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Datenschutz-Verordnung


Rabust

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Halleluujjaahhh

 

Die Abmahn-Faschisten und Winkel-Advokaten haben eine neue Geld-Quelle erschlossen, die europäische Daten-Schutz-Verordnung. Ein Fest für Korinthen-Kacker jeglicher Couleur ! Warum muss auf dieser Welt immer alles so unendlich kompliziert sein ? Hätte es nicht gereicht, einen Paragraphen einzurichten, der jegliche Verwendbarkeit meiner Daten ohne meine Einwilligung verbietet ?

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Ich finde es eher amüsant, was für krude Auswüchse das annimmt. Hier will z.B. ein durchaus etabliertes Blatt unbedingt ein aktuelles Foto zeigen, aber sicherheitshalber wird es vollformatig verpixelt...

 

Das 'Tüpfelchen auf dem i' wäre jetzt noch eine Bildlegende 'Symbolfoto' und 'Name und Alter der Person wurden aus Datenschutzgründen geändert. Ebenfalls wurden Datum und Uhrzeit der Meldung sowie Ort und Inhalt geändert, um keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Ereignis zuzulassen. Nur die Werbung auf unserer Newsseite und die Facebook- und Twitterbuttons sind echt'. 

 

- Carsten

 

 

Bildschirmfoto 2018-05-14 um 15.31.46.png

 

 

Im Ernst - alle deutschen Aufsichtsbehörden, die Datenschutzbeauftragten, haben im Vorfeld schon signalisiert, mit Augenmaß gerade bei konventionell agierenden Kleinunternehmern und Mittelständlern vorzugehen. Das Gesetz richtet sich maßgeblich erstmal an oder gegen jene, die in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, und das ist ohne Zweifel auch gut so, dass Facebook & Co mal Zügel angelegt werden.

 

Das einzige konkrete Risiko darüber hinaus sind Abmahnungen, die im Namen von Mitbewerbern verschickt werden (Rechtsanwälte sind dafür garnicht mal nötig, das kann ein Konkurrent auch persönlich, wenn er es will). Rechtsanwälte können das auch nicht aus eigenem Antrieb, da sie keine Mitbewerber von Kinounternehmen sind. Man braucht also zumindest mal einen Kinobetrieb als Strohmann. Gegenwärtig ist nichtmal gesichert, dass Verstöße bezüglich der Informationspflichten bei der Verarbeitung persönlicher Daten überhaupt zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen werden können.

 

Um dem zu entgehen reicht es, erstmal, eine aktualisierte Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite im Impressum zu platzieren. Dort mussten auch schon in der Vergangenheit ähnliche Informationen untergebracht werden, das wird jetzt lediglich etwas mehr. Im Netz gibt es zahlreiche Stellen, wo man sich sowas kostenlos mehr oder weniger automatisch generieren lassen kann. Copy/Paste, und gut ist. Jeder Konkurrent oder Anwalt wird die Finger von einem lassen, wenn auf der Webseite ersichtlich ist, dass man dort aktuell DSGVO konforme Datenschutzerklärungen hinterlegt hat. Für mehr haben Massenabmahner keine Zeit, die verdienen nur mit Masse. Und wer aktuell immer noch Newsletteranmeldungen ohne Bestätigungsmail durchführt, hat den Schuss schon vor zehn Jahren nicht gehört. Naja, gut, https/SSL muss zugegebenermaßen auch sein...

 

Wir hatten im Übrigen exakt die gleiche Situation beim Inkrafttreten der letzten Jugendschutzreform.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Gegenwärtig ist nichtmal gesichert, dass Verstöße bezüglich der Informationspflichten bei der Verarbeitung persönlicher Daten überhaupt zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen werden können.

 

Doch, da Du gegen Art 13 DS-GVO verstößt. Und das kann Bußgeld behaftet sein.

 

vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Und wer aktuell immer noch Newsletteranmeldungen ohne Bestätigungsmail durchführt, hat den Schuss schon vor zehn Jahren nicht gehört.

Bitte immer auch, sowohl auf der Anmeldeseite zum Newsletter, als auch im Newsletter die Widerrufmöglichkeit sichtlich aufzuführen Der Widerruf muss genauso einfach gestaltet werden, wie die Einwilligung. Einwilligung nur mit douple opt in. Im Newsletter die erhebende Stelle notieren!

Bitte denkt alle an die Betroffenen rechte. Auf der Webseite muss klar angegeben sein, wo er die Betroffenenrechte zur Umsetzung adressieren kann.

 

 

Thema Löschen:

Die Antwort an euere Kunden muss lauten: Wir löschen nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß HGB, UWG, GwG etc.

 

Achtet auf das Impressum! Und vor allem alle Rechte des Betroffenen. Zu nennen auch den Grund der Erhebung....

 

Da gibt s viele Kleinigkeiten die schnell übersehen werden. Bei Fragen schreibt ne PN, aber ich mache weder Rechtsberatung (!!!) und alle Tipps ohne Haftung! Und die Hinweise sind rein freundschaftlich, ohne monetären Hintergründe oder Forderungen. Dies nur als Hinweis.

 

Ueberigens: Verantwortlich ist die erhebende Stelle, und damit die Geschäftsführung oder Vorstand

Bearbeitet von DC
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Der Grund für die Pixelung ist nicht die DS-GVO, sondern das Kunstuhrhebergesetz kurz KunstUhrG,

 

Siehe hierzu § 22 KunstUrhG

 

Ausnahmen siehe §§  23  KunstUrhG

 

 

Alle meine Ausführungen oben: ohne Haftung!!! Und ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ausschließlich eine freie Meinungsäußerung ist und in keinster Form eine Rechtsberatung!

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Was hat denn ein Bußgeld nach Art 13 DS-GVO mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun? Bußgelder werden von den Aufsichtsbehörden verhängt, nicht vom Wettbewerber. Und wie bereits oben erwähnt haben die Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden bereits mehrfach mitgeteilt, dass sie bei regulär agierenden Klein- und Mittelständlern, die nicht maßgeblich ihr Brot mit persönlichen Daten verdienen vorläufig bestenfalls Ermahnungen aussprechen werden. Für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung braucht es aber nur die und/oder Kombination eines missliebigen Konkurrenten und eines alternativ geldgeilen oder verzweifelten Anwaltes. Letztere kümmern sich aber nicht um konkrete Prozesse, sondern nur um unmittelbar auffällige Nachlässigkeiten wie eine fehlende aktualisierte Datenschutzerklärung. Für mehr haben die gar keine Zeit und Lust, da bringt es nur die Masse.

 

Warum ein Bild einer lebenden oder gerade erst verstorbenen Person verpixelt wird, ist mir im Übrigen durchaus klar. Die Frage war, warum man ein großformatiges 'Portrait' in einem Presseorgan einsetzt, in dem ausser der Verpixelung überhaupt nichts mehr zu sehen ist. Wo ist da der Sinn?

 

- Carsten

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vor 10 Stunden schrieb carstenk:

Warum ein Bild einer lebenden oder gerade erst verstorbenen Person verpixelt wird, ist mir im Übrigen durchaus klar. Die Frage war, warum man ein großformatiges 'Portrait' in einem Presseorgan einsetzt, in dem ausser der Verpixelung überhaupt nichts mehr zu sehen ist. Wo ist da der Sinn?

 

Vermutlich sind ganz schlicht die Person, die das Bild auswählt und die, die es online stellt, nicht identisch - und ihre Auffassungen auch nicht.

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Am ‎15‎.‎05‎.‎2018 um 03:47 schrieb carstenk:

Warum ein Bild einer lebenden oder gerade erst verstorbenen Person verpixelt wird, ist mir im Übrigen durchaus klar. Die Frage war, warum man ein großformatiges 'Portrait' in einem Presseorgan einsetzt, in dem ausser der Verpixelung überhaupt nichts mehr zu sehen ist. Wo ist da der Sinn?

Das meiner Meinung nach pure Panikmache wider besseren Wissens. Eine Verpixelung ist überhaupt nicht notwendig.

Der DJV (Deutscher Journalisten Verband) hat vergangenen Freitag seine Mitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich für sie praktisch gar nichts ändert.

 

 

Zitat

Außerdem können sie sich auch auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO berufen, denn diese Regelung erlaubt die Datenverarbeitung, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit gilt nach Meinung von Juristen als „berechtigtes Interesse“ mit zentraler Bedeutung unter den Grundrechten. (...) Journalistinnen und Journalisten dürfen personenbezogene Daten recherchieren, notieren, fotografieren, filmen, abspeichern, verarbeiten, wie es ihnen journalistisch beliebt. " - Zitat DJV

 

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vor 12 Stunden schrieb carstenk:

Bei einer Schülerzeitung wäre das eine wahrscheinliche Erklärung. Bei einer Zeitung wie dem Kölner Stadtanzeiger sicher nicht.

 

Täusch Dich da nicht. Die Leute, die da einen Text (fürs Blatt) schreiben und die, die ihn online verwursten, sind ggf. relativ weit voneinander entfernt.

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vor 4 Stunden schrieb mibere:

Das meiner Meinung nach pure Panikmache wider besseren Wissens. Eine Verpixelung ist überhaupt nicht notwendig.

Der DJV (Deutscher Journalisten Verband) hat vergangenen Freitag seine Mitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich für sie praktisch gar nichts ändert.

 

 

 

Es ändert sich ja auch nichts. Die 22 und 23 KUG wurden ja bereits erwähnt. Bei der Suche nach einer vermissten Person gibt es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an einem Foto. Wenn diese Person nun tot aufgefunden wurde und keinerlei Prominenz hatte, aka Person der Zeitgeschichte, ist dieses Interesse nicht mehr gegeben. Ob da nun das CMS nicht vorsieht einfach kein Bild zu veröffentlichen oder das Symbolbild fehlte oder warum auch immer. Das Bild nicht unverpixelt zu zeigen ist die rechtlich richtige Entscheidung - und für eine seriöse Zeitung die einzig richtige.   

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Am 15.5.2018 um 03:47 schrieb carstenk:

Für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung braucht es aber nur die und/oder Kombination eines missliebigen Konkurrenten und eines alternativ geldgeilen oder verzweifelten Anwaltes. Letztere kümmern sich aber nicht um konkrete Prozesse, sondern nur um unmittelbar auffällige Nachlässigkeiten wie eine fehlende aktualisierte Datenschutzerklärung

Ich würde euch dringend raten, den Internetauftritt datenschutzrechtlich sauber zu gestalten. Der ist sowas von angreifbar. Beginnend mit dem Newsletter.

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Homepage:

Newsletter mit Double Opt In.

Plugins von Facebook etc komplett raus

SSL Verschlüsselung einrichten

Kontaktformular killen oder nur noch Email Adresse als Pflichtfeld mit Datenschutzerklärung dadrunter

Datenschutzerklärung ins Impressum

Cookies abschalten oder regelkonform bestätigen lassen - grundsätzlich aber weiter problematisch

Google Analytics raus

 

außerdem u.a.:

E-Ticketing mit Kassensystemanbieter klären. Verbleib der Daten auf hauseigenem Server oder beim Dienstleister. Meistens auf hauseigenem, dann entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen, bis hin zum abschließbaren Serverschrank.

Nutzerzugänge auf PCs

Alle Zugänge Passwort sichern

Schränke mit Akten abschließen

Zugangsberechtigungen zu Personenbezogenen Daten klären

Kameraüberwachung = Datenschutzbeauftragter 

Benennung Datenschutzbeauftragter bei mindestens 10 Personen die mit eben diesen schätzenswerten Daten zutun haben oder in hundert anderen Fällen.

Anmeldung bei der Behörde

 

Bei Verlust von Daten, Anzeige etc bei Behörde

Datenverarbeitungsverträge mit Lieferanten und Dienstleistern. Vom Steuerberater bis zum Angestellten.

Pflicht zur Herausgabe der Daten bei Anfrage dieser. Beispielsweise bei Kundenkarten, Bonussystemen, Datenbanken mit Filmclubmitgliedern etc.

Löschkonzept erarbeiten - alle 17 Monate müssen Daten gekillt werden.

 

Summa summarum ein Riesen Haufen Bockmist mit vielen Fehlerquellen und noch mehr Bürokratie.

Viel Vergnügen wünsche ich allen.

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vor einer Stunde schrieb Rince:

Und praktisch nichts davon ist neu... 

 

 

 

Den Satz hab ich jetzt auch schon tausendmal gehört...ähnlich wie ne Bild Schlagzeile

Genau wie: Macht eure Homepage fit, dann klappt schon

Oder: Lass uns mal abwarten was kommt

 

Fakt ist es ist sehr wohl neu, denn erst jetzt gibt es hohe Strafen und deshalb wird es relevant. Sämtliche IT Unternehmen, die es zu aller erst betrifft sind nicht genügend darauf eingestellt. So ziemlich jeden Unternehmer den ich spreche, auch fernab der Kinobranche kotzt im Kreis bei dem Thema. Leid tun mir Steuerberater, praktizierende Heilpraktiker und andere die mit sensiblen Daten zu tun haben. Ist nicht mehr leistbar dieser Bürokratenschmarrn.

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vor 4 Stunden schrieb Jean:

 

Fakt ist es ist sehr wohl neu, denn erst jetzt gibt es hohe Strafen und deshalb wird es relevant. 

 

Das ist ja nun wirklich kein Argument... 

 

Ein Kino ist erstmal kein IT Unternehmen. Im Gegenteil, es ist sehr einfach das Geschäft zu betreiben und dabei fast keine personenbezogene Daten von Kunden zu nutzen. Die kommen an die Kasse, zahlen Bar, bekommen ihr Ticket und Knabberkram und schauen einen Film. Da bleibt im Grunde nur Reservierungen als Ausnahme. Bleiben die Mitarbeiterdaten, da versteht sich ein entsprechender Datenschutz von selbst. Klappt natürlich nicht, wenn man seinem Kunden auf Schritt und Tritt folgen möchte, sie auf der eigenen Webseite mit Google Analytics tracken möchte, eine Kundenkarte jede Transaktion speichern soll, der Kunde bitte alles selbst Online machen soll, etc., etc. Dann ist es aber längst die Pflicht diese Daten rechtlich und tatsächlich sicher zu verarbeiten und auch mal zu gucken, wer eigentlich alles damit zu tun hat.

 

 

Klar, hat bislang keinen interessiert und daher hat es auch kaum einer gemacht, wir auch nicht so richtig - aber es bleibt dabei. Zum einen ist das meiste davon seit Jahrzehnten(!) teil des deutschen Datenschutzrechts und auch die DSGVO ist 2016(!) beschlossen worden. Wenn man der aktuellen Diskussion folgt scheint der Text und die Inhalte aber völlig überraschend Ende April 2018 aus dem nichts erschienen zu sein...     

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Na denen, die hier posten es sei alles Unfug und nichts machen, kann man grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorwerfen.

 

Dazu § 42 Absatz 2 Punkt 1 BDSG (neu):

 

"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

  1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet "

 

Sowie DSGVO

 

Bis zu 4% des weltweiten Vorjahres Umsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro.

 

 

Wer da noch weiter sagt, dass ist nichts...und "nur" Ordnungswidrigkeiten...

 

Aber im Rheinland scheint es den ein oder anderen nicht zu jucken...

 

 

Es gab Mal einen Film:

 

"User Cars" 

 

Der deutsche Titel passt dann zu denen, die nichts machen. 

 

 

 

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Is mir alles egal wie lange es bereits besteht und welche Regelung wann getroffen wurde. Jetzt ist es akut wichtig. Jeder kann so agieren, wie er es in seinem Geschäftsgebaren verantworten kann.

 

Raten kann ich nur, sich Gedanken dazu zu machen. Ein Kino ist maßgeblich davon betroffen, wir haben fast alle umfangreiche Kundendaten, Kameras etc.

 

Die gängigen Dienstleister in der Branche sind nicht besonders fit auf dem Gebiet. Aber geschlafen haben alle Firmen, vom Handwerk über die IT zum Dönerbuden Besitzer, daher auch das große Gestöhne jetzt.

 

Meine Aufzählung oben, kann euch helfen, wenigstens die Website Abmahnsicher zu machen.

 

 

 

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https://www.golem.de/news/dsgvo-eu-kommission-kritisiert-fake-news-zur-datenschutzreform-1805-134403.html

 

 

(...von dort der letzte Abschnitt:)

 

-------------------------------- Zitat Anfang ---------------------------------

Nachtrag vom 16. Mai 2018, 17:21 Uhr

Datenschützer warnten am Mittwoch in Berlin ebenfalls vor Schwarzmalerei. Die EU-Verordnung sei in erster Linie ein "Meilenstein des Datenschutzes", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf dem 19. Datenschutzkongress. Die Diskussion darum sei aktuell emotional höchst aufgeladen. Es sei aber an der Zeit, die Panik abzubauen, sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. "Wir haben Zähne bekommen, sind aber nicht bissig geworden."

Ab dem 25. Mai könnten nur jene Probleme erwarten, "die schon immer Datenverstöße begangen haben", sagte Ronellenfitsch. Alle anderen hätten nichts zu befürchten. Auf anderslautende Warnungen von Anwälten und Beratern solle man nicht unbedingt hereinfallen. "In kaum einem Bereich ist die Sachkenntnis so defizitär."

Keine schnellen Bußgelder zu befürchten

Vielfach werde die Verordnung als innovationshemmend oder bürokratisch dargestellt, sagte Voßhoff weiter. Unternehmen sorgten sich wegen hoher Bußgelder. "Die Negativ-Begleitung ist in der Sache jedoch nicht gerechtfertigt", sagte Voßhoff. "Wir sollten mögliche Hemmnisse nicht in den Vordergrund stellen." Die Aufsichtsbehörden hätten zwar neue Befugnisse, doch "keiner geht mit der Registrierkasse am 26. Mai los und sammelt Bußgelder ein."

Das hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk für unwahrscheinlich, sieht die Behörden jedoch nicht als zahnlosen Tiger. "Die Verhängung von Sanktionen ist ein wichtiges Mittel, um den Datenschutz wirksam zu erreichen", sagte Smoltczyk. Die Behörden hätten nun erweiterte Befugnisse und könnten auch verbindliche Anordnungen erteilen. Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben."

 

-------------------------------- Zitat Ende ------------------------------

 

Bussgelder / 'Strafen' gibts ausschließlich von den Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden. Nur diese haben als Aufsichtsbehörde ein Recht, die tatsächliche Datenverwendung und Prozesse in Unternehmen, egal ob klein oder groß, zu prüfen und zu sanktionieren. Man darf sich unabhängig von den bereits mehrfach ÖFFENTLICH UND ZITIERFÄHIG getätigten Äußerungen der Datenschutzbeauftragten, zunächst zu mahnen, und erst dann zu strafen, auch mal die Frage stellen, ob diese Behörden überhaupt die Ressourcen haben, gegen Millionen Webseitenbetreiber mit Bagatellverstößen vorzugehen. Im Fokus der Aufsichtsbehörden dürften zunächst mal die Unternehmen stehen, deren maßgeblicher Geschäftszweck in der Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten besteht, und die erhebliche Mengen solcher Daten erheben. Und nicht solche, in denen personenbezogene Daten zur Verwirklichung eines anderen konventionellen Geschäftszweckes verwendet werden (z.B. Emaildatenbanken für den Newsletterversand). 

 

'Abmahnanwälte' und Verbraucherschutzverbände können lediglich 'nach dem Anschein' tätig werden - eben über das, was aus Webseitenfunktionalität heraus unmittelbar als wettbewerbsrechtlicher Verstoß erkennbar ist. Die haben keinerlei Auskunfts- oder Prüfrechte. Ob solche Verstöße im Bereich des Datenschutzes nach DSGVO aber überhaupt abmahnfähig sind, ist noch umstritten, denn hier müsste erstmal nachgewiesen werden, dass aus einem konkreten Verstoß gegen z.B. die Pflicht zur Datenschutzerklärung ein unzulässiger wirtschaftlicher Vorteil generiert werden kann - nur solche Umstände können Anlass wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sein. Ob man sich auf diese 'Unsicherheit' verlassen sollte, ist eine andere Frage, aber ich würde mal nicht die Pferde unnötig scheu machen. Aber natürlich auch nicht den Kopf in den Sand stecken. Webseite fit machen ist aber auch wirklich kein Hexenwerk.

 

 

- Carsten

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Lieber Carsten,

 

vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Bagatellverstößen vorzugehen.

 

Ein Verstoß gegen die DS-GVO ist kein Bagatellverstoß.

 

Euere Webseite ist schon jetzt nicht datenschutzkonform.

Anstelle das umgehend zu ändern, wehrst Du dich mit Händen und Füßen und meinst Deinen eigenen Rechtsrahmen festlegen zu können. Die haben doch gesagt...Der meinte es sei alles nicht so schlimm...das ist alles zu Heiss gekocht etc. etc., Was zählt sind Fakten und das ist die DS-GVO und das BDSG (neu).

 

Nimm doch einfach Mal zur Kenntnis und setzt die rechtlichen Rahmen um. Anstelle den Vorpostern "Dank" zu zollen, die wertvolle Hinweise geben, bist Du weiterhin falsch abgebogen.

 

Lg ins Rheinland

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Ich habe in unserem Kalender vor über einem Jahr den 26.5.2018 eingetragen (ebenso wie ich das damals auch bei der Jugendschutznovelle getan habe), du darfst mir glauben, dass wir vorbereitet sind. Dass da weiter oben sind, ich sage es nochmal 'Aussagen der einzigen zur Verfolgung von DSGVO Verstößen ermächtigten Behörden':

 

 

"Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben."

 

Du kannst gerne differenzieren zwischen 'gering' und 'Bagatelle'. Für mich ist das im Zusammenhang mit den zitierten Äußerungen derjenigen, die einzig sanktionieren dürfen, unerheblich.

 

Dass Du aus meinen Äußerungen herauszulesen glaubst, ich würde einen eigenen Rechtsrahmen in Anspruch nehmen, zeigt mir, dass Du nicht lesen kannst oder willst. Dieser Thread enthält massenweise konkrete Hinweise von mir zur Frage der Prioritäten bei der Anpassung an die DSGVO und die Differenzierung der verschiedenen zulässigen Sanktionsmittel ( Bußgelder vs. wettbewerbsrechtlicher Instrumente). Das übersiehst Du aber alles und deutest es dahingehend, dass ich überhaupt kein Agieren für nötig halte. Das Gegenteil ist der Fall, mich nervt lediglich die Panikmache und die Polemik gegen die DSGVO bei einigen hier. Das hier ist im Übrigen auch nicht der erste thread zu diesem Thema. Warst Du vor drei Monaten in Urlaub?

 

https://www.filmvorfuehrer.de/topic/27584-neue-datenschutzbestimmungen-ab-ende-mai/?do=findComment&comment=299655

 

- Carsten

 

 

Bildschirmfoto 2018-05-18 um 12.26.30.png

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Na dann sieh zu, dass das euere Homepage auch nach BDSG (alt) datenschutzkonform ist. Die ist jetzt schon Grotten schlecht. Dein Eintrag in den Kalender kommt eh zu spät.

 

Wer hier nicht lesen kann und nichts versteht,  steht mittlerweile ausser Frage...Auch wer im Urlaub war.

 

Und da Du hier immer polemisch wirst: Mach was Du willst, die Aufsicht klopft dann bei Dir an.

 

Mir reicht Mal wieder diese Uneinsichtigkeit von manchen Menschen. 

 

In diesem Sinne, viel Spaß bei entsprechenden Prüfungen durch offizielle.

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
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Am 14.5.2018 um 15:34 schrieb carstenk:

Um dem zu entgehen reicht es, erstmal, eine aktualisierte Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite im Impressum zu platzieren.

 

Beachten sollte man dabei aber:

Die Plazierung im Impressum reicht nur dann aus, wenn das Impressum mittels eines Klicks von überall erreichbar ist und bei dem Link zusätzlich vermerkt ist, dass auch die Datenschutzerklärung enthalten ist (z.B. "Impressum & Datenschutz" o.ä.)!

Bearbeitet von zelluloid8 (Änderungen anzeigen)
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Ohne das ich jede Passage vollumfänglich gecheckt habe, aber das Filmvorführung Forum hat das Thema zeitgerecht umgesetzt. Top!

 

Bei mach einem Vorredner ist zum 25.5 auf der Homepage nichts angepasst...

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