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Moin zusammen,

ich habe vermutlich für Euch eine sehr simple Frage, da ich aber bei der GEMA niemanden erreiche und auch im Internet nicht fündig werde, hier die Frage:

Es soll ein Film einmalig in einem "Kino"/sozialen Zentrum aufgeführt werden. Bei dem Film sind einige Rechte an Musiktiteln abgelaufen, die Kosten für die Verlängerung der Musiktitel würden sich auf über 25.000€ belaufen! Muss ich denn überhaupt solche Dinge beachten, wenn ich eine kostenlose Vorführung mache?

 

Ich bin nicht vom Fach und helfe Freunden aus, daher die vermutlich etwas seltsame Frage

Hanksan

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Zitat

Bei dem Film sind einige Rechte an Musiktiteln abgelaufen, die Kosten für die Verlängerung der Musiktitel würden sich auf über 25.000€ belaufen!

 

Ich fürchte, das wirst Du uns erläutern müssen.

 

Was für Musik ist das - speziell für den Film komponiert/eingespielt, oder Material, das bereits eigenständig veröffentlicht wurde?

 

Grundsätzlich schonmal - kostenlos oder kostenpflichtig spielt bei den GEMA Rechten für die öffentliche Aufführung keine Rolle - es geht nur um den Unterschied zwischen privater und öffentlicher Aufführung. Sofern keine speziellen Nutzungsrechte involviert sind, haben Kinos üblicherweise Verträge mit der GEMA, die die Aufführungsrechte abdecken.

 

Es gibt bei Musik für Film allerdings unterschiedliche Rechtearten, die jeweils separat zu berücksichtigen sind.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Hi Carsten,

danke für die schnelle Antwort! Es handelt sich um einen Jazz-Film bei dem Musiktitel wie "Sunshine of your Love" oder Jazz-Klassiker von Nat King Cole im Hintergrund vorkommen, sprich also eigenständig veröffentlicht wurde. Die Rechtevergabe für die Nutzung/Aufführung dieser Musiktitel belief sich auf 10 Jahre (für DVD-Auswertung und Filmvorführung) und sind eben abgelaufen. Aber vermutlich habe ich hier 2 Dinge durcheinander gebracht: einmal die GEMA (für den Kinobetreiber) und einmal die Rechtefrage (Verlagsrechte/Leistungsrechte = aus der Sicht des Filmeproduzenten).

 

Nur zum Background:

Der Regisseur des Films ist verstorben aber der Ehepartner gab mir die Infos und das Einverständnis, dass ich den FIlm öffentlich zeigen darf. Also bin ich mit der Liste der Musiktitel, die vertraglich abgelaufen sind, an alle Verlage und Labels gegangen und habe eine Verlängerung erfragt. Die Leistungsschutzrechte habe ich so gut wie geklärt, nur die Verlage hauen mit riesigen Summen drauf, so dass ich offiziell den Film nicht zeigen dürfte.

=> Nun dachte ich, wenn die Vorführung im Kino kostenfrei ist, müsste ich die Rechtefrage nicht klären... aber so wie Du es schilderst, gilt erstens für die GEMA der Unterschied öffentliche oder Privatveranstaltung. Und zur Rechtefrage muss ich wahrscheinlich die Verlage nochmals fragen, ob sie ebenfalls wie die GEMA zwischen privater und offizieller Veranstaltung unterscheiden.

 

Wenn es eine Privatveranstaltung wäre und ich bis 400 Leute lade, schaut sich die GEMA vermutlich trotzdem die Rahmenbedingungen an und will ggfs. Geld oder?

 

ich hoffe ich war etwas präziser und konnte Licht in den dunklen Kindsaal bringen  ?

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Eigenartig, dass die Laufzeit überhaupt begrenzt ist, noch dazu so kurz - wenn daraus resultiert, dass nach Ablauf das Gesamtwerk nicht mehr aufgeführt werden darf. Aber da muss ich dann passen, obendrein müsste man ja die konkreten Verträge kennen.

 

Wenn es explizit um eine einmalige Aufführung geht, und nicht um einen Versuch, die Verwertung dauerhaft wieder aufleben zu lassen, könnte man ja auch nach einer Ausnahmegenehmigung für eine solche einmalige Nutzung fragen, die dann möglicherweise kostenlos gewährt wird.

 

Nur mal so als Überblick: https://website.cdn.universalproductionmusic.com/-/media/files/germany-files/universalpm_preisliste_2018.pdf

 

Man sollte sowas nicht in der Öffentlichkeit sagen, aber vermutlich wäre es besser gewesen, das Ding einfach zu zeigen, es wäre mit einiger Sicherheit nie rausgekommen. Die GEMA wäre mutmaßlich über den existierenden Vertrag zwischen Kino und GEMA entrichtet worden (bestenfalls ein paar Euro). Sofern man sowas nicht als Jahrhundertevent überregional bewirbt, kommt sowas nie raus. Ärgerlich. Absurderweise kann jeder Honk heutzutage irgendwelches Zeugs mit fast jeder beliebigen kommerziellen Musik unterlegt bei YouTube, Vimeo & Co hochladen und da wird bestenfalls die GEMA über Pauschalabgeltungen vom Portalbetreiber mit ein paar ucent abgespeist, obwohl es ggfs. tausendfach gesehen/gehört wird. Aber will man es richtig machen, hat man nur Nachteile...

 

400 Leute wirst Du bei der GEMA nicht als Privatveranstaltung durchkriegen. Aber wie gesagt, die GEMA Abgaben für die öffentliche Aufführung sind ohnehin gering, allemale wenn das Kino oder die Abspielstätte bereits einen Vertrag mit der GEMA hat, oder einer der üblichen Rahmenverträge von HDF oder AG Kino im Spiel ist. Da fallen üblicherweise 1-1,25% der Nettokartenumsätze an. Konstruieren wir mal den Fall, dass Du tatsächlich 400 Tickets a z.B. 5€ verkaufen würdest, fielen da also bestenfalls 15-20€ an. Die GEMA ist also nicht dein Problem.

 

- Carsten

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Lieber Carsten,

 

danke für Deine offene und konstruktive Hilfe! Natürlich haben wir zuerst darüber nachgedacht die DVD und den Film wieder verfügbar zu machen, aber bei diesen Summen spielt die Produktion und der Filmverleih so etwas nie wieder ein.

Ich versuche mal bei den Verlagen eine Ausnahme zu erwirken. Die GEMA stellt in der Tat kein Problem dar und war auch nie beabsichtigt sie zu umgehen. Uns ging es vor allem um die horrenden Verlagsgebühren.

 

Danke!

Hanksan

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Gena müsste eigentlich der korrekte Ansprechpartner sein, ist sie doch 1947 in die Rolle der Rechtsnachfolgerin (und unter Weiternutzung des Verleihungstitels von Dr. Göbbels aus 1934) der Stagma getreten, die in Deutschland monopolistisch alle Musikaufführungsrechte und Verwertungen kontrollierte. 

Ich glaube, dort wird man dir noch am qualifiziertesten Auskunft geben können. Hier in diesem Forum wird es kaum jemand geben, der sich mit dieser Art Rechtefrage auskennt. 

Ein Filmproduzent schon eher, denn das gehört zu seinen Tagesgeschäften dazu. 

Prinzipiell kannst Du von den Verlagen Nutzungsrechte kaufen, dann bedarf es der Gema nicht, weil direkt bezahlt. Oder halt wie bei dt. Filmen üblich gehen 1,25% des Kartenerlöses {oder ein vereinbarter Preis) an die Gema, und diese verrechnet mit den Musikverlagen und Produzenten. 

Die müssten erreichbar sein, z. B. Berlin in der Kethstrasse. 

 

St

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Wäre es also sinnvoll den Kinos als Verleiher des Films eine Info zukommen zu lassen, dass sämtliche Musikstücke und Sound Effekte von Künstlern stammen, die NICHT bei der GEMA registriert sind + dass die Musik und Effekte unter die Kategorie "Royalty free" fallen?

Denn sonst kommt die GEMA und hält unberechtigter Weise die Hand auf. Denn die Künstler bekommen ja keinen Cent von der GEMA.

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Die GEMA hält immer und meist gefühlt unberechtigterweise die Hand auf.
Und als Gesellschaft öffentlichen Rechts wird und kann sie das so lange machen, bis Du endlich zahlst.

Daher mein Tipp: spar Dir die Nerven, die Dich dieser Briefverkehr kosten wird und zahl gleich.

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Das hängt von den Umständen der Präsentation ab. Kinos führen im Regelbetrieb einen geringen Anteil des Eintrittspreises pauschal an die GEMA ab, das wird nicht nach den konkreten Inhalten der Filme berechnet. Wenn Du deinen Film im Rahmen einer solchen üblichen Filmaufführung zeigst, etwa in Form eines Kurzfilms oder Werbefilms, dann ist der GEMA Part des Kinobetreibers damit abgedeckt.

 

Wenn dein Film ein eigenständiges Werk ist, das eine separate Aufführung bedingt, eigener Eintritt, etc., dann wird dafür ein eigener GEMA Ansatz fällig. Kein Kinobetreiber wird sich darüber beschweren, wenn er eine Freistellung von dir bekommt, ggfs. wird ihm aber der Aufwand zu groß sein, die u.U. relativ geringe GEMA Gebühr in Abzug zu bringen, je nachdem, welches Eintrittskartensystem dafür verwendet wird (bei SPIO Karten erfolgt die Abrechnung der GEMA Anteile im Grunde automatisch mit der jährlichen Abrechnung). Als Inverkehrbringer bist Du aber nach derzeitiger Rechtslage zunächst verpflichtet, der GEMA gegenüber nachzuweisen, dass das Werk in Musik und Text keine GEMA/VG Wort Ansprüche beinhaltet, hier gilt die 'GEMA Vermutung', also Beweislastumkehr.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Bitte noch mal langsam zum Mitschreiben:

- Künstler die Text und Musik für den Film lieferten sind KEINE GEMA / VG Wort MITGLIEDER.

- Künstler bekommen KEINE EINNAHMEN von VG Wort oder GEMA

Wird der Film also irgendwie irgendwo gezeigt, dann will die GEMA Geld vom Vorführer?!

 

Das ist Betrug! Denn sie führt nichst an die Künstler ab!

 

Kann ich das als Verleiher per Vertrag dem Vorführer geben, dass er keine GEMA / VG Wort Gebühren abzuführen hat?

 

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Hans - Google mal 'GEMA Vermutung' - ist aber in der Praxis nicht schlimm, gib deinem Werk einen Titel, schick der GEMA eine Liste der/einiger Urheber, die nicht in GEMA/VG Wort organisiert sind, und gut ist. Ob es nötig ist, den Kinobetreibern eine Freistellung zu schicken, hängt wie gesagt von den Umständen der Aufführung deiner Filme ab. Bisher hast Du nur erwähnt, dass Du Lehrfilme erstellst/vertreibst, das ist im Kino ja keine sonderlich verbreitete Kategorie, die eine eigene Vorführschiene hat und ggfs. eigene GEMA Ansprüche etabliert.

 

- Carsten

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9 hours ago, Professor Fate said:

Das ist kein Betrug, das ist die GEMA.

Mal sehen, ob das ein Anwalt dann auch so sieht. Wenn ich die Brüder erwische, dass sie auch nur einem einzigen Vorführer Geld für den Film abknöpfen, dann ist das sehr wohl Betrug! Denn einfach die Hand aufhalten, unrechtmäßig Gebühren eintreiben ohne  diese weiterzuleiten, dieses aber vorzutäuschen, ist Betrug mit Vorsatz!

Na, dann werde ich ja zukünftig noch ein bissel Spass mit denen bekommen!

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14 hours ago, hans im glück said:

 

 

Das ist Betrug! Denn sie führt nichst an die Künstler ab!

 

 

Ja, einer meiner Freunde hat ein Urteil, wo festgestellt wurde, dass die GEMA ihn betrogen hat... "Auch das bewußte Nicht Auszahlen eines Cents ist eine Erfüllung des § 263 STGB", so sinngemäß der Richter. Es ging da um etwa 42 Euro, dem Anspruchsteller ums Prinzip, im Sinne seines Gerechtigkeitsgefühls. Und er hat gewonnen. 

Ich kann den Verein aus anderen Motiven nicht ernst nehmen, weil er mit einer Verleihungsurkunde des Josef Göbbels aus 1934 argumentiert, in der DDR übrigens schon 1947 ungültig gewertet wurde. 

Die Zahlungen beträfen eigentlich nur deutsche Filmwerke (=Fernseh-Spiele), bei denen die Musikrechte nicht vom Produzenten bezahlt wurden, wie bei US Produkten. 

Schon die Vorläuferin "Stagma" wollte in den 40ern jene 1,25%, die die GEMA heute von den Kinos verlangt, bekam damals aber nur eine Sitzplatzpauschale pro Jahr zugestanden, unabhängig vom Kinoumsatz. Erst mit den zunehmend zusammenbrechenden Besucherzahlen seit 1960 gelang denen das, weils irgendwann für die Kinos billiger war, als weiterhin für 750 Plätze Pauschal-STAGMA, pardon GEMA zu zahlen.

 

An die Sache will eigentlich keiner richtig ran, weder die GEMA, noch die Filmtheaterverbände, noch die deutschen Produzenten oder die US Majors des MPEA Kartells. Die pauschale Jahresabrechnung mit 1.25% des Kartenerlöses (und einem Mindestverwaltungspreis, waren das nicht 250 EUR?) mit indirekter Abrechnungserstellung durch die FFA wird als bequem und sehr einfach angesehen, als eine andere Lösung mit Unterscheidung nach Art und Rechteform, bedingt Titel-Spiellistenführung usw.(Wer möchte schon für jeden Saal seine Vormusik exakt protokollieren?)

Daß Künstler von dem eingenommenen Geld nichts bekommen, ist bei diesem System doch klar, oder? Denn die Summe wird pauschal bezahlt, und Musikalienfolgelisten oder Spielfilm Einschaltlisten (aus den Nachtiteln ja zu entnehmen) muß kein Kino mehr einreichen.

 

-St

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1947 verkuendet der Verin GEMA seine Gruendung, weil mit der befuerchteten Zerschlagung des dt. Reiches die der STAGMA (Staatl. autorisierte Gesellschaft zur Wahrnehmung der Musikauffuehrungs- und Vervielfaeltigsrechte einschl. der Werke der leichten Tonkunst) GmbH uebertragenen Aufgaben ungeregelt waeren, und nicht im gesamten Reichsgebiet gleichartig angewandt wuerden.

Ein privater Verein, Sachlage wie bei dem kurz zuvor gegruendeten SPIO (und auch der ARD (Arbeitsgemeinschaft der Reichssender)), sollen diese die bestehenden Gueter und Rechte auf privatrechtlicher Basis gleichartig in allen neu entstehenden Laendern fortfuehren. Denn Kultur, so befuerchtete man, wuerde Laenderhoheit. 

Als Legitimation wird die Goebbelsche Verleihungsurkunde angefuegt. (Quelle SPIO eV 1954,  hatte ich hier schon mal gepostet, wurde mehrfach durch Bundesminister bestaetigt, auch hier Quelle SPIO Veroeffentlichungen)

Die DDR widerspricht dieser Sichtweise, in Westdeutschland laeuft alles, wie bis 1945, und wird 1990 der DDR uebergestuelpt.

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GEMA: Ganz, ganz merkwürdiger Verein. Viele Filmemacher wissen davon ein Liedchen zu singen - entweder während der Postproduktion, spätestens dann aber wenn DVDs in Kleinserie für die Mitwirkenden dupliziert werden sollen (seriöse DVD-Duplizierwerke haben einen entsprechenden Passus im Vertrag, um sich abzusichern...) , oder wenn der Film dann auf Festivals laufen soll. Da hilft dann auch nichts dass die Musik extra für den Film komponiert und eingespielt wurde, kostenlos nutzbar ist - sobald einer der Beteiligten Mitglied der GEMA ist, wird es (wenn man rechtlich sauber arbeiten möchte) schwierig.

Ähnliche Fragen tauchen z.B. bei der filmischen Nutzung von Musik auf, die Moby explizit zur kostenlosen Nutzung für nichtkommerzielle (Film-)Projekte anbietet (mobygratis.com). Da eine Mitgliedschaft eines Künstlers in der GEMA bedeutet, dass sich die Rechteauswertung der GEMA explizit auf alle seine Stücke bezieht (einzelne Werke können explizit nicht davon ausgeschlossen werden), und Mobys Lieder m.W. von der GEMA abgedeckt sind, erstrecken sich diese Rechte nach meinen Recherchen auch auf die mobygratis-Songs. D.h. man müsste für diese GEMA abführen, was wiederum (sehe oben) einen ganzen Rattenschwanz nach sich zieht. Falls jemand hier anderslautende, verlässliche Infos hat wäre ich froh über Kontaktaufnahme.

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Möglicherweise ist die Intention von Moby auch eine andere - er dürfte zu denen gehören, die faktisch von GEMA Ausschüttungen profitieren. Aber bei der Nutzung seiner Musik gibt es ja unterschiedliche Rechte, und möglicherweise will er lediglich die Verlags- oder Synchronisationsrechte freizügig handhaben, während er auf die Einkünfte aus der öffentlichen Aufführung nicht verzichten will (und vertraglich vielleicht auch nicht kann). Angesehen davon ist Moby mutmaßlich kein direktes GEMA Mitglied, sonder eher bei einem amerikanischen Pendant, z.B. der ASCAP - und die mögen bezüglich Werkausnahmen ganz andere Regeln haben.

 

Es ist an der Stelle nicht sinnvoll, alles über einen Kamm zu scheren. Die Mitgliedschaft in der GEMA kostet die Musiker auch Geld, und wenn da nicht gelegentlich was zurück käme, hätte die GEMA nicht so viele Mitglieder. Über Höhe der anteiligen Ausschüttungen und andere Details darf man natürlich gerne streiten.

 

- Carsten

 

 

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kurz zum Thema GEMA: Ja man kann über diesen "Verein" sehr gut streiten, da vieles intransparent, langsam und altbacken ist. Man muss aber auch zu Gute halten, dass diese Verwertungsgesellschaft den ganzen Musikautoren erstmals eine Stimme gegeben hat, als da draußen einfach mit der Musik gemacht wurde was nur ging, ohne dass die Musiker je einen Cent dafür bekommen hätten (Noch heute zu sehen bei vielen Promofotos! Oder meint ihr, dass ein Fotograf mit einem guten PR-Bild das in der Süddeutschen Zeitung gezeigt wird, etc. einen Cent erhält? Das ist Promotion! Der Redakteur aber Zeilgeld erhält und in der AG Wort ist). Natürlich wünschte ich mir auch eine agile, transparente, Service-orientierte und einfach verständliche GEMA, aber der Laden ist eben wie vieles üner die Jahre rasant angewachsen und schwer reformierbar. Ich kann nur sagen, dass ein Musiker der GEMA-Mitglied ist, nicht einfach seine Rechte freigeben kann, dass hat einen Hintergrund, dessen negative Seite ihr bei ganz vielen Musikstars in Amerika sehen könnt. In den USA können z.B. die Urherberrechte von den Autoren gerennt und verkauft werden. Daher sind viele schwarze Rock N Roll, Soul, Jazz und Rock-Stars arm wie die Kirchenmäuse. Ihre Rechte wurden direkt von Verlagen bei der Aufnahme einkassiert. Auch Leute wie Chuck Barry wurden einfach verarscht...

 

Das Gro der professionellen Musiker verdient doch weitaus weniger als die Durschnittsverdiener. Nur wenige Ausnahmen The Beatles, AC/DC, Rihanna und Co. können doch wirklich in Saus und Braus leben.

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GEZ, IHK, FFA-Abgaben, Soli, HdF-Abgaben, Dachentwässerungs-Abgaben, Tabak-Steuer, Mineral-Öl-Steuer, Mehrwert-Steuer, Müll-Gebühren, Flaschen-Pfand, Schank-Erlaubnis, Gebühren für Aussen-Bestuhlung, Hunde-Steuer, Feuerschutz-Gebühren, Sex-Steuer (in Köln), Kur-Taxe, Aussenwerbung-Besteuerung - und ihr regt Euch über die GEMA auf. Jeder Deutscher zahlt neben seinen regulären Steuer jährlich über € 5´000 für Gebühren und Abgaben...

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