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Silent Hill FSK


Raupe Gustl

Empfohlene Beiträge

Giotto, so verwirrend ist das alles nicht, Mainz ist die Hauptstadt von Rheinland Pfalz und Wiesbaden die von Hessen, allerdings gibt es ehemalige Mainzer Stadtteile, die aber leider seit dem 2. Weltkrieg auf der "falschen" Rheinseite liegen(Rhein ist die Grenze zwischen Rheinland Pfalz und Hessen), so dass diese ehemaligen Mainzer Stadtteile jetzt zu Wiesbaden gehören, so dass z.b Mainz-Kastel , ein Stadtteil von Wiesbaden ist !!!

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Mainz-Kastel wars wo ich gesehn hab... jetzt wo du's sagst.

 

Als armer aussenstehender der den Rhein als Grenze zwischen 2 Bundesländern kennt mit seinen Hauptstädten... und dann auf einmal die eine als Stadtteil der anderen sieht... ist es verwirrend :)

 

Und nun mal back2topic: Wann wäre denn ne Besichtigung da mal machbar? Ich tendiere irgendwie dazu, dass während der WM-Zeit zu machen.

 

Gruß

Wolfgang

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Was mir da soeben mal wieder auffällt in Sachen FSK...

Rein rechtlich müssten wir Tristan&Isolde für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen, da keine FSK vorhanden ist.

Wie kommts zustande dass manche Karten ewig auf sich warten lassen?

Wer würde eigentlich für die Einnahmeausfälle aufkommen wenn man da geltendes Recht anwenden würde?

 

Gruß

Wolfgang

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Das Thema Freigabekarten ist jetzt nicht gerade meine Baustelle, aber ich weiss nur dass die Karten nicht mehr ausgedruckt werden und nur noch online stehen, und da wurde die über Tristan und Isolde ja auch gefunden.....jetzt verstehe ich nur das Problem nicht.....

 

 

Wenn Tristan und Isolde tatsächlich keine FSK Freigabe hätte, dürfte er gar nicht gezeigt werden im Kino, auch für Erwachsene nicht, da z.B: eine 18er Freigabe auch eine Freigabe ist.

 

Filme die nicht freigegeben sind, sind mit "Kein Kennzeichen"gekennzeichnet.

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Wenn Tristan und Isolde tatsächlich keine FSK Freigabe hätte, dürfte er gar nicht gezeigt werden im Kino, auch für Erwachsene nicht, da z.B: eine 18er Freigabe auch eine Freigabe ist.

 

Das ist mir neu. Und DVDs ohne FSK Freigabe dürfen dann wohl auch nicht verkauft werden?

 

Meines Wissens darf ein Film ohne Freigabe Volljährigen natürlich gezeigt werden, man riskiert eben nur durch eine dadurch mögliche Indizierung ein Werbeverbot und somit das einstampfen des gesamten Programmflyers...

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Kinoauswertung und DVD sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.....DVD kann auch ohne FSK Prüfung rauskommen, riskiert dann aber dass sich evtl. die Staatsanwaltschaft drum kümmert und der Film indiziert werden kann.

 

Kino geht ohne FSK-Freigabe nicht!!

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Kinoauswertung und DVD sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.....DVD kann auch ohne FSK Prüfung rauskommen, riskiert dann aber dass sich evtl. die Staatsanwaltschaft drum kümmert und der Film indiziert werden kann.

 

Kino geht ohne FSK-Freigabe nicht!!

 

 

Kino geht auch ohne FSK Freigabe, aber auch hier riskiert man das gleiche, wie bei der DVD ohne Freigabe, nämlich der strafrechtlichen Bedenklichkeit des Films. Und hier kriegen dann auch die Kinos ärger, falls die Staatsanwaltschaft diese feststellen würde.

 

Zumindest ist mir das so bekannt, da dies im Zusammenhang mit dem Start vom "Punisher" diskutiert wurde.

 

"Tristan & Isolde" hat immer noch keine Freigabekarte online. Es wurde nur der Werbevorspann sprich Trailer gefunden.

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Mit Filmen ohne FSK konnte z.B. das Werkstattkino in München reichlich Erfahrungen sammeln: http://www.werkstattkino.de/geschichte4.html.

 

Ich erinnere mich auch an Berichte über eine Videothek in Berlin, der Name fällt mir nicht ein, aus der in den 90ern trotz ihres europaweiten Rufs als Filmgeschichts-Mekka regelmäßig Filme beschlagnahmt wurden.

 

Bei der ersten Vorstellung von Achternbusch' "Gespenst" hatten wir damals auch mit dem Auftauchen der Polizei gerechnet...

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Eine Altersfreigabe durch die FSK sichert dem Kino auch strafrechtliche Unbedenklichkeit zu. Insofern kann ein freigegebener Film ohne Weiteres gezeigt werden und der Staatsanwalt bleibt außen vor. Das war damals in München meiner Erinnerung nach nicht so.

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kinobär schrieb:

Eine Altersfreigabe durch die FSK sichert dem Kino auch strafrechtliche Unbedenklichkeit zu

Dann zeig mir doch bitte, wo das stehen soll. In der Selbstdarstellung des Werkstattkino steht's nämlich schon einmal nicht 'drin, und das ist auch richtig, weil es nicht stimmt.

Vielleicht liegt es daran, es hat schließlich schon ewig keine Indizierungen mehr gegeben und auch 18er Filme gibt es im Vergleich zu vor 20 Jahren deutlich weniger im Kino, dass es schon ewig keine Indizierung mehr gegeben hat. Deshalb wuchern düstere egenden wegen irgendwelcher dinge die man mal von irgendjemandem gehört hat, häufig werden ohne Kenntnisse Staatsanwälte und die FSK in einen Topf geworfen und gut umgerührt.

Dabei fanden die meisten Indizierungen i.d.R. statt, nachdem der Film bereits von der FSK begutachtet und als "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" in die Kinos gekommen war. Bekanntes Beispiel hierfür ist der 1. "Tanz der Teufel", der dann auch 10 Jahre später, als die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht lag, mit interessanter Begründung wieder freigegeben wurde. Die FSK hatte damit nichts zu tun.

Wer sich die Mühe macht, einmal zu überprüfen, welche Filme heute überhaupt indiziert sind, wird übrigens feststellen:

- es sind in der Summe weniger als Erwartet. Von einer Zensur kann nicht gesprochen werden.

- Ungefähr bei der Hälfte handelt es sich um die Schlitzer- und Hexenfolterfilme der 70er und 80er Jahre.

- Beim Rest handelt es sich Großteils um deutsche Filme, die ca. zwischen 1933 und 45 entstanden sind. "Hitlerjunge Quex", "Jud Süß", "Triumpf des Willens" etc.

Eine Indizierung bedeutet übrigens nicht, dass sich niemand den Film ansehen darf. So sind z.B. Vorführungen der Flme aus der Nazizeit durchaus zulässig, wenn dies innerhalb eines entsprechenden Rahmenprogrammes geschieht. In der Regel mit Einführung und anschließender Diskussion durch einen Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung. Und das ist auch gut so.

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@robpl: Du hast wohl recht. Schlechtes Erinnerungsvermögen und fehlender juristischer Sachverstand haben mich vorschnell urteilen lassen :oops: .

 

Die Selbstdarstellungsbroschüre der FSK (leider ohne Datum, scheint aber nach 2000 erschienen zu sein) schreibt unter "Nicht freigeben unter 18 Jahren":

Enthält ein Film, Video oder sonstiger Bildträger keine Jugendfreigabe, wird er lediglich auf Übereinstimmung mit § 2 der FSK-Grundsätze hin geprüft. Dessen Maßstäbe liegen deutlich unter der Schwelle strafrechtlicher Normen. (...) Das Kennzeichen dient mit seiner Schutzfunktion der freien Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit sowie der Kunstfreiheit. Die Strafrechtlichen Vorschriften (§ 130 Volksverhetzung, § 131 Gewaltverherrlichung, § 184 Pornografie Strafgesetzbuch) sind die gesetzlich vorgegebenen Schranken der Filmfreiheit.

 

Nach meiner nicht juristisch geschulten Auffassung bedeutet "unter der Schwelle" niedrigerer Grenzwert gleich strengere Beurteilung. Der Begriff "Schutzfunktion" scheint dies zu bestätigen.

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@robpl: Jetzt wirfst du zwei Dinge in einen Topf. "Tanz der Teufel" wurde nicht indiziert, sondern beschlagnahmt. Und das selbstverständlich mit Freigabe der FSK. Das kann theoretisch auch noch heute passieren, ist aber eher unwahrscheinlich, da die Prüfkriterien anders sind.

Indiziert wurden und werden auch heute noch nur DVDs, Videos etc. Also alles, was man im Laden kaufen kann. Eingeführt wurde dies, weil mit aufkommen der Videos auf einmal angeblich extrem bedenkliche Filme jedem zugänglich im Regal von Geschäften lagen.

Seit der letzten Änderung der FSK Freigaben können allerdings Filme mit einer FSK Freigabe nicht mehr indiziert werden. Dafür wurden allerdings die Prüfkriterien für "Keine Jugendfreigabe" für Kino und spätere DVD Auswertung unterschiedlich festgelegt. Somit ist es möglich, dass ein Film das Siegel "keine Jugendfreigabe" für's Kino bekommt, aber nicht für die DVD-Auswertung.

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§11(1) JuSchG sagt:

Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations­, Instruktions­ und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

 

Folglich dürfen Filme, wo bis dato noch keine Freigabe erfolgte im Kino gezeigt werden, dürfen aber Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden --> Ergo müssen alle die da rein wollen mindestens 18 sein.

 

Oder versteh ich da das Gesetz falsch?

 

Gruß

Wolfgang

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§11(1) JuSchG sagt:
Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations­, Instruktions­ und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

 

Folglich dürfen Filme, wo bis dato noch keine Freigabe erfolgte im Kino gezeigt werden, dürfen aber Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden --> Ergo müssen alle die da rein wollen mindestens 18 sein.

 

Oder versteh ich da das Gesetz falsch?

 

Gruß

Wolfgang

 

Das hast Du richtig verstanden. Das würde ich auch so verstehen.

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