spalten, dann wird vermutlich deutlich, dass eine Abgrenzung schwierig ist:

 

Dürftest Du z.B auf ein Aushang-Plakat einen weissen Zettel kleben mit Uhrzeit oder Starttermin? Der greift ohne Zweifel in das urheberrechtlich geschützte Layout des Plakates ein. Würdest Du dir dafür die Erlaubnis vom Verleih holen?

 

Modifizierst Du einen Filmtrailer, indem Du den Starttermin in deinem Kino hinzufügst, ist das ein Eingriff in ein abgeschlossenes urheberrechtlich geschütztes Werk. Packst Du den Starttermin in einer Playlist direkt dahinter, sieht es auf der Leinwand ggfs. genau so aus, ist aber kein Eingriff in den Trailer.

 

Fragst Du beim Verleih nach, ob Du den Trailer mit Kinologo und Starttermin spielen darfst, wird der Disponent sich an den Kopf tippen und fragen, 'Äh, wieso glauben Sie dafür eine Erlaubnis zu benötigen?', und spätestens bei der zweiten Anfrage wird er dich für bekloppt erklären. Fragst Du beim Verleih nach, ob Du die Trailer bearbeiten, umschneiden, etc. und in deinem Kino vor Publikum zeigen darfst, dann wird er zunächst anzweifeln, dass Du das überhaupt kannst, und wenn Du darauf beharrst, es untersagen - 'An unseren Trailern schnippelt niemand rum!' Auf Youtube treiben sich Unmengen von Leuten rum, die die Originaltrailer mit eigenen Kanallogos, Einsprechern, Einblendungen, etc. verunstalten. Scheint selten jemanden zu stören. Aber ein Recht darauf hat man nicht, es scheint überwiegend geduldet zu werden.

 

 

- Carsten

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 1 Minute schrieb carstenk:

Formalrechtlich müsste man fragen. Faktisch wird ein Verleih nichts dagegen haben, solange man mit dem Resultat tatsächlich Werbung für den Film macht und nicht gegen ihn. Mehr als nötige Infos vorne oder hinten dran würde ich aber nicht hinzufügen.

 

Mann kann da Haare spalten, dann wird vermutlich deutlich, dass eine Abgrenzung schwierig ist.

 

Dürftest Du z.B auf ein Aushang-Plakat einen weissen Zettel kleben mit Uhrzeit und Starttermin? Der greift ohne Zweifel in das urheberrechtlich geschützte Layout des Plakates ein. Würdest Du dir dafür die Erlaubnis vom Verleih holen?

 

Modifizierst Du einen Filmtrailer, indem Du den Starttermin in deinem Kino hinzufügst, ist das ein Eingriff in ein abgeschlossenes urheberrechtlich geschütztes Werk. Packst Du den Starttermin in einer Playlist direkt dahinter, sieht es auf der Leinwand ggfs. genau so aus, ist aber kein Eingriff in den Trailer.

 

- Carsten

 

 

Vielen Dank

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...

Inzwischen hab ich mit einigen Verleiher gesprochen und die Handhabung sieht da völlig unterschiedlich aus, von "geht garnicht" über "ist uns egal" bis "tolle Idee, schickt uns das bei Gelegenheit wenn euch etwas lustiges einfällt." war alles dabei. Interessanter weise sind sich alle einig dass einen Film oder Trailer abzuschneiden in Ordnung geht, auch wenn man z.B. eigenen Content direkt anhängt, lediglich eine Überlagerung der eigenen Inhalte sei problematisch. Selbstverständlich gilt dies nicht für alle, allerdings sind die unterschiedlichen Handhabungen dabei interessant.

 

Am 25.1.2018 um 14:22 schrieb tomas katz:

Das können ggf. auch spezielle Trailer für Kinoketten sein, für die der Verleih einen Reklamezuschuss zahlt.

Teilweise sind es Kooperationen bei denen die Trailer extra erstellt werden, teilweise wird einfach etwas gemacht ohne zu Fragen, gerade in Sachen Teaser sein manche Kinos sehr kreativ.

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  • 2 Monate später...

Wir haben sowas als Hochschulkino auch ab und zu mal gemacht. Ich hoffe auch einfach mal, dass das nicht großartig nach außen geht und wenn dann als "ist doch nur nen Unikino" abgetan wird. Wir haben ja auch nur Werbung für einen kommenden Film oder für's Programm selbst gemacht. Solange es im Sinn des Verleihers ist, sollte es ja hoffentlich kein Problem darstellen.

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