Zum Inhalt springen

Essiggeruch


Augustinus

Empfohlene Beiträge

Essiggeruch ist nicht direkt gesundheitsschädlich, die Filme zersetzen sich, dann wird der Geruch frei. 

Wenn das Original Filme aus den 30ern sind, handelt es sich wahrscheinlich um Nitrofilme. Diese sind extrem feuergefährlich, gelten heutzutage als Sprengstoff, sind nicht Löschblatt und sind unter Umständen selbstentzündlich. Das ist eher das Problem. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nitrocellulose kann kein Essigsyndrom bekommen. Es handelt sich um ein Di- oder Trinitrat und kein Di- oder Triacetat. Keine Spur von Essigsäure. Bei der Herstellung wird wurde Salpetersäure verwendet. Dafür werden andere Dämpfe freigesetzt, die weitaus gefährlicher sind. Gleichwohl kann sich Nitrocellulose unter guten Bedingungen weit länger halten als Filme auf Triacetatbasis.

Bearbeitet von filmfool (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein,

 

Nitratfilme enthalten Stickstoff, Wasserstoff und Kohlenstoff Atome. Da kann sich HCN, Blausäure (in größeren Dosen sehr giftig, in Mikro Dosis im Körper sogar benötigt) entstehen.

 

Bei Azetatfilm läuft die Reaktion ab Herstellungstag, wie jede chem. Verbindung, rückwarts ab. Dabei wird Essigsäure (HCH3COOH) freigesetzt.

 

In Deinem Stadium hilft zunächst belüften, d.h. umrollen, anschauen, usw. In die Dosen einen Säureneutralisator rein, es geht Natron in einer alten Socke, und dann halten die Filme noch einige Zeit. 

Ganz schlimm ist es, den Film in verschlossener Dose hermetisch dicht zu lagern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So schön die Plastikdosen auch sind, jedoch sind sie absolut ungeeignet Azetatfilm darin zu lagern.

Dafür sind die Kartons wesentlich besser geeignet, auch sollten Kopien mit Essigsyndrom nicht mit

"gesunden" Kopien zusammen gelagert werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(1) Natuerlich gabe es auch im 35mm Format schon in den 30er Jahren Sicherheitsfilme, allerdings haben die sich nicht durchgesetzt.

 

Hier ein Zitat aus dem Wikipedia Artikel, in dem auch die Sicherheitsfilmverordnung abgebildet ist...

Quote

Deutschland erließ am 30. Oktober 1939 eine Verordnung über den Sicherheitsfilm, welche vorsah, dass ab 1. April 1940 Filme nur noch als Sicherheitsfilme hergestellt werden durften. Aufgrund des Zweiten Weltkriegs konnte diese Regelung allerdings nicht durchgesetzt werden. In Europa setzte sich der Sicherheitsfilm schließlich ab etwa 1952 großflächig durch. Eine nicht bestätigte Abmachung in der Industrie war, ab 1. Januar 1951 nur noch Sicherheitsfilm zu fabrizieren. Mit ISO 543 sind Bezeichnung, Prüfverfahren und Beschriftung von Sicherheitsfilm festgehalten.

 

Ich besitzte z.B. eine originale Kopie von ORIENTEXPRESS (1944), die auf "Perutz Non-Flam" Material gezogen ist.  Laut des (jetzt fast 90-jaehrigen) Vorbesitzters wurde sie auf Sicherheitsfilm kopiert, um einfacher im Feldkino gezeigt werden zu koennen.

 

(2) Filme zu datieren ist moeglich, wenn es sich um Kodak, Dupont, Fuji oder ORWO Material handelt.  Am Filmrand, zwischen den Perforationsloechern ist ein "Date Code" eingedruckt.  Material anderer Firmen, z.B. Agfa, laesst sich nicht datieren.  Da muss man sich den Film anschauen und das Alter der Aufnahmen abschaetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schmalfilm war immer auf Sicherheitsfilm (ausgenommen der 22mm Film, den es mal gab) ansonsten durchwegs Sicherheitsfilm (ausgenommen in der Sovjetunion, da gab es auch vereinzelt 16mm Nitro, aber nur im Inland.)

 

35mm: Vereinzelte Versuche "Sicherheitsfilm" in den 30ern, jedoch nicht mit dem späteren Acetatmaterial vergleichbar, im Alter oft auch "Brandgefährlich" da ebenfalls brennbar.

Perutz "non flam" gehört auch zu dieser Sorte.

 

Und Nitrofilm bekommt kein Essigsyndrom, das ist - wie oben geschrieben - eine Eigenheit des Acetatmaterials.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Augustinus:

Folgende Bezeichnungen habe ich gefunden: Kodachrome saftyfilm (Farbe), Kodak saftyfilm (sw), Kodak AG saftyfilm (sw).

Nachweislich sind die Motive aus den 30er Jahren, was man auch anhand der Strassenszenen beurteilen kann. Date Code kommt nach. 

 

Wie schwer ist es denn, die Filmbreite endlich mal anzugeben? Kein Zollstock zur Hand?

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kodachrome gab es damals nur für 16mm.

Kevin Brownlow schreibt in seinem Buch über "Napoléon" (F 1927, Abel Gance), dass die originalen Kopien, die er überprüft hat, bereits auf Sicherheitsfilm gezogen waren, was damals auch so vertraglich zwischen den beteiligten Filmgesellschaften vereinbart war (S. 203/204 der Originalausgabe London 1983, mit Abbildungen, wo man deutlcih am Rand "SAFETY FILM" lesen kann). Das Negativ war wohl Nitro.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.