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Lizenzen für Vorführung von Blu Rays


Zelluloid

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Hallo in die Runde,

 

Weiß jemand, ob es noch Filmfirmen gibt, die Vorführungen von Blu Ray lizenzieren ?

Eine deutsche Filmfirma, ansässig in Bayern, hat das noch bis vor ein paar Monaten gemacht.

Der Disponent teilte aber heute mit, dass die das nicht mehr machen.

Es geht eine Vorführung für tödlich kranke Menschen die nicht mehr ins Kino kommen können.

Die haben sich ausgerechnet einen Film über ein einen Herzkranken Jungen gewünscht.

 

L.G.

Sebastian

 

 

 

 

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Hallo Sebastian,

das ist tatsächlich bei jedem Verleih anders geregelt.

 

Nach meiner Erfahrung klappt eine BluRay Vorführung bei (fast) allen "kleineren" Verleihern.

Von den "Großen" sollte es bei Walt Disney, Paramount und Sony auf jeden Fall möglich sein. Bei Warner und UIP auf keinen Fall. Fox und Constantin weiß ich nicht.

Bei Warner gibt es wohl noch die Möglichkeit, wenn man sich als nicht kommerzieller Verein o.ä. an Warner wendet, dann geht wohl auch ein BluRay Abspiel.

 

Viel Erfolg und liebe Grüße

Christoph

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Der Punkt bei MPLC den man nicht vergessen sollte:

 

„Ob im Verkaufsraum, in der Hotellounge, während der Fahrt im Reisebus, im Jugendtreff, in der Schule, im Altenheim usw. - mit unserer Schirmlizenz erwerben Sie die Rechte für Ihre öffentliche Filmvorführung bzw. die öffentliche Wiedergabe.“

 

Die Lizenz ist also nicht für kommerzielle Kinos gedacht.

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vor 16 Stunden schrieb Kally:

Hallo Sebastian,

das ist tatsächlich bei jedem Verleih anders geregelt.

 

Nach meiner Erfahrung klappt eine BluRay Vorführung bei (fast) allen "kleineren" Verleihern.

Von den "Großen" sollte es bei Walt Disney, Paramount und Sony auf jeden Fall möglich sein. Bei Warner und UIP auf keinen Fall. Fox und Constantin weiß ich nicht.

Bei Warner gibt es wohl noch die Möglichkeit, wenn man sich als nicht kommerzieller Verein o.ä. an Warner wendet, dann geht wohl auch ein BluRay Abspiel.

 

Viel Erfolg und liebe Grüße

Christoph

 

Warner geht auch. Dispo geht über die Frau Elfert. Fox ist auch kein Problem. Constantin ist i.d.R. auch kein Problem, kommt aber tatsächlich auf den Film an.

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Sebastian - schau mal, ob Du irgendeinen lokalen Kirchenvertreter mit ins Boot holen kannst. Die katholischen oder evangelischen Medienstellen verleihen Medien inkl. öffentlicher ( nicht gewerblicher) Aufführungsrechte typisch für lau, oder gegen Aufwandserstattung. Nach deiner Schilderung ist das keine gewerbliche Aufführung mit öffentlicher Werbung, da sollte das gehen. In Köln sitzt die Medienzentrale im Maternushaus. Bundesverband Jugend & Film wäre eine weitere Option, auch wenn man kein Mitglied ist, und Kirchens aus weltanschaulichen Gründen nicht in Frage kommen. Wir haben gelegentlich über einen eigenen Account bei der Medienzentrale Medien für Kooperationsprojekte mit unseren lokalen Kirchengemeinden ausgeliehen, das war sehr problemlos. Das waren aber eben keine kommerziellen Vorführungen im Kinokontext. Das bescheuerte Herz müsste bei Constantin aber auch regulär als Bluray-Aufführungsrecht zu kriegen sein, und die lassen u.U. auch schonmal bei den Kosten mit sich reden. Hört sich aber so an, als ob ihr bei denen damit gescheitert seid.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Wir haben bei Warner in der Vergangenheit des öfteren Blurays für unser OpenAir gebucht. Ist aber jetzt schon länger her, seit wir DCI für OpenAir nutzen, haben wir nicht mehr angefragt.

 

Die einzigen, die sich kategorisch gegen DVD/Bluray ausgesprochen hatten war Universal. Da haben wir jahrelang erfolglos um Mamma Mia gebettelt.

 

- Carsten

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vor 41 Minuten schrieb showmanship:

Warner lizenziert Bluray-Screenings??

Aber doch sicher nur für Non-theatrical, oder?

 

Das sind ganz normale Vorführungen. Und das wissen die auch. Hatte noch nie Probleme damit.

Und ja Universal sind die einzigen, die kategorisch ablehnen. Sogar für interne Schulvorstellungen... Mussten deswegen letztes Jahr den Grinch auf 35mm spielen ?

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vor 3 Stunden schrieb carstenk:

Sebastian - schau mal, ob Du irgendeinen lokalen Kirchenvertreter mit ins Boot holen kannst. Die katholischen oder evangelischen Medienstellen verleihen Medien inkl. öffentlicher ( nicht gewerblicher) Aufführungsrechte typisch für lau, oder gegen Aufwandserstattung. Nach deiner Schilderung ist das keine gewerbliche Aufführung mit öffentlicher Werbung, da sollte das gehen. In Köln sitzt die Medienzentrale im Maternushaus. Bundesverband Jugend & Film wäre eine weitere Option, auch wenn man kein Mitglied ist, und Kirchens aus weltanschaulichen Gründen nicht in Frage kommen. Wir haben gelegentlich über einen eigenen Account bei der Medienzentrale Medien für Kooperationsprojekte mit unseren lokalen Kirchengemeinden ausgeliehen, das war sehr problemlos. Das waren aber eben keine kommerziellen Vorführungen im Kinokontext. Das bescheuerte Herz müsste bei Constantin aber auch regulär als Bluray-Aufführungsrecht zu kriegen sein, und die lassen u.U. auch schonmal bei den Kosten mit sich reden. Hört sich aber so an, als ob ihr bei denen damit gescheitert seid.

 

- Carsten

Carsten. Vielen Dank für den Tipp mit den Kirchenvertretern. Ich spreche unseren Pfarrer darauf an. Zu der Vorführung sollen auch die Angehörigen der Patienten dabei sein. Das kann dann im Rahmen von 50 bis 60 Leuten bewegen und es wurde im Internetforum Werbung gemacht. Wäre das dann immer noch nicht öffentlich ?  Deshalb hatte meine Chefin zuerst beim Verleih angefragt. Für den Verleihbezirk Düsseldorf hat die Constantin einen neuen Disponenten der zu ihr sagte dass er ein Abspiel von Bluray nicht lizenziert. In der Vergangenheit war das nie ein Problem. Die beiden Ansprechpartnerinnen von früher sind jetzt aber in anderen Verleihbezirken

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vor 16 Minuten schrieb Zelluloid:

Zu der Vorführung sollen auch die Angehörigen der Patienten dabei sein. Das kann dann im Rahmen von 50 bis 60 Leuten bewegen und es wurde im Internetforum Werbung gemacht. Wäre das dann immer noch nicht öffentlich ? 

 

Das ist auf jeden Fall öffentlich. Das ganze ist schon von der Grundidee her eine öffentliche Vorstellung.

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Öffentlich ist es, aber nur deswegen braucht man nicht zwangsläufig eine Lizenz für die gewerbliche öffentliche Aufführung (aka Kino).

Es wäre ja relativ witzlos, wenn man bei den genannten Stellen Medien für die öffentliche Vorführung ausleihen, aber niemandem von diesen Aufführungen erzählen dürfte.

Bei der Werbung muss man sich allerdings etwas beschränken. Was aber in so einem Fall auch kein Problem sein dürfte.

Das dient dem Wettbewerbsschutz und ist in unser aller Interesse, sonst könnte jeder Hansel mit Beamer und DVD Player zu Kampfpreisen 'Kino' machen.

 

- Carsten

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Vermiete doch einfach die kompletten Räumlichkeiten incl. Technik fuer eine private Veranstaltung. 

 

Dann muss der Mieter klaeren, ob überhaupt Verleihgebueren notwendig sind. Ist es eine private Veranstaltung, dann ist es ja auch nicht mehr oeffentlich.

 

Und die Bedingungen stehen auf jedem BR Cover.

 

Brücke gebaut?

 

 

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vor 12 Minuten schrieb DC:

Vermiete doch einfach die kompletten Räumlichkeiten incl. Technik fuer eine private Veranstaltung. 

 

Dann muss der Mieter klaeren, ob überhaupt Verleihgebueren notwendig sind. Ist es eine private Veranstaltung, dann ist es ja auch nicht mehr oeffentlich.

 

Und die Bedingungen stehen auf jedem BR Cover.

 

Brücke gebaut?

 

 

 

Das stimmt so nicht ganz. Es ist noch immer ein konzessionierter Raum in welchem es stattfindet. Und dies darf man dann auch nicht. ?

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Am 26.10.2018 um 19:10 schrieb sir.tommes:

 

Das stimmt so nicht ganz. Es ist noch immer ein konzessionierter Raum in welchem es stattfindet. Und dies darf man dann auch nicht. ?

Darf ich Dich fragen Thomas, wo ich das genau finde: in einer Verordnung oder Gesetz? Ich würde es gern nachlesen.lg und danke!

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vor 1 Stunde schrieb DC:

Darf ich Dich fragen Thomas, wo ich das genau finde: in einer Verordnung oder Gesetz? Ich würde es gern nachlesen.lg und danke!

 

Rein theoretisch darfst du nicht einmal mit deinen Freunden in deinem Wohnzimmer eine BluRay schauen. Kann und wird natürlich niemand kontrollieren. Dennoch dürftest du es nicht. ?

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Doch, mit meinen Freunden im Wohmzimmer darf ich schauen.

Zitat

Nach dem Urheberrecht gilt ein Personenkreis nur dann als nicht öffentlich, wenn eine enge persönliche Verbundenheit unter allen Teilnehmern besteht. Dies ist praktisch nur im Privatbereich wie im Familien- und engen Freundeskreis der Fall. Ein gemeinsames Interesse (z.B. im Verein) dagegen ist kein alleiniges Kriterium einer persönlichen Verbundenheit und gilt daher in aller Regel als öffentlich.

Quelle: http://www.mplc-film.de/page/faqs

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Mal abgesehen davon, dass es hier ohnehin nicht um eine Privatvorführung geht, sondern um eine nicht-gewerbliche öffentliche Aufführung. Dafür gibt es eben für den Normalfall die MPLC, oder unter anderen Bedingungen die konfessionell organisierten Bildstellen, oder auch den Bundesverband Jugend & Film.

 

Privatvorführung wird vom Gesetzgeber übrigens ziemlich weit ausgelegt. Es gibt Standpunkte, dass Schüler im Klassenverband, oder auch Bewohner eines Altenheims unter diese Kategorie fallen. Die MPLC legt das naturgemäß in ihren Informationen etwas enger aus, weil jede engere Deutung ihr potentiell mehr Umsatz verschafft.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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MPLC, aber vielleicht auch andere Wege. 

Es wäre mal interessant, den Filmtitel zu erfahren?

Wie erwähnt: die einmalige TB über MPLC für eine nichtgewerbliche Aufführung (falls mit MPLC keine Jahreslizenz abgeschlossen wurde) lag höher als bei der Company für den Theatervertrieb: also den Vorgang gewerblich ausgewiesen.

Ein anderer Fall:

Ein US-Film kostete über London (ehemals HFC) Betrag X, direkt über die Klassikerabteilung der Company in USA aber Betrag Y: zu Betrag Y folglich abgeschlossen.

 

Privat mit Freunden und Familienmitgliedern ist fast alles erlaubt. Sogar Vervielfältigung - aber nur für sich selber, d.h. als Sicherungskopie.

 

MPLC legt es nicht anders oder enger aus als der VDF. Der VDF klärt das Recht zur Bewerbung in seinen Statuten:

 

"Öffentliche Bewerbung/Bekanntmachung von Filmen 
Eine Erlaubnis zur gewerblichen Vorführung beinhaltet in der Regel auch das Recht zur öffentlichen Bewerbung des Films in dem entsprechenden Veranstaltungsort. 
Im nichtgewerblichen Bereich erfolgt eine Einschränkung der Presse- und Marketingaktivitäten des Lizenznehmers. In diesen Fällen ist es dem Filmveranstalter untersagt, für seine Filmvorführung durch Anzeigen, redaktionelle Texte, Flugblätter, Programmhefte, Internetauftritte u.ä. öffentlich zu werben. Auch die Veröffentlichung von Filminhalten ohne Nennung des Filmtitels ist untersagt. 
Verstöße gegen diese vertraglichen Verpflichtungen können zivilrechtliche Maßnahmen der Rechteinhaber zur Folge habe[n].

 

[...] 
Das öffentliche Vorführungs- und Wiedergaberecht umfasst sowohl die gewerblichen wie die
nichtgewerblichen Aufführungsrechte. Im gewerblichen Bereich sind die Aufführungsrechte in der 
Regel an 35 mm Material bzw. an Festplatten nach DCI-Standard gebunden, im nichtgewerblichen 
Bereich kann dieses Recht auch auf anderes Trägermaterial (z.B. DVD oder VHS-Kassetten) 
durch eine ausdrücklich schriftliche Erklärung der Verleihfirmen ausgeweitet werden."

 

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vor 13 Stunden schrieb carstenk:

Privatvorführung wird vom Gesetzgeber übrigens ziemlich weit ausgelegt. Es gibt Standpunkte, dass Schüler im Klassenverband, oder auch Bewohner eines Altenheims unter diese Kategorie fallen. Die MPLC legt das naturgemäß in ihren Informationen etwas enger aus, weil jede engere Deutung ihr potentiell mehr Umsatz verschafft.

 

MPLC legt meiner Erfahrung nach immer so aus, dass die Jahreslizenz fast unabdingbar erscheint. Kruder Laden.

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Zitat

Im gewerblichen Bereich sind die Aufführungsrechte in der 
Regel an 35 mm Material bzw. an Festplatten nach DCI-Standard gebunden

 

Die Formulierung ist etwas sehr 2006 ... dann wäre jede E-Delivery-Vorführung nichtgewerblich ?

zeigt aber sehr schön, wie schwierig im digitalen Zeitalter die Koppelung der Lizenzvergabe an bestimme Medien zu greifen ist. Letztlich ist es nur eine feste Dateistruktur, die den Unterschied macht.

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