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Klaus H. - Verkäufe über die "Bucht"


DC

Empfohlene Beiträge

Hat dort jemand über die Internetplattform Filme ersteigert und bekommt nichts? 

 

Bitte um PN

 

Danke!

 

P.S. für die Moderatoren: da es keine personenbezogene Daten sind ( Klaus gibt's zig Mal und der Nachname ist nicht vollständig und damit nicht personenbeziehbar.) braucht ihr nicht agieren. Danke!

 

 

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"Vorsicht bei Filmkauf bei ebay" gibt's als Thread in der Schmalfilm-Rubrik.

Da wird vor dem oben angesprochenen Verkäufer gewarnt!

Habe die Angebote auch gesehen, war aber ehrlich auch´n bisschen unglaubwürdig:

Rückkehr der Jedi, Spiel mir das Lied vom Tod, Spartacus etc. etc. auf 16mm. Naja...

Bearbeitet von PerfoPeter (Änderungen anzeigen)
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vor einer Stunde schrieb DC:

 Das Geld ist weg und die Ware ist nicht da. Keine Sendungsnummer, keine Infos an die Käufer und dann soll das kein Schaden sein?

 

 

Du musst zwischen zivilrechtlichen Anspruch auf Wandlung des Geschäftes (also Geld zurück) und ggfls. Schadenersatz, falls Du einen Schaden hattest und, wie Stefan schrieb, einer Strafanzeige, die der Staat ggfls. auf Deine Anzeige hin verfolgt, z.B. Betrug etc. unterscheiden.  Sind zwei verschiedene Verfahren ...

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vor 3 Stunden schrieb stefan2:

Bitte macht das mit der Strafanzeige, auch wenn es zu keiner Verurteilung kommen dürfte. Das ist nicht gewollt, da es dem Staat Kosten erzeugt. Und bisher kein richtiger Schaden nachweisbar ist.

Trotzdem, Anzeige muß sein.

 Also ich habe alle Unterlagen für eine Anzeige beisammen! Bestellung, Schriftwechsel, Ablieferbeleg mit Unterschrift und kein Geld bekommen. Da aber angeblich, lt. Schriftwechsel die Hausnummer nicht stimmt, die Sendung aber dort abgenommen und unterschrieben wurde, ist es sicher auch noch Urkundenfälschung, Betrug und Unterschlagung! 

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Hallo alle zusammen, habe bestimmt schon etliche Projektoren, Filme, Musikboxen, Flipper etc in 40 Jahren gekauft, aber ich war nie so blauäugig und habe im Internet

große Summen an "fremde Personen" bezahlt, habe mich immer auf dem Weg gemacht, persönlich abgeholt und bar bezahlt, alles andere ist doch in dieser Zeit

der Internetkriminalität nicht zumutbar, wer es trotzdem macht, hat selber Schuld und muss sich nicht beklagen.

Gruß aus dem Norden ( und ich fahre gerne in den Süden, Osten, Westen )

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  • 2 Wochen später...

 

On 2/26/2019 at 9:26 AM, PerfoPeter said:

Wie isses denn nu ausgegangen? Hat irgendjemand was bekommen?

Laut einem befreundeten Filmsammler ist die Sache ja klar, wer dahintersteckt, wer wen vorschiebt, usw. 

Insofern hilft nur die Hoffnung, dass hier durch die Behörden ermittelt wird, und nicht wie gern in solchen Fällen, nach 6 Wochen das Verfahren eingestellt wird. 

Dann ggf. über Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Es ist wohl eindeutig in betrügerischer Absicht gehandelt worden. Mit dem normalen BGB Kaufrecht wird da nur Zeit vergeudet, d.h. Fristen, Wandlung usw ist kontraproduktiv.

Das bringt alles nur etwas, wenn alle Geschädigten auch Anzeige erstatten, besser schon erstattet haben.

 

Gruß

 

-St

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Da tauchen auch die Leute auf, die in Hörstel stark abgesahnt haben und bereits von anderen bezahlten Ware mitgenommen haben und so tun als ob sie nie dort gewesen sind... aber was willste machen? Einen in die Fresse? das endet leider immer für einen selbst recht unangenehm, den Fehler habe ich einmal gemacht.... Nie wieder!

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  • 3 Wochen später...

Es ist ja auch interessant, wenn es sich um 35-mm-Kopien handelt, woher sie letztlich kommen, weil sich das auf die Gültig- oder Nichtigkeit des eigentlichen Kausalgeschäfts (Vertrag) niederschlägt.  Gestohlene Sachen (woher kommen denn die ganzen Kopien, wenn sogar auf den Kartons gar noch der Name des Vernichtungswerks draufsteht?  Im Kino "liegen geblieben" heißt auch nicht gleich herrenlos...) können weder Gegenstand eines gültigen Verpflichtungsgeschäfts sein, noch können diese wirksam übereignet werden.  (Ob ein Gericht diesen Durchblick in der Materie hat oder nicht, ist doch keine Wahrscheinlichkeit, auf die man sich einlassen möchte, angesichts der persönlichen Konsequenzen hinsichtlich einer Strafsache in Hehlerei...)

 

Bei Schmalfilm sieht es womöglich anders aus, weil derlei Kopien durchaus legal in private Hände gelangt sind, aber was 35-mm-Film anbelangt handeln wir alle auf einem Schwarzmarkt, der nur deshalb nicht ebenso auffällig ist, wie ein Drogen-, Kunst- oder Tiertrophäenschwarzmarkt, weil wir ein Nieschenhobby betreiben, das derzeit ohnehin weder einen ökonomischen, noch sonstigen Schaden verursacht.  Das sollte man mal zur Kenntnis nehmen.  (Erschreckend vor dem Hintergrund ist, dass dieses Forum die Rubrik Suche/Biete für jeden dahergelaufenen öffentlich einsehbar hat, in anderen Foren wird das wesentlich diskreter gehandhabt.  Bestünde ein größeres Verfolgungsinteresse, könnte eine Staatsanwaltschaft mit simplen Gerichtsbeschlüssen nur aufgrund einer Angebotsanzeige [eine Anzeige hätte ja jeder Verleih erstatten können, als ob denen ein solches Forum verborgen bliebe] über Providerdaten an Einzelpersonen ein Ermittlungsverfahren richtig schön vorantreiben.  Großes Kino!)

 

Von @TK-Chris' Erfahrung hinsichtlich der Prellung über verkehrsfähige Sachen (Da ging es ja nicht nur um Kopien, sondern auch anderes Zeug?) abgesehen, würde ich als Jurist also dringend davon abraten, in dieser Hinsicht den Staatsanwalt mittelbar über die Gerichte (die sehr freudig dabei sind, was Weiterleitungen angeht) auch noch mit der Nase draufzustoßen.  Weiterhin:  Die Großmutter und Dagobert Duck warnen:  Trau, schau, wem!  Vorkassegeschäfte mit Fremden bergen immer ein Ausfall- und Insolvenzrisiko, das man selbst zu tragen hat, da wird kein Gericht der Welt stattgeben.  Unser Recht geht eben immer noch von der klassischen, vis-à-vis- und Zug-um-Zug-Leistung aus,  Verbraucherschutzbestimmungen greifen hier nicht, denn unter Privaten sind alle gleich.  So bitter es ist.

 

tl;dr:  Es gibt im Unrecht kein Recht und auch der Junkie kann gegen den Dealer keine Ansprüche geltend machen, ohne selbst belangt zu werden.  Bleibt doch zu hoffen, dass erstattete Anzeigen nicht weiter verfolgt werden...  Get over it.

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