Zum Inhalt springen

Genug geärgert - ein neues Filmgesetz muss her !


Rabust

Empfohlene Beiträge

Kino ist Geschichte, Identität und Eigentum einer Nation, sie muss geschützt werden.

 

Einleitung

 

Kino wird von Realos und Fundis, Erbsenzähler und Enthusiasten, Modernisten und Traditionalisten, Pragmatiker und Euphoristen etc. betrieben. Dieser Zustand ist fruchtbar, wenn Realos und Fundis ihre Arroganz gegenüber dem Anderen ablegen und zusammen arbeiten. Diese Unterschiede sind ein belebender und gesunder Wettstreit.

 

Die Voraussetzung für ein gesundes Kino allerdings ist die Bereitschaft, Kino als Kultur zu achten, zu akzeptieren und zu verteidigen. Kino ist die 7. Kunst, das gehört so ins Grundgesetz und auf den Lehrplan einer jeden Schule und Universität.

 

Kino, die Filmkunst ausschließlich den Politikern und Behörden zu überlassen, ist für diese Kulturform inakzeptabel und vor allem ruinös.

 

Kino ist heute durch mehrere Einflüsse bedroht : da ist zum einen die hemmungslose Kommerzialisierung und zum andern die geistig elitäre Abgehobenheit selbsternannter Kulturschaffender, die ziemlich intolerant das kreative Schaffen Unangepasster einstampfen. Durch diesen „Zwei-Fronten-Krieg“ ringt die Lust und Freude am kreativen Alltag mit dem Anspruch, diesen beiden Voraussetzungen zu genügen. Denn außerhalb dieser eng gesteckten Betätigungs-Feldern ist unabhängiges Wirken durch sinnlose Regularien unzähliger Wichtigtuer, die sich in sinnlosen Organisationen unentbehrlich benehmen, so gut wie unmöglich.

 

Diese beiden Bedrohungen haben es geschafft, das unabhängige Kino dank restriktiver Vorgaben ungesund in Leitplanken und Kanäle zu drängen, die das wenige und unabhängige Wirken auf Jahre hinaus erschweren wenn nicht verunmöglichen. Wer begeht schon freiwillig finanziellen und gesellschaftlichen Selbst-Mord ?

 

Ich nenne da explizit die ungesunden Versuche der Kultur-Tyrannen, durch Bildungs-Vorgaben und staatliche Einflussnahme Personen vom Kunst- und Kultur-Betrieb fernzuhalten, die sich diesen aufwendigen und kostspieligen Fach-Regularien verweigern. Oder einfacher ausgedrückt, wieso muss eine kreative und innovative Seele endlose und überteuerte Kino-Manager-Kurse absolvieren, um ein Kino betreiben zu können ? Denn diese Zwängerei wird kommen, es ist nur eine Frage der Zeit.

 

Das Argument, dass wegen ständig wachsenden Anforderungen solche sinnlosen Ehrenrunden in den abgehobenen Bildungs-Tempeln eine profunde Heranführung an die Materien verlangen, sind durch den Abbau eben dieser Trilliarden von unsinnigen Regularien einfach und effektiv zu wiederlegen. Alle diese berufsbedingten Hürden haben nur eines im Sinn : möglichst viel Geld zu pressen und hungrige Enthusiasten von den Futter-Trögen fernzuhalten. Denn Trägheit ist das Privileg der Arrivierten und entbindet sie vor gesunder Innovation.

 

 

Wie Kino sein sollte

 

Kino ist Spaß und Kultur und muss vor finanziellen Abhängigkeiten und deren Missbrauch geschützt werden. Das schließt eine wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht aus, muss aber unter dem Aspekt der allgemeinen Verfügbarkeit mit allen Beteiligten demokratisch reguliert werden.

 

Kino soll modern sein, aber auch nostalgisch. Neben modernen Großkinos muss es auch Nischen-Kinos geben, denn jedes Temperament und jede Vorliebe muss gepflegt werden.

 

Die Verfügbarkeit der Kinofilme muss garantiert werden. Kino gibt es seit 1896 und nicht wie bei den VoD-Plattformen (mit raren Ausnahmen) erst seit 10-15 Jahren. Der Filmsammler muss genau so gepflegt werden wie der Gelegenheitsnutzer.

 

Das Kino als historischer Ort der Begegnung und Architektur ist genauso Kultur und muss erhalten werden. Das Vergnügen, einen 70-mm-Film in 8-Kanal-Sensorround auf einer 30-Meter Cinerama-Leinwand zu genießen, darf nicht schnödem Renditen-Denken geopfert werden. Wer die Blues-Brothers in einer schrägen Revolverküche im Doppelprogramm mit einem Charles-Bronson-Action-Knaller erlebt hat, ist unheilbar mit Film infiziert. Das darf nicht verloren gehen.

 

 

Enthusiasten, die Kino lieben, Kino denken, Kino fühlen und Kino handeln, sind keine Aussätzige, kein Störfaktor und schon gar nicht krank. Diese Besessenen machen seit über 100 Jahren Kino erst möglich. Diese menschlichen Film-Biotope müssen respektiert und geschützt werden.

 

 

Grundsatz

 

Alle, die Kino machen, sollten unter den gleichen Voraussetzungen ihrem Beruf nachgehen können. Liebe und Leidenschaft für den Beruf sind allerdings Voraussetzung. Es gibt keine Privilegien und keine kommerziell begründete Bevorzugung. Ein Generalverdacht, der Fachverbände und Großkino-Ketten leider hartnäckig umweht.

 

Respekt & Toleranz sowie Anstand & Ehre, diese Richtwerte sollten in unserer Branche die Grundlage bilden. Respekt für die Arbeit Anderer, Toleranz für die Berufsauffassung Anderer, Anstand im Umgang mit Kollegen, Ehrenwert die existenzielle Ausrichtung.

 

 

Ist-Zustand

 

Kino wird hauptsächlich von einseitig kommerziell ausgerichteten Fach- und Branchen-Verbänden und von unzähligen unwichtigen und unnötigen Klein-, Fach- und weiß-ich-für-was-Verbänden vertreten, die ihre Daseins-Berechtigung alleine durch ihre pure Existenz alimentieren und sich selbst viel zu wichtig nehmen. Leider wird das so „überbetreute“ Kino nicht gerettet, sondern durch die zahllosen, im Endeffekt völlig sinnlosen Verästelungen und Bestimmungen zu Tode reglementiert.

 

So verunstaltet wird das heutige Kino nur noch durch den finanziellen Fokus wahrgenommen, das weniger kommerzielle, das schräge, echte Kino ist störend und unwürdig. Cineastische Leidenschaft hat sich gefälligst nach dem Mainstream zu richten. Ein paar kümmerliche Krumen im Museum reichen als Erinnerung. Weg mit diesen Idealisten !

 

Das Problem, Idealisten und die Realos in diesen selbstgefälligen Fachverbänden passen nicht zusammen. Eine grundsätzlichen, sagen wir altmodische Vorstellung von einem Fachverband und die reale Ausrichtung von unseren bestimmenden Fachverbänden trennen Welten. Dabei sind Kino-Enthusiasten durchaus bereit, das Potential des rein kommerziellen Kinos zu nutzen, aber Leidenschaft wird als störend empfunden und hat in der heutigen Kinowelt wenig bis keinen Platz.

 

Zu steril die Aufstellung, zu angepasst die Arbeit, zu konform das Denken, zu einseitig die Ausrichtung. Das Moderne füllt prall das Portfolio der Kinobranche. Für die Geschichte, das Rustikale, das Alte, die Vergangenheit ist kein Platz. Dabei definiert sich die Moderne, die Zukunft über die Geschichte.

 

Deutschland gehört weltweit zu den schlechtesten Kinoländern. Wir gehen durchschnittlich 1,47 Mal/Jahr ins Kino (Stand 2016) – der Neuseeländer als Beispiel mehr als 7 Mal. Die Ursachen für diese beschämenden Zahlen sind nicht das Internet oder andere nebulöse Ausreden. Der ganze Schlamassel verursacht Respektlosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Film.

 

Das Kino als historischer Ort der Begegnung und die wunderbare Kino-Architektur ist ungeschützt diffusen Markt-Regeln ausgesetzt und wird von der Politik, der Gesellschaft wie auch von den Fachverbänden mit einem gleichgültigen Achselzucken zum Abschuss frei gegeben. Heute dominiert die graue Monotonie ewig gleicher Kino-Komplexe, die langweilig auf ein gelangweiltes Publikum warten.

 

Die 7. Kunst ist heute beliebig. Als Ramsch-Ware jeder noch so erbärmlichen Verwertung ausgesetzt ist die Filmkunst zum Schnäppchen degeneriert, als lausige DVD an Yellow-Press-Erzeugnisse geklebt oder wird noch schäbiger als € 0.01-Artikel auf Amazon kastriert.

 

Kino wird im Namen der freien, globalen Marktwirtschaft ohne nennenswerte Gegenwehr zu Tode modernisiert. Die Ausrede, das „sei halt nun mal so“ thront vor jeder Untätigkeit. Dieses Verhalten ist für Cineasten verwerflich und feige.

 

Jede Woche werden die Kinos mit 10-15 neuen Filmen geflutet. Dr. Uwe Boll kritisierte fast die Hälfte dieser Ergüsse bissig als über-subventionierte Selbstbefriedungs-Experimente, die im Kino nichts zu suchen haben. Recht hat er.

 

Analyse und Heilung

 

Ein Kino zu betreiben ist heute ein riskanter Ritt auf einer Rasier-Klinge und ohne gnadenlose Selbst-Ausbeutung nicht mehr möglich. Gesellschaftliche Kontakte, eine Familie gründen oder gar Urlaub sind Begriffe, die Kinobetreiber nur vom Hören-Sagen kennen. Diese selbstverschuldete Kasteiung wäre mit moderatem Umgang in unserer Branche durchaus und sinnvoll vermeidbar.

 

Das beginnt mit diesen dämlichen, endlos über-ambitionierten und absolut unverständlichen Filmförder-Gesetzen, die in der Absicht edel sein wollen aber im Endeffekt das Gegenteil von dem bewirken, was sie eigentlich erreichen wollen : ein Schutz für Kino und Filme ! Garniert werden diese Dummheiten durch despotische Jugend-, Daten- und Brand-Schutz-Bestimmungen, durch unverständliche digitale Knebel-Verträge, durch Bau-Vorschriften und zu Guter Letzt selbstverschuldet durch die ehrgeizigen Idiotien dieser „weiß-ich-für-was-Verbänden“, die jedem Kino den letzten Rest von Anstand und Stolz rauben.

 

Versteht mich nicht falsch, diese sicher gutgemeinten Reglements und Bestimmungen sind ohne Zweifel sinnvoll für jene, die sich freiwillig danach richten wollen. Aber in dem Moment, wo mich diese Gesellen mit Zwang auf ihren Kurs gängeln, sind das für mich gottverdammte Despoten. Also muss ein Film-Gesetz her, das einfach, verständlich, sanft und hilfreich ist - ein Filmgesetz, das der 7. Kunst dienlich wäre. Hier ein Vorschlag :

 

 

1. Behörden

 

Film und Kino unterstehen der Zuständigkeit der Kultur-Ministerien im Bund, der Länder sowie in den Land-Kreisen und Kommunen.

Staatliche, Halb-Staatliche, Private und/oder gemeinnützige Unterstützung für Film und Kino sind freiwillig und nicht verbindlich.

Film- und Kino-Subventionen sind verboten.

Verbänden (HdF, VdF, FFA etc.), Organen (SPIO, FSK etc.) und Vereinen etc. wird lediglich eine beratende, unverbindliche Funktion zugestanden.

 

 

2. Film

 

Die Bezeichnung „Film“ gilt ausschließlich für Filme, die mind. eine Woche in einem Kino aufgeführt werden.

Kino-Filme dürfen nur mit rückzahlbaren, zinslosen Förder-Darlehen unterstützt werden.

Der Kino-Film insgesamt wird als Kultur-Gut eingestuft und entsprechend unter Schutz gestellt.

Jeder Kino-Film muss jederzeit für zugelassene Auswertungs-Anbieter verfügbar sein.

Ein Mindest-Verwertungs-Preis wird verbindlich festgelegt.

Film ist immer in 1. Linie Kultur- und erst in 2. Linie Handels-Gut.

 

 

3. Kino

 

Kino-Förderungen sind nur in Form von zinslosen und persönlichen Förder-Darlehen erlaubt und nur für Kino-Gebäude zulässig, die mindestens 5 Jahre alt sind.

Kino-Neubauten sind vom Anspruch der zinslosen Kino-Förderung ausgeschlossen, was eine private Initiative allerdings nicht ausschließt.

Kino-Betriebe sind einem technischen Mindest-Standard verpflichtet. Wer die nicht erfüllt, wird nicht beliefert. Die Kontrolle obliegt (unverbindlich) den Verbänden und (verbindlich) den Behörden.

Für Kino-Betriebe wird der Schutz der Leinwand wieder eingeführt

Kino-Betriebe werden ausschließlich von den Behörden zugelassen und kontrolliert

Kinos, die länger als 25 Jahren bestehen, genießen eine kulturelle Sonder-Stellung und stehen unter Denkmal-Schutz.

Bauliche Verordnungen (Brandschutz, Hygiene etc.) im Kino sind moderat anzumahnen

Regeln, Gesetze und Verordnungen sind unverrückbar. Nachträgliche Veränderungen sind den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anbieter anzupassen. Auf keinen Fall darf ein Kino aus aktuellem und/oder hysterischem Aktionismus heraus geschlossen oder behindert werden.

 

 

4. Erste Auswertung Film : Kino

 

Jeder Kino-Film startet ausschließlich in den von zuständigen Fach-Gremien und von den Behörden zertifiziert zugelassenen und geprüften Kino-Betrieben.

Für jeden Kino-Film wird rechtzeitig ein verbindliches Start-Datum festgelegt.

Das Auswertungs-Fenster für Kino beträgt 4 Monate.

Der Kino-Film unterliegt einem Mindest-Eintritts-Preis von € 6.00.

Der Verleih-Tarif beträgt immer 50 %.

Die Abgaben an Verbände, Behörden und Vereine werden abgeschafft.

Kino ist Kultur und wird von der Mehrwert-Steuer befreit.

Die Altersfreigabe bestimmt verbindlich der Gesetzgeber.

Der Bundesstart wird wieder auf den Freitag verlegt.

 

 

 

5. Zweite Auswertung Film : DVD etc.

 

Jeder Kino-Film wird nach der Auswertung im Kino zuerst kommerziell ausgewertet.

Die 2. Auswertung erfolgt als DVD, Blu-Ray, VoD, Bezahl-Fernsehen etc.

Diese Auswertung wird als Verleih, Streaming, Download oder als Kauf usw. angeboten

Die 2. Auswertung dauert ebenfalls 4 Monate

Der Verkaufs- oder Verleih-Preis wird in jedem Fall verbindlich festgelegt

Die Altersfreigabe bestimmt verbindlich der Gesetzgeber

 

 

6. Dritte Auswertung Film : Free TV etc.

 

Nach 8 Monaten endet jede zeitliche Einschränkung.

Ein Film kann nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit von sämtlichen zugelassenen Verwertungs-Stellen angeboten werden.

Ein Mindest-Verwertungs-Preis wird verbindlich festgelegt.

Ein Kino-Film muss für jede Verwertung zeitlos verfügbar sein. Temporäre Einschränkungen sind nur gut begründet zeitlich limitiert möglich.

Ein Kino-Film darf ohne Einwilligung der Hersteller nicht verändert werden.

Ein Kino-Film darf in jedem Fall mit nur 1 Werbe-Pause unterbrochen werden. Einschübe und Sichtfenster für Text und Bild sind nicht erlaubt

Die Altersfreigabe bestimmt verbindlich der Gesetzgeber

 

 

7. Verleih

 

Verleiher haben eine kulturelle Verantwortung

Verleiher werden wie die Kinos von der Mehrwert-Steuer befreit

Verleiher dürfen keine Kinos betreiben

Verleiher müssen ihre Filme jedem Interessenten zur Verfügung stellen. Kontingente sind nicht zulässig und werden als missbräuchlich eingestuft.

Verleiher sind verpflichtet, ihre Filme jedem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei ist eine beiderseitige Berücksichtigung der Auswertungs-Modalitäten Pflicht.

Verleiher werden zu einer ausgewogenen Prolongations-Regelung verpflichtet : 1-Saal-Kino = 1 Woche, 2-Saal-Kino = 2 Wochen, 3-Saal-Kino = 3 Wochen, 4- und Mehr-Saal-Kino nach dem bestehenden Prolongations-Vereinbarungen.

Filme werden prinzipiell erst ab 6 Jahren freigegeben.

Kinos sind verpflichtet, Filme ab 6 Jahren im Kinder- sowie Nachmittags-Programm zu zeigen. Filme ab 13 Jahren müssen nur im Nachmittags- und Abend-Programm gespielt werden und Filme ab 16 Jahren nur am Abend.

Verleiher unterstehen dem Kartell-Recht. Zu große Verleih-Konzentrationen und -Fusionen (Bsp. Disney – Fox etc.) werden nicht geduldet und/oder müssen rückgängig gemacht werden.

 

 

Das muss sich ändern

 

Film & Kino als Kulturgut findet weder in der Erziehung noch im Alltag statt. Film wird allenfalls elitär an Festivals und in subventionierten Arthouse-Tempeln wahrgenommen. Der Film als eine Kunstform der Freude, der Ablenkung oder Entspannung darf nicht nur als reine Handelsware vermittelt und ausschließlich nach finanziellen Aspekten bewertet werden.

 

Die Erziehung zum Film wird mit anderen Kunst- und Kulturformen gleichgestellt. Es muss im Interesse unserer Berufsgruppe eine wohlwollende Wahrnehmung gegenüber dem Film vermittelt werden, die über die Attribute „Der Film hat über 1 Milliarde eingespielt – Superfilm“ oder „der Film hat an der Kasse versagt – Scheißfilm“ hinausgehen.

 

Es gibt genug Gesetze gegen illegale Anbieter, man muss sie nur endlich anwenden. Auch diese harte Gangart einzufordern wäre vorrangig eine Aufgabe der Fachverbände.

 

Die Medien berichten selten Positiv über das Kino. Uns fliegen meistens Schlagzeilen wie „Kinosterben“, „Raubkopierer“, „Kino zu teuer“ oder „Dramatische Zuschauer-Rückgänge im Kino“ um die Ohren. Warum findet keine Gegenrede statt ? Wir verlangen die eine Stimme, die gehört wird. Die Gegenrede muss lauter sein als das apokalyptische Gekeife der Quoten-Zombies.

 

 

Schlusswort

 

Kino, das Spaß macht, ist es wert, sich zahlreiche Feinde zu machen. Von denen wird es viele geben, weil diese Vorschläge dazu führen, dass einigen dieser selbsternannten Kino- und Kultur-Verwesern die lukrativen Felle wegschwimmen.

 

Aber trotz aller Negativ-Prognosen, Schwarzmalereien, professionellen Miesepetern und Kino-Vernichtern – die 7. Kunst wird es immer geben ! Trotz Netflix und anderen Zumutungen.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach, da hätte ich nichts gegen einzuwenden, wenn, wie es vor längeren mal üblich war, ein Kino-Inspektor die Kinos eingehend prüft, auf bekannte Güte Mindeststandards, sowie Brandschutz und Hygiene.

Und im rechtstaatlichen Sinne strenge Vorschriften für alle gelten.

Ich kenne genügend Theater, bei denendringen der Brandschutz eingefordert werden müßte. Und genügend, die keine zeitgemäße Wiedergabe bieten, also UHD HDR Immersiv...

So ist eine häufige Sünde, das Ansammeln von Brandlasten. 1kg Werbematerial erzeugt 1000 m3 giftigen Qualm oder so. Und da gibt es (Technik)Räume, in denen sich diese Rollen nur so stapeln.

Und genügend, bei denen Bildqualität und Ton unerträglich sind, und nur für die Nutzung von Netflixen und QLED zuhause werben.Allerfeinste 4k Projektionsqualität in Berlin sieht dann so aus. Und dann bin ich wieder bei der Forderung nach dem Kino Inspektor mit der Folge des sofortigen Schliessung:

IMG_20181215_121043.jpg.8af4bd3ecc6cf380f59b03f23cfd52aa.jpg

Aber glücklicherweise leben wir ja in einer freien Gesellschaft, wo jeder für sein Unternehmen selbst verantwortlich ist, und sich der Staat heraushält. Und der Kunde entscheidet, ob er da hingeht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Rabust: einigen Beobachtungen/Thesen könnte man sehr wohl zustimmen, und sie rütteln global am "System". Das System wird wiederum in anderen Thesen bejaht und bestaetigt (plötzlich ist die Aufsicht durch Fachkreise, Gremien und Behörden, deren Schutzfunktion beansprucht wird, gewollt, aber Regularien sollen fallen oder anderseits in der Verleihpolitik wieder eingeführt werden?)

Hieraus ergeben sich auf den ersten Blick Widersprüche, da ein situativ permanent wechselndes System zum Anschlag käme. Auf den zweiten Blick ist einige Kritik berechtigt, aber sie muesste viel konkreter ausgeführt werden. 

Kinos unter staatlichem Schirm kann auch ich mir vorstellen, sobald das bisherige Wettbewerbssystem am Ende ist, ein Zusammenbruch sehr wohl möglich ist.

 

'Kino-Betriebe werden ausschließlich von den Behörden zugelassen und kontrolliert"

 

Zum Teil bereits der Fall. Also kann es nur um die Zusammensetzung der Behörden gehen? In Ordnung. Zum Schutz von Kunst, Kultur und Tradition käme es aber zum Verbot einiger sich als redundant oder schädlich erweisender Multiplexe: richtig und wichtig, erfordert aber eher den revolutionieren Systemwechsel, falls dieser derzeit gewollt ist? Irgendwie leider nicht...

 

"Jeder Kino-Film wird nach der Auswertung im Kino zuerst kommerziell ausgewertet.

Die 2. Auswertung erfolgt als DVD, Blu-Ray, VoD, Bezahl-Fernsehen etc.

Diese Auswertung wird als Verleih, Streaming, Download oder als Kauf usw. angeboten

Die 2. Auswertung dauert ebenfalls 4 Monate

Der Verkaufs- oder Verleih-Preis wird in jedem Fall verbindlich festgelegt

Die Altersfreigabe bestimmt verbindlich der Gesetzgeber

6. Dritte Auswertung Film : Free TV etc.

Nach 8 Monaten endet jede zeitliche Einschränkung.

Ein Film kann nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit von sämtlichen zugelassenen Verwertungs-Stellen angeboten werden."

 

Damit aber wird das bestehende System, das m.E. in der Weise nicht lange fortbestehen kann, bestätigt. Ich wünsche mir eine entsprechende Neuformulierung. 

 

vor 17 Stunden schrieb stefan2:

Ach, da hätte ich nichts gegen einzuwenden, wenn, wie es vor längeren mal üblich war, ein Kino-Inspektor die Kinos eingehend prüft, auf bekannte Güte Mindeststandards, sowie Brandschutz und Hygiene.

Und im rechtstaatlichen Sinne strenge Vorschriften für alle gelten.

Ich kenne genügend Theater, bei denendringen der Brandschutz eingefordert werden müßte. Und genügend, die keine zeitgemäße Wiedergabe bieten, (...)

So ist eine häufige Sünde, das Ansammeln von Brandlasten. 1kg Werbematerial erzeugt 1000 m3 giftigen Qualm oder so. Und da gibt es (Technik)Räume, in denen sich diese Rollen nur so stapeln.

Und genügend, bei denen Bildqualität und Ton unerträglich sind, und nur für die Nutzung von Netflixen und QLED zuhause werben. (...)

 

 

Temporäre Schliessung oder das Aussetzen der verminderten MWSt von nur 7% im Falle von Verstoesssen. Ungeachtet der Betriebsform und Reputation.

Das geht. So ließe es sich durchsetzen. Hierin bitte nicht nachlassen...

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe was dazu getippt und wieder gelöscht - weil es genauso endete - Träumerei eines Nischenkinobetreibers, der nur "fair" mitmachen will. Leider ist Kino viel zu wirtschaftsorientiert und leider wird Kino - Mainstream/Arthaus - immer gleich behandelt. Man müsste die Kultur - die Kunst Filme zu machen einfach trennen von "Mit Film Millionen verdienen". Das wird aber nicht passieren und deshalb wird Kino auch nicht mit Theater, Oper, Tanz, Kunst gleichziehen können.. Und auch der Arthausverband hat zuviele Mischhäuser mit im Verband als das hier noch etwas zu ändern wäre.  Es lebe die Kunst - aber überlebt die Kunst, den Komerz? Shit - jetzt habe ich doch noch was getippt und stehen gelassen. Aber ein Kommentar war nötig.

 

Jörg

Bearbeitet von walze
Korrekturen (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎25‎.‎01‎.‎2019 um 20:54 schrieb Angrist:

Darf man fragen was mit dem Schutz der Leinwand  gemeint ist?

 

In einer Ortschaft ab einer oder bis zu einer bestimmten Größe mit einem oder mehreren alteingesessenen, bestehenden, gut und ordentlich geführten Kino-Betrieb/en war es nicht zulässig, dass ein Geldgestopfter XXX-Konzern jahrelange Arbeit Anderer einstampfte. Der Schutz der Leinwand war ein Garant dafür, dass vom Kuchen alle profitierten. Zugegeben, leider führte dieser Schutz damals dazu, dass unter diesem Schirm Schmuddel und Inkompetenz wucherten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@cinerama. Deine Einwände, Deine Hinweise auf Widersprüche etc. sind berechtigt, auch wenn ich nicht alle mit der gleichen Brillanz wie Du erkenne. Aber unter dem Aspekt der Unvollkommenheit meiner Gedanken, die ich bewusst hier im Forum zur Diskussion stelle, sind Korrekturen und/oder nicht nur wahrscheinlich, sondern erforderlich. Ich bin gespannt, was passiert, wenn ich das Projekt weiter verfolge. Inquisition, Tod auf dem Scheiterhaufen, ein Platz im Himmel ?

Bearbeitet von Rabust (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bewusst habe ich mir das obige Manifest zweimal durchgelesen, weil die angesprochenen Problemfälle sei längerem ungelöst sind (oder lächelnd unter den Tisch gekehrt werden.)

Die gleiche "System-Unzufriedenheit" findet sich bei Edgar Reitz, einem der Mitbegründer des Oberhausener Manifests (1962). Er hat im letzten Jahr ein neues Manifest versucht. In einigen (sicher nicht allen) Punkten entsprechen sie Deinen Ausführungen:

http://film-und-gesellschaft.de/edgar-reitz-gibt-das-signal-zum-aufbruch/

 

Tatsächlich nahm Reitz kein Blatt vor den Mund. So führe erstens das deutsche Fördersystem in der gegenwärtigen Form dazu, dass Filmproduktionen sich Eignungsprüfungen unterziehen müssten und folglich „in vorauseilender Anpassung“ geplant und geschrieben würden, dass das Publikum dabei aber „herzlich gleichgültig“ bleibe und deshalb der deutsche Film (ein „Zwitterwesen“) weder als Wirtschafts- noch als Kulturgut überzeugen könne. Kurzum: Das System sei „verknöchert“ und gehöre „komplett abgeschafft“ und ersetzt durch ein neues Filmförderungsgesetz mit weitgehender Förder-Selbstverwaltung und einer eindeutig kulturellen Ausrichtung.

(...) Vier Thesen („Der deutsche Gremienfilm hat ausgedient“, „Das Fernsehen muss sich vom Kinofilm komplett zurückziehen“, „Wir brauchen das Kino als Ort der Filmkultur“. (...)

 

Förderung und Finanzierung: Die Filmförderstrukturen sollen zugunsten der Kunstfreiheit grundlegend verändert werden. Um schnellere und mutigere Entscheidungen zu ermöglichen, soll die Hälfte der gesamten Fördersumme pro Jahr an rund 20 Filmproduktionen gehen, bei denen mit einer Zuschauerzahl von über 250.000 gerechnet werden kann. Die andere Hälfte soll transparent nach dem Intendantenprinzip verteilt werden (mit einem Kurator und einer Kuratorin, deren Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt ist und die für ihre Förderentscheidungen Verantwortung übernehmen müssen), ein Fünftel der Gelder davon soll darüber hinaus jedoch verlost werden. Außerdem vorgesehen: eine Erhöhung der Fördersummen für Stoffentwicklung, Marketing und Vertrieb, der Abbau des sogenannten „Regionaleffekts“ bei der Länderförderung, die bindende Zahlung von sozialverträglichen Honoraren und die Entkoppelung der Filmförderung von der Koproduktion mit Fernsehsendern.

Ausbildung und Nachwuchs: Gefordert wird die Einrichtung eines bundesweiten Filmförder-Talentfonds, der für alle Nachwuchsfilmemacher (und damit auch für Quereinsteiger und Autodidakten) zugänglich ist. Ferner sollen die Hochschul-Abschlussfilme nicht mehr schier ausnahmslos von TV-Sendern bezuschusst und weitere Auswertungsformen (jenseits des Kinos) akzeptiert werden.

Distribution und Kinokultur: Um der deutschen Kinokultur angesichts der Omnipräsenz audiovisueller Medienangebote neue Impulse zu geben, sollen Investitionsbeihilfen an Kinos ergehen, Kino-Neugründungen erfolgen und gerade Kinos im ländlichen Raum noch umfassender gefördert werden. Auch gilt es, die Auswertungsfenster und -möglichkeiten flexibler zu gestalten. Und schließlich: Die Filmbildung soll als Unterrichtsgegenstand und Schulfach (schon ab der Vorschule) etabliert werden.

So viel kollektives Nachdenken, ein so geballter Austausch zwischen den einzelnen Akteuren der Filmbranche und ein so ungeschminkter Blick auf die Strukturen der Filmförderlandschaft hierzulande hat Seltenheitscharakter. 

 

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.