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Jugendschutzgesetz und Umgang mit Kunden


Jean

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Mal was ganz anderes: Was gehen mir die Eltern auf den Sack, die sich über das JSchG stellen wollen, weil Sie ja die Erziehungsberechtigten sind....
Haben für den Löwen extra nochmal einen Hinweis auf die Website platziert.

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vor 1 Stunde schrieb Jean:

Mal was ganz anderes: Was gehen mir die Eltern auf den Sack, die sich über das JSchG stellen wollen, weil Sie ja die Erziehungsberechtigten sind....
Haben für den Löwen extra nochmal einen Hinweis auf die Website platziert.

Das haben wir auch gemacht, lustig wird es dann immer wenn Sie meinen die haben ihre Karten ja online gekauft und wir könnten nichts machen. Die Augen wenn Sie ohne Geld wieder nach Hause gehen dürfen, unbezahlbar. 

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vor 2 Stunden schrieb Apollo13:

Das haben wir auch gemacht, lustig wird es dann immer wenn Sie meinen die haben ihre Karten ja online gekauft und wir könnten nichts machen. Die Augen wenn Sie ohne Geld wieder nach Hause gehen dürfen, unbezahlbar.  

Das sind aber Kunden die Ihr auf Dauer verloren habt - unbezahlbar ?


Es wird langsam Zeit, dass das JSchG mal den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wir - Wir als Kino sind die letzte Bastion die das durchsetzen müssen.

Filme bei denen ich Kinder mit Ihren Eltern nach Hause schicken muss laufen dann später vormittags im TV.

Erklärt das mal den Eltern.

Netflix und Co sind da fein raus.

 

Eine Reform ist hier doch längst überfällig.

 

 

 

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vor 10 Stunden schrieb Apollo13:

Die Augen wenn Sie ohne Geld wieder nach Hause gehen dürfen, unbezahlbar. 

 

Nicht dein ernst! Wir stornieren dann die Karten und zahlen den Betrag aus. Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass mit eurer Vorgehensweise der Kinde noch mal zu euch kommt.

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Die Diskussionen um das JgschG kennen wir doch alle!Aus meiner Sicht macht es definitiv Sinn. Gerade jetzt bei K.d.L. haben wir natürlich auch wieder ständig Diskussionen.

Erst gestern wieder. Vater mit seiner geschätzten 2 Jährigen Tochter stehen in der Tür, Vater sagt zum Kind (Kugeleis von der Eisdiele um die Ecke), ess mal schnell dein Eis auf, dass wir ins Kino können. Ich Fragte dann, zu welchem Film Sie möchten, na zu KdL sagte der Vater, ich sagte, nein, tut mir Leid der Film ist erst ab 6 Jahren frei gegeben und mit der kleinen, kommen Sie leider nicht rein, der Film geht fast 2 Stunden, ist stellenweise auch düster, dass ist fürs Kind sicher keine Freude, außerdem garantiere ich, dass die kleine, niemals 2 Stunden durch hält.

Der Vater hat, dass jedenfalls nicht eingesehen, war offensichtlich sauer auf mich, aber so ist dass Leben & das Gesetz.

Positive Beispiele gibt es aber auch, nachdem sich die Leute bereits telefonisch  erkundigen und "Rat" einholen, oder eben auch dankbar dafür sind, wenn man Ihnen eklährt, dass eben

FSK 6 Filme, noch nix, für kleine Kinder sind, und Sie sich, lieber Filme wie Rabe Socke, Benjamin Blümchen etc. aussuchen sollen! (Pets) beeinhaltete  Z.B. mit FSK 0, auch eine Szene, mit der bei uns, einige kleine Kinderauch  nicht so klar kamen, und sich gruselten...

Ich will dennoch nicht wissen, was für Inhalte kleine Kinder so alles von vielen Eltern vor dem Fernseher zu Hause vorgesetzt bekommen, nur dass diese "Ruhe'" haben.....für mich, unverantwortlich!

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vor 3 Stunden schrieb sir.tommes:

 

Nicht dein ernst! Wir stornieren dann die Karten und zahlen den Betrag aus. Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass mit eurer Vorgehensweise der Kinde noch mal zu euch kommt.

Doch das ist mein Ernst. Das ist Lehrgeld für die Eltern die das mit Vorsatz machen. Warum sollte ich das Geld wieder auszahlen wenn Sie mit doppelter Bestätigung alle Hinweise ignorieren. 

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Der "Schaden" zumindest aus Sicht des Kunden ist eh schon da, wenn er nicht reingelassen wird. Da man hier von "Vorsatz" ausgehen muss, wird auch der Hass des Kunden sicher sein. Insofern würde ich vermutlich ähnlich reagieren und das Geld nicht zurückzahlen.

 

Für Kulanz kommt es aus meiner Sicht immer sehr auf den Kunden an, wie der auftritt.

Hätte z.B. ein dritter die Karten im Auftrage gekauft (z.B. an der Kasse) und käme dann völlig überrascht nicht rein, wäre das für mich viel eher ein Grund die Karten wieder zurück zu nehmen.

Aber so...

 

Wir dürfen uns auch nicht alles gefallen lassen, denn dann tanzen uns die Kunden auf der Nase rum. Das will auch keiner.

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vor 7 Minuten schrieb UlliTD:

Wir dürfen uns auch nicht alles gefallen lassen, denn dann tanzen uns die Kunden auf der Nase rum. Das will auch keiner.

 

Tja, der eine sieht es so, der andere eben so.
Das hat nichts mit "gefallen lassen" zu tun. Das hat etwas mit Höflichkeit und Kundenfreundlichkeit zu tun. Vor allem aber zeigt es, dass ich da drüber stehe. ?
Das Motto "das hast du jetzt davon" ist völlig fehl am Platze.

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vor 11 Minuten schrieb UlliTD:

Der "Schaden" zumindest aus Sicht des Kunden ist eh schon da, wenn er nicht reingelassen wird. Da man hier von "Vorsatz" ausgehen muss, wird auch der Hass des Kunden sicher sein. Insofern würde ich vermutlich ähnlich reagieren und das Geld nicht zurückzahlen.

 

Für Kulanz kommt es aus meiner Sicht immer sehr auf den Kunden an, wie der auftritt.

Hätte z.B. ein dritter die Karten im Auftrage gekauft (z.B. an der Kasse) und käme dann völlig überrascht nicht rein, wäre das für mich viel eher ein Grund die Karten wieder zurück zu nehmen.

Aber so...

 

Wir dürfen uns auch nicht alles gefallen lassen, denn dann tanzen uns die Kunden auf der Nase rum. Das will auch keiner.

Das sehe ich genau so wie du, wir entscheiden immer von Fall zu Fall. 

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Ich gehe mal davon aus, dass 'Kinobetreiber' das ganze keinesfalls unhöflich abgeschlossen hat.

 

Das nächste Mal bringt er dann nicht nur Kind mit sondern gleich noch eigenes Popcorn aus der Tüte. Würdest Du das dann auch aus "Höflichkeit und Kundenfreundlichkeit" zulassen!? ...

 

Glücklicherweise gibt es viele Meinungen! ? Wäre sonst langweilig, aber irgendwo muss halt mal Schluss sein. Bei dem einen etwas früher, bei dem anderen etwas später...

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@ Apollo,13, Ich denke, dass es auf keinen Fall kundenbindend sein kann, wenn man Tickets bei Nichteinlass nicht zurückerstattet, genau genommen, handelt es sich ja, um ein Nichterbringen einer Leistung (durch euch als Kino) , für die vom Kinobesucher bezahlt worden ist!  Das Bestehen auf das Jugendschutzgesetzt ist in jedem Fall völlig richtig,

der Kunde ist aber sowieso schon frustriert wenn er nicht ins Kino kommt, ihn dann auch noch dafür "bluten"zu lassen und den Preis zu behalten, ist für mich nicht o.k und aus dem genannten Grund laut BGB sicher auch nicht rechtens, so zumindest meine Meinung...

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vor 7 Minuten schrieb Kinobetreiber:

@ Apollo,13, Ich denke, dass es auf keinen Fall kundenbindend sein kann, wenn man Tickets bei Nichteinlass nicht zurückerstattet, genau genommen, handelt es sich ja, um ein Nichterbringen einer Leistung (durch euch als Kino) , für die vom Kinobesucher bezahlt worden ist!  Das Bestehen auf das Jugendschutzgesetzt ist in jedem Fall völlig richtig,

der Kunde ist aber sowieso schon frustriert wenn er nicht ins Kino kommt, ihn dann auch noch dafür "bluten"zu lassen und den Preis zu behalten, ist für mich nicht o.k und aus dem genannten Grund laut BGB sicher auch nicht rechtens, so zumindest meine Meinung...

Das ist aber auch ein erschleichen von Leistungen durch hervorheben falscher Tatsachen. Ich mach das auch nur wo es mit Vorsatz gemacht wird. Kunde ist König aber kein Kaiser. Es steht aber auch in den AGB unserers Kinos das in solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. 

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Die eigentliche Leistung - nämlich das Zeigen des Filmes - passiert ja. Hier davon auszugehen, dass die Leistung nicht erbracht wird, halte ich für falsch. Nicht das Kino verweigert die Leistung. Papa kann ja jederzeit rein, der würde sicher nicht aufgehalten. Wenn aber ein Gesetz dem im Wege steht, ist das Kino dafür nicht verantwortlich zu machen.

 

Die Karten wurden ordnungsgemäß verkauft. Und zwar auch unter der Prämisse der FSK-Einstufung, die ja eigenltich bei jedem Kino zu jedem Film im Internet mit angegeben wird. Kauft wer in der Absicht einen 3jährigen mitzunehmen, ist das pure eigene Schuld.

 

 

Kaufe ich im Tante Emma Laden einen zeitlich befristeten Gutschein (für Alk z.b.) muss Emma den auch nicht einlösen oder auszahlen, wenn eine 14jährige am letzten Gültigkeitstag damit in den Laden kommt... Und Alk gib's für 14jährige eh nicht.

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Können die Moderatoren diese FSK-Diskussion vielleicht mal abtrennen von "Neustarts"?

 

Die Kollegen, die da so eine beinharte Schiene fahren, sollten sich bewusst sein, dass die strikten Altersgrenzen eine deutsche Spezialität sind. Im Ausland gilt da oft das Parental Guidance Prinzip, d.h. in GB man König der Löwen u.U. sehr wohl mit 3 jährigen Kindern schauen darf. Die PG-Einführung bei 'ab 12' hat da allgemein auch in Deutschland die Erwartung geweckt, dass die anderen Altersstufen eben auch PG sind.

 

Mal zum Thema "Neustarts": da wir hier nun tatsächlich knapp 41 Grad haben, hat sich meine Entscheidung vom Montag als goldrichtig erwiesen, das Kino 2 Tage zu zu lassen. Ein akzeptabler Spielbetrieb ist heute und morgen nicht mehr möglich. Bei uns ist da eh grad kaum bis nix los.

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Hahhaha, hätte ich das gewusst hätt ich gleich nen neuen Fred eröffent.

 

Ich gerade eben wieder die Diskussion an der Kasse. Frau hat online gekauft, Kind offensichtlich zu jung, auf Nachfrage fünf Jahre alt. Habe ihr erklärt, dass ich für Sie nicht das Gesetz brechen kann und aber bereit wäre ihr eine Alternative Vorstellung anzubieten. Die Frau ist völlig unverhältnissmäßig durchgedreht und hat laut Zeternt das Kino verlassen. Naja Ende vom Lied ich hab ihre Tickets storniert und eine freundliche Email dazu geschrieben, dass wir über alles Reden können, wenn Sie nicht versucht mir Anweisungen zu geben, wie ich meine Firma zu führen hätte. Habe denoch den Ticketpreis erstattet, weil ich das als Kundenservice empfinde.

 

Dementsprechend sehe ich das nicht so hart wie Apollo, muss aber auch sagen dass es je nach Situation vor allem auch auf das Verhalten der Kundschaft ankommt, wie wir reagieren. Das ist aber auch gute alte Kaufmannsschule und funktioniert überall so nach dem Prinzip wie man in den Wald ruft.

 

Online Ticketverkauf ist übrigens dahingehend kein Problem. Wir haben eine Pop Up, das vor jedem verbindlichen Kauf aufpoppt in dem noch einmal bestätigt werden muss, dass alle Teilnehmer das Alter entsprechend der ausgewiesenen FSK erreicht haben und es auch keine Möglichkeit seitens Erziehungsberechtigten gibt dieses zu umgehen. Denn viele Eltern glauben Sie dürften alles, weil es Ihre Kinder sind...leidiges Thema.

 

In Summe ist aber zusammen zu fassen, dass wir jetzt bei KDL bestimmt schon 15 Familien wegschicken musste, aber mit 13 einen guten Kompromiss gefunden haben und die Problematik auch alle nachvollziehen konnten.

 

Ob es in anderen Ländern anders gehandhabt wird, sehe ich nicht als Argument. Der Kinobesuch ist regional bezogen und das JSchG seit Ewigkeiten in Kraft.

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Als Tipp noch von meiner Seite. Seht euch mal die Ordnungsgelder für die Missachtung des JSchG an

 

 

Kinder oder Jugendliche bei einem nicht für ihre Altersstufe freigegebenem Filmprogramm anwesend sein lassen 600 Euro / 120 Euro (abhängig vom Alter und der Altersfreigabe)

 

 

Spätestens bei diesem Argument, dass man als Kinobetreiber im Falle einer Kontrolle 600 Euro pro Person zu zahlen hat, verstehen es auch die letzten Kunden

Bearbeitet von Jean
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vor 17 Minuten schrieb Jean:

Spätestens bei diesem Argument, dass man als Kinobetreiber im Falle einer Kontrolle 600 Euro pro Person zu zahlen hat, verstehen es auch die letzten Kunden

Hahaha, jetzt muss ich mal lachen. Da gibts ne Menge Leute, die das sicherlich anders sehen...

 

"Ich bekomme meinen Willen nicht, mir doch egal, was Du sch**ß Kinobetreiber bezahlen musst." - Wetten, dass??!! Ignoranten gibt es zur Genüge.

 

Aber danke für diesen Thread. Werde dann mal unseren König der Löwen mit dem Hinweis versehen, dass bitte keine unter-6-Jährigen mitzubringen sind.

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Eis vom Drittanbieter, obgleich sogar draussen gegessen ist schon eine Frechheit! Das nächste mal trinken die Assis gleich ihre Cola zu Hause, nicht zu fassen was sich die blöden Kunden erlauben.  Ich finde es auch absolut richtig den Preis für Onlinetickets nicht zurück zu zahlen. Ich würde sogar mal kurz die Tür zum Saal aufmachen, könnt mal reingucken was euch entgeht. Da möchte ich aber die blöden Gesichter sehen, einfach köstlich, oder?  Meint ihr nicht, das evtl. der ein oder andere Kund hier mitliest?  Immer kräftig am eigenen Ast mitsägen. Die "Filme" sind schon Schrott, warum soll es in der Beamerbude besser sein?

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Wir hatten jetzt diese Diskussionen bei Dead dont't die. Da bringen die Eltern auch ihr junges Gemüse mit.

 

Viel Geheule seitens der Kinder hatten wir immer bei Pippi Langstrumpf und Michel, denn die sind -zumindest damals - im Gegensatz zur DVD FSK6.

 

 

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Auf der einen Seite bin ich froh, dass es auch noch Verbote gibt. Auf der anderen Seite wird es den Nutzern und Unternehmen seitens der Gesetzgebung viel zu einfach gemacht (Beispiel TV mit der lapidaren FSK 16- Einblendung). Man könnte es den TV-Anstalten generell verbieten, jugendgefährdende Inhalte zu senden, das traut sich allerdings wieder keiner, weil ein Sturm der Entrüstung einsetzen würde und es sicherlich auch Gesetze gibt, die solche Verbote unmöglich machen würde. Zuhause setzt man auf die Eigenverantwortung der Eltern, warum nicht auch in der Öffentlichkeit?

Schaut man sich -gefühlt- die Gesellschaft und der oft mangelhafte und respektlose Umgang untereinander, bei Familien die "Kindeserziehung" einiger Personen betreffend, an, frage ich mich , ob man nicht schleunigst die FSK-Regelung anpassen oder ganz abschaffen sollte und nur noch reine Empfehlungen aussprechen sollte. In Zeiten der Überallverfügbarkeit auch illegaler Angebote im Netz ist es den Nutzern nur noch schwer zu vermitteln, wenngleich die FSK im Grunde sinnvoll ist.

Auch wenn ich, wie gesagt, froh bin, dass es doch immer noch Grenzen gibt, die es einzuhalten gibt, so bin ich doch auch die Diskussionen mit uneinsichtigen Kunden satt.

 

Solange es keine gesetzlich konsequente Linie bei solchen Dingen gibt, werden wir uns noch öfter über Ärger freuen dürfen. 

Bearbeitet von pesinecki (Änderungen anzeigen)
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Tja, es gibt immer Für & Wieder bzgl. der FSK-Einstufungen, im Kern unterstütze ich schon die Aussagen von pesinecki. Eine "Altersempfehlung" auszusprechen wäre eine Möglichkeit!

AB FSK 16/18 Jahren  sollte es aus meiner Sicht aber bei der aktuellen  gesetzlichen Regelung bleiben...

Wenn ich überlege, wie viel (kleine Kids/Jungen) mit 7,8,9 zu SW oder Avengers mit Ihrem Papa rennen, ob dass dann am Ende Kindgerecht ist?

Für mich persönlich  nicht, aber sie dürfen es rechtlich - auch wenn ich es als Kinobetreiber, als meine Pflicht sehe, da auch Hinweise zu geben...aber letzlich liegt dass dann ja bei den Eltern...aber ich hätte von meinen Eltern aus, vor 25 Jahren mit 6,7, oder 8 Jahren nicht zu SW gedürft, und hätte es selbst warscheinlich auch gar nicht gewollt, war halt ne andere Zeit...

Bei  einem König der Löwen diskutiert man dann mit einem Erwachsenen über das Kind, dass 5 3/4 ist und in 3 Monaten in genau diese  oben genannten Filme dürfte?

Irgendwie schon, für mich, schwer verständlich, aber so ist eben die aktuelle Gesetzgebung...

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Im Prinzip ist es doch ganz einfach, wir haben uns alle an Gesetze zu halten und gut ist. Wer das nicht tut betreibt Anarchie und die ist nicht vorgehsehen in unserem Staat. Reformen kann man sich wünschen und der FSK für zukünfttige Auswahlverfahren vorschlagen.

 

Alle Fragen erledigt. Wenn Kunden pampig werden, bin ich nicht bereit Kompromisse zu schaffen, weil der Respekt fehlt. Wenn Kunden respektvoll sind tue ich alles Mögliche um das Dilemma zu lösen und einen guten Service zu bieten. 

 

Es ist ja am Ende des Tages auch so, dass 99 Prozent der Kunden super sind und Hirn haben. Naja und bei einem Prozent hat man halt Verluste...wen juckts.

Bearbeitet von Jean
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